Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 34/2018 vom 17.09.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1. BSG zu Passkosten bei Nichtdeutschen/Geflüchteten
-------------------------------------------------
Das BSG hat mit Datum vom 12.9.2018 entschieden, dass die Kosten für Pässe von den Regelbedarfen umfasst seien (ich habe große Zweifel daran) und dass ein Übernahmeanspruch als unabweisbarer Bedarf auf Darlehensbasis nach § 24 Abs. 1 SGB II bestünde. Hierbei ist zu beachten, dass dies gesondert beantragt werden muss (§ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II). Allerdings „bei extrem hohen Kosten für die Beschaffung eines Passes, um der Ausweispflicht nach § 3 Abs 1 Satz 1 AufenthG zu ge-nügen, zusätzliche Ansprüche oder die verfassungskonforme Auslegung bestehender Regelungen in Betracht kommen kann angesichts des vorliegend geltend gemachten Betrags von 217 Euro dahinstehen“ sagt das BSG auch.
Hier wäre daher zu empfehlen: bei höheren Passbeschaffungskosten als 217 EUR (Gebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtung) einen Antrag auf Erlass nach § 44 SGB II zu stellen und/oder im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung die Darlehenstilgung auf die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für einen Personalausweis von 0,25 EUR/mtl. zu begrenzen (vgl. SG Magdeburg 24.7.2015 – S 14 AS 1925/15 ER – info also 2015, 224: Rückzahlung eines Darlehens gem. § 22 Abs. 2 SGB II (Kosten einer Heizungsreparatur in monatlichen Raten von monatlich 1,91 €).
Der Terminsbericht des BSG dazu: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_33_17_R.html
Claudius Voigt dazu: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/passbeschaffungskosten.doc.pdf
Bernd Eckhardt dazu: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/92_2018_sozialrecht-justament.pdf (Seite 6)
2. BSG zur vorläufigen Leistungsgewährung im SGB II
------------------------------------------------------------------
Das BSG hat mit Datum vom 12.9.2018 mehrere Entscheidungen zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II getroffen. Dabei zwei zentrale:
a. Die Regelungen über die abschließende Entscheidung, insbesondere die sog. „Endgültigkeitsfiktion“ (§ 41a Abs. 5 SGB II) und die „Festsetzung auf Null“ bei abschließender Leistungsbewilligung bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung (§ 41a Abs. 3 SGB II) sind nicht auf Bewilligungszeiträume anzuwenden, die vor diesem Datum beendet waren (BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R).
b. Im zweiten Fall ging es um die Zulässigkeit der Festsetzung von Leistungen „auf Null“, wenn der Leistungsberechtigte nach Aufforderung zur Mitwirkung und Fristsetzung und Rechtsfolgenbelehrung die Unterlagen nicht eingereicht hat. Hier ist die bisherige Rechtsanwendungslage, dass eine Heilung durch eine nachträgliche Mitwirkung (wie in § 67 SGB I) nach Ende der Entscheidung des Jobcenters nicht mehr möglich sei (§ 41a Abs 3 SGB II). Das BSG hat jetzt entschieden, dass hier bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren nachgereichte Unterlagen vollumfänglich berücksichtigt werden müssen (BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R).
Auch dieses Urteil ist absolut zu begrüßen, in der Beratung ist den Leistungsberechtigten anzuraten, direkt mit Einlegung des Widerspruchs die bisher fehlenden Unterlagen einzureichen, denn sonst wird das JC erstaunliche Schnelligkeit bei Abschluss des Widerspruchsverfahren an den Tag legen. Das WS Verfahren ist abgeschlossen mit Zugang des Widerspruchbescheides im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB X.
Hier der Terminsbericht des BSG dazu: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_39_17_R.html
Und eine Kommentierung von Bernd Eckhardt dazu: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/92_2018_sozialrecht-justament.pdf (Seite 12)
3. Regelbedarfe für das Jahr 2019 / Anhebung des Regelsatzes um 2,02 Prozent
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Laut Aussagen des Arbeitsministers Hubertus Heil, sollen die RB’s nächstes Jahr wie folgt erhöht werden:
RB 1 auf 424 EUR von 416 EUR
RB 2 auf 382 EUR von 374 EUR
RB 3 auf 339 EUR von 332 EUR
RB 4 auf 322 EUR von 316 EUR
RB 5 auf 302 EUR von 296 EUR
RB 6 auf 245 EUR von 240 EUR
Hintergrund: https://de.reuters.com/article/deutschland-arbeit-heil-idDEKCN1LR1I7
Derzeit handelt es sich bei der ALG II - Erhöhung um einen Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett wird diese Woche darüber entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.
