Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 14/2022 vom 03.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


ich möchte vorweg anmerken, dass es mir angesichts der unerträglichen Gräueltaten in der und Bildern aus der Ukraine einfach schwerfällt, hier meinen Newsletter zu schreiben.

Trotz allem aber nun hier dieser Newsletter zu folgenden Themen:


1. Überblick über die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug aus das Grundsicherungsrecht
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Ich habe mal hier zusammengestellt, welche Rechtsänderungen und Sozialleistungen es für wen, wann und in welcher Höhe in der aktuellen Situation geben soll.

a. Verlängerung der „vereinfachten Antragstellung“ auf Bewilligungszeiträume, die bis 31. Dez. 2022 beginnen
Das heißt weiterhin: Eingeschränkte Vermögensprüfungen und Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten, Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. VZVV, Infos: https://t1p.de/ioag7

b. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz: „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022
Dies gilt für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, die Anspruch auf SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-Leistungen, Kinderzuschlag, Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben oder ohne eigenen Leistungsanspruch in einem SGB II - Haushalt leben. Rechtsgrundlage: § 72 SGB II; § 145 SGB XII; § 16 AsylbLG; § 6a Abs. 2 BKKG; § 88f BVG, Infos: https://t1p.de/lxels


c. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten in Höhe von 100 € für Juli
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Corona-Einmalzahlung im Juli 2022 in Höhe von 100 € an SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, aber nur RB-Stufe 1 + 2.
Nach dem „Entlastungspaket“ soll die Einmalzahlung auf 200 € erhöht werden, wann die erhöhte Zahlung erfolgt, ist noch nicht bekannt. Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels

d. „Einmaliger Heizkostenzuschuss“ nach dem Heizkostenzuschussgesetz
230 € für Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld, sowie Aufstiegsgeförderte (schon verdoppelt entsprechend „Entlastungspaket“)
270 € für Wohngeld-Empfänger, bzw. 350 € für zwei wohngeldberechtigte Personen und 70 € für jede weitere Person (schon verdoppelt entsprechend „Entlastungspaket“)
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 HeizkZuschG, § 2 Abs. 2 HeizkZuschG, Infos: https://t1p.de/jl5d1 und Infos zum „Entlastungspaket“: https://t1p.de/f6hcg

e. Weitere Punkte des „Entlastungspakets“
- Einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind à Auszahlung über die Kindergeldstelle
- Absenkung der Energiesteuer auf Sprit für drei Monate (Reduktion Benzin 30 Cent, Diesel 14 Cent pro l)
- Drei Monate für nur 9 Euro pro Monat den öffentlichen Nahverkehr nutzen.
- Verdoppelung des Heizkostenzuschusses (siehe à d.)
Infos: https://t1p.de/f6hcg

f.„Sanktionsmoratorium“
Aussetzen der Sanktionen nach § 31, § 31a, § 31b SGB II von vermutlich 5-2022 bis 12-2022, Sanktionen wegen Meldeversäumnissen erfolgen weiter. , Rechtsgrundlage: § 84 SGB II, Infos: https://t1p.de/dhit

Anmerkung: Wir befinden uns in einer in der Schärfe noch nie dagewesenen Kostenexplosion der Lebenshaltungskosten: Das Bundesamt für Statistik hat für März eine Inflationsrate von voraussichtlich 7,3 % geschätzt. Discounter, Supermärkte und auch Drogerien erhöhen ihre Preise drastisch (https://t1p.de/fgg4p), weitere Erhöhungen aufgrund des Ukrainekrieges sind zu erwarten. Um diese Kosten aufzufangen, sind die 2 x 100 EUR = 16,66 EUR im Monat Almosen. Es müssen spürbare Entlastungen und Sofortzuschläge gezahlt werden. 100 EUR im Monat Sofortzuschlag!

