Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 18/2022 vom 11.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Hinweise: Zum Übergang der Ukraine Geflüchteten ins SGB II / SGB XII
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a. Die Gesetzesänderung wird kommen, daher müssen Leistungsträger Anträge entgegennehmen
Der Zugang zum SGB II/SGB XII für Ukrainegeflüchtete ist im sog. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ geregelt, das befindet sich am 12. Mai 2022 in 2./3. Lesung und wird auf jeden Fall verabschiedet werden. Ich bekomme jetzt noch Anfragen von Beratungsstellen mit, die berichten, dass einzelne Jobcenter sich weigerten SGB II-Anträge anzunehmen.
Dazu ist kurz zu sagen: ein Antrag muss immer angenommen werden (§ 20, 3 SGB X), wenn dies verweigert wird, ist zu empfehlen, solch grob rechtswidriges Verhalten per Fachaufsichtsbeschwerde bei der BA – Zentrale zu thematisieren.

b. Anwendung der vorläufigen Leistungsgewährung bei AsylbLG – Vorbezug
Wenn zuvor AsylbLG-Leistungen bezogen wurden, hat eine Bedürftigkeitsprüfung durch den zuständigen Leistungsträger stattgefunden. Hier ist zu erwarten, dass ab Antrag und Zuständigkeit zumindest nach § 41a Abs.1 Nr. 1 SGB II und für das SGB XII nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 SGB XII vorläufig Leistungen zu erbringen und nicht erstmal alle Unterlagen wiederholt und formvollendet einzureichen sind, bis die ersten Leistungen erbracht werden. Genau für diesen Fall gibt es die Regelung der vorläufigen Leistungsgewährung.

c. Alleinerziehenden Mehrbedarfe für UkrainerInnen mit Kindern und RB Stufe 1
Ukrainerinnen, die notgedrungen alleine für Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes sorgen, ist selbstverständlich der Mehrbedarf für Alleinerziehung nach § 21 Abs. 3 SGB II/§ 30 Abs. 3 SGB XII in der jeweilig maßgeblichen Höhe zu zahlen. Alleinerziehung bedeutet: in Verantwortung für Ernährung, Bekleidung, Gestaltung des Tagesablaufs und emotionale Zuwendung zuständig zu sein (BSG 3.3.2009 - B 4 AS 450/07 R). Alleinerziehend sind auch Personen, wenn der andere Elternteil nicht nur unerhebliche Zeit von der Familie getrennt lebt (zB. wegen Freiheitsstrafe, während eines längeren Aufenthalts in einer stationären Einrichtung, aus beruflichen Gründe zB. Seefahrer oder Fernfahrer (Eicher/Luik/Harich, SGB II Kommentar, 5. Aufl., § 21, Rn 35) oder wegen der Verteidigung des Herkunftslandes. Es bedarf für den Alleinerziehendenmehrbedarf nicht die Aufgabe der Partnerschaft oder den Tod des anderen Elternteils.
Wird der Alleinerziehendenmehrbedarf gezahlt, ist automatisch immer die Regelbedarfsstufe für Alleinstehende, also die RB 1, in Höhe von 449 EUR zu zahlen (§ 21 Abs. Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB II/ § 30 Abs. 3 Nr. 1, 2 SGB XII). Etwaige Kürzungen auf RB-Stufe 2, also 404 EUR, weil die Partnerschaft oder Ehe nicht aufgegeben wurden, sind eindeutig rechtswidrig.
Auch ist der Alleinerziehendenmehrbedarf nicht nur leiblichen Eltern zu erbringen, sondern jeder Person, die alleine für Sorge und Pflege minderjähriger Kinder sorgt BSG 27.1.2009 – B 14/7b AS 8/07 R), also auch, wenn die Oma alleine mit dem Enkel wohnt und dieser von ihr betreut wird.

 

2. „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ und Anhörung im Bundestag
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Am 09.Mai 2022 hat die öffentliche Anhörung zum „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ im Ausschuss für Armut und Soziales stattgefunden. Für den 12. Mai ist die 2./3. Lesung dazu angesetzt.
Dabei wird die Einmalzahlung von 200 EUR im Juli 2022, der „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022, der Wechsel der Ukrainegeflüchteten ins SGB II/SGB XII, sowie verschiedene weitere Regelungen betreffend der Ukrainegeflüchteten entschieden. Die aktuellste Version des geplanten Gesetzestextes vom 06. Mai 2022 gibt es hier: https://t1p.de/2ds0x

Hier die Stellungnahmen der Sachverständigen, schriftlich und als Videobeitrag: https://t1p.de/kkug6

Dazu ein sehr passender Kommentar von Ulrich Schneider: Gezielte Hilfen statt Entlastung mit der Gießkanne! Link: https://t1p.de/l3fyc


3. SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2022
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Thema der Mai-Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist nochmals die sogenannte »Angemessenheitsfiktion« bei den Unterkunftsbedarfen aufgrund der COVID-19-Sonderregelung in § 67 Abs. 3 SGB II(zuletzt in 09/2021).

Download: https://t1p.de/p48h2

Nachtrag: Das Hessisches LSG hat frisch veröffentlicht entschieden, dass die Angemessenheitsfiktion in § 67 Abs. 3 SGB II nicht nur auf Neuanträge beschränkt ist, sondern auch bei Umzügen im Leistungsbezug Anwendung findet. LSG HES v. 21.02.2022 - L 6 AS 585/21 B ER

Quelle: https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/170935


4. Pari Online-Fachtag 16. Mai 2022: Verschwörungserzählungen und Fake News als Herausforderung in der Sozialen Arbeit
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Verschwörungserzählungen und FakeNews, wie sie zur Zeit besonders über die Sozialen Medien Verbreitung finden, zu entlarven sind nicht immer einfach. Noch schwieriger ist es, dagegen zu argumentieren, gerade dann, wenn das Gegenüber mit sachlichen Argumenten nicht mehr zu erreichen ist. Damit stehen wir auch im Umfeld der sozialen Arbeit vor der schwierigen Herausforderung, einen adäquaten Umgang mit Anhängern von Verschwörungserzählungen sowie deren Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt im Arbeitsumfeld zu finden.

Was sind eigentlich Verschwörungserzählungen und Fake News? Wie wirken sie, welche Funktion haben sie und wie gefährlich sind sie für unsere Gesellschaft? Diesen Fragen soll auf dem Online-Fachtag nachgegangen werden.

Infos und Anmeldung: https://t1p.de/zpp1i


5. Aktuelle Gerichtsentscheidungen zu aufenthalts- und sozialrechtlichen Ansprüchen von EU-Bürger*innen
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In der Beratungspraxis ist das Thema aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von EU-Bürger*innen weiterhin virulent: Denn nach wie vor haben viele EU-Bürger*innen Schwierigkeiten in der Durchsetzung von ihren Leistungsansprüchen oder sind gesetzlich von Leistungen ausgeschlossen. Infolgedessen leben sie nicht selten ohne Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Zwischenzeitlich gibt es einige neue Gerichtsentscheidungen zu bestimmten Fragen von Leistungsansprüchen, die für die Beratung relevant sein könnten. Dazu hat Claudius Voigt von der GGUA eine Übersicht erstellt. Mehr dazu: https://t1p.de/qaael


6. Pari: Pflegerelevante Änderungen des SGB XI und V durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (2021) - Aktualisierte Handreichung
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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) wurden wesentliche pflegerelevante Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Das Gesetz trat in großen Teilen am 01. Januar 2022 in Kraft. Die Vorgaben zur Tarifbindung ab 01.09.2022, wobei vorher schon Fristen für Meldepflichten der Pflegeeinrichtungen und weitere Umsetzungsschritte eingezogen wurden. Nun liegt eine aktualisierte Fassung der Handreichung des Paritätischen aus Dezember 2021 vor, in der zu unterschiedlichen Themenbereichen aktuelle Informationen und weiterführende Links, wie z.B. zur Tariforientierung, enthalten sind.

Handreichung und weitere Infos: https://t1p.de/fst4e

 

7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.
Jetzt wichtig für die Menschen die die Ukraine Geflüchteten supporten.

-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
-  08./09. Aug. 2022    als Online-Seminar
-  26./27. Sept. 2022   als Online-Seminar
-  17./18. Okt. 2022     als Online-Seminar
-  07./08. Nov. 2022     als Online-Seminar
-  05./06. Dez. 2022     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


8. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   16. – 20. Mai 2022       als Online-Seminar (noch 1 Platz frei)
-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar (noch 5 Plätze frei)
-   29./30. Aug. 2022          als Online-Seminar
-   21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar
-   14./15. Dez. 2022          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2


10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   28./29. Sept. 2022   als Online-Seminar
-   14./15. Nov. 2022    als Online-Seminar
-   12./13. Dez. 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  07. Juni 2022       als Online-Seminar (1 Platz)
-  16. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  25. Okt. 2022       als Online-Seminar
-  19. Dez. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   31. Aug. 2022      als Online-Seminar
-   21. Okt. 2022       als Online-Seminar
-   04. Nov. 2022      als Online-Seminar
-   02. Dez. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  25. Mai  2022        als Online-Seminar (noch 6 Plätze frei)
-  28. Juli 2022          als Online-Seminar
-  28. Okt. 2022         als Online-Seminar
-  21. Dez. 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-  10. Juni 2022         als Online-Seminar
-   24. Okt. 2022        als Online-Seminar
-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

15. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  15.  Aug. 2022         als Online-Seminar
-   22. Nov. 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t


16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Nov. 2022      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


17. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 23./24. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9  


19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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