Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 19/2021 vom 16.05.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
Vorwort: meine Newsletter sind in der Vergangenheit leider in Teilen immer wieder mal kaum leserlich gewesen. Das hatte damit zu tun, dass mir mein Mailprogramm die Texte zerschossen hat. Ich werde jetzt jeden NL vorher durch einen Editor jagen und hoffe, dass sich das Problem damit erledigt hat. Ansonsten kann der NL auch immer im NL Archiv nachgelesen werden: https://harald-thome.de/newsletter/archiv.html
1. Kampagne für Behördentransparenz: bundesweite KdU – Richtlinien deutlich aktualisiert
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Im Rahmen der Kampagne für Behördentransparenz unter dem Motto: „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“ möchte ich darauf hinweisen, dass die Sammlung von bundesweiten KdU – Richtlinien deutlich aktualisiert wurden. Über 500 Richtlinien wurden aktualisiert.
Zu den KdU – Richtlinien geht es hier: https://t1p.de/ixqj
Zu den Richtlinien zur Erstausstattung geht es hier: https://t1p.de/lf1f
und zu Richtlinien zu BuT – Leistungen geht es hier: https://t1p.de/a1sr
Wer aktuelle Richtlinien und Tabellen zur MOG hat, die dort nicht erfasst sind, kann diese gerne übersenden.
Zudem sind die alten Richtlinien der letzten 15 Jahre - soweit vorhanden – archiviert und können für Klageverfahren oder Forschung im Bedarfsfall angefragt werden.
2. Kindergeldanträge von Unionsbürger*innen: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Fehlverhalten der Familienkassen, diese geloben Besserung
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat erneut einen Verstoß gegen das Gebot der „Datenminimierung“ bei den Familienkassen bezüglich des Kindergeldantrages einer rumänischen Familie festgestellt: https://t1p.de/wfll
Wie alle Kolleg*innen in der Migrations- und Sozialberatung aus ihrer beruflichen Erfahrung wissen, verlangen die Familienkassen seit einiger Zeit bei Kindergeldanträgen von Unionsbürger*innen – insbesondere aus den osteuropäischen Mitgliedsstaaten – eine Unzahl von Nachweisen. Systematisch und standardmäßig werden unter anderem
- Arbeitgeber*innenbescheinigungen,
- Mietvertrag,
- Nachweis über Mietzahlungen,
- Lohnnachweise,
- Arbeitsvertrag,
- Nachweis über Krankenversicherung,
- Vermieter*innenbescheinigung,
- Nebenkostenabrechnung,
- Nachweis über Zahlungen an den Energieversorger,
- Nachweis über Rundfunkgebühren,
- Vertrag mit dem Energieversorger verlangt – obwohl die Nachweise teilweise überhaupt nicht relevant für die Entscheidung über Kindergeldanträge sind.
Im konkreten Fall wurden über Monate immer wieder neue Nachweise nachgefordert, obwohl die eingereichten Unterlagen längst ausreichend gewesen wären. Daraufhin hat Tacheles e.V. eine Eingabe an den Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht. Dieser kommt in seiner Antwort https://t1p.de/wfll zu folgendem Ergebnis: Die Stabsstelle Datenschutz der Familienkasse Direktion (das ist die zuständige Abteilung der vorgesetzten Behörde) und die Familienkasse Nordrhein-Westfalen West haben sich „hinsichtlich des Datenschutzverstoßes einsichtig gezeigt“. Die Familienkasse habe nämlich sämtliche möglichen Nachweise angefordert und „es versäumt, den Petenten darauf hinzuweisen, dass nicht zwingend alle in dem Schreiben genannten Unterlagen eingereicht werden müssen. Es hätte eines klarstellenden Hinweises bedurft, dass nur die zur Feststellung des Wohnsitzes erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen.“ Insofern deckt sich diese Einschätzung mit einer früheren Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten in einem anderen Fall, in dem dieser bereits darauf hinwies, dass die Nachweise „alternativ und nicht kumulativ“ vorzulegen seien (siehe hier: https://t1p.de/ld67).