2. Existenzsicherung der Ukraineflüchtlinge
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Die Politik diskutiert darüber, die Ukraineflüchtlinge nach drei Monaten AsylbLG- Grundleistungen ins SGB II einordnen zu wollen. Materiell macht das einen sehr großen Geldunterschied: eine Alleinstehende oder Alleinerziehende AsylbLG-Grundleistungsbeziehende bekommt 367 EUR Regelleistung. Im SGB II würde sie 449 EUR, also 82 EUR mehr erhalten. Im SGB II gibt es eine echte Krankenkasse mir Karte, in den AsylbLG nur Betteln nach einem Behandlungsschein beim Sozialamt.
Zur Diskussion: https://t1p.de/otq2m

Anmerkung: Grundsätzlich ist die Aufnahme der Ukraine Geflüchteten ins SGB II zu begrüßen. Zunächst rein pragmatisch: die Sozialämter werden gar nicht in der Lage sein werden, die ganzen Menschenmengen zu handhaben. Den Ukrainer*innen wird der Arbeitsmarktzugang gewährt, dann soll ihnen auch die Leistung mit Arbeitsmarktzugang zuerkannt werden. Und als Letztes wäre dies die einmalige Chance ein für alle Mal das menschenunwürdige und diskriminierende AsylbLG abzuschaffen.



3. Handreichung: Teilhabeleistungen, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen aus der Ukraine
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Brandaktuelle und wirklich gute Handreichung der Diakonie Deutschland zu Teilhabeleistungen (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen), Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Leistungen zur Pflege für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Mehr dazu: https://t1p.de/bsbu9


4. Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge und Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland
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Die Flüchtlingsberatungsstelle des evangelischen Kirchenkreises Minden hat eine hilfreiche Arbeitshilfe zu Fragen des Versicherungsschutzes für in der Ukraine zugelassene KFZ und zur Geltung des ukrainischen Führerscheins erstellt, diese gibt es hier zum Download: https://t1p.de/b11bs

 

5. Infos BA: Übersicht über die Sprachförderangebote des BAMF für Geflüchtete aus der Ukraine
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Dann noch eine Übersicht über Sprachförderangebote für Geflüchteten aus der Ukraine, Download: https://t1p.de/8uey


6. SG Freiburg: Coronazuschlag steht allen Pflegeheimbewohnern zu, die Unterstützung vom Sozialamt erhalten
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Auch Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeheimen und anderen vollstationären Einrichtungen, die Sozialhilfe nur für die ungedeckten Pflegeheimkosten beziehen, haben Anspruch auf die im Mai 2021 fällige Einmalzahlung von 150 € aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Das hat die 9. Kammer des Sozialgerichts Freiburg mit Urteil vom 22. März 2322_21ano.pdfentschieden.
Dazu ein Interview und das Urteil in Radio Dreieckland mit dem urteilenden Richter und dem Anwalt des im Pflegeheim befindlichen Klägers. Weiter auf der Seite von Radio Dreieckland: https://t1p.de/fbihr , hier auch nochmal auf der Seite des vertretenden  Anwalts: https://t1p.de/te8rj

Anmerkung: Diese Entscheidung dürfte richtungsweisend für sehr viele SGB II und SGB XII-Leistungsbeziehende in stationären Einrichtungen sein, sei es Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, für Suchtkranke oder auch Taschengeldbeziehende in JVAen.
Diese dürften alle rückwirkend einen Anspruch für 2021 haben, wenn sie diesen dieses Jahr noch geltend machen. In Bezug auf die Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Sozialhilfe) bedarf es im Normalfall um eine vorherige Kenntnis der Behörde um einen Bedarf auszulösen, da es sich hier aber um eine gesetzlich bestimmte Leistung handelt, ist für Menschen im laufenden Leistungsbezug auch ohne extra Antrag/Kenntnis im Sinne von § 18, 1 SGB XII die rückwirkende Geltendmachung möglich. Diese Regelung ist natürlich auch auf die Coronazuschläge im Jahr 2022 anzuwenden.



7. Rechtsschutz gegen wöchentliche Auszahlung von AsylbLG-Leistungen
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Das SG Hildesheim hat mit Beschluss vom 23.03.2022 (S 42 AY 4008/22 ER) klargestellt, dass eine Verfügung, nach der die Betroffene soll wöchentlich beim Amt vorsprechen, um dann wochenweise seine Leistungen zu erhalten, einen eigenständig angreifbaren Verwaltungsakt darstellt. Widerspruch und Klage dagegen haben also aufschiebende Wirkung, so dass für die Dauer des Verfahrens die Leistungen weiter monatsweise auszuzahlen sind.

Das AsylbLG sagt wenig zur Frage der Leistungszeiträume – aus dem Gesetz ergeben sich aber ausreichend Anhaltspunkte, dass grundsätzlich monatsweise zu bewilligen ist, es sei denn die Leistungsvoraussetzungen beginnen erst im laufenden Monat:

- § 3 Abs. 5 S. 2 AsylbLG: Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht;

- § 3a AsylbLG: Darstellung monatlicher Leistungsbeträge

- § 7 Abs. 3 AsylbLG: monatsweise Anrechnung von Einkommen

 

Die Verfügung von wochenweisen Leistungen dürfte daher regelmäßig rechtswidrig sein – eine tragfähige Begründung, die sehr detailliert sein müsste, ist kaum denkbar.  Link: https://t1p.de/rtyf

Text Ra Volker Gerloff, NL 06-2022: https://www.ra-gerloff.de/newsletter.html

Anmerkung: Nachzudenken wäre, ob das nicht analog bei Obdachlosen anzuwenden ist!




Vorwort zu meinen Seminaren:

a. Leider muss ich aufgrund der andauernden Coronasituation mein als Präsenz-Seminar geplantes Intensivseminar vom 16. – 20. Mai 2022 in ein Online-Seminar umwandeln. Dadurch sind bei diesem noch Plätze frei geworden. Deshalb möchte ich noch kurzfristig darauf hinweisen.

b. Ich habe das Seminar: SGB II - Basiswissen für die Sozialberatung neu konzeptioniert und möchte es hier einmal eindringlich bewerben.

In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgegangen. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt wird, was für Bescheide gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung, das sind einige der Themen.

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für eine fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge - aus und für die Praxis.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq



8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
-  21./22. Juli 2022     als Online-Seminar
-  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq


9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Das nächste SGB II – Intensivseminar über 5 Tage findet statt:

-   16. – 20. Mai 2022     als Online-Seminar
-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar
-   29./30. Aug. 2022          als Online-Seminar
-   21./22. Nov. 2022          als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/pv2v2

11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis (eintägig und ab Juli zweitägig)
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   16. Juni 2022            als Online-Seminar
-   26./27. Juli 2022       als Online-Seminar
-   28./29. Sept. 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq


12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  07. Juni 2022       als Online-Seminar
-  16. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  25. Okt. 2022       als Online-Seminar
-  19. Dez. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/xily

13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   25. Juli 2022        als Online-Seminar
-   31. Aug. 2022      als Online-Seminar
-   21. Okt. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/85hu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  11. April 2022        als Online-Seminar (4 Plätze frei)
-  25. Mai  2022        als Online-Seminar
-  28. Juli 2022          als Online-Seminar
-  28. Okt. 2022         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/u67n

   

15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung wird zu folgenden Terminen angeboten:

-  10. Juni 2022         als Online-Seminar
-   24. Okt. 2022        als Online-Seminar
-   20. Dez. 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/e8ef

16. Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen im SGB II
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  15. Aug. 2022         als Online-Seminar
-   22. Nov. 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/913t


17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  22. Juni  2022      als Online-Seminar
-  01. Aug. 2022      als Online-Seminar
-  16. Nov. 2022      als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.


Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/qme5


18. SGB II - Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-  17. Nov. 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/yq6p


19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 11./12. April 2022 als Online-Seminar
- 23./24. August 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 


20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 24. Mail 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

 

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