Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 16/2020 vom 04.05.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich alle mit dem neuen Newsletter System begrüßen. Ich hoffe, dass damit alles klappt, wenn es Schwierigkeiten gibt, bitte ich um entsprechende Rückmeldung.

Mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1.    Gewerkschaften und Sozialverbände fordern einen Corona-Mehrbedarf:  100 € mehr, sofort!
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"In der Sorge für diejenigen, die besonderer Hilfe bedürfen, zeigt sich der Grad an sozialem Zusammenhalt einer Gesellschaft". Wir fordern #100EuroMehrSofort für alle, die auf existenzsichernde Sozialleistungen angewiesen sind!
Das BMAS zeigt bisher keine Bereitschaft, einen coronabedingten Mehrbedarf oder sonstige konkreten Verbesserungen für Beziehende von Grundsicherungsleistungen auszugleichen. In einem gemeinsamen Aufruf wenden sich daher jetzt Spitzenvertreter*innen bundesweiter Organisationen an die Bundesregierung und fordern angesichts der Corona-Krise Soforthilfe für arme Menschen.
Gerade die Ärmsten brauchen in Zeiten von Corona unsere Solidarität. Deshalb fordern wir #100EuroMehrSofort -
Der Aufruf wird getragen  von:
DGB Bundesvorstand + Die Tafel + Campact e.V. + Attac Deutschland + AWO Bundesverband + Diakonie Deutschland + Deutscher Kinderschutzbund + Bundesverband e.V. + Deutsches Kinderhilfswerk e.V. + Sanktionsfrei + foodwatch + NaturFreunde Deutschlands + Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands + Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz MVD +Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband + Der Aufruf wird selbstverständlich auch von Tacheles unterstützt.

Den Aufruf gibt es hier: https://t1p.de/8gb2

Anmerkung dazu: Also ich finde den Aufruf, von diesen Bündnispartnern, zu diesem Zeitpunkt großartig!

Das ist erst einmal die richtige Antwort auf das letzte Woche verabschiedete „Sozialschutzpaket II“, in dem lediglich beschlossen wurde, dass Familien mit Kindern, die jetzt nicht die Kita oder Schule besuchen, das Mittagessen ausgeliefert bekommen sollen. Das ist Armenspeisung per Lieferdienst, statt wirksame Maßnahme gegen Armut, ein Rückfall in einen Sozialstaat aus dem vorletzten Jahrhundert! Schäbiger geht es kaum.
Das ist aber die Realität im politischen Berlin, die rd. 8 Millionen SGB II/SGB XII und AsylbLG beziehenden Menschen, also die Alten, Kranken, Langzeitarbeitslosen, Behinderten, Alleinerziehenden und Geflüchteten interessieren die Politik nicht. 


Ich will mal den Hintergrund deutlich machen: In Berlin setzen sich die Hardliner durch, das heißt die Konservativen der C-Parteien, denen die Lebenssituation von rund 10 Millionen Menschen egal ist. Dagegen wird mit diesem Aufruf gesamtgesellschaftlicher Druck ausgeübt, um hier auch Solidarität einzufordern. Die Breite des Bündnisses ist außergewöhnlich und ein echter Schritt nach vorne. Natürlich fehlt eine Analyse, aber das ist nicht Inhalt der Kampagne, die breit aufgestellte und getragene Forderung nach einem Corona-Mehrbedarf  kann die Basis für eine Massenkampagne und –proteste sein um diesen auch durch zu streiten.

Den ersten Teil haben wir dazu in unserem Forderungspapier I + II formuliert, den zweiten Teil durch unsere letzte Woche veröffentlichte "Nulldarlehenskampagne" erstellt. Jetzt müsste das in den politischen Zusammenhang gestellt und Möglichkeiten für Massenproteste entwickelt, daneben politischer und juristischer Druck aufgebaut werden..

Es muss Druck ausgeübt werden, damit meine ich, dass die örtlichen Gliederungen der Unterzeichner aktiv werden sollten, Presseerklären abgeben, Druck machen, Politik und Verwaltung klarmachen, dass es kein „weiter so“ mehr geben kann und wird.

Mit Massenprotesten meine ich:  in jede Aktivität und Versammlung sollte und muss die Forderung nach dem Corona-Mehrbedarf einfließen. Es sollten überall Transparente hängen mit der Forderung, es sollte Protestaktionen geben, jeder Politiker sollte mit dieser Forderung konfrontiert werden.


Unser Forderungspapier dazu:  https://t1p.de/1r92
hier unsere Nulldarlehenskampagne: https://t1p.de/4563
 
2.    Update der Kampagne:  Schulcomputer sofort!
 
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Wir haben zu der Schulcomputerkampagne ein Update im Text und bei den Anträgen gemacht. Dieses Update ergibt sich daraus, dass die Bundesregierung nun beschlossen hat, einen Zuschuss in Höhe von 150 € für Schulcomputer zu zahlen.
Dass dieser Zuschuss kommt, ist natürlich ein kleiner Erfolg, nicht zuletzt unserer Kampagnen, er reicht aber definitiv nicht. Es ist nicht möglich für das Geld einen etwas längere Zeit haltenden Laptop, Drucker mit Zubehör, Scanner, Software und ein Headset zu erhalten. Eine aktualisierte Kostenkalkulation haben wir im Antrag angepasst.

