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Thomé Newsletter 12/2015 vom 03.05.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal „Newsletter-Zeit“, dieser zu folgenden Themen:

1. BSG – Urteil zur Anrechnung von einmaligen Einnahmen, die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind
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Das BSG  hat mit aktuellen Urteil vom 24.04.2015 (BSG v. 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R)klargestellt, dass nachgezahlte Gelder die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind, auch wenn sie in einer Summe zur Auszahlung gebracht werden, wie sog. „laufendes Einkommen“ anzurechnen sind.
Das bedeutet, diese einmalige Zahlung aus einem laufenden Anspruch ist im Zuflussmonat anzurechnen, etwaig unverbrauchte Gelder werden durch den Monatswechsel zu Vermögen.

Die bisherige Handhabungspraxis der JC’s ist: ist die Nachzahlung wird als einmalige Einnahme gerechnet und ist die Einnahme höher als der Leistungsanspruch, wird sie entsprechend der Regeln für einmalige Einnahmen ab dem Monat, der auf den Zufluss folgt, auf sechs Monate in gleichen Anteilen zu verteilen (§ 11 Abs. 3 S. 3 SGB II).
Diesem  systematischen behördlichen Vermögensraub ist nun endlich ein Ende gesetzt worden!

Für die Beratungspraxis ist jetzt folgendes zu prüfen:

1. Erfolgte bis Jan. 2014 eine solche Anrechnung einer Nachzahlung aus einem laufenden Anspruch als einmalige Einnahme und wurde diese auf sechs Monate verteilt (wovon mit 99 % Wahrscheinlichkeit auszugehen ist) dann war das eindeutig rechtswidrig und es besteht ein Korrekturanspruch. Hier ist also ein Überprüfungsantrag anzuraten (§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II  iVm § 44 Abs. 1 SGB X), dieser wirkt bei zu wenig gezahlten Sozialleistungen bis max. Januar des jeweiligen Vorjahres zurück (§ 40 Abs. 1 S. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 4 SGB II).
 
2. Rechtlich korrekt ist, die Anrechnung der Nachzahlung aus einem laufenden Anspruch im Zuflussmonat. Hier muss das Amt den Bescheid nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 SGB X aufheben und den überzahlten Betrag nach § 50 SGB X zurückfordern. Ist allerdings der komplette Hilfeanspruch entfallen, ist von der Rückforderungssumme 56 % der KdU nicht zurückfordern (§ 40 Abs. 4 SGB II). Hierauf muss geachtet werden!

3. Wurden Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht, das sind die Fälle unter Ziff. 1. Und 2., und war das JC mit der Zahlung länger als sechs Monate säumig, dann muss der Nachzahlbetrag mit 4 % verzinst werden (§ 44 Abs. 1 SGB I). (Hier dürfte die Rechtsfehlerquote auch bei ca. 99,9 % liegen). 

4. Hat das JC nachträglich von der Nachzahlung aus einem laufenden Anspruch erfahren und diese auf sechs Monate angerechnet und einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erlassen  und wurden diese Beträge im Hilfebezug aufgerechnet oder schon über den Forderungseinzug getilgt, handelt es sich nicht um zu Unrecht nicht gezahlte Sozialleistungen (wo für Überprüfungsanträge die Jahresfrist gilt), sondern um zu Unrecht erhobene Beiträge, wo nach derzeitiger Rechtslage keine Frist gilt, weshalb Überprüfungsanträge die gesamte Hartz IV-Zeit rückwirkend gestellt werden können.

Im Übrigen wird zu prüfen sein, ob diese Verfahrensweise nicht auch im SGB XII anzuwenden ist.
Hier dürfte auf Betroffene, Berater, Anwälte viel Arbeit zukommen, zu wünschen wäre im Übrigen von der BA, dass sie ihre dahingehenden fachlichen Hinweise alsbaldig korrigieren. 


