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Thomé Newsletter 15/2019 vom 14.04.2019

Thomé Newsletter 15/2019 vom 14.04.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:

1.   BA gibt indirekt Täuschung der Sanktionsstatistik beim BVerfG und der Öffentlichkeit zu
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Die BA gibt in ihrer PM v. 10.4.19 (indirekt) zu, dass sie das BVerfG und die Öffentlichkeit zum Ausmaß von Sanktionen getäuscht hat. In der Diskussion um Sanktionen im SGB II hat die BA/Bundesregierung und das IAB bisher folgende Position vertreten: diese seien ja gar nicht so schlimm, es seien ja nur 3,1 % der Hartz IV-BezieherInnen davon betroffen.
„Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa einem Prozent. Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent“, so Lto vom 15.01.2019 http://tinyurl.com/y6t6rfbj
In ihrer o.g. PM (BA-Presseinfo-Nr. 15) versucht die BA die Sanktionsquote schönzureden und erzählt weiter das Märchen von nunmehr 3,2 % Sanktionen, gleichzeitig prägen sie aber den Begriff einer „ jährlichen Sanktionsverlaufsquote von 8,5 %“. https://www.presseportal.de/pm/6776/4241814
Damit gibt die BA indirekt zu, dass sie die Öffentlichkeit und das BVerfG mit unrichtigen Daten versorgt und versucht hat, den Umfang und das Ausmaß der Sanktionen kleinzurechnen. Oder anders gesagt: von Seiten der BA wurde das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen seit Jahren verschleiert.
Die Folgen von Sanktionen werden in der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II deutlich: http://tinyurl.com/y94sh24y
Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Statistikmanipulation der BA entsprechend honoriert!


2.    Starke-Familien-Gesetz verabschiedet / Änderungen beim Kinderzuschlag und Bildung und Teilhabeleistungen
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Am 12.4.2019 hat der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung und Verbesserung des Kinderzuschlags und der Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestimmt (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG). 
Das beinhaltet viele Änderungen beim Kinderzuschlag, ausgeführt hier von Bernd Eckardt: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/4-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket, diese gelten ab 1.8.2019 :
- Keine gesonderte Beantragung der BuT - Leistungen
- Erhöhung des Schulstarterpakets von 100€ auf 150€
- Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil
- Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist
- Kostenloses Bus- und Bahnticket

Das habe ich in meinen aktualisierten Folien ausgeführt: http://tinyurl.com/y23ezxxc und dort Folie 28 – 30

Hier eine Übersicht mit den Gesetzesmaterialien: http://www.arbrb.de/gesetzgebung/54707.htm


3.    Folgen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ergeben eine Jahresfrist bei Widersprüchen
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Dann möchte ich auf eine spezielle Sache hinweisen: in einer Vielzahl von SGB II – Bescheiden und anderer sozialrechtlicher Bescheide dürfte eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung eine Jahresfrist für Widersprüche auslösen.
Seit dem 1.Januar 2018 ist in § 84 SGG ausdrücklich bestimmt, dass der Widerspruch "schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen hat", einzureichen ist. Dort wird bestimmt, dass die Übersendung von Dokumenten in elektronischer Form zulässig ist, „soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet“ hat (§ 36a Abs. 1 SGB I).

Hat das Jobcenter »de-mail.de« Zugang und/oder einen EGVP-Zugang (elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach) eröffnet (kann auf deren Webseiten geschaut werden oder angefragt werden), dann muss das JC in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit der elektronischen Widerspruchseinlegung hinweisen. Ist dieser Hinweis nicht erfolgt, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr (§ 66 Abs.2 SGG, so auch SG Berlin v. 25.10.2018 - S 121 AS 10417/18 ER.)
Eine richtige Rechtsmittelbelehrung und der Kontext ist auch auf meinen aktualisierten Folien zu sehen und ausgeführt: http://tinyurl.com/y23ezxxc, dort Seite 8


4.    Merkblatt / Prüfschema  Auszubildende und SGB II
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Dann möchte ich auf ein aktualisiertes Merkblatt / Prüfschema  Auszubildende und SGB II hinweisen. Dort kann auf den ersten Blick festgestellt werden, ob ein SGB II-Anspruch besteht oder nicht, das gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Pruefschema_Azubis_2019.pdf



5.    Konzertierte Aktion von Seehofer und Heil: Flüchtlinge sollen ausgehungert werden
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Ein Gesetzentwurf aus dem BMI sieht erhebliche Verschärfungen im AsylbLG vor. Insbesondere sollen maßlose und radikale Leistungskürzungen bis auf null eingeführt und schon vorhandene Kürzungen ausgeweitet werden. Mit dem Gesetz würde dann in erster Linie der Zweck eines „Aushungerns“ nicht erwünschter ausländischer Personen erfüllt werden. Daneben soll die Vorbezugszeit für Analogleistungen nach § 2 AsylbLG auf 18 Monate hochgesetzt werden. Ein weiterer Gesetzentwurf aus dem BMAS sieht zusätzliche Leistungskürzungen für sehr viele Leistungsberechtigte vor, wenn sie die „normalen“ Grund- oder Analogleistungen erhalten. BMAS und BMI planen somit, in einer konzertierten Aktion das Menschenrecht auf ein verfassungsmäßig garantiertes menschenwürdiges Existenzminimum für Flüchtlinge zu schleifen. Beide Gesetzentwürfe sollen schon am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Um zu wissen, welche gravierenden Änderungen geplant sind, haben die GGUA Kollegen die Änderungsvorschläge in den bestehenden Fließtext des AsylbLG eingebaut und farblich markiert. Wie ihr seht, wird von dem bestehenden – jetzt schon miserablen! – Gesetz nicht mehr viel übrig bleiben.
Hier der Gesetzesentwurf:
https://ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwuerfe_2019/Fliesstext_AsylbLG.pdf


Nur, um es noch einmal zu wiederholen: Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Urteil zum damaligen AsylbLG festgeschrieben: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ In der Bundesregierung scheint dies weder Union noch SPD auch nur einen Hauch zu interessieren.
Dazu auch: http://www.migazin.de/2019/03/28/sozialministerium-will-leistungen-fuer-asylbewerber-kuerzen/
 

6. Neuer Entwurf zum zweiten „Hau-Ab-Gesetz“, das euphemistisch als „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ bezeichnet wird
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Dazu eine Mail von Claudius Voigt in dem die wesentlichen Punkte zusammengefasst werden: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Claudius_11.4.2019.pdf


7. Über 7000 Kurden europaweit im Hungerstreik / Nachrichtensperre durchbrechen / Solidarität ausüben
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Über 7.000 Kurden (Abgeordnete, Gefangene, sonstige solidarische Aktive) sind zum Teil seit November europaweit im Hungerstreik, über diesen massiven Protest wird fast gar nicht berichtet. Bei einigen Hungerstreikenden besteht akute Lebensgefahr. Im Kern fordern die Kurden bessere Haftbedingungen für PKK-Chef Abdullah Öcalan und eine Beendigung der Isolationshaft.
Es gibt dazu eine sehr gute Gemeinsame Erklärung von 20 Bundestagsabgeordneten zum Hungerstreik kurdischer Aktivisten, diese ist hier zu finden: https://goekay-akbulut.de/2019/03/29/gemeinsame-erklaerung-von-20-bundestagsabgeordneten-zum-hungerstreik-kurdischer-aktivisten/

Die Forderungen der Hungerstreikenden sollten jedoch von allen Demokrat*innen, die sich für Rechtsstaatlichkeit einsetzen, als selbstverständlich angesehen werden. Es mangelt an internationaler Solidarität und Berichterstattung über den Streik.

Daher möchte ich meine Möglichkeit mit dem NL nutzen und auf den Hungerstreik hinweisen, als politisch verantwortlicher  Mensch meine Solidarität zum Ausdruck bringen und dazu auffordern, dass dies noch viele Menschen und Organisationen tuen.

Hier ein paar Artikel dazu:  https://www.dw.com/de/kurdische-abgeordnete-im-hungerstreik/a-47774599
Und auf den kurdischen Webseiten: https://anfdeutsch.com/aktuelles/europaweit-aktionen-schweigen-toetet-10751




8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  

-     17./18. April       in Erfurt   
-     13./14. Mai         in Berlin
-     27./28. Mai         in Frankfurt
-     15./16. Juli         in München   
-     04./05. Aug.       in Berlin    
-      12./13. Aug.        in Bremen    
-     28./29. Aug.       in Dresden       
-     18. /19. Sept.     in Stuttgart                    

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!

 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    22./23. Aug     in Augsburg     
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. -  24. Mai         in Wuppertal
-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung  + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und  vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich 
-   11. Juni     in Wuppertal   
-   21. Aug.    in Frankfurt      
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     19. Juni   in Wuppertal
-     22. Aug.  in Frankfurt      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       am 07. Aug. 2019               in Berlin    
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

- am 08. August 2019               in Berlin   
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          27./28.05.      in Stuttgart
-          15./16.05.      in Hamburg-Harburg
-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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