Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 12/2019 vom 25.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:


1. Jugendhilfe sollte sich mit »Fridays For Future« solidarisieren oder
„Government is in solidarity with Fridays For Future“

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Ich möchte mal auf die Grundzüge des Jugendhilferechts hinweisen:
  • „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§ 1 Abs. 1 SGB XIII)

  • „Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB XIII).

  • „Jugendhilfe soll dazu beitragen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB XIII).
  • „Jugendhilfe soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB XIII).

Wer die Grundzüge des Jugendhilferechts ernst nimmt, hat die Jugend bei ihrem und unseren berechtigten Anliegen auf „Erhalt einer kinder- und familienfreundliche Umwelt“ mit Fridays For Future zu unterstützen. Ergänzend dazu hat es zu heißen „Government For Future“ oder „Government is in solidarity with Fridays For Future“. Auch hat sich die Jugendhilfe schützend vor die Jugend zu stellen, wenn sie von Rassisten und deren Hetze angegriffen wird.


2. Die März-Ausgabe von SOZIALRECHT.JUSTAMENT
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Diese Ausgabe mit einem spezifisch bayerischen Thema und zwar den Unterkunftskosten bleibeberechtigter MigrantInnen, die in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften Bayerns leben. Seit Sommer letzten Jahres werden von diesen, aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, keine Gebühren erhoben. Eine neue Gebührenordnung kann aber rückwirkend zu erheblichen Nachforderungen führen.
Außerdem Thema: die Änderungen beim Kinderzuschlag. Die Regierung geht davon aus, dass nur 35% der Leistungsberechtigten den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen werden. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf.

Das SJ gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/3-2019_Sozialrecht_Justament.pdf


3. Saarland: Notfallfonds gegen Stromsperren geplant
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Die saarländische Landesregierung plant einen Notfallfonds zur Abwendung von Stromsperren. Mit Hilfe des Fonds soll in Ausnahmesituationen denjenigen finanziell unter die Arme gegriffen werden, die ihre Stromkosten nicht bezahlen können und denen deshalb eine Stromsperre droht. Bei Sozialverbänden im Saarland stoßen die Pläne auf breite Zustimmung, zumal die Einrichtung des Fonds dort lange gefordert wurde.
Detaillierte Infos zum Vorhaben finden Sie im Beitrag in der „Saarbrücker Zeitung“ vom 25.02.2019: https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/saarland-plant-notfallfonds-gegen-stromsperren_aid-37017339


4. Der Brexit und seine aufenthalts- und sozialrechtlichen Folgen
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Wenn es keine Vereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt, wird das Königreich ein Drittstaat, mit entsprechenden Folgen, die nachfolgend mal skizziert sind:  https://www.migrationsrecht.net/nachrichten-auslaenderrecht-europa-und-eu/der-brexit-uns-seine-aufenthaltsrechtlichen-folgen.html
Weisung der BA zum ungeordneter Austritt ohne Austrittsabkommen („harter Brexit“): https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201812005_ba029362.pdf
Hier eine Info zum Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, die
https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_SGB_II_und_Arbeitsmarkt.pdf
Ansonsten folgende Info zu den britischen Drittstaatlern: https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/drittstaatsangehoerige_IQ_2018.pdf

 
5. BGH: Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten – wenn nicht droht Amtshaftung
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Der BGH hat in einem wirklich bedeutsamen Urteil deutlich auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hingewiesen.  Der Kläger, ein Mann, der mit seiner Behinderung eigentlich eine Erwerbsminderungsrente hätte bekommen müssen. Die Rente hatte er wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt aber nicht beantragt. Stattdessen beantragte er nur die deutlich niedrigere Grundsicherung. Seit dem Jahre 2004 seien ihm dadurch mehr als 50.000 € entgangen. Der Bundesgerichtshof sprach dem Kläger nun gemäß § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG (Amtshaftungsanspruch) Schadensersatz zu.
Als Begründung führte der BGH aus: https://tinyurl.com/y9cu5a9w
Dieses Urteil ist meiner Meinung nach ziemlich bedeutsam, weil es klar und eindeutig ist und vom obersten Gericht getroffen wurde. Ich weise darauf hin, dass im SGB II sogar noch eine verschärfte Beratungspflicht besteht, da dort seit 1.8.2016 ein erweiterter Beratungsanspruch in § 14 Abs. 2 SGB II normiert wurde, der sich zudem am Empfängerhorizont zu orientieren hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Der Gesetzgeber macht die (Spontan)Beratung zur SGB II – Leistung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) und bringt damit zum Ausdruck, dass SGB II-Bezieher*innen noch mehr und erweitert zur SGB I-Beratung von den Jobcentern zu beraten sind. Die Konsequenz hat der BGH in seinem Urteil aufgezeigt. Wenn, verursacht durch unterlassenes Behördenhandeln, Leistungsbeziehenden wirtschaftliche Schäden entstanden sind, hat die Behörde zu haften.
Daher ein in der Klarheit absolut zu begrüßendes Urteil!
Ich empfehle einfach mal allen NL-LeserInnen, die Urteilsbegründung durchzulesen, es macht Spaß und ist wichtig!
 
6. LSG Niedersachen Bremen:  Hartz-IV bei Haftunterbrechung
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Das LSG Niedersachen Bremen hat während einer 21tägigen Haftunterbrechung nach einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls zum Zwecke der Inanspruchnahme einer stationären Krankenbehandlung außerhalb des Strafvollzugs sowie einer stationären Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation SGB II – Leistungen befürwortet. https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205407&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


7. Zur Tachelesadressdatenbank / Aufruf zum Eintrag und zur Solidarität
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Tacheles betreibt seit Jahren ein bundesweites Adressverzeichnis, dort sind bundesweite Beratungsstellen, Anwälte und Erwerbslosengruppen verzeichnet, die schwerpunktmäßig im Bereich des SGB II/SGB XII/SGB III aktiv sind. Insgesamt sind dort rund 2200 Einträge zu verzeichnen.
Ich möchte alle Newsletternutzerinnen und -nutzer dazu auffordern, sich und ihre Einrichtung dort einzutragen. Es ist das umfassendste Adressverzeichnis welches existiert. Für viele Menschen ist es einfach wichtig zu wissen, wohin sie sich wenden können, wenn sie Rat und Hilfe benötigen. Für die Anwälte bedeutet es natürlich Zugang zu Mandaten. Aus dem Grund haben Anwälte auch für den Eintrag geringe Kosten zu zahlen (10 EUR im Monat). Der Verein Tacheles finanziert sich auch in wesentlichen Punkten über das Adressverzeichnis, anstatt seine Homepage mit Werbung zuzukleistern.
Ich möchte daher alle auffordern, sich in das Adressverzeichnis einzutragen und so diesen zentralen Anlaufpunkt für Beratung und Unterstützung im Existenzsicherungsbereich auszubauen und zu stärken. Die Anwälte möchte ich neben der Sinnhaftigkeit der Eintragung dazu auffordern, aus Solidarität gegenüber Tacheles, wir brauchen das Geld über die Adressdatenbank damit wir weiter als NGO unabhängig von öffentlicher Förderung agieren können.   
Hier geht es zur Adressdatenbank:  http://tacheles-sozialhilfe.de/adressverzeichnis/

8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
        

-     08./09. April       
in Augsburg       
-     15./16. April       in Hamburg   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart
-     06./07. Mai        
in Wuppertal
-     13./14. Mai        
in Berlin
-     27./28. Mai        
in Frankfurt
-     15./16. Juli        
 in München     
-    
28./29. Aug.        in Dresden                              

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!


 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    17./18. Juni     in Wuppertal      
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. -  24. Mai         in Wuppertal
-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 


11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte konkret erforderlich sind.

Aus dem Inhalt:+ der formlose Antrag zur Wahrung von Rechten + Zuständigkeitsfragen + die Durchsetzung des Anspruchs: Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweilige Rechtsschutz, die Klage mit und ohne anwaltliche Vertretung + das Widerspruchsverfahren + der Überprüfungsantrag + die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand + die wiederholte Antragstellung + der sozialrechtliche Herstellungsanspruch und Amtshaftung  + Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe und  vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich 
-   11. Juni     in Wuppertal   
an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     19. Juni   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger

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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!





14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-        05. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          27./28.05.      in Stuttgart
-          15./16.05.      in Hamburg-Harburg
-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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