Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 40/2024 vom 17.11.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

1. Aufruf zur Spendenunterstützung von Tacheles
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Das Jahresende nähert sich, es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Menschen, die sich für meine umfangreichen Newsletter bedanken.

In diesem Jahr hat es bisher 39 Newsletter gegeben – ich war ab und zu krank oder hatte einfach mal keine Lust oder Kraft - im letzten Jahr waren es 43 Newsletter. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann, bis hin in das Gesetzgebungsverfahren, weil natürlich der Newsletter auch in den Ministerien und bei den Abgeordneten, aber auch in den Behörden gelesen wird.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir am Herzen liegt und der unter anderem von mir mitgegründet wurde.

Tacheles wurde im Februar 1994 gegründet und existiert somit mehr als 30 Jahre. Seitdem führen wir Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Im letzten Jahr haben wir rund 1000 Beratungsanfragen vor Ort beraten. Außerdem bieten wir wöchentlich eine bundesweite Telefonberatung an, ebenso kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen.

Der Verein Tacheles konfrontiert außerdem die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen und fordert Änderungen ein.

Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, schreibt Fachstellungnahmen in den Gesetzgebungsverfahren und macht immer wieder Vorschläge zur Verbesserung der Lage einkommensschwacher Menschen.

Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und war am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Wer sich ein Bild machen  will, kann sich die Beratung in diesem Film des Wuppertaler Medienprojekt angucken: Beratung von Tacheles

Im Jahr 2024 standen und stehen noch folgende Projekte an:

  • Sicherstellung der laufenden Sozialberatung für Wuppertal und Umgebung
  • Sicherstellung einer bundesweiten Telefonberatung und kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen
  • Arbeit in Gremien und Facharbeitskreisen
  • Versorgung obdachloser und wohnungsloser Menschen mit selbstgekochtem Essen am Wochenende, durch das Projekt „Mampferando“ (Warmes für Überlebenskünstler*innen auf der Straße)
  • Beteiligung durch Fachstellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren (zum Entwurf eines Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 bzw. „Sanktionsverschärfungsgesetz“, Stellungnahme von Tacheles zum Referentenentwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes und Protestnoten wegen zu kurzer Stellungnahmefristen im „Gesetz zur „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“
  • Bundesweite „Energiehilfekampagne“ zusammen mit dem Paritätischen, mit Versand von 150.000 Flyern und Plakaten
  • Beteiligung und Mitorganisation der Proteste in Wuppertal gegen die „Remigrationspläne“ der Nazis und zu einer Gedenkfeier anlässlich des islamistischen Anschlages in Solingen
  • Organisation von Sozialprotesten bei FDP und CDU Veranstaltungen in Wuppertal
  • Strukturierung und Fertigstellung des Sozialportal.net, einer trägerübergreifenden Beratungsdatenbank als Anlaufpunkt zur Suche von Beratung und Rechtsrat
  • Immer wieder kommunale Kampagnen gegen Sozialbehördenunrecht und -rechtsbrüche
  • Zu guter Letzt: Komplettumbau von Räumen am Vereinssitz zur Ausweitung der zukünftigen Arbeit des Vereins mit Fertigstellung zum Jahresende.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. All diese Tätigkeiten erfolgen ohne öffentliche Förderung. Tacheles finanziert sich durch Spenden und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Newsletteranzeigen und gewerbliche Einträge im Adressverzeichnis.

Auch die umfangreiche und hochqualifizierte Beratungsarbeit wird zum Teil ehrenamtlich sichergestellt.

 

Um diese Arbeit fortzusetzen, brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles. Wir brauchen Eure Spenden, um diese Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne diese würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc


2. Am 25.11.2024: Gerichtsverhandlung zum Thema Höhe der SGB II-Regelsätze
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Am 25.11.2024 hat Thomas Wasilewski, Erwerbslosenaktivist aus Mönchengladbach vor dem Sozialgericht Düsseldorf eine Verhandlung zur Höhe der SGB II-- Regelleistungen während der Copronapandemie. Das ist eine der Musterklagen des VDK.
Thomas bittet um solidarische Öffentlichkeit, 08:30 Uhr am Sozialgericht Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21 (direkt neben dem Hauptbahnhof) Die Verhandlung findet in Saal 160, 1. Etage statt.

Wer es einrichten kann, soll kommen. Solidarität ist gefragt!

Das SG Düsseldorf, hatte eine ziemlich abstruse Ablehnung der Klage formuliert: „Die Inflationsrate habe zwar erheblich angezogen, so dass sich die Kaufkraft der gewährten Leistungen erheblich reduziert habe, aber „das Niveau der SGB II Leistungen, insbesondere für Familien in Großstätte [ …ist …] inzwischen so hoch, dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher. Damit ist die Gefahr gegeben, das breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben wollen. Dies wiederum würde den Sozialstaat gefährden …“ (SG Düsseldorf 21.2.2023 - S 40 AS 1622/22).

Hier prallt nun ein neoliberales Gericht mit der Forderung auf höhere Regelbedarfe aufeinander, mein Kommentar im NL 10/2023 Nr. 3  dazu: https://t1p.de/lx3oc


3. Jobcenter Wuppertal streicht rechtswidrig mit nicht existierenden Pflichten SGB II-Leistungen von wohnungs- und obdachlosen Menschen
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Das Jobcenter Wuppertal fordert von wohnungs- und obdachlosen Menschen, die postalisch erreichbar sind, zusätzlich rechtswidrig eine monatliche Vorsprache und kreiert eine Pflicht zur Mitteilung, dass sich in ihren Verhältnissen nichts geändert habe. Bei Nichterfüllung sollen zuvor gewährte Leistungen zurückgezahlt werden. Diese Rückforderung will das Jobcenter Wuppertal in Höhe von 30 % des Regelsatzes aufrechnen, wenn wieder Leistungen bezogen werden.