2. JC Hamburg verschärft Abschottungsstrategie
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Das JC Hamburg verschärft seine Abschottungsstrategie, bis Mai sollen bei allen Standorten die alten Telefonnummern abgeschaltet werden, die telefonische Erreichbarkeit soll nur noch unter einer Nummer erfolgen. Als Weisung wird angeordnet: „Den Kolleginnen und Kollegen wurden neue Telefonnummern zugewiesen, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt sind und bitte unter keinen Umständen an Kundinnen und Kunden oder an sonstige Dritte herausgegeben“.
Ich erlaube mir mal die kollegiale Mail, die dieses anordnet zu veröffentlichen. Sie ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/JC-HH-Telefoni-Abschottung-04-2015.pdf
Der Kontext:  immer mehr JC’s schotten sich hinter Call-Centern ab (wenn es brennt ist das Amt nicht erreichbar, zugesagte Rückrufe erfolgen vielfältig nicht);  Veröffentlicher von JC-Telefonlisten werden mit Heimsuchungen und wirtschaftlicher Ruinierung verfolgt und schließlich letztendlich werden die ALEGO-Bescheide ohne Namen ausgestattet. Die Rechtsprechung zur Herausgabe von JC Telefonlisten wird ignoriert, wer diese haben will muss klagen, wurde erfolgreich geklagt wird abgeschaltet.
Dies findet systematisch statt, die JC’s schotten sich immer weiter ab und wundern sich dann wenn es knallt.
Insbesondere die Anonymisierung der Bescheide ist rechtlich fragwürdig, denn Sozialleistungsbezieher müssen erkennen können wer ihren Fall bearbeitet um so ggf. eine Befangenheit des SB prüfen zu können. Genauso schreibt das SGB I vor, das Sozialleistungsträger frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu organisieren sind (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I), wenn sich die JC’s derart abschotten, bauen sie Kommunikationsbarrieren systematisch auf.
Daher sollte die kommunale Forderung überall sein, Abbau der Kommunikationsbarrieren, Abschaffung von Call-Centern, gute Erreichbarkeit der Behörden.


3. Tacheles veröffentlicht Dienstanweisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger 
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Auf dem kommunalen Teil seiner Webseite veröffentlicht Tacheles die  die uns  bekannten Dienstanweisungen der Wuppertaler Sozialleistungsträger.
Wir stellen die Kampagne für Behördentransparenz unter das Motto: „Nur wer seine Rechte kennt, kann sie wirksam durchsetzen!“
Für das 1. Quartal haben wir jetzt zum 1. Mai  fast 50 neue oder bisher nicht bekannte Dienstanweisungen veröffentlicht, so vom Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Wohngeldamt und Forderungseinzug der Stadt Wuppertal.
Die gesamte Weisungssammlung ist hier zu finden: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/ 
Dauerhaftes Ziel ist es mit diesen Veröffentlichungen die beteiligten Behörden zu mehr Transparenz zu bewegen. 

Das Jobcenter Wuppertal ist diesem Ansinnen jetzt zumindest zum Teil nachgekommen und hat einen wesentlichen Teil seiner Weisungen ins Netz gestellt.
Dafür Gratulation meine Damen und Herren, auch wenn es sonst nicht allzu viel Grund zur Gratulation gibt.

Es wäre super wenn solche Kampagnen zur behördlichen Transparenz in jeder Stadt erfolgen würden!
Unsere Pressemitteilung dazu hier: http://tinyurl.com/nq92fq9


4. Verwaltungshinweise zum Wohngeldgesetz
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Im Rahmen der Veröffentlichung der behördlichen Weisungen möchte ich explizit auch mal auf die aktuellen Bearbeitungshinweise zum Wohngeldgesetzt und zur Einkommensanrechnung in demselben hinweisen. Wegen der Veröffentlichung dieser Verwaltungshinweise wurde mir mal vor ein paar Jahren mit Hacken meiner Webseite gedroht (siehe: http://agora.free.de/sofodo/themen/erwerbslosigkeit/wir-hacken-ihnen-den-link-von-ihrer-seite-weg/), aber die Front hat sich beruhigt.
Die aktuellen Verwaltungshinweise zum WoGG sind hier zu finden: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/wohngeldamt/

 
5. Neue SGB II–Folien im Netz
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Dann habe ich wieder mal ne neue Version mit Folien im Netz, im Wesentlichen habe ich im Bereich bei auszubildenden (Seite 11 ff), Mehrbedarf bei atypischen Bedarfen (Seite 26 ff), MB Krankenkost (Seite 29), Anrechnung laufendes, einmaliges Einkommen (Seite 66 ff) und Aufrechnung von Darlehensansprüchen (Seite 103 ff) Änderungen durchgeführt. Die Folien gibt es hier:  http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II---Folien-03.05.2015.pdf


6. Mordversuch an einem Antifaschisten in Wuppertal und polizeiliche Reaktionen
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Am 11. April wurde in Wuppertal ein aktiver Antifaschist wurde bei der Messerattacke am Autonomen Zentrum von rechten HoGeSa-Nazi-Hooligans lebensbedrohlich verletzt und befindet sich immer noch in einem bedrohlichem Zustand in Intensivbehandlung. Die Polizei hat selbst in unverantwortlicher Weise die medizinische Versorgung des Verletzten verzögert und diskreditiert nun das Autonome Zentrum mit unwahren Behauptungen. Vier Täter wurden festgenommen, drei wieder freigelassen und einer ist inhaftiert. Dieser Angriff steht in einer Reihe verschiedenster Naziangriffen in Wuppertal, einer aktuellen rechten Mobilisierung gegen Flüchtlinge, einer Mobilisierung der HoGeSa gegen antifaschistische Strukturen.
Aktuell gibt es einen offenen Brief der „Opferberatung Rheinland“ und der „Initiative für Demokratie und Toleranz“ an die ach so hellwache Wuppertaler Polizeipräsidentin, in dieser wird klargestellt, dass es in Wuppertal seit Jahren Polizeistrategie ist die Nazi- und rassistischen Gewalttaten zu verharmlosen und runterspielen. Es wird die notwendige Frage gestellt warum die Polizei Wuppertal die Ermittlungserkenntnisse beim AZ-Überfall nie öffentlich machte und ihre falschen Pressemitteilungen nicht korrigiert. Den offenen Brief gibt es hier zu finden: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/eine-taeter-opfer-umkehr-aid-1.5056693
Eine ganz gute Zusammenfassung der Vorkommnisse hier: http://www.vice.com/de/read/rechte-hools-haben-in-wuppertal-einen-antifaschisten-ins-koma-gestochen-463
Eine Stellungnahme von den Autonomen selbst hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1826/

Das Vorgehen der deutschen Behörden ist wie immer, systematisches Verschweigen und Bagatellisieren von rechtsextremen Alltagsterror. Bestens schon mal in einer Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung auch an vergangenen Beispielen ua. in Wuppertal aufgezeigt, diese gibt es hier zum Download: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/kartell-internet.pdf


7. Hinweis auf eine neue Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung: Die Brandstifter. Rechte Hetze gegen Flüchtlinge
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Als letztes möchte ich auf eine neue Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung hinweisen, sie trägt den Titel: Die Brandstifter. Rechte Hetze gegen Flüchtlinge.  Aus dem Vorstellungstext: Sie gehen immer gleich vor: Getarnt als harmlose besorgte Bürger machen Rechtsextremisten gegen Flüchtlingsunterkünfte mobil und versuchen rassistische Ressentiments in der Nachbarschaft anzustacheln. Mit fatalen Folgen: Anschläge und Übergriffe häufen sich. Eine neue Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung und von PRO ASYL klärt über das Vorgehen der rechten Hetzer auf.  Infos dazu: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hetze/die-brandstifter-rechte-hetze-gegen-fluechtlinge/


7. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in:  Erfurt, Hamburg, Rostock, Stuttgart, München, Wuppertal, Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt und Dresden
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 15./16. Juni in Erfurt, am 13./14. Juli in Rostock, am 20./21. Juli in Stuttgart, am 29./30. Juli in München, am 03./04. Aug. in Wuppertal,  am 31.Aug./01.Sep. in Berlin, am 05./06.Okt. in Leipzig, am 28./29. Okt. in Hamburg, am 16./17. Nov. in Frankfurt und am 23./24. Nov. in Dresden statt. 
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
 

8. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 18. Mai in Hannover, am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal
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In dieser  Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 18. Mai in Hannover, am 5. Juni in Leipzig, zweitägig am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal statt.   
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
 

9. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 05. Mai in Wuppertal, am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am 15. Sep. in Stuttgart
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Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 05. Mai in Wuppertal, am 04. Juni in Leipzig, am 12. Juni in Hannover und am  15. Sep. in Stuttgart  biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
 
 
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt  und  am 26./27. Aug. in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am  24./25. Aug. in Erfurt  und  am 26./27. Aug. in Hamburg an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
 

11. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 04./05. Juni in Hamburg-Harburg, am 26./27. Okt. in Wuppertal und am 09./10. Nov. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
 
 
Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
 
http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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