Diese Hungerregelbedarfe verstoßen deutlich gegen die Würde der Menschen und verhindern gesellschaftliche Teilhabe. Erst Recht bei denen die als Kranke oder Alte dauerhaft darauf angewiesen sind. Den Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen wird damit die Zukunft auf eine vernünftige Ausbildung und Arbeitsmarktintegration genommen.
Einzig zählt für die Politik das Projekt „Ausbau und Ausweitung des Niedriglohnsektors“ und Profitmaximierung, welches selbstverständlich von Schwarz/Rot weiter fortgesetzt wird. Es ist an der Zeit, dass höhere Regelbedarfe auf der Straße (und nicht durch Wählen der AfD!!!) erstritten werden.
4. Grad der Behinderung (GdB) und seine vielfältigen Vorteile
-------------------------------------------------------------------------
Ra Tobias Blüme hat mal die Folgen einer festgestellten Behinderung zusammengestellt: Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit, um auszudrücken, wie sehr ein Mensch durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Der GdB sagt folglich nicht unmittelbar etwas über die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aus!
Mehr dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-grad-der-behinderung-gdb-und-seine-vielfaeltigen-vorteile_144564.html
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
----------------------------------------------------------------------------
Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.
6. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
-------------------------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtliche) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/
7. Holocaust-Überlebender über Rechtsruck in Deutschland: "Es fängt wieder an"
-----------------------------------------------------------------------------------------
„Ich habe Ähnliches als Kind in der Weimarer Republik erlebt, und das fängt genauso wieder an. Da ich überlebt habe, habe ich mit meiner Geschichte und meinen Erfahrungen etwas beizutragen, das die Jugend vielleicht widerstandsfähiger macht gegen den aufkeimenden Neonazismus. Ich fühle mich wie ein Wächter, der warnt, wie gefährlich es ist, wenn man wieder gleichgültig bleibt. Man muss wachsam sein und etwas dagegen tun. Nicht mit Gewalt - ich glaube, mit Gewalt erreicht man immer das Gegenteil. Aber wenn die sagen, "Wir sind das Volk". Dann muss man sagen: "Nein. Wir sind das Volk".“
Mehr dazu: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/hitlerjunge-salomon-sally-perel-ueber-rechtsruck-in-deutschland-a-1227904.html
Meine Bemerkung dazu: alle demokratisch und antifaschistisch gesinnten Kräfte müssen jetzt Position beziehen, gegen die reaktionäre Mobilisierung und gegen deren Schirmherren beim Verfassungsschutz, Innenministerium oder im Parlament. Wir müssen NEIN sagen, jetzt, heute und morgen! Das Ganze in vorzüglich und klarer Art von Konstantin Wecker: https://www.youtube.com/watch?v=Z637-ydH6Zk
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 25./26. Sept. in Hamburg (1 Platz frei)
- 01./02. Okt. in Stuttgart (1 Platz frei)
- 25./26. Okt. in Augsburg
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 15./16. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 28./29. Nov. in Berlin
- 03./04. Dez. in Frankfurt
- 19./20. Dez. in Wuppertal
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
- Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
- Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
- Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 08. Okt. in Frankfurt
- 30. Okt. in Wuppertal
- 10. Dez. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 27. Sept. in Hamburg
- 11. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 09. Okt. in Frankfurt
- 22. Nov. in Hamburg
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 12./13. Nov. in Wuppertal
- 26./27. Nov. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 02. Nov. in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 05. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:
1. BSG zu Passkosten bei Nichtdeutschen/Geflüchteten
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Das BSG hat mit Datum vom 12.9.2018 entschieden, dass die Kosten für Pässe von den Regelbedarfen umfasst seien (ich habe große Zweifel daran) und dass ein Übernahmeanspruch als unabweisbarer Bedarf auf Darlehensbasis nach § 24 Abs. 1 SGB II bestünde. Hierbei ist zu beachten, dass dies gesondert beantragt werden muss (§ 37 Abs. 1 S. 2 SGB II). Allerdings „bei extrem hohen Kosten für die Beschaffung eines Passes, um der Ausweispflicht nach § 3 Abs 1 Satz 1 AufenthG zu ge-nügen, zusätzliche Ansprüche oder die verfassungskonforme Auslegung bestehender Regelungen in Betracht kommen kann angesichts des vorliegend geltend gemachten Betrags von 217 Euro dahinstehen“ sagt das BSG auch.
