Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 45/2021 vom 05.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

 

1. Änderungen der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung treten zum 1. Dez. 2021 in Kraft
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Zum 1. Dez. 2021 sind die Änderungen der Strom/GasGVV wirksam.
Darin enthalten sind einigen Änderungen zur Sperre der Strom- und Gasgrundversorgung.

Hier ein (nicht mehr ganz aktueller) Überblick der Änderungen: https://t1p.de/nzwbt, hier sind die aktuellen Änderungen dargestellt:   https://t1p.de/ianl
Link mit Gesetzestext: https://t1p.de/znlg


2. Pari Arbeitshilfe "Grundlagen des Asylverfahrens" in 5. Auflage erschienen
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Aus der Ankündigung: „Das Asylverfahren ist in seinen rechtlichen Grundlagen sowie der tatsächlichen Umsetzung enorm komplex und stellt selbst erfahrene Berater*innen und Anwält*innen immer wieder vor Fragen. Insbesondere das Zusammenspiel von deutschem und europäischem Asylrecht macht dieses Rechtsgebiet zu einem besonders anspruchsvollen.

Wir haben aus diesem Grund unsere Arbeitshilfe zu den Grundlagen des Asylverfahrens noch einmal vollumfänglich überarbeitet. Sie richtet sich insbesondere an neue Asylverfahrensberater*innen und sonstige Personen, die Asylsuchende im Rahmen des Asylverfahrens unterstützen und beraten möchten. Sie bietet einen komprimierten Überblick über den Ablauf des Asylverfahrens und die wesentlichen Rechtsgrundlagen hierfür.

Die Arbeitshilfe ist bewusst praxisorientiert gestaltet und stellt Basisinformationen zur Verfügung, die an zahlreichen Stellen weiterführende Hinweise zur Vertiefung beinhalten.“

Pari Arbeitshilfe hier zum Download: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/grundlagen-des-asylverfahrens-ueberarbeitete-5-auflage-2021/



3. Rechtswidrige Richtlinien für die Wohnkosten
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„Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags zeigt, dass allein im Jahr 2020 Sozialgerichte in 24 Fällen rechtswidrige, zu niedrige Richtwerte für Miete und Heizung ("Kosten der Unterkunft und Heizung") feststellten, von denen zehntausende Hartz-IV-BezieherInnen direkt oder indirekt betroffen waren. Viele von ihnen haben zu Unrecht nicht ihre volle Miete erhalten und mussten diese Wohnkostenlücke aus dem Regelsatz zahlen. Die Urteile betrafen acht Städte bzw. Kreise zu unterschiedlichen Zeiträumen zwischen 2014 und 2020. Dort lebten mehrere zehntausend Hartz-IV-BezieherInnen.

Wenn man diese Urteile mit der Wohnkostenlücke - also mit den Haushalten, bei denen das Jobcenter nicht die volle Miete übernimmt, weil sie angeblich nicht angemessen ist - vergleicht, zeigt sich, dass in den betroffenen Kreise bis zu ein Drittel der SGB-II-Haushalte bei ihrer Miete zwischen draufzahlen muss, und zwar zwischen 51 und 73 Euro.

Diese Fälle sind nur ein kleiner Ausschnitt von rechtswidrigen Richtwerten, denn sie basieren nur auf Urteilen aus dem Jahr 2020, die in der Datenbank juris veröffentlicht wurden. Wenn man noch weiter recherchieren würde, würde man noch zahlreiche weitere Sozialgerichtsentscheidungen finden, in denen Konzepte für Wohnkosten als rechtswidrig erkannt wurden. Hier wäre sozialwissenschaftliche Forschung sinnvoll, um herauszufinden, inwiefern man von einer hohen Wohnkostenlücke auf ein rechtswidriges Konzept schließen kann“ Text Ulrike Müller.

Weitere Infos dazu in einer Zusammenfassung von Ulrike Müller, Referentin für Existenzsicherung bei der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: https://t1p.de/odv5
WD Zusammenstellung der Urteile: https://t1p.de/s2zm5


4. Zum Kinderfreizeitbonus - erweiterte Anspruchsberechtigung

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Im letzten NL hatte ich angekündigt, dass der Kinderfreizeitbonus für die Kinder, die aus der Zahlung im Aug. 2021 aufgrund einer Regelungslücke rausgefallen sind, nun im Dez. nachgezahlt wird. Dazu jetzt die entsprechenden Weisungen:
- Weisung BA: https://t1p.de/r0ci

Weisung BMAS vom 4.Nov.: https://t1p.de/3t5k

5. Ab dem 021.01.2022 können Arbeitsuchendmeldungen auch elektronisch erfolgen
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Das mit der Digitalisierung beginnt zu laufen …. Zum 1.1.2022 wird der § 141 SGB III geändert, danach ist die Arbeitsuchendmeldung nicht mehr an die „persönliche“ Meldung gebunden und kann nunmehr auch elektronisch erfolgen, Details dazu hier: https://t1p.de/ay2yx


6. RA Volker Gerloff: Muster zum Vorgehen gegen "Berliner System" zu Eigenanteilen im Sammelunterkünften
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Seit Jahren gibt es in Berlin keine Gebührenverordnung für Eigenanteile an Sammelunterkünften – damit fehlt es an einer Rechtsgrundlage für diese.

Die SenIAS und LAF agieren mit „Schuldanerkenntnissen“ (schriftliche Erklärungen, dass die Eigenbeteiligung an den Unterkunftskosten anerkannt wird), mit „Rechnungen“ (schriftliche Zahlungsaufforderungen mit Zahlungsfrist von 14 Tagen) oder mit  „Abtretungserklärungen“ (Erklärungen von Eltern, dass sie die Eigenanteile der Kinder als eigene Schulden übernehmen),

um bei Geflüchteten mit eigenem Einkommen Eigenanteile für die Unterkunftskosten geltend zu machen.

SenIAS und LAF behaupten, dass es sich um zivilrechtliche Forderungen handle, für die es keine gesetzliche Rechtsgrundlage brauche. Das ist unzutreffend.

 

Dazu einige Hinweise von RA Gerloff zum Download: https://t1p.de/jukw


7. KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:   https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Und dann die aktuellen Richtlinien bitte übersenden.



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

- 07./08. März 2022   als Online-Seminar
-  28./29. März 2022   als Online-Seminar
-  04./05. April 2022    als Online-Seminar
-  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

 

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   17. Feb. 2022      als Online-Seminar
-   16. März 2022     als Online-Seminar
-   12. April 2022     als Online-Seminar
-   25. Mai 2022       als Online-Seminar
-   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq

 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitätigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   14./15./16. Feb. 2022    als Online-Seminar
-   23./24. März 2022         als Online-Seminar
-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu
finden: https://t1p.de/kdiq

 

11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  14. März 2022      als Online-Seminar
-  20. April 2022       als Online-Seminar
-  23. Mai 2022        als Online-Seminar
-  07. Juni 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

 

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
-   21. März 2022      als Online-Seminar
-   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  15. März 2022       als Online-Seminar
-  11. April 2022        als Online-Seminar
-  10. Juni 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

   

14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.


Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
-  22. März 2022     als Online-Seminar
-  19. April 2022      als Online-Seminar


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

 

15. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

-   16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu


16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

 

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. Feb. 2022    als Online-Seminar
-  27. Juni  2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

 

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5


17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am

-  01. Feb. 2022      als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef  


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

- 24./25. Januar 2022     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

21.02.2022   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1


So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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