Die Familienkasse Direktion werde nun die Familienkassen auffordern, „nur die tatsächlich für die Feststellung des Wohnsitzes relevanten Unterlagen anzufordern und grundsätzlich einzelfallbezogener vorzugehen.“ Außerdem sollen die Arbeitsabläufe überprüft werden, „um das Verfahren zu optimieren“, die entsprechende Verwaltungsanweisung überarbeitet und die Beschäftigten sensibilisiert werden. Die Familienkasse Direktion räumt ein, dass es eine „Häufung ähnlich gelagerter Fälle“ gegeben habe.
Es empfiehlt sich, in künftig vorkommenden ähnlichen Fällen weiterhin beim Bundesdatenschutzbeauftragten https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html und der Stabstelle Datenschutz der Familienkasse Direktion https://www.arbeitsagentur.de/datenschutz Beschwerden einzureichen.
Auch wenn die „Einsicht“ der Familienkasse ein gutes Signal ist, bleibt abzuwarten, ob diese in der Praxis Wirkung zeigen wird. Denn bislang ist festzustellen, dass die Familienkassen eher den politischen Auftrag zu haben scheinen, Kindergeldzahlungen an Unionsbürger*innen gezielt zu verhindern. Dies geschieht nicht nur durch die kafkaesken Nachweisanforderungen, sondern auch durch überlange Bewilligungsverfahren (siehe auch die Ergebnisse einer Befragung Wohlfahrtsverbände dazu, https://t1p.de/uuhd, S. 25). Und schließlich hat die mit hoher Wahrscheinlichkeit europarechtswidrige und systematisch völlig verunglückte Gesetzesverschärfung 2019 dazu beigetragen, dass bei Unionsbürger*innen häufig rechtswidrig das Kindergeld verweigert, einfach eingestellt oder zu Unrecht zurückverlangt wird.
Das Schlimme dabei ist: Die soziale Diskriminierung von Unionsbürger*innen ist keineswegs ein bedauerliches Versehen, sondern politisch gewollt! Große Gruppen von Unionsbürger*innen werden zunehmend unter einen rassistisch wirksamen und nicht nur auf Einzelfälle bezogenen Generalverdacht des „Rechtsmissbrauchs“ oder sogar des Betrugs gestellt. Diese Haltung bringt beispielsweise der Leiter der Familienkasse NRW West in einem Interview mit der WELT (paywall) in unsäglicher Weise auf den Punkt: Er fabuliert darin von einem „Rundum-sorglos-Paket in der sozialen Struktur Deutschlands“, unterstellt Unionsbürger*innen in ziemlich pauschaler Form die Fälschung von Schulbescheinigungen und ruft die Schulen gar zur Denunziation bei den Familienkassen auf, wenn Kinder nicht zur Schule gehen würden (Was da wohl der Bundesdatenschutzbeauftragte zu sagen würde?). Von Mitarbeiter*innen der Familienkassen selbst gab es in den letzten Monaten mehrfach die mündliche Aussage an Kolleg*innen, es sei „Vorgabe von oben“, dass vor allem bei Menschen aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn alles besonders restriktiv geprüft werden solle.
Diese politisch gewollte Konstruktion eines Generalverdachts gegenüber einer ganzen Bevölkerungsgruppe schlägt sich nieder auf die behördliche Praxis. Das gilt sowohl für die Leistungen nach dem SGB II und die Jobcenter wie auch – in zunehmendem Maße – für das Kindergeld und die Familienkassen. Wegen eines unterstellten, aber empirisch offenbar nicht belegten „Missbrauchs“ einzelner Personen werden ganze Gruppen von Unionsbürger*innen sozial entrechtet. Die ihnen zustehenden und erforderlichen Leistungen werden rechtswidrig verweigert oder auf dem verwaltungstechnischen Weg sabotiert. Die sozialen Folgen dieser Politik sind dramatisch: Unionsbürger*innen leben ohne jegliche Existenzsicherung, selbst Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen erhalten keine Leistungen (sie seien ja nur zur „Arbeitsuche“ hier), die Wohnung geht verloren, Kinder haben nichts zu essen, die Ausbeutbarkeit gegenüber Arbeitgeber*innen steigt ins Maßlose, die Suppenküchen werden zum Ersatz für das völlige Versagen des Sozialstaats. Es ist ein sozialpolitischer Skandal, der sich in den Beratungsstellen täglich zeigt, der aber in der breiten Öffentlichkeit gänzlich unbeachtet bleibt.
(Text aus NL von Claudius Voigt übernommen)
3. BSG verneint in der Rechtslage bis Ende 2020 den Anspruch von Schulcomputern
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Das BSG hat in seinem Urteil vom 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R den Anspruch auf digitale Endgeräte nach § 21 Abs. 6 SGB II verneint. Diese seien ein einmaliger und kein laufender Bedarf, so das BSG in seiner Entscheidung und begründet dies damit, dass es bis Ende 2020 keine Rechtsgrundlage für einen einmaligen Bedarf gäbe.
Eine Entscheidung, die inhaltlich und systematisch nicht nachvollziehbar ist, denn eineinhalb Jahre vorher hat das BSG - allerdings der 14. Senat - in Bezug auf Schulbücher exakt andersrum entschieden (BSG 8.5.2019 - B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R) und hier eine Anspruchsgrundlage im § 21 Abs. 6 SGB II gesehen, auch wenn diese genauso wie Schulcomputer einmalig angeschafft werden müssen, aber laufend genutzt werden. Der 14. Senat des BSG ist damit der BVerfG Aufforderung (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL10/12) nachgekommen, wenn bestimmte Bedarfspositionen zu gering im Regelbedarf berücksichtigt sind und deswegen ein Darlehen nicht zumutbar ist, dass dann im Rahmen von verfassungskonformer Auslegung der Bedarf durch die Gerichte sicherzustellen ist. Eine Aufforderung der der 4. Senat des BSG offensichtlich nicht folgen will.
Aber warten wir mal auf die nähere Begründung des BSG.
Praktisch hat das BSG Urteil aber jetzt schon Auswirkungen, die bedacht werden müssen, dies betrifft Schulcomputer- Bewilligungen bis Ende 2020:
- Wurden von Jobcentern Schulcomputer auf Zuschussbasis gewährt, dürfen diese nicht zurückgefordert werden, denn dann gilt Vertrauensschutz nach § 45 Abs. 2 SGB X.
- Wurden diese vorläufig nach § 41a Abs. 7 SGB II gewährt, gilt kein Vertrauensschutz, dann sollte wie unter 3. verfahren werden.
- Wurden Schulcomputer im Eilverfahren von den Gerichten gewährt, kann das Jobcenter die „vorläufig“ gewährten Gelder für digitale Endgeräte zurückfordern. Hier wäre ein Antrag auf Erlass der Forderung nach § 44 SGB II zu stellen.
Den Terminsbericht vom BSG gibt es hier: https://t1p.de/aloo
Kommentar: Inhaltlich ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Eine Nachvollziehbarkeit ist auch nicht zu erwarten, wenn das Gericht in zwei, drei Monaten eine umfassende Begründung vorlegt. Das BSG hat in seinen Schulbuchurteilen exakt anders rum entschieden und den Weg der verfassungskonformen Auslegung gewählt. Den gleichen Weg hätte das BSG bei Schulcomputern ebenfalls wählen können. Bei dieser Entscheidung vom 12.Mai 2021 zu Schulcomputern wird nur nach Wortlaut und maximal gegen die Leistungsberechtigtem entschieden. Das ist nicht schlüssig und nachvollziehbar und macht nur klar, die Klagenden hängen von den Launen des Gerichts ab. Da ist selbst der Gesetzgeber innovativer und weitblickender in Erwartung einer positiven Entscheidung des BSG, siehe die Begründung zur Änderung des § 21 Abs. 6 SGB II (https://t1p.de/m6o8 Seite 35 zu Zif. 5 Nr. 3 Buchstabe c)
Vom BMAS wäre jetzt zu wünschen, dass dieses eine Weisung rausgibt, dass auf Rückforderungen wegen digitalen Endgeräten zu verzichten ist. Das dürfte zwar „nur“ eine Zahl im vierstelligen Bereich betreffenden, aber trotzdem. Hier sollten Politik und Verbände nachhaken.
4. BMJV-Broschüre “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart”
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Das BMJV hat eine neue Broschüre herausgegeben, die den Titel “Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart” trägt.