Hier wäre daher zu empfehlen: bei höheren Passbeschaffungskosten als 217 EUR (Gebühren, Fahrtkosten, ggf. Übernachtung) einen Antrag auf Erlass nach § 44 SGB II zu stellen und/oder im Rahmen der verfassungskonformen Auslegung die Darlehenstilgung auf die im Regelbedarf enthaltenen Kosten für einen Personalausweis von 0,25 EUR/mtl. zu begrenzen (vgl. SG Magdeburg 24.7.2015 – S 14 AS 1925/15 ER – info also 2015, 224: Rückzahlung eines Darlehens gem. § 22 Abs. 2 SGB II (Kosten einer Heizungsreparatur in monatlichen Raten von monatlich 1,91 €).
Der Terminsbericht des BSG dazu: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_33_17_R.html
Claudius Voigt dazu: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/passbeschaffungskosten.doc.pdf
Bernd Eckhardt dazu: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/92_2018_sozialrecht-justament.pdf (Seite 6)
2. BSG zur vorläufigen Leistungsgewährung im SGB II
------------------------------------------------------------------
Das BSG hat mit Datum vom 12.9.2018 mehrere Entscheidungen zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II getroffen. Dabei zwei zentrale:
a. Die Regelungen über die abschließende Entscheidung, insbesondere die sog. „Endgültigkeitsfiktion“ (§ 41a Abs. 5 SGB II) und die „Festsetzung auf Null“ bei abschließender Leistungsbewilligung bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung (§ 41a Abs. 3 SGB II) sind nicht auf Bewilligungszeiträume anzuwenden, die vor diesem Datum beendet waren (BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R).
b. Im zweiten Fall ging es um die Zulässigkeit der Festsetzung von Leistungen „auf Null“, wenn der Leistungsberechtigte nach Aufforderung zur Mitwirkung und Fristsetzung und Rechtsfolgenbelehrung die Unterlagen nicht eingereicht hat. Hier ist die bisherige Rechtsanwendungslage, dass eine Heilung durch eine nachträgliche Mitwirkung (wie in § 67 SGB I) nach Ende der Entscheidung des Jobcenters nicht mehr möglich sei (§ 41a Abs 3 SGB II). Das BSG hat jetzt entschieden, dass hier bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahren nachgereichte Unterlagen vollumfänglich berücksichtigt werden müssen (BSG v. 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R).
Auch dieses Urteil ist absolut zu begrüßen, in der Beratung ist den Leistungsberechtigten anzuraten, direkt mit Einlegung des Widerspruchs die bisher fehlenden Unterlagen einzureichen, denn sonst wird das JC erstaunliche Schnelligkeit bei Abschluss des Widerspruchsverfahren an den Tag legen. Das WS Verfahren ist abgeschlossen mit Zugang des Widerspruchbescheides im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB X.
Hier der Terminsbericht des BSG dazu: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2018/2018_09_12_B_04_AS_39_17_R.html
Und eine Kommentierung von Bernd Eckhardt dazu: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/92_2018_sozialrecht-justament.pdf (Seite 12)
3. Regelbedarfe für das Jahr 2019 / Anhebung des Regelsatzes um 2,02 Prozent
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Laut Aussagen des Arbeitsministers Hubertus Heil, sollen die RB’s nächstes Jahr wie folgt erhöht werden:
RB 1 auf 424 EUR von 416 EUR
RB 2 auf 382 EUR von 374 EUR
RB 3 auf 339 EUR von 332 EUR
RB 4 auf 322 EUR von 316 EUR
RB 5 auf 302 EUR von 296 EUR
RB 6 auf 245 EUR von 240 EUR
Hintergrund: https://de.reuters.com/article/deutschland-arbeit-heil-idDEKCN1LR1I7
Derzeit handelt es sich bei der ALG II - Erhöhung um einen Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums. Das Bundeskabinett wird diese Woche darüber entscheiden, eine Zustimmung gilt als sicher.
Diese Hungerregelbedarfe verstoßen deutlich gegen die Würde der Menschen und verhindern gesellschaftliche Teilhabe. Erst Recht bei denen die als Kranke oder Alte dauerhaft darauf angewiesen sind. Den Kindern, Jugendlichen und Jungerwachsenen wird damit die Zukunft auf eine vernünftige Ausbildung und Arbeitsmarktintegration genommen.
Einzig zählt für die Politik das Projekt „Ausbau und Ausweitung des Niedriglohnsektors“ und Profitmaximierung, welches selbstverständlich von Schwarz/Rot weiter fortgesetzt wird. Es ist an der Zeit, dass höhere Regelbedarfe auf der Straße (und nicht durch Wählen der AfD!!!) erstritten werden.
4. Grad der Behinderung (GdB) und seine vielfältigen Vorteile
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Ra Tobias Blüme hat mal die Folgen einer festgestellten Behinderung zusammengestellt: Der Grad der Behinderung (GdB) ist eine Maßeinheit, um auszudrücken, wie sehr ein Mensch durch körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Der GdB sagt folglich nicht unmittelbar etwas über die Erwerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt aus!
Mehr dazu hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-grad-der-behinderung-gdb-und-seine-vielfaeltigen-vorteile_144564.html
5. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.
6. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet mit Unterstützung der Rosa Luxemburg Stiftung NRW eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtliche) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten: RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/
7. Holocaust-Überlebender über Rechtsruck in Deutschland: "Es fängt wieder an"
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„Ich habe Ähnliches als Kind in der Weimarer Republik erlebt, und das fängt genauso wieder an. Da ich überlebt habe, habe ich mit meiner Geschichte und meinen Erfahrungen etwas beizutragen, das die Jugend vielleicht widerstandsfähiger macht gegen den aufkeimenden Neonazismus. Ich fühle mich wie ein Wächter, der warnt, wie gefährlich es ist, wenn man wieder gleichgültig bleibt. Man muss wachsam sein und etwas dagegen tun. Nicht mit Gewalt - ich glaube, mit Gewalt erreicht man immer das Gegenteil. Aber wenn die sagen, "Wir sind das Volk". Dann muss man sagen: "Nein. Wir sind das Volk".“
Mehr dazu: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/hitlerjunge-salomon-sally-perel-ueber-rechtsruck-in-deutschland-a-1227904.html
Meine Bemerkung dazu: alle demokratisch und antifaschistisch gesinnten Kräfte müssen jetzt Position beziehen, gegen die reaktionäre Mobilisierung und gegen deren Schirmherren beim Verfassungsschutz, Innenministerium oder im Parlament. Wir müssen NEIN sagen, jetzt, heute und morgen! Das Ganze in vorzüglich und klarer Art von Konstantin Wecker: https://www.youtube.com/watch?v=Z637-ydH6Zk
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- 25./26. Sept. in Hamburg (1 Platz frei)
- 01./02. Okt. in Stuttgart (1 Platz frei)
- 25./26. Okt. in Augsburg
- 05./06. Nov. in Freiburg
- 15./16. Nov. in Leipzig
- 20./21. Nov. in Hamburg
- 28./29. Nov. in Berlin
- 03./04. Dez. in Frankfurt
- 19./20. Dez. in Wuppertal
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es einmal in zwei 1-Tagesseminaren und in einem 2-Tagesseminar:
- Fortbildung zum SGB I am 24. Sept. in Hamburg
- Fortbildung zum SGB X am 23. Nov. in Hamburg
- Zweitagesfortbildung am 17./18. Dez. in Dresden
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 08. Okt. in Frankfurt
- 30. Okt. in Wuppertal
- 10. Dez. in Berlin
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 27. Sept. in Hamburg
- 11. Dez. in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 09. Okt. in Frankfurt
- 22. Nov. in Hamburg
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 12./13. Nov. in Wuppertal
- 26./27. Nov. in Erfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 02. Nov. in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 05. Okt. in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Ankündigung: SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 17. - 21. Juni in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé