Fachliche Weisungen der BA zum SGB II
Ich möchte klarstellen, dass ich mir die Fachlichen Weisungen nicht zu eigen mache und auch der Auffassung bin, dass einige Fachliche Weisungen schlichtweg rechtswidrig sind und ausschließlich die Rechtsansicht der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Ausdruck bringen und nicht bei verständiger Würdigung der Gesetzeslage entsprechen.
Trotzdem ist es von zentraler Bedeutung zu wissen, wie Jobcenter das Recht auslegen sollen und auf welcher Weisungsgrundlage sie handelt. Deswegen hat der Verein Tacheles die Bundesagentur für Arbeit kurz nach Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes im Jahr 2006 erfolgreich zur Veröffentlichung der SGB II / SGB III Dienstanweisungen verklagt. Diese erklagten Weisungen, neben der SGB II - Wissensdatenbank, finden Sie seitdem weitgehend auf der Webseite der BA.
Informationen im Handbuch IFG, wie Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt werden können und was dabei zu beachten ist.
Gerne bin ich an der Übersendung aktueller Dienst- und Verwaltungsanweisungen jeglicher Art interessiert. Durch das Uploadverfahren ist 100 % Anonymität sichergestellt.
Die alten Weisungen sind dokumentiert, sollte eine alte Fassung der Weisungen für Klageverfahren oder für eine Forschungsarbeit erforderlich sein, kann ich diese gerne übersenden.