Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 35/2018 vom 22.09.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:


1.       Aufteilung der neuen Regelbeträge im SGB II/SGB XII
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Das Kabinett hat am 19.09.2018 erwartungsgemäß die neuen RB für 2019 beschlossen, jetzt bedarf es noch einer Zustimmung des Bundesrat für die Verordnung. Hier die Mittelung der Bundesregierung dazu:  https://tinyurl.com/y9n448sv
Hier eine Aufteilung der RB’s von 2011 bis 2019: https://tinyurl.com/yb82urfe

Der DPWV fordert einen Regelsatz von 571 Euro
Als viel zu niedrig und „Ausdruck armutspolitischer Ignoranz“ kritisiert der DPWV die geplante Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und bei der Altersgrundsicherung zum 1.1.2019 um lediglich 8 Euro auf dann 424 Euro für Singles und um 5 Euro auf 245 Euro für kleine Kinder. Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sei eine Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf mindestens 571 Euro erforderlich. Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung.
"Der jetzige Regelsatz ist das Ergebnis manipulativer Eingriffe in die statistischen Berechnungen, kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Ohne jegliche Korrektur werden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Mit diesen Armutssätzen wird die Spaltung der Gesellschaft weiter vorangetrieben", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV.
Mehr dazu: https://www.der-paritaetische.de/presse/hartz-iv-paritaetischer-fordert-regelsatz-von-571-euro/

Klare und richtige Worte!


2.  Neue Quer erschienen:  22. Ausgabe der Online-Quer
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Zum Inhalt: Das Thema Wohnen ist und bleibt dabei ein Dauerbrenner. Die unsäglichen "Schlüssigen Konzepte" hat Erna Schmitz diesmal für die quer "zersägt". Als Bonus bieten wir die Möglichkeit an, die ALSO- Stellungnahme zum schlüssigen Konzept der Stadt Oldenburg herunterzuladen. Dazu gibt es Praxistips und zwei längere Artikel über die Chancen( Un-) Gleichheit im Bildungswesen und das Märchen um das Ende der Griechenlandkrise. Selbstverständlich, wie gewohnt, runden Praxistips und fundierte Urteilsbesprechungen auch diese Ausgabe ab.
Hier geht es nun zur quer: https://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html


3.  BSG: Zur Leistungen für die Unterkunft für unter 25jährige auch ohne Zustimmung des Jobcenters
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat nun entschieden, dass eine Ablehnung der Übernahme von Unterkunftskosten nach einem Umzug ohne vorherige Zusicherung durch das Jobcenter aufgrund von wichtigen Umzugsgründen voraussetzt, dass der unter 25jährige ALG II-Bezieher überhaupt einen Vertrag über eine neue Unterkunft abgeschlossen hat. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn ein junger Leistungsberechtigter in die Wohnung von Freunden, Bekannten oder etwa – wie in dem dem BSG zur Entscheidung vorliegenden Fall – zur Familie der Freundin zieht, ohne einen Mietvertrag abzuschließen. In diesen Fällen hat der unter 25jährige ALG II-Bezieher Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe des auf ihn entfallenden sog. Kopfteils der Gesamtmiete.
Quelle und mehr: https://sozialberatung-kiel.de/2018/08/08/leistungen-fuer-die-unterkunft-fuer-unter-25jaehrige-auch-ohne-zustimmung-des-jobcenters/



4.  BMAS Weisungen im SGB XII: zum vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach § 41a SGGH XII
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Dann möchte ich noch auf eine aktuellere Weisung des BMAS zur Umsetzung  des vorübergehenden Auslandsaufenthalt nach § 41a SGGH XII hinweisen. Diese gibt es hier:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BMAS_Rundschreiben_2018_2.pdf



5.  Neuer SGB II – Rechner im Netz
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Ausgehend von den nun bekannt gewordenen Regelbedarfen für das Jahr 2019 gibt es einen neuen SGB II – Rechner im Netz, der gilt für Zeiträume ab 2017/2018 und 2019. Den Rechner gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

