Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 46/2021 vom 13.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Spendenkampagne für Tacheles / Letzte Runde
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So liebe Leute, zunächst erst einmal einen ganz, ganz herzlichen Dank an alle, die bisher gespendet haben. Ihr ermöglicht uns, bzw. dem Tacheles, das nächste Jahr zu stemmen, da wir das Wagnis eingegangen sind, uns auf die Spenden zu verlassen. Es ist bisher ein unterer fünfstelliger Spendenbetrag eingegangen. Wenn da noch ein bisschen was möglich ist, wäre das allerdings super.

Also wer hat und kann, möge doch bitte dem Tacheles noch was spenden, so dass wir gut über die Runden kommen und unsere Arbeit noch ausbauen können.

Hier noch einmal der Spendenaufruf:

Aufruf zur Unterstützung von Tacheles

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das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr ist das bisher der 46. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:


Ich würde mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 28 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, war zudem vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles wurde einige Jahre zum Teil durch eine Landesförderung als Arbeitslosenzentrum unterstützt, diese ist komplett weggefallen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Wenn beispielsweise jede und jeder von euch einmalig 10 EUR spenden würde, hätten wir eine gesicherte finanzielle Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Ich möchte es auch klar sagen, wir sind auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne wird es verdammt eng.

Daher, wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

 

2. In der Grundsicherung geplante Änderungen laut Koalitionsvertrag
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Ich habe einmal die geplanten Änderungen in der Grundsicherung, die sich aus dem Koalitionsvertrag und dem Papier von Sven Lehmann ergeben, zusammengefasst.

Das dürfte ein einigermaßen vollständiger Überblick der geplanten Änderungen sein. Das Überblickpapier gibt es hier zum Download: https://t1p.de/i6a1

Zusammenfassung aus meiner Sicht: Bürgergeld bleibt Hartz IV und ist Armut per Gesetz, solange es keine höheren Regelleistungen gibt und die Sanktionen bestehen bleiben.


3. Verkürzung der Bewilligungszeiträume bzw. vorsätzliches rechtswidriges Handeln einzelner Jobcenter
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Dann möchte ich mal auf ein spezielles Phänomen hinweisen: Ich bekomme vermehrt mit, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten, die für die Leistungsbeziehenden nachteilig sind, verkürzen.

Generell gilt: § 41 Abs. 3 SGB II bestimmt, dass in der Regel für ein Jahr zu entscheiden ist. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen KdU ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).

Ich bekomme mit, dass die Bewilligungszeiträume bereits vorsorglich bis entweder Jahresende oder jetzt bis Ende März 2022 verkürzt werden. Siehe beispielshaft folgenden Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann: https://t1p.de/1yqg, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.

Mit dieser Verkürzung soll vorsorglich die begünstigende Regelung der sog. »Angemessenheitsfiktion« der Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen werden. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle Bescheide, die bis Ende Dez. 2021 begonnen haben. Die Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dez. 2021, verlängert auf 31. März 2022, beginnen für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.  
Wenn wir mal den „Mettmanner Fall“ nehmen würde der Bewilligungszeitraum im Nov. 2021 beginnen und bis Nov. 2022 fortwirken und alle anfallenden Unterkunftskosten müssten aufgrund der Angemessenheitsfiktion, zumindest für sechs Monate und dann nochmal sechs Monate nach Kostensenkungsverfahren, übernommen werden. Durch die rechtswidrige Verkürzung sollte diese begünstigende Reglung nur bis Dez. 2021 gelten.  

Praktisch aber doch länger, weil das Sozialschutzpaket nun vorerst bis März 2022 verlängert wurde (§ 67 Abs. 1 SGB /§ 141 Abs. 1 SGB XII).

Intention des Gesetzgebers zum Sozialschutzpaket und darin der Angemessenheitsfiktion war, dass sich SGB II-Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25).

Diese Schutzregelung wird mit der absichtlichen Verkürzung umgangen. Wenn dies der Fall ist, sollte gegen den verkürzten Bescheid immer Widerspruch eingelegt werden. Hier würde ich empfehlen, jeden einzelnen Fall an einen Anwalt oder eine Anwältin zu geben, damit dieses rechtswidrige Verhalten das Jobcenter dann die Anwaltskosten kostet. Auch können bestandskräftige Verkürzungsbescheide mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden, damit für den Fall, dass es nachfolgende durch Umzug zu höheren Unterkunftskosten kommt, die Betroffenen durch diese Regelung nicht benachteiligt werden.

Ansonsten möchte ich auf den Artikel zur Angemessenheitsfiktion verweisen und darauf, dass da etwas getan werden sollte: https://t1p.de/xvjd

 

4. Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs
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Prof. Stefan Sell analysiert den Koalitionsvertrag zu diesem Thema: https://t1p.de/3ltk


5. Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Erhöhung der Existenzminimum-Sicherung
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“Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Das bedeutet, die Ampel hat diese Debatte mit ihrer Bundestagsmehrheit abgelehnt.

Hier der Antrag der Linken: https://t1p.de/i5ln
Hier die Ablehnung zur Sitzung am 9. Dez.2021: https://t1p.de/ebnzy

Dass höhere Regelsätze nicht interessieren, wurde bereits im Koalitionsvertrag deutlich. Diese seien nach Aussage eines Mitgliedes der Verhandlungstruppe mit FDP und SPD nicht möglich gewesen. So wird Hartz IV nicht überwunden liebe SPD!



6. BSG Urteil zu verwertbarem Vermögen
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Das Bundessozialgericht hat für das SGB XII eine wichtige Entscheidung zu Vermögen getroffen. Da der Wortlaut im SGB XII und SGB II identisch ist, ist dieses Urteil auch im SGB II anzuwenden.
In beiden Gesetzen haben wir die Vorschrift „verwertbares Vermögen“ ist einzusetzen (§12 Abs. 1 SGB II/§ 90 Abs. 1 SGB XII).
Das BSG hat klargestellt: Verwertbar ist Vermögen dann, wenn seine Gegenstände übertragen oder belastet werden können. Dies muss prognostisch innerhalb eines angemessenen Zeitraums - in der Regel zwölf Monate - möglich sein. Anderenfalls verfügt der Vermögensinhabende nicht über bereite Mittel.
Hier der Terminsbericht des BSG: https://t1p.de/44uu

Kurze Anmerkung: in der Zeit der Sozialschutzregeln gelten in beiden Gesetzen deutlich geänderte Vermögensregeln, so 60.000 EUR für die erste Person und 30.000 EUR für jede weitere Person. Das Vermögen ist zu addieren (§ 67 Abs. 2 SGB II/§141 Abs. 2 SGB XII).

7. Zum Thema 3G in Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit

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Ich möchte die Stellungnahme des Arbeitskreis Wohnungsnot Berlin vom Dez. 2021 zum Anlass nehmen, diese Problematik aufzugreifen. Der AK kritisiert zurecht eine strickte 3G Regelung in Jobcentern/Arbeitsagenturen.
Die Stellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/cf8v

Zu dem Thema gibt es von der BA die Dienstanweisung „Corona und Termine“ , diese ist zum Nachlesen hier zu finden: https://t1p.de/22at

In der Dienstanweisung heißt es „anders als bisher bittet die BA Kundinnen und Kunden ohne Nachweis zur Einhaltung von „3G (geimpft, genesen oder getestet)“ nicht mehr, einen durch die BA zur Verfügung gestellten Selbsttest in der Dienststelle durchzuführen. Für Termine, die voraussichtlich länger als 15 Minuten dauern, werden die Kundinnen und Kunden gebeten, einen Nachweis über einen aktuellen negativen Corona-Test (PCR-Test oder Schnelltest) mitzubringen“.

„Will sich die Kundin oder der Kunde dazu nicht äußern bzw. trägt vor, dass er oder sie keinen Testnachweis vorlegen kann oder will, wird das Gespräch bei einer Dauer von mehr als 15 Minuten in einem besonders ausgestatteten Büro wahrgenommen. Das Gespräch findet nicht in einem „normalen“ Beratungszimmer statt. Kundin bzw. Kunde und Mitarbeitende bzw. Mitarbeitender müssen sich in das besonders ausgestattete Zimmer begeben. Dies gilt auch für die Gespräche zwischen Personen, für die es keine generelle Impfempfehlung gibt“.

Diese in der Weisung getroffene Regelung ist m.E. rechtskonform mit den gesetzlichen Maßgaben des § 17 SGB I, wonach die Leistungsträger verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass alle Berechtigten, die ihnen zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhalten und dass die Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu sein haben.

Die Corona Pandemie hat diese sozialrechtlichen Standards nicht außer Kraft gesetzt, in dieser Weisung werden diese aufgegriffen und lösungsorientiert umgesetzt. Allerdings müssen diese auch eingehalten werden. Pandemiekompatible Zimmer müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein und falls nicht müssen kostenfreie Tests und ggf. Masken zur Verfügung gestellt werden. Auch müssen ggf. anstehende Testkosten um den ÖPNV benutzen zu dürfen bei Meldeterminen nach 59 SGB II und bei Vorsprachen nach § 61 SGB I übernommen werden.

Ungeimpften Personen darf der Zugang zu Sozialleistungen durch solche Maßnahmen nicht verwehrt und erschwert werden!

aber

meine grundsätzliche Position zum Thema Impfen ist: Impfen ist wichtig, um sich und andere zu schützen. Impfen ist Solidarität!

Es ist bestimmt vieles falsch gelaufen von der bisherigen Bundesregierung in Bezug auf die Corona Pandemie. Diese Fehler rechtfertigen allerdings keine Blockade des normalen Denkens und der Solidarität. Sie rechtfertigen erst recht nicht, mit Antisemit*innen, Holocaustverharmlosenden und Nazis auf die Straße zu gehen. Hier müssen alle, die nur noch einen Funken Verstand und Anstand haben eine eindeutige Trennlinie ziehen. Dazu möchte ich auffordern!

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 28./29. März 2022   als Online-Seminar
-  04./05. April 2022    als Online-Seminar
-  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

 

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   16. März 2022     als Online-Seminar
-   12. April 2022     als Online-Seminar
-   25. Mai 2022       als Online-Seminar
-   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

 

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   14./15./16. Feb. 2022    als Online-Seminar
-   23./24. März 2022         als Online-Seminar
-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu
finden: https://t1p.de/kdiq

 

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  20. April 2022       als Online-Seminar
-  23. Mai 2022        als Online-Seminar
-  07. Juni 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   21. März 2022      als Online-Seminar
-   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  15. März 2022       als Online-Seminar
-  11. April 2022        als Online-Seminar
-  25. Mai  2022        als Online-Seminar
-  10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

   

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.


Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
-  22. März 2022     als Online-Seminar
-  19. April 2022      als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

 

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

-   16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

 

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. Feb. 2022    als Online-Seminar
-  27. Juni  2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5




17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 21. Februar 2022   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 


So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

 

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