SGB II - Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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In dieser eintägigen Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben.
Selbstverständlich fließen die jeweiligen aktuellen Rechtsänderungen und Rechtsprechung topaktuell in die Fortbildung ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten zu parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit, Bildungsträgern, sowie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Verbänden und Betroffenenorganisationen die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

Es werden dabei folgende Inhalte bearbeitet:

  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
  • Corona-Krise spezifische Fragestellungen (gerne auch Fragen vorher übersenden)
  • Beantragung vorrangiger Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, behördliches Eigenhandeln durch § 5 (3) SGB II
  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile
  • Auszug von Unter- 25-Jährigen aus dem Elternhaus
  • Unterhaltsheranziehung gegenüber den Kindern innerhalb und außerhalb der BG
  • Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefalle, Wohnkostenzuschuss
  • Neue Regeln für Auszubildende und Studierende
  • Leistung zur Bildung und Teilhabe stationäre Einrichtungen, Krankenhaus, Kur, Entgiftung oder Knast und Rechtsfolgen Inhaftierung, Wohnraumsicherung und Entlassung
  • Energierückstände und Wohnraumsicherung
  • Erstausstattung an Hausrat und unabweisbarer Bedarf bei Verlust
  • Darlehensregeln, Vermögenseinsatz und Aufrechnung von Ansprüchen
  • Sofortangebote und Eingliederungsleistungen
  • Pflichten und Rechte von U-25’er
  • Sanktionen und Sippenhaft und die neue Förderung schwer erreichbarer junger Menschen
  • Mitwirkungspflichten und Grenzen der Mitwirkung, sowie rechtswidriges Behördenhandeln
  • Heranziehung Unterhaltspflichtiger

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO (bis auf Ausnahme RAK Berlin) und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst für die Ein-Tages-Fortbildungen 6 Zeitstunden.

1-Tages-Seminar

Termin:
22.10.2021, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
1
Die Veranstaltung hat bereits begonnen oder liegt in der Vergangenheit und kann nicht mehr gebucht werden.