SGB II - Rechtshilfe gegen Aufrechnung

Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II

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Im SGB II wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen Stück für Stück verschärft.  Behördliche Ansprüche werden aufgerechnet, zum Teil wurde von den Betroffenen eine Aufrechnungsverfügung unterzeichnet oder sie werden durch den Forderungseinzug der Regionaldirektion / Stadt- und Kreiskasse geltend gemacht. Die Höhe der Aufrechnung unterschreitet vielfach das geltende Recht und das Recht auf Existenzsicherung.

In der Fortbildung werden diese Komplexe in aller Tiefe rausgearbeitet, systematisiert, so das am Ende die Möglichkeit besteht relativ schnell zu erkennen wo unrechtmäßiges behördliches Handeln vorliegt und wie daraus resultierend, die Handlungsperspektiven für die Sozialberatung / anwaltliche Tätigkeit aussehen kann.

1-Tages-Seminar

Termin:
21.12.2021, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
0
Die Veranstaltung ist ausgebucht