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Thomé Newsletter 40/2019 vom 03.11.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1.     Das Bundesverfassungsgericht urteilt am 5. November 2019 zur Zulässigkeit der Hartz IV - Sanktionen
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Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis und Sanktionen in Höhe von fast einer Million Sanktionen jährlich und Milliarden nicht gezahlter Existenzsicherungsleistungen wird nun endlich das Sanktionsregime verfassungsgerichtlich beurteilt.

Am 5. Nov. 2019 wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur Zulässigkeit der Hartz IV-Sanktionen verkünden. Es geht dabei um die Frage, ob SGB II-Sanktionen gegen das Menschenwürdeprinzip verstoßen oder halt nicht. Bisher hat das BVerfG in zwei Urteilen herausgearbeitet, dass „das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG jedem Hilfebedürftigen die materiellen Voraussetzungen für seine physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben als unerlässlich zusichert ein unverfügbares Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums darstellt“ (Urt. v. 09.02.2010, Az. 1 BvL 1/09).

Im Jahr 2014 hat das BVerfG entschieden, dass die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II mit dem Grundgesetz "derzeit noch vereinbar" sind (Beschl. v. 23.07.2014 – 1 BvL 10/12).

Demnach müsste das BVerfG am 5. Nov. zu dem Ergebnis kommen, dass die Menschenwürde absolut, unverfügbar und keiner Abwägung zugänglich ist.

Die Sanktionen im SGB II stellen gravierende Verstöße gegen die Menschenrechte dar und sind nicht dazu geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sie führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und immer weiterer Entfernung vom Arbeitsmarkt. Daher gehören die SGB II - Sanktionen nach Ansicht von Tacheles und diverser Wohl- und Sozialverbände sowie dem DGB  abgeschafft und auf den Müllhaufen der Geschichte!

Der Verein Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als sachverständiger Dritter in dem Sanktionsverfahren bestimmt worden und hatte sich mit einer umfassenden juristischen Stellungnahme vehement gegen Sanktionen ausgesprochen. Ebenfalls haben sich die Wohlfahrts- und Sozialverbände, der DGB und der Deutsche Anwaltsverein deutlich gegen die bisherige Sanktionspraxis positioniert.  In Vorbereitung  der Verhandlung im Jan. 2019 hatte Tacheles eine Onlineumfrage zu den Folgen und Wirkungen der Hartz IV – Sanktionen getätigt. An dieser hatten sich über 21.000 Menschen beteiligt. Damit konnten dem Verfassungsgericht dezidiert die Folgen und Wirkungen der Hartz IV- Sanktionen aufgezeigt werden.
Daneben hatten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben dem Verfassungsgericht ihre Erfahrungen und Position mit den Sanktionen direkt dem BVerfG mitteilen zu können. Von dieser Möglichkeit haben über 6.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese Rückmeldungen sind berührend, aber auch erschreckend, da sie die Wirkung, die Verzweiflung der Betroffenen authentisch wiedergeben. Somit haben wir den Menschen die Möglichkeit geboten, sich unmittelbar mit ihren Anliegen an das oberste deutsche Gericht wenden zu können.  

 Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die SGB II – Sanktionen deutlich beschränken wird. Insofern wird das Urteil vom 5. Nov. für die Lebenssituation von fast 6 Mio. Menschen im Hartz IV-Bezug eine erhebliche Relevanz haben, genauso aber auch, kann die Drohung mit der Existenzvernichtung durch die SGB II- Sanktionen weiter dazu genutzt werden Arbeitende in den Niedriglohn und prekäre Beschäftigung zu drängen.

Mehr dazu und die Stellungnahmen und Befragungsergebnisse gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2565/

2.   Computerfront: Anspruch auf Leistungen für einen Schulcomputer
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Die 40. Kammer am SG Kiel hat in einem (rechtskräftigen) Beschluss vom 21.10.2019 zum Aktenzeichen S 40 AS 260/19 ER den Anspruch der dortigen 20jähigen Klägerin nach einer „vorgenommenen eigenen Internetrecherche“ auf 350,00 € zuerkannt.  Der Anspruch begründet sich auf § 21 Abs. 6 SGB II und ist auf Zuschussbasis zu erbringen. 
Näheres dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/
Auch liegt mir ein aktueller Bescheid des Sozialreferats München vor, in dem vom dortigen Sozialamt ein Schüler PC und Drucker in Höhe von 500 € bewilligt wurde. Bedeutsam ist, dass hier auch von einem SGB XII-Leistungsträger der Anspruch positiv entschieden wurde.
Den Bescheid gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf


