Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 33/2019 vom 07.09.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:
1.      Schulbuchkosten: Es bewegt sich Einiges
Jobcenter Oldenburg schießt den Vogel ab

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Nach Beginn der Kampagne zur Übernahme der Schulbuchkosten, wurde vom Arbeits- und Sozialministerium (MAGS) einen Erlass herausgegeben, in dem die 18 kommunalen Jobcenter über die Rechtsauffassung des MAGS, dass die Schulbuchkosten, die im Rahmen des Eigenanteils der Lernmittelfreiheit in NRW anfallen, auf der Grundlage der Härtefallklausel nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sind, informiert wurden. Den Erlass habe ich noch nicht, aber hier eine Veröffentlichung des MAGS dazu: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-kommunale-jobcenter-uebernehmen-kuenftig-die-kosten-fuer

Damit ist für die 35 kommunalen Jobcenter in NRW der Übernahmeanspruch nun auch per Weisung geregelt. Jetzt ist als nächster Schritt auf die BA und das BMAS Druck auszuüben, dass auch diese eine dahingehende Regelung erlassen.

Das Jobcenter Wuppertal hat nach unserem Schreiben die Übernahme der Schulbuchkosten anerkannt und diesen Anspruch per Pressemitteilung bekannt gegeben und nun auf seiner Webseite veröffentlicht. Hier ein Link dazu: https://www.jobcenter.wuppertal.de/meldungen/meldungen-2019/eigenanteil-fuer-schulbuecher-wird-erstattet.php

Andere Jobcenter, wie zB das Jobcenter Oldenburg sehen das ganz anders, diese sehen sich auch nicht an die BSG – Rechtsprechung gebunden (ist ja auch weit weg vom OL). Dort hat das JC grade geschrieben, die BSG Rechtsprechung „ist zu negieren“. Denn die Urteile des  BSG  „thematisieren den Beginn eines Schuljahres ab der 11. Klasse, insofern trifft die analoge Anwendung der Rechtsprechung vorliegend bei Ihren Kindern nicht zu, da Ihre Kinder noch nicht die Klasse 11 besuchen“, so der Bescheid des JC OL vom 29.08.2019.
Den Bescheid gibt es hier zu bewundern: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Schulbuchablehung_JC_OL_8-2019.pdf

Dazu ist natürlich zu sagen, dass das was das JC Oldenburg da sagt Schwachsinn ist. Das BSG hat den Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher damit begründet, dass Schulbuchkosten nicht im Schulbasispaket nach § 28 Abs. 3 SGB II und nur geringfügigste weitere Bildungskosten im Regelbedarf der Kinder enthalten seien und deswegen alle Kosten, die nicht  im Schulbasispaket enthalten sind, zusätzlich nach § 21 Abs. 6 SGB II zu gewähren sind.
Daher empfehle ich, für alle Schulbuchkosten, die nicht nach den Landesgesetzen übernommen werden, die Übernahme der Kosten zu beantragen. Der Anspruch ist eindeutig und diese völlig falsche und kleinkarierte Haltung, wie vom JC Oldenburg, ist zu kritisieren.

So hat es grade auch noch mal aktuell das SG Dessau-Roßlau mit Urt. v. 20.06.2019 - S 3 AS 1283/18 entschieden. Das SG sagt dazu: „Die Kosten für die nicht ausleihbaren Schulbücher sind - entgegen der Auffassung des Jobcenters - nicht aus dem Regelbedarf finanzierbar, hier 76 €, sondern sind nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen“.  Der SGB II-Leistungsträger hat die Kosten für nicht ausleihbare Schulbücher nach § 21 Abs. 6 SGB II in verfassungskonformer Auslegung zu tragen.  Konflikte zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Finanzierung der Schulbildung auch für Schüler, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, dürfen nicht auf dem Rücken der im SGB II-Leistungsbezug stehenden Schüler ausgetragen werden. Hier zu lesen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=207070&s0=schulbücher&s1=&s2=&words=&sensitive=


2.    Weitere Schulkosten sind übernahmefähig
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Jetzt wird es komplizierter: im Schulbedarfspaket mit jetzt 150 € sind folgende Lernmittel enthalten: „Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z.B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller einschließlich Tintenpatronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkasten, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck) ( Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404, S. 105; zur Vorgängerregelung in § 24a SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung: BT-Drs. 16/10809, S. 16).

Alle anderen Schulbedarfe, die nicht den genannten Kategorien entsprechen, können nachfolgend beantragt werden. Im Wesentlichen beinhaltet das:
Eigenanteilen zu den Schulbuchkosten und von der Schule verlangte Kosten für z.B.  den Atlas, ergänzende Literatur, Kopierkosten, Klassenkasse, Computer.

Hier empfehle ich, Anträge zu stellen, schulische Notwendigkeitsbescheinigungen zu besorgen und beizulegen und natürlich Quittungen (bitte Kopie von den Unterlagen anfertigen) und im Ablehnungsfall in den Streit zu treten.

Einen Musterantrag auf Schulbücher und weitere Dinge ist hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2542/




3. SG Berlin verurteil JC zur Übernahme von Brillenkosten im Rahmen des Vermittlungsbudgets
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Das SG Berlin hat jüngst das Jobcenter Berlin zur Übernahme von Kosten zur Anschaffung einer Brille in Höhe von 602 EUR verurteilt. Als Anspruchsgrundlage wurde das Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III genannt. Da nur mit ausreichender Sehhilfenversorgung eine Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Also eine klare und richtige Ansage, sinngemäß: wer nicht gucken kann, kann auch nicht arbeiten.

Das Urteil gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/SG_Berlin_v.__28.08.23019_-_S_114_AS_1147-17.pdf

Hier ist der Gesetzgeber gefragt, für eine ausreichende Sehversorgung im Krankenkassenrecht zu sorgen. Bis dahin ist im Rahmen einer weiten Auslegung eine Anspruchsgrundlage für den SGB II/SGB XII und AsylbLG zu schaffen!


4. Die neueste Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT, Schwerpunkt: »Inkasso-Service« in Recklinghausen
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Der Kollege Bernd Eckardt setzt sich in seinem neuesten SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit der Tätigkeit des zentralen Forderungseinzugs der Bundesagentur für Arbeit (»Inkasso-Service« in Recklinghausen) im Bereich des SGB II auseinander. Die zentrale Behörde ist für das Eintreiben von Rückforderungen der Jobcenter, der Arbeitsagenturen und der Familienkassen zuständig. Das Bundessozialgericht hat allerdings schon im Februar 2018 geurteilt, dass der »Inkasso-Service« nur wirksam handeln kann, wenn ihm die Aufgabe des Forderungseinzugs über einen rechtsstaatlich korrekten Beschluss der Trägerversammlung übertragen worden ist. Das ist in der Regel nicht der Fall. Welche Konsequenzen das hat, und wie z.B. Ratenvereinbarungen oder auch Nullraten vereinbart werden können, wird ausführlich im aktuellen Heft dargestellt. Das gibt es hier zu lesen:  http://sozialrecht-justament.de/data/documents/8-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

5.   Klagen im Wohngeld nun kostenfrei
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Dann will auf eine weitere Sache hinweisen: das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.04.2019 - BVerwG 5 C 2.18 klargestellt, dass bei Klagen im Streit um Wohngeld künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben werden dürfen. Das BVerwG hat damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Das BVerfG sagt jetzt:  „Das Wohngeld hat sich jedenfalls im Zuge dieser Rechtsentwicklung zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt (VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 - 3 A 8488/05 - juris Rn. 20), deren primär fürsorgerechtlicher Charakter es gebietet, Wohngeldsachen den Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO zuzuordnen, für deren Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten keine Gerichtskosten zu erheben sind (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).“
Dazu https://www.vdk.de/deutschland/pages/wohnen/77501/keine_gerichtskosten_mehr_fuer_wohngeld-klagen (mit falschem Urteilsdatum) und hier das Urteil: https://www.bverwg.de/230419U5C2.18.0

6.  Migrationsberatung Online
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Die Selbstdarstellung: „Nützliche Informationen, Antworten und Orientierungshilfen: mbeon ist die App für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland. Sie unterstützt Menschen mit Migrationsgeschichte dabei, ihr Leben in ihrer neuen Heimat selbstbestimmt zu gestalten. Ratsuchende haben deutschlandweit direkten Zugang zu Informationen und qualifizierter Beratung.“
Hier gibt es die Infos: www.mbeon.de

7.    Suche ALG II - Leistungsbescheide
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Da wir im Verein Tacheles in einer Optionskommune mit eigner Software beraten, suche ich für meine Schulungen Bescheide aus Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung, also ALEGRO-Bescheide. Vielleicht kein mir der ein oder die andere da helfen? Ich suche insbesondere folgende Fallgruppen:
- Rausfall von Kindern aus der BG – Kürzung der Regelbedarfe wegen Abzügen wie Strom in der Miete -  Einkommensbereinigung Minijob und mehr – ein Bescheid mit diversen Zahlungsempfängern (zB Leistungsberechtigter, Vermieter, Energieversorger, Jobcenter zur Tilgung von Forderungen und/oder Forderungseinzug Recklinghausen) zwei oder drei Darlehnstilgung über einander ….
Ich will die Bescheide für meine Schulungen nehmen, werde sie von meiner Seite aus auf jeden Fall anonymisieren, sie können gerne als Scan oder auch Foto zugesandt werden.



7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     28./29. Okt.        in Berlin
-     04./05. Nov.        in Wuppertal
-     11./12. Nov.        in Saarbrücken
-     18./19. Nov.       
in Frankfurt
-     20./21. Nov.   
     in Augsburg
-     25./26. Nov.        in Stuttgart   
-     02./03. Dez.         in Hamburg      
-     18./19. Dez.         in Erfurt
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17./18. Feb. 2020     in Dresden               
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

8.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   16./17. Dez. 2019          in Frankfurt                           

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am 

-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.


Diese Fortbildung biete ich an:

-  30. Okt.    in Stuttgart 
-  10. Jan. 2020   in Wuppertal        

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

11. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   31. Okt.   in Stuttgart 
-   22. Nov.  in Wuppertal       
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-   16. Sept.  in Frankfurt  
-    06. Dez.   in Wuppertal    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

13. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildung:

-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

14. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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