Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 10/2019 vom 10.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. Sanktionen im SGB II: Um etwaige rückwirkende Ansprüche zu sichern bitte Überprüfungsanträge einlegen!
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In absehbarer Zeit ist zu erwarten, dass das BVerfG zu den Sanktionen im SGB II eine Entscheidung trifft. Auch ist zu erwarten, dass das BVerfG Sanktionen zumindest in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im SGB II hat der Gesetzgeber mit Sonderrechtsregeln dafür gesorgt, dass nach der BVerfG Entscheidung kein Überprüfungsantrag für Zeiten vor der BVerfG Entscheidung mehr möglich ist (§ 40 Abs. 3 S. 1 SGB II).
Er hat aber auch klargestellt, dass für den Fall dass Rechtsfragen „mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesverfassungsgericht […]ist“ die Leistungen vorläufig zu gewähren sind  (§ 41a Abs. 7 Nr. 1 SGB II). Von dieser Kann-Entscheidung der  vorläufigen Leistungsgewährung bei Sanktionen macht die BA keinen Gebrauch.
Daher ist zu empfehlen, dass gegen alle Sanktionen nach § 31a SGB II Überprüfungsanträge gestellt werden um so ggf. im Falle einer positiven Entscheidung des BVerfG zu profitieren und Gelder zurückgezahlt zu bekommen. Das ist aber nur möglich für Zeiträume bis Januar 2018 (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II).
Einen Musterüberprüfungsantrag gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Sanktions_UE-Antrag_SGB_II3-20216.rtf

Für aktuelle Sanktionen, bei denen noch Rechtsmittel offen sind, sollte mit entsprechend modifizierter Begründung Widerspruch eingelegt werden.      


2. Artikel zum  25-Jährigen von Tacheles e.V.
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Zum 25-jährigen Bestehen von Tacheles e.V. möchte ich auf zwei Interviews hinweisen. Erst einmal in der Jungen Welt, »Wir haben gezeigt, dass man sich wehren kann und muss«, hier zu finden:   https://www.jungewelt.de/artikel/350513.25-jahre-tacheles-in-wuppertal-wir-haben-gezeigt-dass-man-sich-wehren-kann-und-muss.html
Und im Neuen Deutschland: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112966.sozialhilfeverein-tacheles-wir-sind-ein-kleiner-verrueckter-haufen.html?sstr=tacheles


3. SchülerPC’s und das wenig hilfreiche SG Berlin
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Aufgrund der massiven Unterdeckung der Regelleistungen überhaupt und erst recht mit Bildungskosten gibt es seit Herbst letzten Jahres eine Kampagne zur zuschussweisen Bewilligung von einmaligen Bildungskosten wie Schulbüchern, Taschenrechnern und Computern.  Details zur Kampagne hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/
Nun vertritt das SG  Berlin die Auffassung: Für Schüler-Computer ist die Schule zuständig. Siehe PM des SG Berlin: https://www.berlin.de/gerichte/sozialgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.788243.php
Dieser Argumentation ist entgegenzutreten. Ein Computer gehört zu den Bildungskosten, diese gehören zu den Regelbedarfen. In den Regelleistungen für Kinder und Jugendliche sind für 0-6-Jährige 72 Cent, für 6-14-Jährige noch 53 Cent und für 14-18-Jährige „stolze“ 23 Cent für den Bereich Bildung enthalten. Da die Schulbedarfe zur Regelleistung dazu gehören, besteht ein Anspruch auf bedarfsdeckende Regelleistungen oder auf einmalige zusätzliche Leistungen. Da es hier deutliche Defizite gibt, hat das BVerfG in seinem Regelsatzurteil von 2014  aufgefordert, die Bedarfsunterdeckung bis zur abschließenden Klärung verfassungskonform auszulegen. Dies auch weil „Internet von zentraler Bedeutung für die Lebensführung“ ist, so der BGH mit Urteil v. 24.1.2013 - III ZR 98/12.
Dieser Anspruch lässt sich nur verwirklichen, wenn für solche zusätzliche Lernbedarfe eine zusätzliche Anspruchsgrundlage geschaffen wird.
Daher ist die Richtung des Berliner Sozialgerichts zwar nicht falsch, aber eben auch nicht richtig und deswegen wenig hilfreich.    

 
4. Neue Weisungen der BA und Dolmetsch- und Übersetzungskosten
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Von der BA gibt es zwei neue Weisungen, einmal den „Leitfaden Kundenreaktionsmanagement“ und den „Leitfaden zum Mindestlohngesetz“, früher hieß das Arbeitshilfe. Diese ist jetzt in Neudeutsch in "Leitfaden" umgetauft worden:
Den „Leitfaden Kundenreaktionsmanagement“ gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/Leitfaden_KRM.pdf
Den „Leitfaden zum Mindestlohngesetz“ hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA_FH/Weisung-201901007-Anlage.pdf
Dann möchte ich noch auf die Weisungen zu Dolmetsch- und Übersetzungskosten im SGB II und im Sozialrecht überhaupt hinweisen.
Die BA hat in dem internen Handbuch für den Dienstbetrieb zur „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“  Weisungen zum Übernahmeanspruch dieser veröffentlicht. Alle, die mit dieser Fragestellung zu tun haben, können die Weisungs- und Rechtslage daran klären. Den Handbuchhinweis: „Inanspruchnahme von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten“ gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/HID14bersetzungsdienste.pdf


5. Weisung der BA zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter
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Die Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Umgang mit älteren Verpflichtungserklärungen bei der Aufnahme vor allem syrischer Geflüchteter ist nunmehr hier verfügbar: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Weisung-201903003_ba039560.pdf

Die Nachrichtenagentur EPD schreibt dazu:

Arbeitsagentur: Die meisten Flüchtlingsbürgen müssen nicht zahlen Bielefeld/Nürnberg (epd). Flüchtlingsbürgen sollen von staatlichen Rückforderungen von Sozialleistungen in den meisten Fällen verschont werden. Das geht aus einer Weisung der Bundesagentur in Nürnberg an die gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Danach sei bei Verpflichtungserklärungen, die im Zusammenhang von Landesaufnahmeprogrammen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, durchweg «von einer Heranziehung» der Bürgen abzusehen.


6. VG Münster: Bestattungsvorsorge von 10.500 € bei Pflegewohngeld angemessen
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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. Die beklagte Behörde darf eine entsprechende Verwertung nicht verlangen
https://www.aeternitas.de/inhalt/aktuelles/meldungen/2019_01_15__12_18_04-Bestattungsvorsorge-von-10500-Euro-angemessen/show_data

Zum Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_muenster/j2018/6_K_4230_17_Urteil_20181221.html


7.    Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 04./05. Mai 2019 in Wuppertal
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Der Verein Tacheles bietet eine zweitägige Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an. Es sind nur noch wenige Plätze vorhanden.  
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, “Anmelder*innen” von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der sozialen-, umwelt-, antirepressions- oder  antifaschistischen Bewegung aktiv sind und für das Versammlungsrecht auf der Straße eintreten und eintreten wollen.   
In der Fortbildung werden die Grundlagen des Versammlungsrechts, aus der Perspektive von “Anmelder*innen” und Versammlungsleiter*innen dargestellt und von da aus, unmittelbar angeknüpft am jeweiligen Thema, die praktischen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und besprochen.
Zudem werden typische Strategien und Arbeitsweisen von Versammlungsbehörden bzw. Polizeieinsatzleitungen dargestellt und die jeweiligen Interventionsmöglichkeiten vor Ort bis zum gerichtlichen Eilrechtsschutzes unmittelbar vor Versammlungen als auch die nachträgliche gerichtliche Feststellung rechtswidriger Verfahrensweisen durch die Polizei aufgezeigt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/


8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
        
-     02./03. April       
in Frankfurt    
-     08./09. April       
in Augsburg       
-     15./16. April       in Hamburg   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart
-     06./07. Mai        
in Wuppertal
-     13./14. Mai        
in Berlin
-     15./16. Juli        
 in München         
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!



Bestellungen, das wird ne Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!


 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    20./21. März   in Hamburg   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. -  24. Mai          in Wuppertal
-   23. -  27. Sept.      
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 


11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Von der Fortbildung biete ich nur noch den 2. Teil des SGB X – ab § 31 SGB X – in Hamburg an.
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   



13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


14. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-        05. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!



16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:

-          08./09.04.      in Wuppertal
-          27./28.05.      in Stuttgart
-          15./16.05.      in Hamburg-Harburg
-          07./08.10.      in Frankfurt/M
-          05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Nächste Fortbildungen:

-       18.03.    in Wuppertal
-       10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé







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