Diesen skandalösen Vorgang müssen wir thematisieren, damit Druck entsteht. Das Problem soll auch bekannt gemacht werden, damit derartige Wohnungs- und Obdachlosendrangsalierung einen Riegel vorgeschoben bekommt.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/j3w5v


4. Abschiebung einer Bewohnerin aus einem Frauenhaus
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Eine in Österreich zunächst untergekommene Geflüchtete mit ihren beiden kleinen Kindern, hatte aus Furcht vor ihrem gewalttätigen Mann in einem Hamburger Frauenhaus Schutz gesucht. Aus dem Frauenhaus wurde die Frau von der Polizei rausgeholt, in Gewahrsam genommen und nach Österreich abgeschoben.

„Diese Abschiebepraxis stellt eine Bedrohung für die Arbeit der Frauenhäuser dar, die als anonyme Schutzorte für
Gewaltbetroffene gedacht sind. Durch das Vorgehen der Stadt Hamburg wird die Sicherheit dieser Schutzräume
ernsthaft untergraben – eine Zäsur in der Geschichte der Hamburger Frauenhäuser. „Frau I. hat Gewalt erfahren und suchte bei uns Schutz. Die Abschiebung war re-traumatisierend“.“, so eine Pressemitteilung der AUTONOMEN FRAUENHÄUSER HAMBURG.

Die PM zum Download: https://t1p.de/693bf, TazArtikel dazu: https://t1p.de/iikhv

Kurze Bemerkung: Frauenhäuser müssen sichere Orte bleiben. Frauen müssen Schutz vor Gewalttätern und übergriffigen Behörden haben. Keine Frau ist freiwillig im Frauenhaus, keine Frau wird ohne Grund im FH aufgenommen.
Solche behördlichen Übergriffe dürfen nicht in Schutzräumen laufen. Vielmehr muss es einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt geben. Einhergehend mit einer gesicherten Finanzierung von Frauenhäusern. Mehr zum Rechtsanspruch bei der Frauenhauskoordination: https://t1p.de/34b8q

5. BAföG-Bedarfssätze für Kranken- und Pflegeversicherung ab Januar 2025 nicht mehr bedarfsdeckend
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Durch das 29. BAföGÄndG wurden die Bedarfssätze in § 13a BAföG für die Kranken- und Pflegeversicherung zum 01.08./01.10.2024 endlich so festgelegt, dass sie in der Regel bedarfsdeckend sind.
Ab Januar 2025 werden die Bedarfssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung neu festgesetzt, aber nicht im BAföG angepasst, so entsteht eine Lücke zwischen 7,67 € und 25,41 € monatlich.
Fazit: Es ist dringend geboten, dass die Bedarfssätze für die Kranken- und

Pflegeversicherung in § 13a BAföG zum 01.01.2025 angepasst werden.
Wegen der schon zu geringen Bedarfssetze im Jahr 2023 ist schon ein Vorlagebeschluss des SG Berlin zum BVerfG anhängig.
Mehr Infos bei Ra Schaller: https://t1p.de/9vcm5


6. BA: Praxishandbuch zu Leistungsansprüche ausländischer Staatsangehöriger im SGB II
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Dann möchte ich noch auf ein grade herausgekommenes137-seitiges Praxishandbuch der BA verweisen, indem die BA, unter Zugrundelegung ihrer Positionen sozialrechtliche Leistungsansprüche und Nichtleistungsansprüche von Nichtdeutschen darlegt. Download: https://t1p.de/wtxiw


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  27./28. Nov. 2024     als Online-Seminar
-  09./10.  Dez.  2024     als Online-Seminar
-  22./23.  Jan.  2025     als Online-Seminar
-  10./11.  Feb.-2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt     

-  13./14.  Jan.  2025     als Online-Seminar
-  27./28.  Jan.  2025     als Online-Seminar
-  03./04.  Feb.  2025     als Online-Seminar
-  25./26.  März 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  20./21.  Jan.  2025     als Online-Seminar
-  17./18.  Feb.  2025     als Online-Seminar
-  05./06.  Mai   2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

10. NEU: SGB II Leistungen für Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.

Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

-  24. März  2025        als Online-Seminar
-  30. April   2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1


11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

-   19. Mai  -  23. Mai    2025      als Online-Seminar
-   15. Sept. - 19. Sept. 2025      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  19. Dez.  2024         als Online-Seminar
-  14. Feb.  2025         als Online-Seminar
-  20. März 2025        als Online-Seminar
-  28. Mai   2025         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n



13. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  30. Jan.     2025         als Online-Seminar
-  04. März  2025        als Online-Seminar
-  26. Mai    2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily


14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Jan.     2025        als Online-Seminar
-  19. Feb.   2025       als Online-Seminar
-  19. März  2025       als Online-Seminar
-  29. April   2025       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:


-  29. Jan.  2025        als Online-Seminar
-  27. Mai   2025        als Online-Seminar


Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II

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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche SGB II - Ansprüche bestehen und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.

Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-   22. Feb.  2025   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef



17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  04. April    2025      als Online-Seminar
-  10. Okt.    2025      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18.
Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

-  17./18. Februar 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9rotn

-  07./08. April 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/ct9yi

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

-  20. Januar 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/r520d

-  19. Mai 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

 

29. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)

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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.

Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.


-  10. März 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/9zpql


So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé


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