“Die vorliegende Broschüre soll einen ersten Überblick über das Verbraucherinsolvenz und das Restschuldbefreiungsverfahren geben, wobei die gesetzlichen Neuerungen zum 1. Oktober 2020 und 31. Dezember 2020 zugrunde gelegt sind. Die Broschüre soll besonders den rechtsunkundigen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Hilfe sein.” (aus dem Vorwort) Hier geht es zum Download: https://t1p.de/1gji
5. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz tritt in Kraft
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Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die letzte Hürde genommen. Zuvor hatte der Familienausschuss des Bundestages sich umfangreiche Änderungen des Regierungsentwurfes (Bundestagsdrucksache 19/26107) verständigt. Das Gesetz tritt in der Fassung in Kraft, die dieser Entwurf durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses (Bundestagsdrucksache 19/28870) erlangt hat. Die Dokumente des parlamentarischen Verfahrens sind hier zu finden. Auf einige wenige Aspekte der Reform möchte Roland Rosenow besonders hinweisen: https://t1p.de/6tg0
6. Leitfaden zum Arbeitsmarktzugang und –förderung Geflüchteter
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Der Leitfaden Geflüchtete: Arbeitsmarktzugang und -förderung. Der Leitfaden für Mitarbeitende von Arbeitsagentur und Jobcenter wurde nach den gesetzlichen Änderungen durch das sog. Migrationspaket grundlegend überarbeitet. Das ESF-Projektbridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht beantworten darin Fragen zum rechtlichen Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten, zu Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung sowie zu Instrumenten der Arbeitsmarktförderung durch Jobcenter und Arbeitsagenturen.
Diese hilfreiche Zusammenstellung kann bundesweit genutzt werden – Sie finden Ansprechpartner*innen auch in Ihrer Region! Zum Leitfaden: http://www.bridge-bleiberecht.de/bridge-Leitfaden
7. Geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in NRW
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Gegen die geplanten zum Teil massiven Verschärfungen im Versammlungsgesetz in NRW hat sich ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, Verbänden, politischen Parteien und interessierte Einzelpersonen gegründet. Tacheles, als Teil dieses zivilgesellschaftlichen Bündnisses "Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten" lehnt den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung ab, denn er bedeutet einen Angriff auf unser Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Dies letzten Wochen hat es in einer Reihe von Städten in NRW Proteste gegeben. Der Republikanische Anwaltsverein (RAV), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und des Grundrechtekomitees dazu eine lesenswerte und gemeinsame Presseerklärung rausgegeben, unter dem Motto: Aushöhlung des Versammlungsrechts stoppen – Versammlungsfreiheit stärken, nicht beschränken!
Zusammenfassend: Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab. Der Entwurf verfehlt den zentralen Kern eines Versammlungsgesetzes: den Schutz der Versammlungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Der Entwurf ist vordemokratisch und atmet den Geist eines autoritären Staats.
Diese ist hier zu finden: https://t1p.de/hgxy
Bemerkung dazu: Demonstrationen waren und sind Kampfmittel gegen Obrigkeitsstaat und Diktatur. Für eine Demokratie ist die freie Versammlung so wichtig wie die Luft zum Atmen. Daher ist es entscheidend, sich gegen solche geplanten Verschärfungen zur Wehr zu setzen. Ich selber habe schon viele Demonstrationen angezeigt und war dort Versammlungsleiter. Mit den geplanten Verschärfungen besteht jetzt erhebliche Gefahr, dafür in Haftung genommen und kriminalisiert zu werden. Daher dürfen die geplanten Änderungen nicht durchkommen! Natürlich zielten diese Verschärfungen auf kommende Sozialproteste, gegen Umweltzerstörung und Protest gegen Nazis und Rassisten.
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:
- 06./07. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 18./19. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 24./25. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 13./14. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
9. Neue Fortbildung: Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)
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Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf "mehr" haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
Diese Fortbildung biete ich am
- 07./08. Juni 2021 als Online-Seminar
an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
- 23. - 27. Aug. 2021 Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 12./13./14. Juli 2021 als Online-Seminar
- 15./16./17. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
12. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
Diese findet statt
- 02. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 19. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 05. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 23. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 03. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq
13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 09. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 02. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 22. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 20. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 18. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 26. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 09. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 29. Nov. 2021 als Online-Seminar
- 15. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 03. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 29. Okt. 2021 als Online-Seminar
- 06. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
16. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 13. Sept. 2021 als Online-Seminar
- 08. Nov. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 10. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 21. Dez. 2021 als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 03. Aug. 2021 als Online-Seminar
- 12. Nov. 2021 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
- 23./24. August 2021 als Online-Seminar
- 04./05. Oktober 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- November 2021 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé