Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 20/2022 vom 22.05.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zum Sanktionsmoratorium bzw. dem Heraufbeschwören eines drohenden Untergangs des Abendlandes
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Das von der Ampel geplante „Sanktionsmoratorium“ ist nun verabschiedet. Es enthält folgende Punkte:
- Wirksamkeit für 1 Jahr, ab dem Monat des Inkrafttretens des Gesetzes, vermutlich Juli 2022 – Juli 2023
- Aussetzen der Sanktionen nach §§ 31, § 31a, § 31b SGB II - also die 30 % Sanktionen - für ein Jahr
- Minderungen erst nach einem wiederholtem Meldeversäumnis, Bemessungszeitraum dafür ein Jahr.
- Minderung auf 10 % des Regelsatzes auch bei wiederholtem Meldeversäumnis begrenzt (§ 84 Abs. 3 SGB II - N).
Den verabschiedeten Gesetzestext gibt es hier: https://t1p.de/b1har
Kommentar: Wenn man die Äußerungen aus dem Lager der Union, den Arbeitgeberverbänden, ehemaligen BA-Chefs und sonstigen Freunden der Drangsalierung Erwerbsloser folgt, droht mit diesem Gesetz nichts weniger als die Gefahr des Untergangs des Abendlandes. Denn Sanktionen seien weiter nötig, um gegen „unkooperativer Leistungsbeziehende“ vorgehen zu können (so z.B. Ex-BA Chef Scheele). Vieles mehr kann dazu man dieser Tage in der Presse lesen.
Es ist erfreulich, dass die Ampel nun doch weitgehend ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Die max. 10 % - Sanktionen bei Meldeversäumnissen sind überschaubar. Es ist zu hoffen, dass es zu einer vernünftigen Evaluierung zur Wirksamkeit dieses Moratoriums kommt. Allerdings macht eine solche Evaluierung nur Sinn, wenn Erwerbslose nicht nur nicht schikaniert werden, sondern gleichzeitig gefördert werden. Hier muss die Ampel Gas geben und die Mechanismen zur Förderung in Gang setzen.
Hierzu direkt ein Fall aus der Sozialberatung des Vereins Tacheles: es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die beispielsweise dringend eine Brille brauchen, um wieder arbeiten zu können, diese mit abstrusen Ablehnungsbegründungen wie „die Anschaffung einer Brille sei im Regelsatz enthalten und es gäbe keinen Anspruch darauf“ versagt bekommen. Denn im vorliegenden Fall kann der Betroffene nicht arbeiten, wenn er nicht richtig sehen kann.
Genau das ist aber der Alltag für Hartz IV-Beziehende. Es gibt bisher oft eben keine notwendige Förderung, sondern lediglich unnötiges Schikanieren.
Hier wurde jetzt ein überfälliger Schritt getan. Erst 2019 durch das BVerfG, nun von der Ampel. Die über die Jahrhunderte kultivierte reaktionäre Ideologie der Unterstellung des „faulen Arbeitslosen“ wird hoffentlich Geschichte. Das ist nötig, mutig und eine historische Chance mit diesem reaktionären Gedankenbild endlich zu brechen.
Tacheles hatte im Rahmen seines Beitrages als sachverständiger Dritter im Sanktionsverfahren beim BVerfG eine Onlinebefragung zu den Auswirkungen und Folgen von den damaligen Sanktionen getätigt und den Menschen, die Sanktionen alltäglich erleben und Angst vor Sanktionen erlebt haben, die Möglichkeit gegeben, diese Erfahrungen unmittelbar und direkt dem Gericht, welches über diese Dinge entschieden hat, vortragen zu können. Daran haben sich über 8000 Menschen mit insgesamt 600 Seiten beteiligt. Wer diese Not, diese Angst und die Wünsche nach Förderung und nicht Drangsalierung lesen will, sollte sich dieses Dokument der Zeitgeschichte und neuer Form der Beteiligung der Betroffenen in Gerichtsverfahren anschauen: https://t1p.de/mqxew
Auch wirklich lesenswert Tacheles-Stellungnahme im Sanktionsverfahren vor dem BVerfG in der deutlich rausgearbeitet wurde das jede Unterschreitung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums sowie gegen den Grundsatz der Gewährung eines menschenwürdigen Daseins darstellt, der im Völkerrecht, im UN-Sozialpakt, in der UN-Behindertenkonvention und im Grundgesetz verankert ist (nähere Ausführungen unter: https://t1p.de/0v3m5 )
Wir haben eine einmalige bzw. historische Chance dieses unsägliche Drangsalierungssystem jetzt weitgehend abzuschaffen, nutzen wir sie!
