Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 24/2019 vom 28.06.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1. Bernd Eckardt: Das bayerische Familiengeld
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Schwerpunktthema bildet nochmals das bayerische Familiengeld. Nachdem nun rückwirkend zum 1.8.2018 die Zweckbindung des Familiengeldes klargestellt ist, wird es nicht mehr auf SGB II/SGB XII-Leistungen angerechnet. Bereits angerechnetes Familiengeld wird von den Jobcentern zurückerstattet. Das ist einfach. Komplizierter hingegen - und bisher weniger bekannt - sind die besonderen ausländerrechtlichen Regelungen, die es in dieser Form nur beim bayerischen Familiengeld gibt.
Neben dem Schwerpunktthema werden 6 ausgewählte Entscheidungen des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2019 zum SGB II, SGB III und zum Elterngeld kurz dargestellt.
Hier zum Download: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/6-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

2. Anhebung des Wohngelds zum 1. Jan. 2020  geplant
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Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger/-innen und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Infos und Referentenentwurf hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-staerkung-des-wohngeldes.html

3. EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie verabschiedet– die Insolvenz in 3 Jahren ist auf dem Weg
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Diese Restrukturierungsrichtlinie wurde europäischen Parlament und Rat wurde am 20.06.2019 verabschiedet und am 26. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union am 26. Juni 2019 veröffentlicht. Ab jetzt läuft nun die zweijährige Frist, innerhalb derer die EU-Mitgliedsländer diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen.
Die Mitgliedsstatten müssen nun die Richtlinie in das jeweilige Recht einarbeiten. Dafür haben die Nationalstaaten in der Regel 2 Jahre Zeit. Dann würden die Neuregelungen ab Sommer 2021 gelten. Es könnte aber auch sein, dass die Richtlinie früher umgesetzt wird. Realistisch ist frühestens Sommer 2020. Theoretisch ist auch eine längere Umsetzungsphase möglich.

Infos dazu: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/eu-restrukturierungsrichtlinie-auf-dem-weg/

4. Bundesrat stimmt höherer Vergütung für Berufsbetreuer zu
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Berufsbetreuer und Vormünder werden künftig besser vergütet. Der Bundesrat stimmte am 07.06.2019 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu und machte damit den Weg frei für ein neues Vergütungssystem.
Mehr unter:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundesrat-stimmt-hoeherer-verguetung-fuer-berufsbetreuer-zu


5. Übersicht über die Gesetze im "Migrationspaket" sowie zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Doritt Komitowski und Johannes Remy von der Fachstelle Einwanderung des IQ Netzwerks haben eine hervorragende Übersicht zu den geplanten Änderungen der am 7. Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten sieben Gesetze des sogenannten „Migrationspakets“, des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch sowie weiterer Gesetzesentwürfen erstellt. Die Übersicht ist vorläufig, da nur der aktuelle Stand (20. Juni 2019) der Gesetzgebungsverfahren wiedergegeben wird, diese aber noch nicht abgeschlossen sind: https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Einwanderung/Publikationen_2019/FE_%C3%9Cbersicht_Migrationspaket_2019.pdf

Außerdem eine weitere Arbeitshilfe zu den Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Beschäftigungsduldungsgesetz: https://www.netzwerk-iq.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Fachstelle_Einwanderung/Publikationen_2019/FE_Arbeitshilfe_FKEG_und_DuldG_19-06-19.pdf


6. P-Konto Ratgeber: „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“
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Von der BAG-Schuldnerberatung wurde der P-Konto Ratgeber vom Autorenteam Esther Binner und Prof. Dr. Claus Richter „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“ heraus gegeben. Der Ratgeber vermittelt rechtlich fundiert und methodisch bedacht genau das Praxiswissen, das in der Beratung von ver- und überschuldeten Menschen gefragt ist.
Zum Download geht es hier: http://www.bag-sb.de/newsticker/n/foerderung-des-bmjv-ermoeglicht-3-auflage-des-p-konto-ratgebers/


7. Länder billigen BAföG-Reform, fordern aber weitere Änderungen
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Der Bundesrat hat am 07.06.2019 den Weg für die vom Bundestag beschlossene BAföG-Reform freigemacht. Sie zielt darauf ab, Studenten und Schülern aus sozial schwachen Familien mehr staatliche Unterstützung zu gewähren und den Kreis der BAföG-Empfänger zu erweitern.
https://www.jurion.de/news/395289/Laender-billigen-BAfoeG-Reform-fordert-aber-weitere-Aenderungen/

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     12./13. Aug.       in Bremen    
-     19./20. Aug.       in Frankfurt     
-     28./29. Aug.       in Dresden       
-     02./03. Sept.       in Wuppertal
-     18. /19. Sept.      in Stuttgart   
-     30. Sept./1.Okt.  in Hamburg    
-     07./08. Okt.        in Wuppertal
-     28./29. Okt.        in Berlin
-     11./12. Nov.       in Saarbrücken
-     20./21. Nov.       in Augsburg
-     27./28. Nov.       in Freiburg
-     18./19. Dez.       in Erfurt


Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt

-   22./23. Aug.      in Augsburg     
-   26./27. Aug.      in Erfurt     
-   09./10. Sept.     in Hamburg                           

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete dieses Jahr noch einmal in Berlin das SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses gibt es am 

-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.


Diese Fortbildung biete ich an:

-   21. Aug.    in Frankfurt  
-  16
. Nov.    in Wuppertal        
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
<s>-     19. Juni   in Wuppertal</s>
-     22. Aug.  in Frankfurt      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-   16. Sept.  in Frankfurt  
- 06. Dez.    in Wuppertal    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       am 07. Aug. 2019               in Berlin    
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de 


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

- am 08. August 2019               in Berlin   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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