Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 29/2018 vom 04.08.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 sehr geehrte Damen und Herren,
es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit für einen neuen Newsletter. 
Dieser Newsletter zu folgenden Themen:

1. BGH: Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten – wenn nicht droht Amtshaftung
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Der BGH hat in einem wirklich bedeutsamen Urteil deutlich auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hingewiesen.  Der Kläger, ein Mann, der mit seiner Behinderung eigentlich eine Erwerbsminderungsrente hätte bekommen müssen. Die Rente hatte er wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt aber nicht beantragt. Stattdessen beantragte er nur die deutlich niedrigere Grundsicherung. Seit dem Jahre 2004 seien ihm dadurch mehr als 50.000 € entgangen. Der Bundesgerichtshof spracht dem Kläger nun gemäß § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG (Amtshaftungsanspruch) Schadensersatz zu.
Als Begründung führte der BGH aus: https://tinyurl.com/y9cu5a9w
Dieses Urteil ist meiner Meinung nach für ziemlich bedeutsam, weil es klar und eindeutig ist und vom obersten Gericht getroffen wurde. Ich weise darauf hin, dass im SGB II sogar noch eine verschärfte Beratungspflicht besteht, da dort seit 1.8.2016 ein erweitertet Beratungsanspruch in § 14 Abs. 2 SGB II normiert wurde, der sich zudem am Empfängerhorizont zu orientieren hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Der Gesetzgeber macht die (Spontan)Beratung zur SGB II – Leistung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) und bringt damit zum Ausdruck, dass SGB II-Bezieher*innen noch mehr und erweitert zur SGB I-Beratung von den Jobcentern zu beraten sind. Die Konsequenz hat der BGH in seinem Urteil aufgezeigt, wenn verursacht durch unterlassenes Behördenhandeln dem Leistungsbezieher*in wirtschaftliche Schäden entstanden sind, hat die Behörde zu haften.
Daher ein in der Klarheit ein absolut zu begrüßendes Urteil!

2. Unbekannte dritte Entscheidung des BVerfG zu den KdU im SGB II
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Das BVerfG will nicht zu den KdU urteilen und hofft darauf, dass es keiner merkt. Daher wollen wir mit diesem Aufsatz auf die Problematik aufmerksam machen.

Insgesamt hinterlassen die drei Entscheidungen vom 6.10.2017 und 10.10.2017 den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht mit zwei Stimmen spricht. Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.
Tacheles möchte eine breite Diskussion dieser Entscheidungen des BVerfG anregen und fördern. Eine sachliche Bewertung der Entscheidungen erfordert jedoch nicht nur die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch die Kenntnis des Vorlagebeschlusses und der zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerden.

Den Aufsatz mit Hintergrundmaterial gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/

3. Sozialrecht Justament/ KdU in allen SGB II – Rechts- und Lebenslagen
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Der Kollege Bernd Eckardt hat sich trotz hoher Temperaturen (bei denen Gehirnstreik – und Arbeitsunfähigkeit entstehen) in die Tasten geschwungen und seine Augustausgabe vom Sozialrecht Justament  zu KdU in allen SGB II - Rechts- und Lebenslagen erstellt.

Das gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/8_2018_sozialrecht-justament.pdf


4. Verzicht auf Aufrechnungsschutz / Rechtswidrige Praxis des JC Hamburg
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Mir ist eine Erklärung zum Verzicht des Aufrechnungsschutzes vom JC Hamburg bekannt geworden. Dort werden SGB II-Leistungsbezieher*innen solche Aufrechnungsschutzverzichtserklärungen vorgelegt. Die Höhe der Aufrechnung beträgt je nach Art der behördlichen Forderung 10 – 30 % des Regelbedarfs des Schuldners / der Schuldnerin. Der Gesetzgeber sagt klipp und klar, spätestens nach 30 % Prozent des Regelsatzes ist Schluss. Gleiches sagt die Weisung der BA: „Die Aufrechnungshöhe ist allerdings auf die Höhe des gesetzlich maximal zulässigen Aufrechnungsbetrags (10 % bzw. 30 % des maßgebenden Regelbedarfs) beschränkt“ (Fachliche Hinweise zu § 43 SGB II, Randziffer 43.10). https://tinyurl.com/y9v9xkpd
Diesen Aufrechnungsschutz und auch die Weisungslage der BA versucht das JC Hamburg zu umgehen, es stellt sogar dar, dass diese „Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann“. Das JC HH stellt dabei auf die Rücknahmeregelungen von Verzichtserklärungen nach § 46 Abs. 1 SGB I ab. Diese Norm sagt aber auch, wurden mit dem Verzicht Rechtsvorschriften umgangen, dann ist der Widerruf des  Verzichts auch für die Vergangenheit möglich (§ 46 Abs. 2 SGB I).
Daher zusammengefasst: es ist ein klarer Versuch Rechtsvorschriften bei Hamburger SGB II-Bezieher*innen zu umgehen. Im Strafrecht nennt man ein solches Vorgehen versuchten Betrug. Indem Leistungsberechtigten vorgegaukelt wird, das sei schon okay. Das Hamburger JC verstößt damit nicht nur gegen Gesetze, sondern auch gegen Weisungslagen. Hier sollte von den Hamburger Leistungsberechtigten und deren Berater*innen eine unverzügliche Änderung eingefordert werden.
Hier ist eine solche Hamburger Aufrechnungsschutzumgehungserklärung zu bewundern: https://tinyurl.com/ych28frq
                      
5.  Deutsches Institut für Menschenrechte: Seenotrettung und Flüchtlingsschutz
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Das Deutsches Institut für Menschenrechte bezieht Position: Bei der Seenotrettung im Mittelmeer geht es um Menschenrechte, Humanität und Solidarität: Es braucht Menschenrechte und Humanität der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten gegenüber Geflüchteten, und es braucht Solidarität unter den Mitgliedstaaten der EU bei der gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung von politischen Lösungen. Nur durch Achtung der Menschenwürde, Wahrung der Menschenrechte und Beachtung des Völkerrechts wird die EU ihren eigenen Grundwerten gerecht.
Die Stellungnahme gibt es hier: https://tinyurl.com/y92k8uzk

Zur Seebrückebewegung: Menschen auf dem Mittelmeer sterben zu lassen, um die Abschottung Europas weiter voranzubringen und politische Machtkämpfe auszutragen, ist unerträglich und spricht gegen jegliche Humanität. Migration ist und war schon immer Teil unserer Gesellschaft! Statt dass die Grenzen dicht gemacht werden, brauchen wir ein offenes Europa, solidarische Städte, und sichere Häfen. Die SEEBRÜCKE ist eine internationale Bewegung, getragen von verschiedenen Bündnissen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft. Wir solidarisieren uns mit allen Menschen auf der Flucht und fordern von der deutschen und europäischen Politik sichere Fluchtwege, eine Entkriminalisierung der Seenotrettung und eine menschenwürdige Aufnahme der Menschen, die fliehen mussten oder noch auf der Flucht sind. (aus der Selbstdarstellung der Seebrücke.de)

Daher liebe Leserinnen und Leser engagieren wir uns für ein Europa der Menschenrechte, im Inneren, im Äußeren und an den Grenzen von Europa. Lasst uns streiten für ein solidarisches Europa. Gegenüber den Armen, den Ausgegrenzten, den Alleinerziehenden, den Alten, Kranken und Behinderten und den Geflüchteten. Beteiligt euch an den Seebrückeaktivitäten, damit wir uns gegen deren rassistischen Mobilisierung entgegenstellen. Jetzt ist der richtige und notwendige Zeitpunkt.



6. Für nächstes Jahr suche ich einen Seminarraum in Leipzig
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Für das nächstes Jahr suche ich einen Seminarraum in Leipzig. Der Raum sollte 20 Personen an Tischen Platz bieten, möglichst in der Innenstadt liegen und bezahlbar sein. Wer kann mir Tipps geben und Ansprechpartner*innen nennen? Gerne bin ich auch in Räumen von Wohlfahrtsverbänden. Brauche da mal Tipps der örtlich Aktiven, damit ich weiterhin Seminare in Leipzig anbieten kann. Tipps bitte schriftlich an info@harald-thome.de

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 
 -    13./14. Aug.      in Hannover
-     03./04.  Sept.    in Wuppertal  (ein Platz noch frei)           
-     10./11. Sept.     in Berlin 
-     25./26. Sept.     in Hamburg
-     01./02. Okt.      in Stuttgart
-     22./23. Okt.      in Wuppertal
-     25./26. Okt.      in Augsburg
-     05./06.  Nov.     in Freiburg 
-     15./16. Nov.      in Leipzig              
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
 Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de      


8.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018 
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Ich biete dieses Jahr noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
-   27. - 31. Aug.          in Hamburg
-   07. - 21. Sept.         in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  


9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. 
Sie findet statt
-    08./09.  Aug.     in Koblenz       (ein Platz noch frei)
-    20./21. Aug.      in Dresden 
-    12./13. Nov.     in Wuppertal 
 Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

 10. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis 
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
 Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
-          24.  Sept.           in Hamburg 
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-         23.  Nov.              in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de    

11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II 
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. Oktober        in Frankfurt 
-       30. Oktober        in Wuppertal  
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de   

 12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien 
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
 -     27. Sept.         in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de  

13.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste 
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 Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt
 wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
 -        am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 
  
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
 Diese finden statt:
-          am   9./10. Oktober      in Stuttgart
-          am 13./14. November  in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  


17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1 
So das war es dann.
 Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé  



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