SGB II - Fachfortbildung für Familien, Schwangere und Alleinerziehende

Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Es wird dabei das gesamte Spektrum der Problemfälle im Kontext SGB II bearbeitet. Die Teilnehmer*innen werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Schwangerenberatung, allgemeinen Lebensberatung, Frauenhäusern und sonstigen Beratungsstellen, sowie Rechtsanwälte*innen, Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6 Zeitstunden.

  • Besonderes Eingehen auf die coronaspezifischen Fragestellungen
  • Schwangere im Haushalt der Eltern oder Elternteile, Sozialrechtsfähigkeit ab 15 J.
  • Heranziehung zum Unterhalt für Schwangere und jungen Eltern innerhalb und außerhalb der BG
  • Auszug von Unter-25-Jährigen aus dem Elternhaus
  • Rechtliche Stellung Unter-25-Jähriger in elterlicher BG, Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Rausfall aus der BG bei fehlender Hilfebedürftigkeit, Rechts- und Anrechnungsfolgen
  • Beantragung vorrangiger Leistungen, wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Änderungen des § 12a SGB II, neue Regelung § 5 SGB II und vorläufige Leistungsgewährung ...
  • Neue Rechtslage bei Auszubildende und Studierende, Ausschluss, Ausnahmen und Härtefälle
  • Zuwendung von Stiftungen und Wohlfahrtspflege und sonstigen privatrechtlichen Dritten
  • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • Mehrbedarfe Schwangerschaft, Alleinerziehung, in Härtefällen und Umgangs- und Besuchskosten
  • Schwangerenbekleidung und Erstausstattung, Höhe, Zeitpunkt und Interventionsmöglichkeiten
  • Erstausstattung an Hausrat und in außergewöhnlichen Fällen nach Trennung, Frauenhaus …
  • Unabweisbarer Bedarf (z.B. Waschmaschine, Stromschulden) und die neuen Darlehensregeln
  • Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen
  • Angemessene Unterkunftskosten, Heizung und Energierückstände
  • Sanktionsregelungen nach dem Urteil des BVerfG

An allen Punkten werde ich Anregungen, Ratschläge, Kniffe und Tricks einfließen lassen, wie eine parteiische Beratung und Unterstützung der Ratsuchenden und Klientel möglich sein kann.

Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert.

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen des § 6 Abs. 2 RDG und umfasst sechs Zeitstunden.

1-Tages-Seminar

Termin:
13.02.2024, 10 - 17 Uhr
Freie Plätze:
17
Preis:
120,00 EUR
Endpreis, keine Ausweisung der Mehrwertsteuer nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL.