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Willkommen auf meiner Homepage

Mein Name ist Harald Thomé. Ich biete juristische Fortbildungen und Vorträge zum Arbeitslosen- und Sozialrecht, insbesondere zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem SGB II, sowie dem allgemeinen Sozialverwaltungsrecht (SGB I/SGB X) an.

Das neue, ab dem 01.07.2008 wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung. Damit Sie zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und diese Anforderung erfüllen können, biete ich Ihnen meine Fortbildungen an.  

Weitere Informationen zu meiner Person und meinen Dienstleistungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Folienvortrag ALG II / Stand: 20.04.2012 (2,9 MB)


SGB II - Grundlagenseminar:
   Komplettüber- und Durchblick SGB II, sowie Rechtsdurchsetzung

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Selbstverständlich fließen die jeweiligen beschlossenen und geplanten Rechtsänderungen sowie die aktuelle Rechtsprechung mit in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung.

Nächste Fortbildungen:             

am                         11./12. Juni 2012                                 in Wuppertal 
                              (109 Plätze frei / Stand:   17.05.2012)

am                         7./8. Juni 2012                                    in Dresden
                              (14 Plätze frei / Stand:     17.05.2012)

am                         25./26./27. Juni 2012                           in Frankfurt 
                             (13 Plätze frei / Stand:      17.05.2012)

am                         2./3. Juli 2012                                     in Hannover 
                             (12 PLätze frei / Stand:     17.05.2012)

am                         27./28./29. August 2012                        in Berlin
                             (14 Plätze frei / Stand:      17.05.2012)

am                         03./04. September 2012                       in Wuppertal
                             (noch alles frei, da grade erst eingespielt)

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Grundlagenseminare

Kosten:                          Wuppertaler Seminare                 170,-  EUR inkl. MwSt     für zwei Tage
                                      auswärtige   Seminare                 180,-  EUR inkl. MwSt     für zwei Tage
                                      auswärtige   Seminare                 270,-  EUR inkl. MwSt     für drei  Tage

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tages Fortbildung 12 Zeitstunden, für die Drei-Tages Fortbildung 18 Zeitstunden.

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung:     Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II  (zwei Tage)

Mit den Rechtsänderungen 2011 wurden die verfahrens- und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Hartz IV-Empfängern deutlich verschärft. Das Einkommen wird schärfer angerechnet, die Abweichungen zum SGB I/SGB X wurden verfeinert und die Voraussetzungen für die Darlehensgewährung und erst recht zur Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und Ersatzansprüchen wurden erheblich verschärft.

In der Fortbildung werden diese Regelungen im Detail auseinandergenommen, rausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie rechtliche Gegenwehr aussehen kann.

In der Fortbildung werden folgende Themenkomplexe bearbeitet:

  • Darlehensgewährung nach dem neuen Recht, vorrangiger Vermögenseinsatz, darf das Jobcenter alle BG Mitglieder zum Darlehensnehmer bestimmen, Rausfall von Personen aus der BG, aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen JC-Bestimmung als Darlehensnehmer,
  • Aufrechnung von Darlehen und sonstigen Erstattungs- und Ersatzansprüchen im Leistungsbezug (§§ 42a, 43, 34a SGB II) und Möglichkeiten zur Gegenwehr
  • Ausweitung der vorläufigen Leistungsgewährung und Umgehung der Vertrauensschutzregeln von §§ 44, 45, 48 SGB X
  • Gesamter Komplex der Aufhebung von Verwaltungsakten nach §§ 44, 45 und 48 SGB X, sowie Berücksichtigung von Vertrauensschutz, Jahresfrist, Bestimmtheit von Aufhebungsbescheiden, gegen welche Personen die Aufhebung zulässig und auch unzulässig ist
  • Ersatzansprüche gegen Verursacher von Überzahlungen unter Umgehung der Aufhebungssystematik des allgemeinen Sozialrechts (§ 34a SGB II) 
  • Aufschiebende Wirkung von Widersprüchen, diverse verfahrensrechtliche Fragen

Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen oder eine andere Akzentuierung des Programms vor.

Im Verlauf der Fortbildung wird das Gelernte in Kleingruppenarbeit an konkreten Fällen anzuwenden sein.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 12 Zeitstunden.

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zweitagesfortbildung 12 Zeitstunden. 

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.   


Die nächsten Fortbildungen findet statt:

am                               20./21. Juni 2012                        in Hamburg
                                   (12 Plätze frei / Stand: 17.05.2012) 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung

Kosten:
                         Wuppertaler Fortbildungen 170,- EUR
                                     auswärtige   Fortbildungen 180,- EUR 

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!




SGB II - Vertiefungsfortbildung:   ALG II - Bescheide prüfen und verstehen (zwei Tage)

In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und der Möglichkeiten der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Fortbildung ist in drei Teile gegliedert, im ersten Teil zunächst die Grundlagen und Systematik der Einkommensanrechnung und Bereinigung im SGB II:

  • zu berücksichtigendes und anrechnungsfreies Einkommen,
  • Absetzbeträge wie Versicherungspauschale, Werbungskosten, Altersvorsorgebeträge, 
  • Anrechnung von einmaligem Einkommen,
  • Erwerbstätigenfreibetrag,
  • Einkünfte aus Ehrenamtstätigkeit und deren Privilegierung,
  • Rausfall von Kindern aus BG und Rechts- und Rechenfolgen,
  • wechselnde Einkünfte,
  • rückwirkende Korrekturen zugunsten und zulasten über §§ 44, 45, 48 SGB X,
  • vorläufige Leistungsgewährung zum Aushebeln von Vertrauensschutz und Gegenwehr,
  • Anrechnungszeitraum, keine bereiten Mittel,
  • Beantragung vorrangiger Leistungen,
  • und viele weitere Detailfragen mehr.

In einem zweiten Teil wird erarbeitet, wie SGB II - Bescheide zu prüfen sind und wie man fehlerhaftes behördliches Handeln feststellen kann.

In einem dritten Teil geht es um Berechnung und um Berechnungsprüfung. Hier sind anhand konkreter Fälle Berechnung und Bescheidprüfung in Gruppenarbeit vorzunehmen.  

Anmerkung: die Fortbildung bezieht sich nicht auf die Anrechnung von Einkommen durch Selbstständigkeit. 

Umfassender Beschreibungstext der Fortbildung findet sich hier.   

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am              23./24. Mai 2012                      in Hamburg  
                  (06 Plätze frei / Stand:     17.05.2012)

am              18./19. Juni 2012                     in Berlin  
                  
(03 Plätze frei / Stand:     17.05.2012)

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.


Kosten:                 Wuppertaler Fortbildungen             170,- EUR inkl. MwSt
                             auswärtige Fortbildungen               180,- EUR inkl. MwSt    

             
Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Zwei-Tage-Fortbildung 12 Zeitstunden. 

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!


SGB II - Vertiefungsfortbildung:
Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung (ein Tag)

SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialrechtsberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Fortbildung:     Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung  

  • Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern, Vorrangregelung des § 37 S. 1 SGB I
  • Grundzüge SGB I und SGB X
  • Abweichungsregelungen in §§ 40 Abs. 1 S. 2 ff, § 39, § 42a, § 43, § 31a ff SGB II
  • Antragstellung im SGB II, Formlosigkeit, unzuständiger Träger, Vorschussanspruch, Umdeutung über § 28 SGB X
  • Amtsermittlungsgrundsatz, Auskunfts-, Aufklärungs- und  Beratungspflichten der Behörde
  • Bescheid, Wirksamkeit, Zugang, behördliche Beweispflicht des Zugangs, Widerspruchsfrist, ein Monat, ein Jahr, Wiedereinsetzung, Verfristung ist Überprüfungsantrag
  • Rechtsmittel gegen Bescheid, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, Begründungspflicht und Taktik
  • Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes und Zulässigkeit
  • Aufhebung von Verwaltungsakten, Adressaten, anfängliche und nachträgliche Unrichtigkeit, Ver-trauensschutz und Jahresfrist, Erstattungsanspruch gegen alle, wichtige behördliche Formfehler
  • Verfahren bei Widerspruchsbescheid, ab wann ist RA-Einschaltung sinnvoll oder sogar nötig
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
  • Klageverfahren, Ablauf, worauf ist zu achten
  • Einstweiliges Rechtsschutzverfahren und worauf ist zu achten
  • Grenzen der prozessualen Vertretung durch das RDG 
  • Beschwerdeverfahren und Einschaltung Vorgesetzter, Fachaufsicht, Dienstaufsicht und wie kann noch Druck ausgeübt werden

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

am                   30. Mai 2012               in Hannover 
                        (02 Plätze frei / Stand:  17.05.2012)

am                    06. August 2012         in Berlin 
                        (noch alles frei, da grade erst eingespielt)

Kosten:            Wuppertaler Fortbildungen  85,- EUR
                        auswärtige Fortbildungen    90,- EUR

Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden.

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung:       Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die jeweiligen Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Die Fortbildung richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Schwangerenberatung, allgemeine Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.  

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen 
  • Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II
  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
  • Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen privatrechtlichen Dritten
  • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen und Umgangs- und Besuchskosten
  • Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach Trennung, Frauenhaus …
  • Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und die neuen Darlehensregeln
  • Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
  • Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und Energierückstände
  • Sanktionsregelungen für Unter-25-Jährige und deren Auswirkungen auf die BG-Mitglieder

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

Die nächsten Fortbildungen findet statt:

am                07. August 2012                   in Berlin
                    (10 Plätze frei / Stand: 17.05.2012)

Kosten:        Wuppertaler Fortbildungen                 85,-     EUR 
                    auswärtige Fortbildungen                   90,-     EUR 

Teilnahmebestätigung:
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Vertiefungsfortbildung.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!

 

SGB II - Vertiefungsfortbildung:      Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger (ein Tag)

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen

  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II

  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile

  • Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus

  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG

  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle, Wohnkostenzuschuss

  • Leistung zur Bildung und Teilhabe

  • stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder Knast und Rechtsfolgen

  • Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung

  • Energierückstände und Wohnraumsicherung

  • Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei Verlust

  • Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von Ansprüchen

  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen

  • Pflichten und Rechte von U-25’er

  • Sanktionen und Sippenhaft

  • Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie rechtswidriges Behördenhandeln

  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger 

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

                            derzeit kein Angebot

Kosten:                 Wuppertaler Fortbildungen                85,-      EUR 
                             auswärtige Fortbildungen                  90,-      EUR 

Teilnahmebestätigung: Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Tagesfortbildung 6 Zeitstunden. 

Hier geht es zur Ausschreibung und Anmeldung der Zusatzseminare.

Erscheint ein angekündigtes Seminar hier nicht mehr, dann ist es ausgebucht, Nachfragen ob noch ein Platz erhältlich ist, sind somit zwecklos!


Zielgruppen und Teilnahmebescheinigungen

Alle Seminare richten sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden, Betreuer, Wohnungslosenhilfe, der Straffälligenhilfe, Bewährungshelfer und Betroffenenorganisationen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Teilnahmebestätigung: Für alle Fortbildungen gibt es Teilnahmebestätigungen, die den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG entsprechen. Ein Seminartag umfasst immer 6 Zeitstunden.

Mir liegen 17 Anerkennungen von 10 RAK-Kammern vor. 

Teilnahmebedingungen 2012

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Werbung in eigener Sache:

Der "Leitfaden ALG II / Sozialhilfe" :  

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z

Neuauflage ist ab Juli 2011 erschienen  

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z

Frank Jäger, Harald Thomé
536 Seiten
26. Auflage, 1. Juni 2011
11 Euro incl. Versand innerhalb Deutschlands
ISBN 978-3-932246-81-4

Bestellungen über den DVS:

  online:     http://www.dvs-buch.de?buch=1
  per Fax:    069 / 740169
  per Brief:  DVS, Schumannstr.51, 60325 Frankfurt

  Der Versand erfolgt gegen Rechnung.

  Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51,
  60325 Frankfurt angefordert werden.

Rezensionsexemplare können beim DVS, Schumannstr. 51, 60325 Frankfurt, angefordert werden.

Die nächste Ausgabe des Leitfadens kommt ca. in 2013 heraus. 
                                                       

Weitere Bestellhinweise zum Leitfaden 

Andere zum Leitfaden:

"Standardwerk"  Der Spiegel

"bei Arbeitslosengeldbeziehern weit verbreitetes Ratgeberbuch",
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement

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Stellungnahme Rainer Roth und Harald Thomé vom 3.11.05
Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit auf den Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von A-Z

Der "Mißbrauchsreport" vom Propagandaministerium BMWA: "Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, „Abzocke“ und Selbstbedienung im Sozialstaat und persönliche Stellungnahme von Wolfgang Clement in Ergänzung zu dem Report des BMWA - Stellungnahme von Clement
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Harald Thomé - Rudolfstr. 125 - 42285 Wuppertal - Tel: 0202- 29 51 890