Bundesweite Mietobergrenzen und KdU Richtlinien
Auf dieser Seite finden Sie bundesweite örtliche Mietoberwerte und Verwaltungsanweisungen zu den als "angemessen" geltenden Unterkunfts- und Heizkosten. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II, SGB XII und AsylbLG.
Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend, um den unbestimmten Rechtsbegriff wie "angemessener Wohnraum" auszulegen und das Recht für alle gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II-/SGB XII-/AsylbLG- Leistungsbeziehende zugestanden wird.
Ich möchte alle Nutzer*innen der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren kann. Durch das Uploadverfahren ist 100 % Anonymität sichergestellt.
Sollten ältere Versionen z.B. für ein Widerspruchs- oder Klageverfahren benötigt werden, kann ich diese auf Aufforderung – insofern vorhanden – gerne übersenden.
Hinweis: Diese Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, Richtlinien die älter als zwei Jahre sind, werden in der Regel nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall bei den jeweiligen SGB II-/SGB XII-Leistungsträgern nachzufragen. Die Ämter sind nach § 14, 15 SGB I Auskunfts- und Beratungspflichtig und haben im Zweifel die jeweiligen Mietoberwerte zu benennen. Im Zweifel kann aber auch ein Auskunftsantrag über das Webportal Fragdenstaat.de gestellt werden.