Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 43/2019 vom 01.12.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:
1. BA und BMAS haben versucht, das Urteil des Verfassungsgerichts zu umgehen – und konnten dabei gestoppt werden  
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BA und BMAS wollten mit einer neuen Weisung entgegen des Urteils des BVerfG wieder Sanktionen oberhalb von 30 % des Regelbedarfes durchsetzen.
Diese Umgehung sollte mit einer Addierung der 30 % Sanktionen wegen Pflichtverstößen  und 10 % wegen Meldeversäumnissen erfolgen. Die Argumentation der Verantwortlichen war: da das BVerfG diese Addierung nicht explizit untersagt habe, sei sie zulässig und wenn sie zulässig ist, und wenn wir es nicht untersagt bekommen, dann machen wir es auch.   

Tacheles hatte dieses Projekt am Mittwoch bekannt gemacht und Alarm geschlagen, die Weisungsentwürfe veröffentlicht und die Medien und interessierte Öffentlichkeit auf diesen Versuch der Aushebelung der Begrenzung von Sanktionen aufmerksam gemacht.  
Herr Heil, als zuständiger Minister ist dann sofort zurückgerudert, hat was von "Missverständnissen" erzählt und eigentlich für das Wochenende  eine neue Weisung ohne Missverständnisse angekündigt, die doch noch nicht ergangen ist.
  
So jetzt nochmal zusammengefasst: dieser Kampf ist gewonnen, das Projekt Sanktionen oberhalb 30 % durchzusetzen, ist für das BMAS und die BA erstmal gescheitert.

Wir sind schon gespannt darauf, was sich die BA und das BMAS das nächste Mal ausdenken, um das Sanktionsregime nun wieder durchzuziehen oder ob sie es mal sein lassen und im Lichte des Urteils des BVerfG wirklich mal an geeigneten Weisungen arbeiten, die nicht nur darauf abstellen mit juristischer Winkelakrobatik die maximal mögliche Existenzvernichtung der ALG II-Beziehenden jederzeit und immer durchsetzen zu können. 

Hier zunächst der Tacheles, wir schlagen Alarm Link:    https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2583/
Das wurde dann zentral von der SZ aufgegriffen: https://www.sueddeutsche.de/politik/hartz-iv-bundesverfassungsgericht-kuerzungen-sanktionen-1.4698013
Später folgte das zurückrudern: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/hartz-iv-wird-doch-hoechstens-um-30-prozent-gekuerzt-16506719.html?

Es ist jetzt an der Zeit neu zu denken.
Das wäre ein Sanktionsmoratorium, nach dem Urteil von Karlsruhe sind Sanktionen ins Ermessen gestellt worden, was im Übrigen mit keinem einzigen Satz in den bisherigen Weisungsentwürfen  berücksichtigt und erwähnt wird. Warum gibt es hier keine klaren Anweisungen?
Weiter könnte von Sanktionen im Rahmen einer Ermessensentscheidung abgesehen werden wenn die Unterkunftskosten nicht zur Gänze vom Jobcenter gezahlt werden, wenn Kautionen für nicht vom Jobcenter gezahlte Wohnungen getilgt werden müssen, oder wenn Darlehens- und Rückforderungstilgungen aufgerechnet werden oder direkt an die Regionaldirektion gezahlt werden.
Hier aktiv zu werden wären konkrete Schritte, denn auch eine Minderung um 30 % ist außerordentlich, hat das BVerfG gesagt und sagen die Sanktionierten erst recht.
Im Jahr 2018 wurden von Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Damit die Sanktionen auch richtig reinhauen, setzen manche Jobcenter noch eins drauf: " In manchen Jobcentern erfolgt bei einer drohenden oder verhängten Sanktion eine automatisierte Meldung an das zuständige Jugendamt zur Überprüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei den sowieso zu knappen Hartz IV-Leistungen ist das also amtliche Kindeswohlgefährdung. Es ist zu fordern das diese doppelte Sanktion und Erpressung von Alleinerziehenden unverzüglich aufzuhören hat.
Ferner muss dabei daran erinnert werden, dass die Regelbedarfe sowieso schon knapp an der Verfassungswidrigkeit und einfach viel zu niedrig sind. Daher dürfen diese in der Höhe in keiner Weise verfügbar sein! Das muss deutlich berücksichtigt werden.   Welche existentielle Not Sanktionen bei den davon Betroffenen auslösen, hat unsere Befragung verdeutlicht die wir dem BVerfG am 15. Januar in der mündlichen Verhandlung vorgelegt haben.

Hier ist es an der Zeit mal einen wirklichen Schnitt zu machen und alle Punkte in denen das unverfügbare Existenzminimum unterschritten wird zur Disposition zu stellen!  

 
2.   Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen
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In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden, und Organisationen wie Tacheles, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Anlass ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, nach dem die Sanktionen nur teilweise verfassungswidrig sind. Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungs-bezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/1b238064fed3eec4c12584a90034622e/$FILE/19-11-5%20gemeinsame%20Erkl%C3%A4rung%20Sanktionen.pdf


3.  Veranstaltung am 2. Dez. in HH : Nach dem Urteil aus Karlsruhe zu den Sanktionen- Was traut sich Hamburg gegen Hartz IV?!
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Am 2.12.2019 findet um 19 Uhr im Centro Sociale eine Veranstaltung mit Harald Thomè / Tacheles e.V. Wuppertal statt – Details.
Harald Thomé wird im 1. Teil das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 5. November zu den Sanktionen im SGB II und die politischen Reaktionen darauf vorstellen und aus seiner Sicht bewerten.
Im zweiten Teil geht es um die Forderungen der Kampagne „Hamburg traut sich was!“ in Hamburg, wie diese gesehen werden und umsetzbar sind. Die Forderungen der Kampagne sind:
• Deutliche Erhöhung der Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung
• Vollständiger Verzicht auf Kostensenkungs-/Umzugsaufforderungen
• Orientierung der Richtwerte für die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft an Neuvermietungen 
• Aussetzen von Sanktionen
• Verbesserte Mobilität im HVV für alle, deren Einkommen auf Grundsicherungsniveau liegt
• Bearbeitung von SGB II Anträgen innerhalb von zwei Wochen 
• Verzicht auf Hausbesuche
• Einrichtung einer unabhängigen Ombudsstelle zum SGB II


4.   Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
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Dann möchte ich mal auf eine dezidierte Zusammenfassung hinweisen, in der die Eckpunkte der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zusammengefasst sind. Denke das ist in der Sozialberatung ein Thema, wenn Menschen krankenkassentechnisch ihren „Fehler des Lebens“ gemacht haben.   
Hier die Zusammenfassung: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rueckkehr-in-die-gesetzliche-krankenversicherung_161249.html

5.  Bundesrat stimmt Wohngeldstärkungsgesetz zu – höheres WoGG zum 1.Janmuar 2020
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Durch die Zustimmung zum Wohngeldstärkungsgesetz - WoGStärkG wird es ab Januar 2020 in weiten Teilen ein höheres Wohngeld geben. Das sollte in der Beratung berücksichtigt werden. Auch zu berücksichtigen ist, dass in den Kommunen in denen es im SGB II/SGB XII kein „schlüssiges Konzept“ zu den Unterkunftskosten gibt, selbstverständlich zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten die neuen Werte aus dem WoGG mit 10 % Sicherungszuschlag verbindlich anzuwenden sind. Das bedeutet, in den Kommunen werden zum Jahresbeginn die angemessen KdU deutlich steigen. Mehr dazu hier: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/60534.htm


6.  Info-Angebot für traumatisierte Geflüchtete und Helfer
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Traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer warten in Deutschland im Schnitt mehr als ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz. Ein Info-Angebot kann den Betroffenen helfen, die Wartezeit zu überbrücken. Dahinter steht nicht die Bundesregierung, sondern eine engagierte Psychiaterin. 
Der Focus ist nur selten eine zitierfähige Quelle, diesmal ist es anders, daher ein Link dahin: https://www.focus.de/perspektiven/gesellschaft-gestalten/monatelange-wartezeiten-tausende-traumatisierte-fluechtlinge-warten-auf-therapie-projekt-bietet-erste-hilfe_id_11345736.html


7.     VDJ fordert sofortige Aufhebung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit der VVN -Antifaschismus ist Verfassungsauftrag! & Offener Brief von Esther Bejarano VVN an Olaf Scholz
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Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.: Gerade in Zeiten, in denen rechte Gesinnung zunehmend „gesellschaftsfähig“ wird und in die Mitte der Gesellschaft vorstößt, ist antirassistisches und antifaschistisches Engagement überlebenswichtig, um den offenen Meinungsdiskurs zu verteidigen und demokratische Räume zu erhalten. Insofern kann auch nicht zwischen sog. „gutem“ und „schlechtem“ Antifaschismus unterschieden werden.
„Angesichts der Bedeutung des antifaschistischen Engagements in der gegenwärtigen Situation in der Bundesrepublik Deutschland“, so Joachim Kerth-Zelter, Bundesvorsitzender der VDJ, „kann eine Entziehung der Gemeinnützigkeit nur als Versuch gewertet werden, das politische Klima weiter zuzuspitzen und zu vergiften. Der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit zu entziehen und damit ihre engagierte Arbeit durch finanzielle Belastungen zukünftig unmöglich zu machen, ist gerade wegen der Gründungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland unerhört.“
Die VDJ Erklärung: https://www.vdj.de/fileadmin/user_upload/VVN-Erklaerung2.pdf

Dazu auch:
Offener Brief von Esther Bejarano Ehrenvorsitzende der VVN an Olaf Scholz. Das Haus brennt – und sie sperren die Feuerwehr aus! hier zu lesen: https://vvn-bda.de/offener-brief-von-esther-bejarano-an-olaf-scholz-das-haus-brennt-und-sie-sperren-die-feuerwehr-aus/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
                    
-     20./21. Jan    2020       in Berlin                          
-     27./28. Jan.   2020       in München   
-     10./11. Feb.   2020       in Stuttgart                                            
-     17./18. Feb.   2020       in Dresden      
-     24./25. Feb.   2020       in Zwickau 
-     26./27. Feb.   2020       in Frankfurt 
-     02./03. März  2020       in Wuppertal          
-     16./17. März  2020       in Saarbrücken 
-     18./19. März  2020       in Leipzig         
-     25./26. März  2020       in Hamburg
-     15./16. Juni   2020       in Schwerin                                

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-    29./30. Jan. 2020       in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai  2020       in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020      in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-    03. Februar 2020        in Hamburg                          
-    20. März 2020             in Leipzig     
-    02. April 2020             in Wuppertal                     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Weitere Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 04. Feb. 2020      in  Hamburg        
- 19. Feb. 2020      in Erfurt

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   20. Feb. 2020 in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    06. Dez.     2019   in Wuppertal   (Anmeldung noch möglich)
-    10. März    2020   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal     
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.


Die Fortbildungen finden statt:

-   03./04.02.2020    in Berlin
-   09./10.03.2020   in Wuppertal
-   11./12.03.2020   in Stuttgart
-   06./07.05.2020   in Hamburg
-   22./23.06.2020   in München


Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

-  05.02.2020   in Berlin
-  30.03.2020   in Wuppertal
 
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé



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