Zur Beratungsstrategie: 
Nullreaktion: Einige Leistungsträger reagieren nicht auf den Antrag, nach Ablauf der im Antrag gesetzten Frist, sollten einer der unter der Kampagne stehenden Anwält*innen oder RA des Vertrauens kontaktiert werden, dann werden diese ein Eilgerichtsverfahren einleiten.
Darlehensangebot:  Das Amt bietet ein Darlehen an, dieses bitte annehmen und vor Fristablauf wieder einen der Anwält*innen kontaktieren, die werden das Nötige dann veranlassen.
Ablehnung: Bei Ablehnung innerhalb der Widerspruchsfrist einen der Anwält*innen kontaktieren, diese werden dann in das Widerspruchsverfahren einsteigen und eine Eilklage durchführen.

Was sonst noch nötig ist, ist eine Bescheinigung der Schule aus der hervorgeht,  dass ein Computer zur schulischen Teilhabe unabdingbar ist. 

Allgemeine Info: der Bedarf in Sachen Computer muss jetzt vor die Gerichte, auch diese sollten klar und deutlich mit der Notwendigkeit eines Schulcomputers konfrontiert werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass unserer Meinung nach jederzeit wieder mit Schulschließungen zu rechnen ist, wenn ein Schüler dort infiziert wird oder wieder ein allgemeiner Shutdown kommt oder das Kind gar nicht in die Schule gehen kann, da Eltern oder Geschwister zu den Risikogruppen gehören.

Unterstützer*innen der Kampagne gesucht: Organisationen, Gruppen können gerne die Kampagne öffentlich unterstützen, dann  bitte eine Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

Die Kampagne mit Musterschreiben  gibt es hier:  https://t1p.de/6i91
Die Kampagne wird beispielhaft  von der AWO in ihrem Bildungsmagazin  „Vielfalt“ aufgegriffen. Darin gibt es auch ein Interview mit mir, das  Magazin gibt es hier zum Download: https://t1p.de/8fz3



3. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat neue Weisungen zum SGB II herausgegeben, zunächst eine Aktualisierung zur  Coronavirus SARS-CoV-2 Weisung, also zu § 67 SGB II und eine zu § 63 SGB II, den Bußgeldvorschriften. Diese gibt es hier: https://t1p.de/blaa
 



4.    Zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete
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Rechtsanwältin Anja Lederer hat  eine Gutachtliche Stellungnahme zum Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet in Unterkünften für Geflüchtete geschrieben. Auf die besondere Situation durch die Covid 19-Pandemie ist sie nicht eingegangen, damit die Stellungnahme etwas allgemeiner verwendbar ist. In der aktuellen Zeit dürften die Ansprüche aber umso mehr gelten, was sich durch relativ wenige Sätze ergänzend begründen ließe.
Zusammenfassend kommt das Kurzgutachten zu dem Ergebnis, dass geflüchteten Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter verschiedensten rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG sowie gemäß § 6 Abs. 1 AsylbLG, ein Anspruch auf kostenfreien Zugang zum Internet zusteht und dieser auch einklagbar ist.

Zum Gutachten geht es hier: https://t1p.de/ajzl



5.    LG Köln kommt zu dem Ergebnis, dass die Corona-Sofort­hilfe unp­fändbar ist
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Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden, dass der Anspruch eines Schuldners auf die Corona-Soforthilfe unpfändbar ist (Urt. v. 23.04.2020 Az. 39 T 57/20). Dies schließe jegliche Gläubigerzugriffe aus, soweit diese mit dem Zweck der Zahlung unvereinbar seien.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/kr38



6. VG Dresden: Aufhebung einer Wohnsitzverpflichtung in Erstaufnahmeeinrichtung für hochschwangere Asylbewerberin wegen Corona Virus
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Das VG Dresden hat entschieden, dass eine kurz vor der Entbindung stehende Asylbewerberin nicht weiter in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Dresden wohnen muss.

Näheres dazu auf Juris: https://t1p.de/3617  und dazu in der SZ vom 29.04.2020: https://t1p.de/wcmh


7. Zu den Anti-Corona- bzw. Hygiene“- Querfront Demos
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Seit mehreren Wochen versammeln sich Menschen zu sogenannten Hygiene-Demos. Auf den ersten Blick könnten die Versammlungen der „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“ wie ein linksliberaler Versuch wirken, einen autoritären Staat an die im Grundgesetz verbrieften Bürgerrechte zu erinnern. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings schnell deutlich: Hier geht eine krude Mischung aus Querfrontler*innen, Rechten, Antisemit*innen und Verschwörungsideolog*innen auf die Straße. Aktuell erfolgt der Versuch sich unter dem Namen „Widerstand 2020“ zu einer selbsternannten Partei zu vereinen.
Hinter dieser Mobilisierung stehen verschiedenste Personen und Gruppen aus dem extrem rechten Spektrum, die hier versuchen eine Massenmobilisierung zu starten.

