Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 21/2018 vom 26.05.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit für einen neuen Newsletter. 
Dieser zu folgenden Themen:  

1. Pro Asyl: 25 Jahre Änderung des Grundrechts auf Asyl: Wettlauf der Schäbigkeiten
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1993 wurde durch den sogenannten »Asylkompromiss« der Artikel 16 des Grundgesetzes geändert. Damals ging es um ein deutsches Grundrecht, heute um die Fundamente eines Europas der Menschenrechte.
Die völlige Abschaffung des Rechts auf Asyl in Europa droht. Das europäische Asylrecht soll fundamental entkernt werden. Darüber beraten die Staats- und Regierungschefs Ende Juni und anschließend das EU-Parlament und die EU-Kommission. Die Dimensionen gehen über die damalige deutsche Grundgesetzänderung hinaus. Die militärische Mauer vor Europa wird ergänzt um eine Mauer aus Gesetzen, die den Zugang zum Recht auf Asyl in Europa systematisch verhindern sollen. Wer an Europas Grenzen um Asyl bittet, soll zurückgeschickt werden, ohne, dass die Fluchtgründe überhaupt inhaltlich geprüft wurden …
Mehr dazu in der Stellungnahme von Pro Asyl vom 24.05.2018, die es hier gibt: https://tinyurl.com/ychefxfq
Daran angeschlossen, eine gemeinsame Stellungnahme von 24 Verbänden und Organisationen mit der Forderung: Ankerzentren stoppen, diese gibt es hier: https://tinyurl.com/ydd9ntue



2. Urteil des BSG zu dezentraler Warmwassererzeugung
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Im Dez. 2017 hat das BSG geurteilt, ein von der Pauschale für dezentral zubereitetes Warmwasser abweichender  Bedarf muss nicht mittels technischen Zähleinrichtung nachgewiesen werden. Der Verweis auf den pauschalierten WW-MB darf nur erfolgen, wenn gerichtlich ermittelt wurde, dass das sozialrechtliche Existenzminimum sichergestellt ist (BSG v. 7.12.2017 – B 14 AS 6/17 R).

Jetzt hat das BSG endlich mal sein Urteil begründet und folgendes festgestellt, dass bei dezentraler Warmwasserzubereitung der Betrag als Warmwassermehrbedarf zu übernehmen ist, der den Anteil für Haushaltsenergie übersteigt.

Das Urteil gibt es hier:  https://tinyurl.com/y8n3479d
Die Beträge für Haushaltsenergie sind im RB 2018 wie folgt:

RB Stufe 1 / 416 € / MB WW 9,67 € / Energie im RB  35,05 €
RB Stufe 2 / 374 € / MB WW 8,60 € / Energie im RB  31,52 €
RB Stufe 3 / 332 € / MB WW 7,64 € / Energie im RB  27,99 €
RB Stufe 4 / 316 € / MB WW 4,42 € / Energie im RB  18,76 €
RB Stufe 5 / 296 € / MB WW 3,55 € / Energie im RB  13,55 €
RB Stufe 6 / 240 € / MB WW 1,92 € / Energie im RB    8,41 €
Praktisch bedeutet das: ist der monatliche Haushaltsenergiebedarf bei dezentral zubereitetem Warmwasser höher als die Beträge für Haushaltsenergie und die Mehrbedarfe für Warmwasser (MB WW), muss das JC diesen höheren Bedarf als „abweichenden Bedarf“ übernehmen. Es bedarf dafür keiner besonderen Umstände. Für das SGB XII dürfte die Entscheidung entsprechend anzuwenden sein. Überprüfungsanträge sind rechtlich erst für Zeiten ab der BSG Entscheidung möglich, dies explizit über § 40 Abs. 3  S. 1 SGB II. 
Im SGB XII ist hier auch für Zeiten vor der BSG – Entscheidung ein Überprüfungsantrag bis Jan. des Vorjahres / 2017 möglich (§ 116a S. 1 Nr. 2 SGB XII)
3. Neue Weisung der BA
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Die BA hat eine neue Weisung zu § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81ff. SGB III herausgegeben, ich zitiere die BA: „Die Fachlichen Hinweise zur Förderung beruflicher Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81ff. SGB III werden mit den vorliegenden Fachlichen Weisungen (vormals Fachliche Hinweise) fortgeschrieben. Sie berücksichtigen die Neuregelungen des Arbeitslosenversicherungs- und Weiterbildungsstärkungsgesetzes (AWStG) sowie des 9. SGB-II-ÄndG und sollen dazu ermuntern, die Möglichkeiten zu einer intensivierten beruflichen Weiterbildung zu nutzen.“. Dazu sage ich nur, da können wir mal gespannt sein, ob das auch bis zu den Niederungen der Jobcenter durchdringt. Die Weisungen gibt es hier:  https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/