6.  Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtlichen) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Die Fortbildung wird von der Rosa Luxemburg Stiftung NRW gefördert.
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

7.  Noch was Privates: Aufruf zur Unterstützung von Cars of Hope
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Unser Sohn hat sich entschlossen, längere Zeit an der bosnisch-kroatischen Grenze für Geflüchtete zu arbeiten. Im bosnischen Velika Kladuša  wird dringend Hilfe gebraucht, und er hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese zu leisten. Es kümmern sich lediglich selbst organisierte Initiativen um die Menschen, die vor Europas Grenze stranden. Die großen NGOs sind dort nur sporadisch unterwegs. Die selbst organisierten Initiativen (SOS Kladuša, no name kitchen und cars of hope) helfen unbürokratisch und direkt. Wer ihre Arbeit verfolgt, sieht sehr deutlich, wie es den Menschen geht, die vor Europas Grenzen stranden. Immer und immer weiter kommen Geflüchtete an. Diese brauchen Unterstützung! 
Nun ist es bald so weit: der Winter steht schon fast vor der Tür.
Im bosnischen Velika Kladusa, direkt an der Grenze zu Kroatien, warten Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder bitterer Armut fliehen mussten, darauf, nach Europa zu gelangen.
Freiwillige Helfer*innen, zu denen auch unser Sohn gehört, bereiten sich bereits darauf vor, die Geflüchteten, die dort an der Grenze zu Europa stranden, auch im Winter zu versorgen. Aus Autofelgen werden Öfen gebaut, auf denen sich auch kochen lässt, die selbst gebauten Zelte werden mit Styropor winterfest gemacht und das Team ist auch schon dabei, warme Kleidung zu organisieren. Unser Sohn überlegt aktuell an einer wintertauglichen Zeltlösung für die allein reisenden Männer, die dort auch im Winter stranden werden.
Man mag sich nicht vorstellen, wie die Situation dort aussehen würde, wenn es diese selbst organisierten freiwilligen und komplett ehrenamtlichen Helfer*innen an der Grenze zu Europa nicht geben würde. Ihre  Arbeit mag insgesamt gesehen ein Tropfen auf den heißen Stein sein,  aber für die Geflüchteten vor Ort bedeutet der unermüdliche Einsatz der Helfer*innen unendlich viel.
Bitte unterstützt ihre Arbeit durch eine Spende! Unsere Waffe heißt Solidarität. Gerade in Zeiten, wo Hass und Hetze alles zu überfluten scheinen, ist es umso wichtiger, miteinander solidarisch zu sein. 
Spenden bitte an:
Kontoverbindung
Volksbank im Bergischen Land
Kontoinhaber: Hopetal e.V.
Verwendungszweck: SOS Kladusa
IBAN: DE51 3406 0094 0002 9450 87
BIC: VBRSDE33XXX
PayPal Konto: carsofhopewtal@gmail.com

8.  Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:  
-     25./26. Okt.      in Augsburg
-     05./06.  Nov.     in Freiburg
-     15./16. Nov.      in Leipzig               
-     20./21. Nov.      in Hamburg       
-     28./29. Nov.      in Berlin                   
-     03./04. Dez.      in Frankfurt 
-     19./20. Dez.      in Wuppertal
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de       


9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:

-     Fortbildung zum SGB X am 23.  Nov. in Hamburg
-     Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. Okt.        in Frankfurt
-       30. Okt.        in Wuppertal  
-       10. Dez.        in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     27. Sept.        in Hamburg  (Anmeldung noch möglich)
-     11. Dez.         in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt
-     22. Nov.    in Hamburg 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

13. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt
-    12./13. Nov.     in Wuppertal 
-    26./27. Nov.     in Erfurt       
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de     

15.   Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
-   17. - 21. Juni          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.        in Berlin.  
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de    

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
 Diese finden statt:
-          am 13./14. November  in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht    

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1   
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé   

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