Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen
Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwendende, wie Mitarbeiter*innen aus Beratungsstellen, Rechtsanwält*innen, Betreuer*innen, Mitarbeiter*innen aus Verbänden, der Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer*innen sowie Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen. Auch sind die Fortbildungen geeignet für Einrichtungen, die neue Mitarbeiter*innen einstellen und die einen thematischen Input für den Einstieg benötigen.
Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer sechs Zeitstunden.
Mir liegen über 30 Anerkennungen von Rechtsanwaltskammern vor. Lediglich die RAK Berlin erkennt die FAO-Bescheinigungen nicht an (zu viel Konkurrenz, RAK Berlin interessiert sich auch wahnsinnig für das SGB II).
Meiner Fortbildungen können für Menschen aus NRW zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!