Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 15/2023 vom 14.05.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Tacheles-Stellungnahme zum SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz
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Die Regierung hat ein Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze als Referentenentwurf vorgelegt. Der Verein Tacheles wurde im Rahmen der sog. Verbändeanhörung gebeten, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahme von Tacheles umfasst drei Punkte:
- Teil: Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren
- Teil: Notwendige Änderungen im SGB XII zur Anpassung an das SGB II
- Teil: Sonstige notwendige Änderungen, damit ein menschenwürdiges Leben mit Mindestsicherungsleistungen in Zeiten der Inflation möglich bleibt.
Insbesondere ging es uns dabei um die systematische Diskriminierung der SGB XII-Leistungsbeziehende gegenüber den Leistungsberechtigten nach dem SGB II aufzuzeigen und eine Anpassung zu fordern. Diese Benachteiligung stellt eine unzulässige Diskriminierung aufgrund von Alter, Krankheit oder Aufenthaltsstatus dar. Diese Benachteiligung und Diskriminierung muss unverzüglich beendet werden! Gleichzeitig haben wir auf die verschärfte Diskriminierung im dritten Grundsicherungssystem für Geflüchtete hingewiesen und klargestellt, dass diese ebenfalls unbedingt beendet werden muss. Alle drei Systeme sind in ein einheitliches Mindestsicherungssystem umzuwandeln.
Hier geht es zum Gesetzesentwurf und der 23-seitigen Stellungnahme von Tacheles: https://t1p.de/v3ivy
2. Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im europäischen Vergleich
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Bundestagsmeldung: Mit 28,1 Prozent ist die Armutsrisikoquote bei den über 65-Jährigen in Deutschland im Jahr 2021 höher als die des EU-Durchschnitts gewesen. Diese belief sich schätzungsweise auf 27,4 Prozent. Das antwortet die Bundesregierung (20/6386) auf eine Kleine Anfrage zum Thema Altersarmut.
In Deutschland zeigen sich laut Antwort mit Blick auf die Staatsangehörigkeit große Unterschiede beim Armutsrisiko. Insgesamt sei die Quote bei ausländischen Staatsangehörigen höher. Seit 2019 sei sie von 16,2 Prozent auf 27,6 Prozent (2021) gestiegen. Bei Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit hingegen ist sie nach Angaben der Bundesregierung leicht gesunken – von 15,4 Prozent (2019) auf 14,2 Prozent (2021).
Um die Zahl der von Altersarmut Betroffenen zu senken, würden ältere Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten könnten, durch die Grundsicherung geschützt. Zuallererst gehe es allerdings darum, Altersarmut durch präventive Maßnahmen zu verhindern. Hierbei nennt die Bundesregierung beispielsweise die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde ab Oktober 2022 oder die geplante Pflicht zur Altersvorsorge für neue Selbstständige.
Da die Grundsicherung immer noch diskriminierend ist, muss sie geändert werden, so Tacheles in einer aktuellen Stellungnahme im SGB XII- und SGB XIV-Anpassungsgesetz (siehe 1. Punkt).
3. Zum Flüchtlingsgipfel: Bundesregierung geht auf Seehofer-Kurs
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Beim Flüchtlingsgipfel der Ministerpräsident*innen mit Bundeskanzler Scholz am 10. Mai ging es ursprünglich um die Kostenverteilung bei der Unterbringung. Doch die Politiker*innen gingen weit darüber hinaus, einigten sich auf umfassende Rechtsverschärfungen: Ein menschenrechtlicher Dammbruch, der den Koalitionsvertrag der Regierung konterkariert. Das Ganze gipfelt in darin, dass Jens Spahn noch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellt.
Eine erste Analyse von PRO ASYL: https://t1p.de/c7b2k, von der GGUA: https://t1p.de/bpz8o und des NDS-Flüchtlingsrates: https://t1p.de/6kl3e, sowie
eine Bewertung in ND: https://t1p.de/b3ad4
Der RAV hat am klarsten dazu Position bezogen:
Wir lehnen die de facto Abschaffung des Asylrechts durch die Ampel ab.
Mit den Beschlussvorschlägen zum Europäischen Asylrecht aus dem Bundeskanzleramt bricht die Ampelkoalition mit dem bisherigen Konsens der Politik in Deutschland nach 1945.
Die Lehre aus dem Faschismus war die Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 16a Grundgesetz.
Nun ist die einzige Antwort der Ampel:
- Abschottung nach Außen,
- Ausweitung der Repression in Hinblick auf Ankerzentren und
- Abschiebehaft im Inneren.
Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um unsere Unmenschlichkeit, die sich zeigt im Umgang mit Schutzsuchenden.
Es geht hier darum, dass wir das Recht beliebig relativieren, je nachdem, wer es in Anspruch nimmt.
Dieses Unrecht greift die Grundlagen unserer Gesellschaft an. Kein Kompromiss kann dies rechtfertigen. Es ist Zeit, andere Wege zu gehen, statt immer wieder gescheiterte Abschottungsstrategien zu verfolgen.
Erklärung des RAV: https://t1p.de/lv42b
Der ND Kommentar bringt es auf den Punkt: „Als diese Regelung, der sogenannte Asylkompromiss, vor knapp 30 Jahren beschlossen wurde, protestierten immerhin noch Hunderttausende. Heute ist es dagegen beängstigend ruhig, keine großen Demos, keine Besetzung von Parteizentralen. Gerade mal Pro Asyl stellt eine Standard-Mail an die Parteivorstände der Ampel-Koalition zur Verfügung, um diese aufzufordern, sich für »Menschenrechte und Flüchtlingsschutz in Europa« einzusetzen. Gewaltsame Proteste gibt es stattdessen gegen geplante Unterkünfte für Geflüchtete.“
Insgesamt werden mit den Ergebnissen dieses Flüchtlingsgipfels das Recht auf Asyl in Deutschland und auf EU-Ebene weiter ausgehöhlt. Das daran die linkeste Regierung, die Deutschland seit Jahren hatte beteiligt ist, ist fatal. Das dies geschehen kann, stellt eine deutliche Diskursverschiebung nach rechts dar und es ist zu erwarten, dass es im Fahrwasser dieser Politik jetzt vermehrt zu rechten Mobilisierungen gegen Geflüchtete und Grundrechte kommen wird. Eine neuen Welle von Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte hat schon begonnen ….
Hier muss dringend eine klare Position für das Recht auf Asyl abgegeben werden.
4. Italien: Die neofaschistische Regierung geht gegen Erwerbslose vor: Italien schafft Bürgereinkommen ab, führt Zwangsarbeit ein und schleift Arbeitsrechte
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Das Bürgereinkommen schützt seit vier Jahren viele Erwerbslose in Italien vor Armut. Ab dem 1. Januar 2024 soll das Bürgereinkommen durch einen eingeschränkteren, sogenannten Inklusionsscheck ersetzt werden. Während das 2019 eingeführte Bürgereinkommen von durchschnittlich 550 Euro pro Monat allen Menschen mit geringem Einkommen zugutekam, wird der Inklusionsscheck nur Haushalten mit Menschen mit Behinderungen, Minderjährigen und über 60-Jährigen vorbehalten sein. Der "Eingliederungsscheck" wird auf 500 Euro pro Monat begrenzt sein (630 Euro für Haushalte mit einem über 67-Jährigen oder schwer behinderten Mitglied) zuzüglich 280 Euro für Haushalte, die kein Wohneigentum besitzen. Die Leistung ist auf 18 Monate befristet.
Umfassend im NTV: https://t1p.de/ys4pg und Labournet Germany: https://t1p.de/krnrx
Die AfD hat auch Sozialkürzungen angekündigt, wenn sie an die Macht bzw. in die Regierung kommt, daher sollten alleine deswegen Erwerbslose und arme Menschen keinesfalls diese Partei wählen.
5. WoGG-Weisungen zur Verjährung von Erstattungsansprüchen
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Das BSG hat mit Urteil vom 4. März 2021 - B 11 AL 5/20 R entschieden, dass Erstattungsansprüche von Sozialbehörden nach vier Jahren verjähren, diese Verjährung wird nur gehemmt, wenn es einen weiteren Feststellungs- oder Durchsetzungsbescheid nach § 52 Absatz 1 Satz 1 SGB X gibt.
Weitere Infos: https://t1p.de/bdx1l
Dazu auch ein FAQ im Bezug auf das SGB II von der BA: https://t1p.de/1hkn
Nun die Dienstanweisung des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Wohngeldgesetz, in der die Verjährung in Bezug auf das WoGG dargelegt wird: https://t1p.de/awdl9
6. Datenschutzweisung: Kopierverbot von Pässen und Personalausweisen im Rahmen der Identitätsprüfung sowie der Umgang mit Aufenthaltstiteln
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Dann möchte ich auf eine Weisung des JC Bremen hinweisen in der klargestellt wird: „Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Kopien des Personalausweises anzufordern oder anzufertigen“. Diese Weisung baut auf eine Weisung des BMI zur Zulässigkeit der Vervielfältigung von Reisepässen und Personalausweisen auf.
Ich denke, das ist ganz wichtig zu wissen. Wenn es ein solches Kopierverbot gibt, gibt es auch einen Löschanspruch von unzulässig kopierten oder gescannten Unterlagen.
Download: https://t1p.de/t9mkk
7. Neue Weisung der BA zu § 41a SGB II/Vorläufige Leistungsgewährung
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Die BA hat mit Datum vom 3.5.2023 eine neue Weisung zur vorläufigen Leistungsgewährung herausgegeben, siehe Info darüber: https://t1p.de/7howh diese neue Weisung ist aber auf den 01.01.2023 zurückdatiert worden. Warum müssen Außenstehende nicht verstehen.
Die neue Weisung gib es hier: https://t1p.de/8uqrh
Hier wäre es wünschenswert, wenn die BA ihre Weisungen zu den SGB II – Rechtsänderungen zum 1.7.2023 veröffentlichen würde!
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Änderungen durch das sog. Bürgergeldgesetz und Rechtsprechung sind selbstverständlich Teil der Fortbildung.
- /24. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 06./07. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 22./23. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 27./28. Nov. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq
9. SGB II - Berechnungsseminar: SGB II- / Bürgergeld - Bescheide prüfen und verstehen lernen
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In diesem zweitägigen Online - Seminar wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung und -bereinigung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ SGB II-/Bürgergeld-Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Danach wird zur Prüfung und Vertiefung in Kleingruppen gerechnet.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 16./17. Okt. 2023 als Online-Seminar
- 13./14. Nov. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2
10. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem zweitägigen Online-Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Die Rolle der Sozialberatung, Aufbau und Struktur der Sozialgesetzbücher, Rechte und Befugnisse und Grenzen in der Sozialberatung. Alles rund um Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung der Leistungsgewährung. Formalien zu Bescheiden: Formen und Fristen, Wiedereinsetzungsregelungen, behördliche Beratungspflicht und Folgenbeseitigungsansprüche bei Verletzung dieser Pflichten. Das Widerspruchs- und Überprüfungsverfahren und vieles mehr.
Alles in allem: das Basiswissen der Sozialberatung.
Diese findet statt
- 20./21. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 04./05. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq
11. Seminar: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden und Wahrung von Menschenrecht- und -würde.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
- 28. Juni 2023 als Online-Seminar
- 21. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 14. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily
12. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und den Jobcentern behandelt.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 03. Nov. 2023 als Online-Seminar
- 12. Dez. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu
13. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2023 / Intensiv-Update zum Bürgergeld
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In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Bürgergeld, es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II und den Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:
- 22. - 26. Mai 2023 als Online-Seminar (1 Platz)
- 28. Aug. – 1. Sep. 2023 als Online-Seminar
Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In diesem eintägigen Online-Seminar wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II/Bürgergeld gegeben.
Diese findet statt
- 04. Aug. 2023 als Online-Seminar
- 15. Sept. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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In diesem eintägigen Online-Seminar geht es um die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II. Welche Ansprüche bestehen, insbesondere auch die Rechtsänderungen rund um das Bürgergeldgesetz ab 1.7.2023 und wie Leistungsansprüche Durchgesetzt werden können.
Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:
- 21. Juni 2023 als Online-Seminar
- 18. Aug. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef
16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
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Dieses eintägige Online-Seminar richtet sich an die Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht und die vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 08. Sept. 2023 als Online-Seminar
- 01. Dez. 2023 als Online-Seminar
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5
17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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In diesem eintägigen Online-Seminar werden die wesentlichen sozialrechtlichen Problemfelder, mit Blick auf das SGB II, aus Sicht von Kliniken, deren Sozialdienste und die leistungsrechtliche Situation nach der Entlassung bearbeitet. Die Fortbildung eignet sich auch als Updatefortbildung zum Bürgergeldgesetz, aber auch nur zum Auffrischen und Schärfen der Kenntnisse.
Diese Fortbildung biete ich an:
- 20. Okt. 2023 als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p
18. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
- 10./11. Juli 2023 als Präsenzseminar in München
- 28./28. August 2023 als Online-Seminar
- 16./17. Oktober 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9
19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, insbesondere der Änderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Bürgergeldreform, erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
- 13. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
20. Änderungen durch das Bürgergeldgesetz – sozialrechtliche Maßnahmen gegen Energiearmut
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Wegen großer Nachfrage führt mein Kollege Frank Jäger ein weiteres Fachseminar durch, das sich den beiden aktuellen Themen mit besonderer Relevanz für die Beratung und Unterstützung einkommensarmer Menschen widmet.
In der Fortbildung sollen die wesentlichen Änderungen durch das Bürgergeldgesetz vorgestellt und deren Auswirkung auf die Leistungsgewährung und die Situation der Leistungsberechtigten untersucht werden. Aktueller Schwerpunkt des Seminars werden die Neuerungen zur Berücksichtigung von Einkommen und bei den Eingliederungsleistungen bilden, die im SGB II zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Das Seminar bietet Gelegenheit, Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und Problembereiche des neuen Bürgergeldes auszutauschen.
Mit den steigenden Energiepreisen wachsen Existenzängste und die Sorge vieler Menschen, wie die Energieversorgung der Wohnung dauerhaft sichergestellt werden kann. Nach den „Entlastungspaketen“ des vergangenen Jahres mit wenig zielgerichteten Maßnahmen, stehen nun einige sozialrechtliche Instrumente zur Verfügung, um explodierende Kosten für Heizung und Strom im Rahmen des Leistungsbezugs sowie durch Gewährung von Beihilfen und Darlehen abzufedern. Diese rechtlichen Möglichkeiten werde ich im Rahmen des Seminars vorstellen und diskutieren.
- 14. September 2023 als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/k7ztg
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé