Willkommen auf meiner Homepage
Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.
Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
SGB II – Folien zum Download / Stand: 21.05.2020 (6,7 MB)
mit ersten Infos zur Corna-Krise und Sozialschutzpaket
Thomé Newsletter-Archiv - alle alten Newsletter zum stöbern
Thomé Newsletterreader 2019 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2019
Thomé Newsletterreader 2018 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2018
Thomé Newsletterreader 2017 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2017
Thomé Newsletterreader 2016 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2016
Thomé Newsletterreader 2015 / Zusammenstellung aller sozialpolitischen Info's aus 2015
Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.
Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermindert werden. Bei Präsenzseminaren ist es nicht möglich, den ausreichenden Abstand zu wahren. Daher biete ich bis Jahresende keine Präsenzseminare, sondern ausschließlich Webinare an.
Ein Webinar findet virtuell über den Computer statt. Die Teilnehmenden können sich dann mit Bild und Ton direkt einbringen und Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich per Chat einzubringen.
Ich arbeite mit dem Programm Zoom, hierbei ist es sinnvoll eine Desktop-App downloaden, in schlechterer Qualität geht es aber auch mit direkt im Browser.
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Laptop oder PC und möglichst ein Headset und natürlich einen Internetzugang. Headsets können im Versandhandel, bevorzugt im örtlichen, für kleines Geld (ca. 20 - 30 €) beschafft werden.
Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Webinar. Das Seminar ist zeitlich so gestaltet, dass es um 10 Uhr beginnt, dann in Stundenblöcke aufgeteilt wird, dazwischen immer 10 Minuten Pause und gegen 12:30 Uhr dann eine ¾ Stunden Pause stattfindet.
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Zur Praktikabilität von Webinaren:
Rückmeldung aus Webinar vom 08./09.06.2020
Danke für das sehr gute Seminar!
Hallo Herr Thomé,
ich möchte mich auf diesem Weg noch einmal ganz herzlich für das sehr informative und fachlich total fundierte Onlineseminar bedanken.
Ich bin wirklich beeindruckt und weiß jetzt auch, wieso Sie als Koryphäe auf Ihrem Arbeitsgebiet bezeichnet werden. Ihr überaus großes Wissen und Ihre Gesetzessicherheit, die immer wieder mit den passenden Praxisbeispielen von Ihnen untermauert wurden, haben mich wirklich sehr beeindruckt. Außerdem habe ich durch das Seminar noch mehr Lust bekommen, mich anhand von Gesetzestexten für meine KlientInnen einzusetzen. Ich bin der Meinung, dass Ihr Thema sehr gut als Onlineseminar angeboten werden kann und es in den zwei Tagen auch ausreichend Zeit gab, Fragen zu stellen und diese von Ihnen fundiert und nachvollziehbar beantwortet zu bekommen.
Deshalb an dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön aus Baden-Württemberg! Bitte machen Sie weiter so!
Herzliche GrüßeXXXXBeratungsstelle Bad Mergentheim
Schwangerschaftsberatung I Schwangerschaftskonfliktberatung
In dieser meistens zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung und zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse.
Nächste Fortbildungen:
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Die Wuppertaler Fortbildungen finden im eigenen Seminarraum statt. Dieser ist verkehrsgünstig gut gelegen, top renoviert und behindertengerecht.
Kosten: 200,- EUR (zwei Tage Grundlagenseminar)
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Migrationsberatungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen die den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf RAK-Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer sechs Zeitstunden Unterrichtszeit.
Mir liegen über 30 Anerkennungen von 16 RAK-Kammern vor. Die RAK Berlin erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht an.
Die Ein-Tages-Fortbildungen umfassen 6 Zeitstunden, die Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, das SGB II-Intensivseminar 30 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen ab 2020
Für ein Zwei-Tagesseminar kann für zusätzliche 9,90 € eine Seminarversicherung abgeschlossen werden, damit können Seminarpreis + Reise + Übernachtungskosten im Schadensfall abgesichert werden, dazu bitte an den Anbieter ERV-Versicherung wenden.
In dem 5-Tages-Seminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinander genommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach viel kleinfeiner zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will ist genau richtig hier.
Nächste Fortbildungen:
Anmeldeunterlagen Fünf-Tages Seminare:
Teilnahmebedingungen ab 2020
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete und die Berechnungt von Einkommen bei vorläufiger Leistungsgewährung ... bearbeitet.
Die Änderungen durch aktuelle Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Stichpunkte zur Fortbildung:
In den ersten beiden Tagen wird Basic vermittelt, am dritten Tag heißt esx rechnen, rechnen und nochmal rechnen in Kleingruppenarbeit. Kleingruppenarbeit ist auch in Onlineseminaren möglich.
Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 300 EUR (Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden und für Drei-Tages-Fortbildung 18 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen ab 2020
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.
Inhalt: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET
Aus der und für die Praxis
Inhalte:
• Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern
• formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte
• Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung
• einstweiliger Rechtsschutz und Klage
• Bescheid, Form, Zugang, Fristen
• Widerspruchsverfahren
• Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung
• Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch
und vieles mehr.
Die Fortbildung finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildung:
Menschen aus NRW können diese zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Diese Fortbildung richtet sich an die Menschen in der Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozial-beratung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
Themenblöcke:
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100 EUR (Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2020
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Im SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft. Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet oder sie werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt- und Kreiskasse geltend gemacht. Die Höhe der Aufrechnung unterschreitet vielfach das geltende Recht und das Recht auf Existenzsicherung.
In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches Handeln vorliegt und wie daraus resultierend, die Handlungsperspektiven für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aussehen kann.
Stichpunkte zur Fortbildung:
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100 EUR
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden, für Zwei-Tages Fortbildung 6 Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2020
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die Änderungen durch das „9. SGB II-ÄndG/Rechtsvereinfachungsgesetz“ und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100 EUR
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die jeweiligen aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.
Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100,- EUR für einen Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebedingungen ab 2020
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptionert.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
derzeit kein Angebot
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100,- EUR den Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.
Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2020
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin besteht die Möglichkeit die vielen Detailfragen, mit denen sich Mitarbeiterinnen im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer zu besprechen. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für Frauenhaus- und begleitende Sozialdienstmitarbeiterinnen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Fortbildung erfüllt die Anforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes, nachdem für in der Sozialberatung Tätige eine Qualifizierungspflicht besteht, die Fortbildung umfasst 6 Zeitstunden.
Inhalte:
und vieles mehr.
An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Patienten/Klientel möglich sein kann.
Die nächsten Fortbildungen finden statt:
Anmeldeunterlagen für die Fortbildungen:
Kosten: 100 EUR für einen Tag
(Steuerfrei nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL)
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2020
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!
Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.
Mir liegen über 30 Anerkennungen von x RAK-Kammern vor. Lediglich die RAK Berlin erkennt die FAO - Bescheinigungen nicht an (Zuviel Konkurrenz, RAK Berlin interessiert sich auch wahnsinnig für das SGB II).
Meiner Fortbildungen können für Menschen aus NRW zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
Teilnahmebedingungen für alle Fortbildungen ab 2019 / Teilnahmebedingungen ab 2020
Seminarversicherung:
Für ein Zwei-Tagesseminar kann für zusätzliche 9,90 € eine Seminarversicherung abgeschlossen werden, damit können Seminarpreis + Reise + Übernachtungskosten im Schadensfall abgesichert werden, dazu bitte an den Anbieter ERV-Versicherung wenden.
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Werbung in eigener Sache:
Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z / Stand: 2019/2020
Autoren: Harald Thomé und andere
Umfang: 770 Seiten
Stand: 30. Auflage, Januar 2019
ISBN: 978-3-932246-67-8
Preis: 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands
Bestellung:
online: www.dvs-buch.de
per Fax: 069 / 74 01 69
per Brief: DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt
Der Versand erfolgt gegen Rechnung.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
60325 Frankfurt angefordert werden.
Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt, angefordert werden.
Andere zum Leitfaden:
"Standardwerk" Der Spiegel
"bei Arbeitslosengeldbeziehern weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement
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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom 03.11.2005
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z
Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von Clement
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