4. Neue Erwerbslosenzeitung Quer mit der 21. Ausgabe ist draußen
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Ein Schwerpunkt ist das Thema Wohnen. Für das Bündnis „AufRecht bestehen“ ist Wohnen Menschenrecht für alle. Wie leicht und wie weit Mieten trotz einer „Mietpreisbremse“ erhöht werden können und wie wenig das der Entwicklung der Löhne entspricht, beschreibt Siegmund Stahl. Und von Fällen, wie in Heizungskostenabrechnungen von Vermietern andere Kosten hineingerechnet wurden, berichtet Energieberater Ulrich Schachtschneider.
Zu einem weiteren Thema der öffentlichen Diskussion finden sich in dieser Quer ausführliche Informationen: Kürzungseffekte bei der Berechnung der Regelsatzhöhe und eine alternative wissenschaftliche Berechnungsmethode beschreibt Kurt Nikolaus. Aller Protest gegen die zu niedrigen Regelsätze führten bisher zu keiner Änderung. Trotzdem gilt: Protest ist notwendig, sinnvoll - und immer wieder erfolgreich.
Die Quer zum Download gibt es hier: https://www.also-zentrum.de/downloadbereich.html

5. ASMK-Arbeitsgruppe zu Änderungen bei den KdU im SGB II/SGB XII
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Im Rahmen einer im Geheimen tagenden Bund-Länder-Kommunal-Arbeitsgruppe werden derzeit Änderungen bei den Unterkunftskosten abgestimmt und geplant. Nach eigenem Bekunden wirkt daran „intensiv“ der  Deutsche Landkreistag, aber auch viele andere, mit. Das  geht aus einem Schreiben des Landkreistag Sachsen-Anhalt  vom 18.01.2018 hervor: https://tinyurl.com/yagnjxpq   Das Präsidiums des Deutschen Landkreistages hat dazu jetzt vom 9./10.1.2018 ein „Überlegungspapier“ formuliert, aus welchem die Grundzüge der Forderungen der Kommunen ersichtlich sind. Das gibt es hier: https://tinyurl.com/ya5y2b7j

Die ganze Diskussion findet statt aufgrund eines seit 2016 vorliegende Forschungsbericht des Darmstädter IWU Instituts zu den KdU, diesen gibt es hier zum Nachlesen: https://tinyurl.com/ybohmb4u

Aufforderung zur Weiterleitung der ASMK-Protokolle

Da in der ASMK Arbeitsgruppe die wesentlichen Punkte der zukünftigen Änderungen besprochen und geplant werden, möchte ich die Newsletterleser*innen, denen die Protokolle dazu vorliegen, bitten, mir diese zu übersenden. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Debatte grundsätzlich nicht im Geheimen zu erfolgen hat und wenigstens durch Bekanntwerden der Protokolle die Möglichkeit besteht, dass die Wohlfahrts- und Sozialverbände, Betroffenenorganisationen dazu Position beziehen können.  

6.     Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de  melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.



7. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen: der Verein Tacheles bietet eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtlichen) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/

­ 8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 

-     16./17. Juli        in Stuttgart
-     23./24. Juli        in Bremen
-     30./31. Juli        in Berlin
-     02./03. Aug.      in Frankfurt    
-     06./07. Aug.      in Saarbrücken
-     13./14. Aug.      in Hannover
-     15./16. Aug.      in Erfurt
-     03./04. Sept.      in Wuppertal
-     25./26. Sept.      in Hamburg

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Ich biete dieses Jahr noch zwei SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage an, diese gibt es
-   27. - 31. Aug.          in Hamburg
-   07. - 21. Sept.          in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       08./09. August         in Koblenz    
-       20./21.  August        in Dresden  
-     
12./13. Nov.              in Wuppertal  
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de



11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.

Die Fortbildungen gibt es:
Teil 1: Fortbildung zum SGB I
-           Am 07.  Sept.            in Wuppertal
Teil 2: Fortbildungen zum SGB X
-          am 31.  Okt.                   in Wuppertal     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        08. Oktober        in Frankfurt
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-     07. Sept.         in Wuppertal
-     27. Sept.         in Hamburg
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de 
 
14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 21. Juni  in Frankfurt   (1 Platz frei)
- am 02. Nov.  in Wuppertal 
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de   


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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 Diese Fortbildung biete ich am
-     09. Okt.     in Frankfurt 
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de



16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-       
am 05. Okt.    in Wuppertal   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am 10./11. September in Frankfurt/M,
-          am 9./10. Oktober in Stuttgart
-          am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. Oktober in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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