SGB-II- und SGB-XII-Leistungsbeziehenden werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird dabei häufig noch repressiver umgesetzt, insbesondere im Zuge des kommenden Grundsicherungsgeldes. Aufgabe der Sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Leistungsbeziehenden sicherzustellen und sich klar gegen soziale Ausgrenzung sowie die Vorenthaltung von Rechtsansprüchen zu
positionieren.
Diese Fortbildung zur Rechtsdurchsetzung ist so konzipiert, dass die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt werden. Von dort aus werden die jeweiligen Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.
Die Teilnehmer*innen lernen, auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und sich schrittweise einen fundierten Überblick über rechtliche und weitere Interventionsmöglichkeiten zu erarbeiten.