Daher müssen demokratisch und antifaschistisch gesinnte Kräfte diese Seilschaften aufdecken und klar Position gegen Sozialdarwinismus, Antisemitismus und Rassismus beziehen.

Keinen Millimeter nach rechts + gegen Sozialdarwinismus, Antisemitismus, Rassismus + für ein solidarisches Miteinander + 100 € Coronazuschlag für Sozialleistungsbeziehende - Sofort!

Hintergrund dazu: https://www.volksverpetzer.de/analyse/widerstand2020/
Und https://t1p.de/ysvt


8.    Grundinfo: Umstieg auf Onlineseminare / als Online-Seminar  -----------------------------------------------------------------------------
Wir befinden uns mitten in einer weltweiten Corona Pandemie. Es sollte und muss verhindert werden, dass sich das Virus unkontrolliert ausbreitet.
Dazu können und müssen alle beitragen, indem z.B. direkte Kontakte zwischen Menschen so weit als möglich vermieden werden. Ich biete daher bis auf weiteres, vorerst erstmal bis Ende August  2020 keine Präsenzseminare an.

Ein Online-Seminar findet halt über den Computer statt. Die Teilnehmenden können sich dann mit Bild und Ton direkt einbringen und Fragen stellen und es kann zusammen diskutiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit sich per Chat einzubringen.
Ich arbeite mit dem Programm Zoom, hier müssen Sie, wenn nicht gewollt keine Desktop-App downloaden, sondern können sich direkt im Browser einloggen.  
Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Laptop oder PC und möglichst ein Headset (ca. 10 - 30 €) und natürlich einen Internetzugang.
Headsets können im Versandhandel, bevorzugt im örtlichen, für kleines Geld beschafft werden.
 
Die Teilnehmer*innen erhalten dann per Mail eine Bedienungsanleitung, die URL und Zugangsdaten zum Seminar. Das Seminar ist zeitlich so gestaltet, dass es um 10 Uhr beginnt, dann in Stundenblöcke aufgeteilt wird, dazwischen immer 10 Minuten Pause und gegen 12:30 Uhr dann eine ¾ Stunden Pause stattfindet.    Ob die Seminare ab Sept. 2020 wieder als Präsenzseminare durchführbar sind, wird sich zeigen, ich bin da ehrlich gesagt nicht wirklich zuversichtlich. Wenn nicht, werden sie auch als Online-Seminare durchgeführt.      


9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:    

-   11./12. Mai  2020     als Online-Seminar    
-   08./09. Juni   2020    als Online-Seminar            
-   17./18. Juni 2020      als Online-Seminar       
-   13./14. Juli  2020      als Online-Seminar      
-   23./24.Juli  2020       als Online-Seminar            
-   19./20. August 2020  als Online-Seminar      
-   31. Aug./01. Sept. 2020 in Bremen // ggf. Online-Seminar
-   07./08. Sept. 2020       in Stuttgart / ggf. Online-Seminar  
-   22./23. Sept. 2020      als Online-Seminar                           
 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de           
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    


10.   SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich möchte mal deutlich auf diese Seminare hinweisen, wenn da Fortbildungsbedarf besteht bitte zügig anmelden! Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
 
Ich biete in diesem Jahr noch ein  SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, und zwar:
-   14. - 18. Sept. 2020     in Hamburg  / ggf. Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de          
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

11.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
-  17./18./19. Aug. 2020  als Online-Seminar
16./17./18. Nov. 2020   als Online-Seminar     

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de  
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsschec k NRW bezahlen!    

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   19. Mai 2020      als Online-Seminar        
-   16. Juni 2020     als Online-Seminar 
-   24. Sept. 2020   als Online-Seminar              
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de       

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

13. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die ersten Fortbildungen biete ich am


-  22. Juli 2020          als Online-Seminar  
-  11. Aug.  2020       als Online-Seminar
-  21. Sept. 2020       als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    


14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-  05. Juni  2020   als Online-Live-Seminar        

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    


15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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 Diese Fortbildung biete ich am
 -    26. Mai 2020        als Onlineseminar      
statt.    
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    


16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II



Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       23. Okt. 2020        als Online-Seminar    
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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 Diese Fortbildung biete ich

am 25. Mai 2020       als Onlineseminar
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!    

18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung wird bis einschließlich Juni 2020 als Online-Live-Seminar durchgeführt. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz, das Pflegestärkungsgesetz II + III und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die Fortbildungen finden statt:

-   22./23.06.2020   als Online-Live-Seminar      
-   12./13.10.2020   in Leipzig
-   09./10.11.2020   in Frankfurt/M
Das Online-Live-Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht  

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 Die nächsten Fortbildungen finden statt:

-   ­11.11.2020     in Frankfurt/M
 Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé










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