Angesichts steigender Kosten für Energie und generell steigender Lebenshaltungskosten bangt es
vielen vor der nächsten Abrechnung ihres Vermieters oder Energielieferanten.
Das halbtägige Seminar zeigt, welche Ansprüche es im SGB II und SGB XII zur Übernahme von
Betriebs- und Energiekosten gibt und wie auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen,
diese geltend machen können.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter*
innen aus Beratungsstellen, Migrationsberatung, Betreuer, Bewährungshelfer, Behördenmitarbeiter*
innen, Betroffenenorganisationen und Rechtsanwält*innen, die sich einen aktuellen
Überblick verschaffen wollen.