Inhaltlich bedeutet das, dass ich allen Eltern und Schülern empfehle solche Schul-EDV-Bedarfe geltend zu machen. Es gibt jetzt eine Reihe von Urteilen, die diese zuerkennen. Dann möchte ich den Hinweis geben, dass einer Vielzahl von Auszubildenden über die Rückausnahme des § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II normaler aufstockende SGB II Leistungen zustehen, alle diese können einen PC/Laptop als ausbildungsbedingter Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend machen und selbst Studierenden steht über den § 27 Abs. 2 SGB II ein Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu. Auch hier wäre vorstellbar, dass diese einen eigenständigen PC/Laptop Bedarf als ausbildungsbedingter Bedarf geltend machen können.
Hier ist noch einiges durch zu streiten aber die Grundlinie steht.

Ich bitte darum, mir Urteile, Beschlüsse oder positive Bewilligungen zu übersenden.  


3. Doppelmieten im SGB II – BSG stellt den Anspruch als KdU klar
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Bisher hat das BSG immer den Anspruch vertreten Doppelmieten könnten nicht übernommen werden, weil Unterkunftskosten (KdU) immer nur die der derzeit gegenwärtig bewohnten Wohnungen sein könnten. Daher war strittig, ob Doppelmieten Wohnungsbeschaffungskosten (nach § 22 Abs. 6 SGB II) sind oder „tatsächliche Unterkunftskosten“ nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II.  So hatte das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 26.06.2019, L 13 AS 189/18 Kosten für doppelte Mietzahlungen anlässlich eines Umzugs als Wohnungsbeschaffungskosten i. S. des § 22 Abs. 6 SGB II qualifiziert und das LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 6 AS 2540/16 als tatsächlich anfallende Unterkunftskosten.  Dazu eine Entscheidungsanalyse zum Urteil des LSG NRW: https://tinyurl.com/y3oxw7jx
Das BSG hat nun den Anspruch auf Doppelmieten als tatsächliche KdU bestätigt und damit endlich den Weg frei gemacht zur Übernahme von Doppelmieten, wenn zB. die alte Wohnung nicht gekündigt werden kann und sollte, weil z.B. noch keine Anschlusswohnung vorhanden ist, die neue Wohnung noch renoviert werden muss oder eine Frau aus einer alleine bewohnten Wohnung ins Frauenhaus flüchtet und nun diese Wohnung und das Frauenhaus als KdU übernommen werden muss.
Das BSG Urteil v. 30.10.2019 - B 14 AS 2/19 R in dem Doppelmieten als KdU anerkannt werden,  die Aufwendungen unvermeidbar und konkret angemessen sind, Terminsbericht hier: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2019/2019_10_30_B_14_AS_02_19_R.html


4. Spendenunterstützung von Tacheles

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Zur Finanzierung unserer Tätigkeit, z.B. der Beratung, der sozialpolitischen Arbeit, und der Verbreitung von relevanten Informationen benötigen wir Geld. Die Arbeit von Tacheles läuft im Kern durch Ehrenamtstätigkeit und Selbstausbeutung. Viele denken immer, wir seien groß und bekannt und würden fett öffentliche Gelder bekommen, das Gegenteil ist der Fall: wir machen die Arbeit, weil sie uns wichtig ist, weil wir von der Notwendigkeit überzeugt sind und wir dadurch für eine bessere und solidarischere Welt eintreten. Dafür brauchen wir ab und zu EURE Unterstützung.
Nur mal als Beispiel die Aktivitäten im Sanktionsverfahren Karlsruhe: Kosten für die Umfrage, Schriftsätze 40 x drucken und versenden, Fahrtkosten, Übernachtungen ….das sind mal locker 1.500 EUR. Wofür wir selbstverständlich auch als kleine NGO keinen Cent von Karlsruhe sehen werden.
Daher brauchen wir einfach eure Unterstützung.
Also liebe Leute, unterstützt uns bei unserer Arbeit mit einer Spende!

Für Spenden oberhalb 150 EUR gibt es automatisch eine Spendenquittung, dazu bitte die Adressdaten auf die Überweisung schreiben.