Das nächste Brett was zu bohren ist, ist die Höhe der Regelleistungen. Diese müssen unverzüglichst deutlich angehoben werden.
2. Arbeitsminister Heil will Entwurf für Bürgergeld-Reform im Sommer vorlegen
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Laut aktuellen Pressemeldungen will das BMAS den Gesetzesentwurf zur Bürgergeldreform im Sommer vorlegen. „In der zweiten Jahreshälfte solle die "sehr große" Reform im Parlament beraten und beschlossen werden“. So: https://t1p.de/76ttt
Kommentar: Das verspricht spannend zu werden. Aber: Hartz IV bleibt solange das Hartz IV, wie nicht Sanktionen komplett abgeschafft anstatt nur ausgesetzt zu werden und zudem die Regelleistungen auf eine existenzsichernde Höhe, und zwar für SGB II/SGB XII und AsylbLG – Beziehende, festgesetzt werden!
3. Linke: Hartz-IV-Sonderzahlungen reichen nicht – Regelsätze auf 687 Euro erhöhen!
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Aus der PM der Linken: Es braucht Ehrlichkeit in der Existenzsicherung. Die Regierung verteilt völlig willkürlich festgelegte Einmalzahlungen, die nicht einmal den Kaufkraftverlust durch die hohe Inflation ausgleichen. Hartz IV und Sozialhilfe müssen sofort und dauerhaft erhöht werden. Wir haben ehrlich gerechnet: Der Regelsatz in Hartz IV und Sozialhilfe muss 687 Euro betragen, plus Strom, plus „weiße Ware“. Auch für Kinder im Bezug braucht es monatlich 100 Euro mehr.
Mehr: https://t1p.de/zzgcw
4. Pari Studie: Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut
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Nach einer aktuellen Expertiseder Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden, seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Pari.
Weitere infos: https://t1p.de/jf4yi
5. Weisungen aus BaWü zum mit BuT_ Leistungen und dem sogenannten 9 Euro Ticket für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
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Dann möchte ich unkommentiert auf eine Info das BaWü Landkreistag zum Umgang mit dem 9 Euro Ticket weitergeben. Da wird es bestimmt noch das ein oder andere Problem geben. Hinweise hier zum Download: https://t1p.de/eq81n
6. Deutschen Instituts für Menschenrechte: Kein Staatsgeld für rassistische Diskriminierung der AfD-nahen Stiftung
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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung darf nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht mit Steuergeldern unterstützt werden. Eine staatliche Förderung sei nicht mit der Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien vereinbar, teilte das Institut am Donnerstag unter Berufung auf ein eigenes Rechtsgutachten mit. Mehr dazu: https://t1p.de/ijftz
7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen, die die Ukraine Geflüchteten supporten.
- 14./15. Juni 2022 als Online-Seminar
- 19./20. Juli 2022 als Online-Seminar
- 08./09. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 26./27. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 17./18. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 07./08. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 05./06. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. – 26. Aug. 2022 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20./21. Juni 2022 als Online-Seminar (noch 4 Plätze frei)
- 29./30. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 21./22. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 28./29. Sept. 2022 als Online-Seminar
- 14./15. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 12./13. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 16. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 25. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 19. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 21. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 04. Nov. 2022 als Online-Seminar
- 02. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 25. Mai 2022 als Online-Seminar (noch 3Plätze frei)
- 28. Juli 2022 als Online-Seminar
- 28. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 10. Juni 2022 als Online-Seminar
- 24. Okt. 2022 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 15. Aug. 2022 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Nov. 2022 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 17. Nov. 2022 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 19. Sept. 2022 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé