Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 15/2025 vom 27.04.2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Am 29. April 2025 Vortrag und Diskussion (auch online) zum Thema: Zur Konstruktion des Rechtsverhältnisses zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe von 1962 bis 2019
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Der Paradigmenwechsel von einer institutionenzentrierten zu einer personenzentrierten Leistung ist der übergreifende Normzweck des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Bekanntlich wurden die Veränderungen, die daraus folgen sollten, bislang allenfalls zu einem geringen Teil vollzogen – obwohl die große Reform der Eingliederungshilfe durch das BTHG bereits seit mehr als fünf Jahren in Kraft ist.

Dr. Roland Rosenow hat sich mit der Frage beschäftigt, wie Institutionenzentrierung rechtlich abgesichert wird und wie sie gegen die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er verteidigt wurde. Auch damals verlangte der Gesetzgeber nämlich nicht weniger als eine Überwindung der anstaltlichen Denktraditionen und die Sicherstellung von personenzentrierten Leistungen der Eingliederungshilfe, doch dies führte nicht zu Änderungen der Praxis.

Dienstag, den 29. April 2025 von 18:00 bis 20:00

Eine Online Teilnahme ist möglich. Dafür ist eine formlose Anmeldung über idwm@uni-bielefeld.de erforderlich.

Mehr infos: https://t1p.de/omas5


2. Zum Anspruch auf Assistenz an Nachmittagen, Wochenenden und des Nachts für ein Kind mit hohem Unterstützungsbedarf, das bei seinen Eltern lebt
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Mit Urteil vom 12.2.2025 hat das SG Lüneburg entschieden, dass ein Kind mit einer schweren kognitiven Beeinträchtigung, das bei seinen Eltern lebt, auch außerhalb der Zeiten, in denen es zur Schule geht oder teilstationäre Leistungen in Anspruch nimmt, Anspruch auf umfangreiche Assistenzleistungen hat (SG Lüneburg, 12.2.2025, S 38 SO 9/22). Das Kind war zum Zeitpunkt der Antragstellung 8 Jahre und zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils 11 Jahre alt.

Der Träger der Eingliederungshilfe erkannte zwar die extreme Belastung der Eltern, die aus dem Bedarf des Kindes resultiert, und war bereit, die Kosten für eine vollstationäre Versorgung außerhalb des Elternhauses zu übernehmen. Doch Assistenzleistungen für das Leben in der Familie lehnte er ab. Das Gericht verurteilte den Träger der Eingliederungshilfe nicht nur zur Übernahme der Kosten der Assistenz in der Zukunft, sondern auch zur Erstattung der Kosten, die für Assistenzleistungen nach Antragstellung entstanden waren.
Weitere Infos: https://t1p.de/obu1g


3. Berlin: Neue Unterbringungsgebührenordnung (UntGebO)
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Seit dem 01.01.2025 gilt nun die neue Gebührenverordnung für Sammelunterkünfte und seit Januar sind auch die ersten Gebührenbescheide erlassen worden. Diese in der Verordnung festgesetzten Gebühren in Höhe von 763 EUR, im Absenkungsfall  305 EUR, pro Monat, dürften nach Einschätzung von RA Volker Gerloff den Tatbestand des Wuchers – knapp 130 EUR pro qm für ein Bett in einer Sammelunterkunft - erfüllen. Rechtsanwalt Gerloff rät dazu, dagegen vorzugehen.
Weitere Infos: https://t1p.de/j9wcp

Vergleichbare Unterbringungskosten sind durchaus aus Hamburg, Frankfurt und weiteren Städten bekannt. Die dort tätigen KollegInnen sollten sich damit ebenfalls näher beschäftigen.


4. SG Hamburg kippt Leistungsausschluss in den sog. Dublin-Fällen
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In einer PM der Gesellschaft für Freiheitsrechte wird auf die Entscheidungen SG Hamburg, 17.04.2025, S 5 AY 195 ER und S 7 AY 19625 ER hingewiesen. Aus der PM:

„Das Sozialgericht Hamburg hat heute dem Eilantrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen den Ausschluss des Antragstellers von allen Leistungen stattgegeben. Das Gericht stoppt damit die rechtswidrige Behördenpraxis des Hamburger Amts für Migration, sogenannte Dublin-Geflüchtete von Leistungen auszuschließen und stärkt den Schutz des menschenwürdigen Existenzminimums. (…)

Seit Ende Oktober 2024 sieht eine Neuregelung im Asylbewerberleistungsgesetz einen Leistungsausschluss für sogenannte Dublin-Fälle vor. Das betrifft Menschen, die ihren Asylantrag in einem anderen EU-Land zuerst gestellt haben, das nun formal für das Asylverfahren zuständig ist. Meist scheitern die geplanten Überstellungen jedoch, etwa weil eine ausreichende Ausreisevereinbarung mit dem Zielland fehlt. Zunächst erhalten Betroffene in einer zweiwöchigen Übergangsfrist stark reduzierte Leistungen. In Hamburg bekommen sie Unterkunft, Essen und Trinken sowie knapp neun Euro für „Körperpflege“. (…)
Mehr Infos: https://t1p.de/6cusk


5. Auswertung des Koalitionsvertrags 2025 von CDU, CSU und SPD
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Der Paritätische hat den Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD ausgewertet und konstatiert:

In herausfordernden Zeiten, in denen sozialer Zusammenhalt und demokratische Stabilität mehr denn je gefragt sind, haben CDU, CSU und SPD einen Koalitionsvertrag für die kommende Bundesregierung erarbeitet. Das Fazit des Paritätischen Gesamtverbands fällt gemischt aus, es ist ein Vertrag mit Licht und Schatten: Zu den großen Verlierern des Vertrags gehören der Klimaschutz, der Schutz vor Armut und der Schutz von Geflüchteten.

Die Vorhaben enthalten erhebliche sozial- und asylpolitische Rückschritte und armutspolitische Leerstellen. Angekündigte Kommissionen in “systemrelevanten” Bereichen wie der Gesundheit und Pflege, in denen angesichts der drängenden Probleme und bereits vorliegender, rasch umsetzbarer Lösungsvorschläge auch aus dem Paritätischen Aufschub weder nötig noch angezeigt ist, lassen Zweifel aufkommen, ob die Regierungskoalition den Ernst der Lage erkannt hat. Eine Vision für ein künftiges Versorgungskonzept in der Gesundheit und Pflege ist ebensowenig erkennbar wie ein sozial- und gesellschaftspolitisches Programm, das geeignet ist, Armut und Ungleichheit spürbar zu verringern und Demokratie & Vielfalt gegen die Angriffe der rechtsextremen Demokratieverächter zu verteidigen.

Weitere Infos und die Auswertung: https://t1p.de/w17n6


6. Fragwürdige Entscheidungen und Verzögerungen: Kritik am Sozialamt in Berlin
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Das Sozialamt Treptow-Köpenick von Berlin steht in der Kritik, da es in mehreren Fällen nicht nur existenzsichernde Leistungen verzögert, gekürzt oder verweigert hat, sondern auch bei Zuweisungen von Obdachlosen in Unterkünfte und der Bearbeitung entsprechender Anträge Schwierigkeiten aufgetreten sind. Die Arbeitsweise des Amtes sorgt für Irritationen, insbesondere im Umgang mit rechtlich klar geregelten Ansprüchen.
Mehr Infos: https://t1p.de/bx231


7. Betreuerauswahl – oder: Sohn oder Berufsbetreuer?
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Schlägt der Betroffene niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann, so sind nach § 1816 Abs. 3 BGB bei der Auswahl des Betreuers die familiären Beziehungen des Betroffenen, insbesondere zum Ehegatten, zu Eltern und zu Kindern, seine persönlichen Bindungen sowie die Gefahr von Interessenkonflikten zu berücksichtigen. Ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, darf grundsätzlich nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist.
Mehr Infos: https://t1p.de/6jcyr

 

8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.

-  02./06. Juni 2025     als Online-Seminar
-  21./22.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  04./05.  Aug.  2025     als Online-Seminar
-  25./26.  Sept. 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden, Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.

Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.

Diese findet statt     

-  14./15.   Juli   2025        als Online-Seminar
-  30./31.   Juli   2025        als Online-Seminar
-  11./12.   Aug. 2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

10. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  28./29.  Juli    2025     als Online-Seminar
-  08./09.  Sept. 2025     als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

 

11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick darüber gegeben, welche Sozialleistungen neben BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung für Auszubildende und Studierende erbracht werden können.

Es wird der Frage nachgegangen, welche Ausbildungsarten SGB II – aufstockungsfähig sind und unter welchen Voraussetzungen in sonstigen Lebenslagen und Härtefällen ausgeschlossene Leistungen doch erbracht werden können. Außerdem wird vermittelt, wie BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung und Arbeitseinkommen anzurechnen ist. Ebenso wird das Thema der internationalen Studierenden behandelt.

Diese findet statt

-  18. Juli    2025        als Online-Seminar
-  02. Sept. 2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/x47z1


12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2025 / Intensiv-Update zum Bürgergeld

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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld und wenn für die Sept. Fortbildung schon die geplanten Änderungen vorliegen zur „Neue Grundsicherung“, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Die nächsten SGB II – Intensivseminare über 5 Tage finden statt:

-   19. Mai  -  23. Mai    2025     als Online-Seminar
-   15. Sept. - 19. Sept. 2025      als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.

Diese findet statt

-  28. Mai   2025        als Online-Seminar
-  08. Aug. 2025        als Online-Seminar
-  06. Okt.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n


14. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  24. Juli     2025        als Online-Seminar
-  22. Sept.  2025        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily


15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.

In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  16. Juli     2025       als Online-Seminar
-  23. Sept.  2025       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu


16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  27. Mai   2025        als Online-Seminar
-  25. Juli    2025        als Online-Seminar
-  07. Okt.   2025        als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5



17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz bzw. „Neue Grundsicherungesetz“, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  10. Okt.    2025      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse über Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen des SGB XII durch das sogenannte Bürgergeldgesetz und 2024 in Kraft getretene Folgeänderungen werden hierbei genauso besprochen, wie die Schnittstellen zum SGB IX nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

- 23./24. Juni 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/cljnd

- 20./21. August 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/6vi0s

- 17./18. November 2025   als Online-Seminar
Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/83hs0

 

19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Bürgergeldgesetz, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

-  19. Mai 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/8acn8

-  14. Oktober 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/x7f23

 

20. Fachseminar: Bürgergeld oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede und Verschiebebahnhof zwischen den Existenzsicherungsleistungen (SGB II/SGB XII)
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Im Rahmen der Fortbildung gibt Frank Jäger einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen für die verschieden Existenzsicherungsleistungen nach dem SGB II und SGB XII und ihre Beziehung zu den sogenannten vorrangigen Leistungen. Er erläutert u.a. die Schnittstelle zwischen und die Abgrenzung von Bürgergeld und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel und Grundsicherung nach dem vierten Kapitel SGB XII.

Zudem stehen die Unterschiede zwischen dem SGB II und dem SGB XII in Bezug auf die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Heranziehung von Einkommen und Vermögen sowie verfahrensrechtliche Regelungen im Fokus. Aus dem Blickwinkel der weniger bekannten SGB-XII-Normen werden einerseits praxisrelevante Unterschiede dargestellt und auf der anderen Seite wird auf die jüngst wahrnehmbare Harmonisierung beider Gesetze hingewiesen. Die Praxis der Leistungsgewährung wird einem kritischen Blick unterzogen, um die Teilnehmenden mit dem nötigen Wissen zur Realisierung der Rechtsansprüche ihrer Klient*innen auszustatten.


-  22. September 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/0pp2z

-  03. Dezember 2025    als Online-Seminar

Direktlink zum Seminar: https://t1p.de/elnvt

 

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

 

Harald Thomé

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