Kontodaten gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/

5. Nachfrage zu Beratungssoftware / womit arbeitet ihr?
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Wir wollen und müssen unsere Beratung verwaltungstechnisch professionalisieren. Bedeutet dazu benötigen wir eine Klientenverwaltungssoftware, über die die Beratungsdaten erfasst und verwaltet werden. Dazu bitte ich um Hinweise, welche Software geeignet ist, warum ihr das meint und möglichst ein Link zu einer Anbieterseite.

6. Ortsabwesenheitsregelung als Willkürregelung
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Eigentlich sollte die Regelung zur Ortsabwesenheit in § 7Abs. 4a SGB II zum 1. April 2011 geändert werden.  Die alte Fassung des Gesetztes gilt aber so lange weiter, bis das Bundesministerium für Arbeit (BMAS), jetzt also Herr Heil, eine neue Verordnung erlassen hat, das bestimmt § 77 Abs. 1 SGB II.
Diese neue Verordnung wurde von 2011 bis 2019 nicht erlassen, daher gilt die eigentlich nur bis zum 31.03.2011 gültige Rechtslage seit über acht Jahren weiter.

Der Bundesrechnungshof hat diese „Ungleichbehandlung“ bei der Behandlung der SGB II-Beziehenden verschiedentlich bemängelt und das BMAS immer wieder zur Korrektur aufgefordert, so zb in der Unterrichtung 2017 der Bundesregierung durch den Bundesrechnungshof: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900170.pdf dort Seite 228

Die Schaffung einer einheitlichen Regelung wird seit 2011 vom BMAS verschleppt, das BMAS sagt hier, kein Handlungsbedarf.

Zuletzt wurde der Vorgang in der nichtöffentlichen Teil der 15. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 27. September 2019 behandelt.
Siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/657464/cbbda16ae744b2d59b9f46f67fc5aea0/TO19WP15-data.pdf

Gerüchteweise soll der (nicht öffentlich tagende Ausschuss) beschlossen haben, dass das BMAS bis zum 31.12.2020 den Ausschuss über ergriffene Maßnahmen unterrichten soll.

Hier ist zu fordern, dass endlich mal der nunmehr dritte zuständige Arbeitsminister dazu verpflichtet wird, eine sachgerechte Regelung gegen die Residenzpflicht von SGB II-Beziehenden zu präsentieren. Eine Regelung die nicht darauf abgestellt ist, maximalen Druck auszuüben auf Leistungsberechtigte, sinnlose Regelungen zur persönlichen Postabholung endlich mal abschafft und die Regelung für Härtefälle öffnet.


 7. SOZIALRECHT-JUSTAMENT 10/2019 (Oktober 2019)
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Thema der Oktober-Ausgabe ist die vollkommen disparate Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit zum SGB II/SGB XII-Ausschluss neuzugewanderter EU-BürgerInnen. Der Aufsatz ist etwas ausführlicher und juristischer geworden, als ursprünglich gedacht.
Weiter: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/10-2019_Sozialrecht_Justament.pdf


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     18./19. Nov.           in Frankfurt (noch 1. Platz  
-     18./19. Dez.           in Erfurt
-     13./14. Jan.           in Wuppertal       
 -    20./21. Jan            in Berlin                          
-     22./23. Jan.           in Hamburg        
-     27./28. Jan.           in München   
-     10./11. Feb.          in Stuttgart                                            
-     17./18. Feb.          in Dresden      
-     24./25. Feb.          in Zwickau 
-     26./27. Feb.          in Frankfurt 
-     16./17. März         in Saarbrücken 
-     18./19. März         in Leipzig                                
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   16./17. Dez. 2019        in Frankfurt  
-    29./30. Jan. 2020       in Wuppertal                          

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai 2020        in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020      in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Jan.      in Wuppertal        
-  20. März    in Leipzig       

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   22. Nov.  in Wuppertal       
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    06. Dez.              in Wuppertal   
-    10. März             in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     20. Februar         in Erfurt     
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

-  19. Februar       in Erfurt                          
- 13. März             in Wuppertal  
   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.


Die Fortbildungen finden statt:

- am 03./04.02.2020 in Berlin
-  am 09./10.03.2020 in Wuppertal
- am 11./12.03.2020 in Stuttgart


Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt:

- am 05.02.2020 in Berlin
- am 30.03.2020 in Wuppertal
 
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
 So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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