Newsletterarchiv

Thome Newsletter 25/2018 vom 08.07.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter. 
Dieser zu folgenden Themen:

1.   Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des SGB II – Teilhabechancengesetz
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Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG - Teilhabechancengesetz) veröffentlicht: https://tinyurl.com/ybn5cdyz

Die Wohlfahrtsverbände begrüßen die Pläne zur Schaffung eines neuen Instruments zur längerfristigen Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen, regen aber auch Veränderungen bei den geplanten Förderbedingungen an.
Sowohl die BAG der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e.V. als auch die Nationale Armutskonferenz (nak) haben Stellungnahmen hierzu abgegeben. Diese unten stehend.


·        BAGFW_Stellungnahme_Teilhabechancengesetz: https://tinyurl.com/yclkbh3v
·        Nationale Armutskonferenz_Stellungnahme Teilhabechancengesetz: https://tinyurl.com/y8k7l97b

2.   Linke und Grüne scheitern mit An­trägen gegen die Hartz-IV-Sank­tionen
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„Erneut debattiert hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Juni 2018, über das Pro und Contra von Sanktionen im System des Arbeitslosengeldes II (ALG II). Es zeigte sich auch diesmal, dass die Positionen der Fraktionen nach wie vor weit auseinanderliegen. Daran änderte auch die Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales nichts, in dem sich ein Großteil der Sachverständigen am 4. Juni 2018 für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionspraxis ausgesprochen hatten.
Zur Abstimmung standen nun zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/103) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1711), in denen diese ein Ende der Sanktionen und eine bessere Betreuung der Arbeitslosen durch die Jobcenter fordern. Zumindest in letzterem Punkt herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit.


Dennoch lehnten in namentlicher Abstimmung 534 Abgeordnete den Antrag der Linken ab, 126 stimmten ihm zu, es gab eine Enthaltung. Den Antrag der Grünen lehnten 522 Abgeordnete ab, 124 unterstützten ihn, es gab ebenfalls eine Enthaltung. Der namentlichen Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/2748) zugrunde.“
Quelle und mehr: https://tinyurl.com/y9ywrmf9

3.   Rechtswidrige Verwaltungspraxis bei der Gewährung von Elterngeld in Bayern
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Das Zentrum Bayern Familie Soziales (ZBFS) schließt Familien, deren in Deutschland geborene Kin-der keine Geburtsurkunde besitzen, vom Elterngeld aus. Keine Geburtsurkunde erhalten Kinder, bei denen die Identität der Eltern nicht sicher feststeht. Viele anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge (GFK), subsidiär Schutzberechtigte und Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebeverbots haben, sind hiervon betroffen. Obwohl sie die Voraussetzungen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) erfüllen (nach dreijährigem Aufenthalt im Falle des Abschiebeverbots), wird in Bayern beim Fehlen der Geburtsurkunde das Elterngeld abgelehnt.
Näheres im aktuellen Sozialrecht Justament Juli 2018 vom Kollegen Bernd Eckardt: https://tinyurl.com/ycqn28cx


4. Gesetzentwurf: Vor Wohnungslosen Deutschen und Unionsbürger*innen droht Verlust der Krankenversicherung

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Momentan ist ein Gesetzgebungsverfahren im Gange „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“, durch das Wohnungslose jeder Nation, besonders aber  Unionsbürger*innen, aber auch Drittstaatsangehörige Gefahr laufen können, ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu verlieren. Vor allem Unionsbürger*innen in prekären Lebenslagen (Wohnungslose, Menschen ohne festen Wohnsitz, Suchtkranke), die für die Krankenkasse sechs Monate lang nicht erreichbar sind und in diesem Zeitraum weder medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, noch Beiträge zahlen, könnten davon betroffen sein.

Es ist wichtig, da jetzt im Gesetzgebungsverfahren zu intervenieren!
Dazu ein „Alarm-Newsletter“ von Claudius Voigt v. 07.07.2018: https://tinyurl.com/y9r2jmt7



5.  Leistungsverzicht: Mindestens ein Drittel verzichtet auf Hartz-IV-Anspruch
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Freiwilliges Leben unter dem Existenzminimum – was widersinnig klingt, ist für etliche Menschen in Deutschland Realität. Studien gehen davon aus, dass zwischen 34% und 50% der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten.
Mehr dazu gibt es hier:
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/leistungsverzicht-mindestens-ein-drittel-verzichtet-auf-hartz-iv-anspruch



6.   NRW: Aufhebung der "gemeindescharfen" Wohnsitzauflage bei Frauenhausaufenthalt
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Die sog. „gemeindescharfe“ Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutz muss im Rahmen der Härtefallregelung des § 12a Abs. 5 Nr. 2c AufenthG aufgehoben werden, wenn sich die betroffene Person in einem Frauenhaus außerhalb der Zuweisungsgemeinde aufhält. Dies hat das MKFFI NRW in einem Erlass angeordnet:  https://tinyurl.com/ycls5q3k


7. Übersicht mit (halbwegs positiven) Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit zum Sozialleistungsanspruch von Unionsbürger*innen
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Dese Übersicht ist von der GGUA aktualisiert worden (Stand: 1. Juli 2018) und gibt es hier:  https://tinyurl.com/yd46c9of




8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 

-     01./02. Aug.      in Frankfurt    
-     13./14. Aug.      in Hannover
-     15./16. Aug.      in Erfurt
-     03./04. Sept.      in Wuppertal
-     10./11. Sept.      in Berlin   
-     25./26. Sept.      in Hamburg
-     01./02. Okt.       in Stuttgart

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Ich biete dieses Jahr noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
-   27. - 31. Aug.          in Hamburg
-   07. - 21. Sept.          in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-      20./21. Aug.         in Dresden  
-      12./13. Nov. 
       in Wuppertal  

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
-           07.  Sept.           in Wuppertal
-         
 24.  Sept.           in Hamburg 
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-          31.  Okt.              in Wuppertal 
-         23.  Nov.  
            in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        08. Oktober        in Frankfurt
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-     14. Sept.         in Wuppertal
-     27. Sept.         in Hamburg
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de 
 
14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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 Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt 
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de



16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-       
am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am 10./11. September in Frankfurt/M
-          am 9./10. Oktober in Stuttgart
-          am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé 

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