Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 41/2023 vom 10.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: "Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!"
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Wer die Erhöhung mit Verweis auf das Lohnabstandsgebot kritisiert, spielt Geringverdienende gegen Transfer-Berechtigte aus. Das spaltet unsere Gesellschaft. Die Gegner der Bürgergeld-Erhöhung wollen damit den Lohndruck auf untere Einkommensgruppen verschärfen und den Niedriglohnsektor zementieren. Sie verbreiten zudem Fake-News, denn wer arbeitet, bekommt hierzulande immer mehr Geld als Bürgergeld-Empfänger*innen.

Die Behauptung, dass viele lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten, ist purer Populismus und stigmatisiert Bürgergeld-Bezieher*innen. Wahr ist: Von den über 5,5 Millionen Menschen, die Bürgergeld erhalten, stehen knapp 4 Millionen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung: wegen ihres Alters (unter 15 Jahren), ihrer Gesundheit, der Pflege von Angehörigen oder weil sie bereits in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind. Fast 800.000 Menschen verdienen außerdem so wenig, dass sie ergänzend Bürgergeld benötigen, um ihr Existenzminimum halbwegs zu sichern. Wer wirklich „Anreize für Arbeit“ verbessern möchte, der muss die Tarifbindung stärken und den Mindestlohn deutlich anheben.

In diesen kritischen Zeiten der Verunsicherung und Polarisierung braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat, der Lebensrisiken angemessen absichert und Menschen dabei unterstützt, auf eigenen Beinen zu stehen, und sie nicht abwertet. Dazu gehören ein höherer Regelsatz, die Stärkung der sozialen Sicherung und mehr Zukunftsinvestitionen in Arbeit, Umwelt und Bildung.

So Auszüge aus der Erklärung, die hier nachzulesen ist: https://t1p.de/e5nwz


Kurze Bemerkung dazu: Die FDP blockiert in der Ampel jedwede höhere Besteuerung, genauso wie höhere Verschuldung, stattdessen fordert die FDP massive Sozialkürzungen. Nicht nur die Kindergrundsicherung soll nicht kommen, sondern auch das Bürgerfeld und damit auch die Sozialhilfe sollen gekürzt werden. Bürgergeld und Sozialhilfe sind laut Bundesverfassungsgericht unverfügbare, also nicht kürzbare Leistungen. Mit der Forderung nach Kürzung fordert die FDP Verfassungsbruch. Durch die völlig verbohrte Klientel-Politik der FDP wird jede dringend notwendige Investition in die Infrastruktur, Bildung, Umweltschutz, Integration Geflüchteter und somit in das Fortbestehen einer demokratischen Gesellschaft blockiert.

Alleine die Forderung nach Kürzung der existenzsichernden SGB II/SGB XII – Leistungen und damit auch der Asyl-Leistungen würde eine Kürzung der Mindestsicherungsleistungen für fast 7 Mio. Menschen bedeuten.
Hier ist es von Nöten den Verantwortlichen klare Grenzen aufzuzeigen und klarzumachen: Wer Sozialkürzungen fordert – erntet Protest! Umverteilen und Reichensteuer – keine Sozialkürzungen! Mit diesen Forderungen sollte die FDP und die CDU/CSU zukünftig bei ihren öffentlichen Auftritten konfrontiert werden. Dazu möchte ich aufrufen.


2. ExpertInnen fordern Neunivellierung der Grundsicherungssysteme und zu den geforderten Sozialkürzungen

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a. Zwei Studien vom Ifo-Institutes aus München und des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) kommen zu dem Ergebnis, dass die Existenzsicherungssysteme neu nivelliert werden müssen, das beginnt bei gleicher Einkommensanrechnung im SGB II / WoGG und KiZ und geht bis zu deutlicher Erhöhung der Erwerbstätigenfreibetrage.

Infos dazu im Handelsblatt: https://t1p.de/9mj90

b. Das DIW vertritt die Position, dass die Haushaltskrise schnellstmöglich beendet und ein Bundeshaushalt 2024 verabschiedet werden muss, denn "Sonst eskaliert die Lage und könnte die deutsche Wirtschaft erneut in die Rezession treiben" und "Das größte Problem heute, politisch wie wirtschaftlich, sind nicht Kürzungen von Ausgaben oder Subventionen, sondern ein so massiver Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit der Politik, dass Unternehmen ihre Investitionen absagen oder ins Ausland verlagern". Mittelfristig gebe es viele Einsparmöglichkeiten, primär bei Subventionen für fossile Energieträger von knapp 60 Milliarden Euro im Jahr, wie beispielsweise dem Privileg bei Diesel und Flugbenzin. "Zudem sollten auch Steuerprivilegien bei Erbschaften, Immobilien und der Mehrwertsteuer abgebaut werden."
(alle Zitate aus NTV). Nachzulesen: https://t1p.de/awksd

c. In einem Beitrag in LTO stellt Prof. Dr. Kingreen klar, dass die Höhe des Bürgergeldes nicht beliebig ist und dass diejenigen Vorschläge, Haushaltsprobleme bei den Ärmsten abzuladen zwar Konjunktur haben, aber das Gesetz und die Rechtsprechung des BVerfG verkennen und es für Kürzungen des Bürgergeldes so gut wie keinen verfassungsrechtlicher Spielraum gibt. Prof. Dr. Kingreen stellt aber auch klar, dass mit einer völligen Selbstverständlichkeit wohlhabende Eltern Kindergeld erhalten bzw. von den verteilungspolitisch fragwürdigen Kinderfreibeträgen profitieren. Er merkt außerdem an, dass aber ein Aufschrei durchs Land geht, wenn die Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für den Bezug des steuerfinanzierten Elterngelds allmählich abgesenkt werden sollen.
Zusammenfassend spricht er von der Selbstverständlichkeit und einem Klima der „Wohlstandsubventionierung“ und dass dies die Möglichkeit nimmt notwendige Zukunftsinvestitionen vorzunehmen.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/zvjc6



3. Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor
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Aktuelle Forderungen nach einer Kürzung beim sogenannten Bürgergeld kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Erhöhung der Grundsicherungsleistungen zum 1.1.2024 auf 563 Euro sei völlig gerechtfertigt und dürfe nicht ausgesetzt werden, mahnt der Verband. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich sogar deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen.
Mehr Infos und die Expertise: https://t1p.de/zctf5


4. Die Linke: Wohnkostenlücke / Sanktionsmoratorium / Sozialer Arbeitsmarkt / Bündnis Sahra Wagenknecht zu Bürgergeld
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Ich verlinke auf den derweil letzten Newsletter „Parlamentarisches zu Existenzsicherung - Dezember 2023“ von der Linkspartei. Ulrike Müller will diesen für die Linke als parlamentarische Gruppe fortführen. Das kann im Detail im NL nachgelesen werden.
Darin werden thematisiert: die Wohnkostenlücke bei den KdU und auch dass diese enorme regionale Unterschiede beinhaltet, so waren in Vorpommern-Rügen nur 1,7 Prozent der Bedarfsgemeinschaften betroffen, in Rothenburg (Wümme) aber mit 54,5 Prozent mehr als die Hälfte. Dann eine kleine Anfrage zu Sanktionen und Erkenntnissen aus dem Sanktionsmoratorium, zum weiteren Abbau des Sozialen Arbeitsmarkts, zum institutionelles Misstrauen bei Datenabgleichen der Jobcentern und zur Existenzsicherung mit den Bündnis Sahra Wagenknecht, Diskriminierungsschutz ausweiten, Schuldnerberatung: Linksfraktion fordert Recht darauf und verschiedenen weiteren Forderungen der Linksfraktion in ihrer letzten Woche im Parlament.
Hinter dem Newsletter hängen dann noch Auswertungen der Anfrage.
Ich möchte Ulrike Müller an der Stelle herzlich für ihre Infos danken und hoffe, dass Die Linke, nach dem Austritt von Wagenknecht und ihren Anhänger*innen als Partei wieder wählbar wird. Eine starke Linke ist in diesen finsteren Zeit so notwendig wie nie.

Hier geht es zum Parlamentarisches zu Existenzsicherung - Dezember 2023 und Anhängen: https://t1p.de/g5wip


5. Positionspapier Diakonie Hamburg Zugangsbarrieren in der öffentlichen Verwaltung erschienen
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Das Diakonischen Werks Hamburg hat eine Auswertung und Schlussfolgerungen zur Erreichbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienststellen erstellt. Gegenstand des Positionspapiers sind die Ergebnisse einer Befragung zur Gewährung von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die in 2023 bei unterschiedlichen sozialen Beratungsstellen durchgeführt wurden.

Die Auswertung macht deutlich, dass es bei den hier relevanten Dienststellen (Jobcentern, Fachämter Grundsicherung und Soziales, Amt für Migration Asylbewerberangelegenheiten, Hamburg Service vor Ort Ausländerangelegenheiten)  erhebliche Zugangsbarrieren gibt, die sich für Hamburger:innen in prekären Lebenslagen nicht selten existenziell bedrohlich auswirken.

Mit dem Papier soll nicht nur auf Probleme hingewiesen, sondern zugleich auch Handlungsvorschläge gemacht werden. Erarbeitet werden Vorschläge zu den Themen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Erreichbarkeit, Bearbeitungszeiten, Umgang mit Unterlagen, Drucken – Kopieren – Scannen, Erläuterung von Bescheiden und Bekanntmachung bestehender sozialer Rechtsansprüche und Angeboten.

Das Positionspapier ist hier abrufbar: https://t1p.de/ah01m

Kurze Bemerkung dazu: Danke für die hervorragende Arbeit. Jetzt geht es darum die Beseitigung der Missstände einzufordern, denn § 17 Abs. 1 SGB I ist da absolut eindeutig: die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass … ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“. Das wird eingefordert, das ist die Konkretisierung des Sozialstaatsgebots und über § 37 S. 2 SGB I auch nicht verfügbar, weder über Gesetz, noch Verwaltungsanweisung.

6. Sozialrecht-Justament 11/2023 zur Kindergrundsicherung
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Der Kollege Bernd Eckardt stellt in seinem aktuellen SJ verschiedenste Facetten der geplanten Kindergrundsicherung dar. Auch wenn sich noch einiges ändern wird und die Einführung der Kindergrundsicherung überhaupt nicht klar ist, lohnt es sich trotzdem mit den vielen Facetten der Kindergrundsicherung schon während des Ge-setzgebungsverfahrens zu befassen. Die Kindergrundsicherung ist das gravierendste sozialpolitische Reformvorhaben der Ampelkoalition. Es stellt auch die existenzsichernde Sozialberatung und viele soziale Dienste vor neuen Herausforderungen. In folgender Darstellung werden verschiedene Facetten der geplanten Kindergrundsicherung in unsystematischer Form dargestellt.
Hier nachzulesen: https://t1p.de/pzym1

 

7. Positive Initiative des LAND NRW: Rückausnahme des SGB II – Leistungsausschlusses für Menschen in stationärer Drogenentwöhnungstherapie, bei Zurückstellung der Strafvollstreckung
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Das Land NRW startet die Initiative, das Menschen in stationärer Drogenentwöhnungstherapie, bei Zurückstellung der Strafvollstreckung nicht mehr aus dem SGB II ausgeschlossen sind, entsprechend BSG – Urteil vom 5.8.2021 – B 4 AS 58/20 R, sondern das geregelt wird, dass diese dann ins SGB II kommen können. Dies bedeutet ein Absehen vom Vollzug der Strafe eigener Art, erfordert aber die Kostenzusage des zuständigen Trägers und Übernahme der für die therapeutische Maßnahme anfallenden Kosten. Früher wurden verurteilten erwerbsfähigen Personen hierfür Leistungen nach dem SGB II gewährt, um ihren Lebensunterhalt, aber auch die Begleichung von Therapienebenkosten während der Therapiemaßnahme zu sichern, wie das Land NRW das zutreffend begründet. Unter Top 24 ist die Gesetzesänderungsinitiative zu finden: https://t1p.de/vaphn


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  15./16. Jan. 2024      als Online-Seminar
-  30./31. Jan.  2024     als Online-Seminar
-  28./29. Feb. 2024      als Online-Seminar
-  04./05. März 2024     als Online-Seminar
-  25./26. März 2024     als Online-Seminar
-  29./30. April  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq  


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt     

-  10./11. Jan.    2024     als Online-Seminar
-  05./06. Feb.   2024     als Online-Seminar
-  26./27. Feb.   2024     als Online-Seminar
-  11./12. März  2024     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  18./19. April  2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2024 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   18. März – 22. März 2024      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  19. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  13. Feb. 2024         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n



13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  14. Dez. 2023          als Online-Seminar
-  25. Jan. 2024          als Online-Seminar
-  16. Feb. 2024          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

 

14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  01. Febr. 2024          als Online-Seminar
-  08. März 2024          als Online-Seminar
-  25. April. 2024         als Online-Seminar
-  24. Mai    2024         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.

Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   29. Jan. 2024   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef



16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  24. Jan.  2024      als Online-Seminar
-  22. April. 2024     als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5

 

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  09. Jan.  2024      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p



18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

-  29./30. Jan. 2024   als Online-Seminar
-  10./11. Apr. 2024   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.


- 08. Feb. 2024      als Online-Seminar
- 16. Mai   2024     als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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