Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 10/2018 vom 10.03.2018


Liebe Kolleginnen und Kollegen,sehr geehrte Damen und Herren,  es ist wieder Zeit für einen neuen Newsletter. Dieser zu folgenden Themen:
1. Bundesweites Bündnis, darunter auch Tacheles, fordert offensive Sozialpolitik: Armut jetzt bekämpfen
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Arme Menschen nicht gegeneinander ausspielen – Sozialleistungen endlich erhöhen!
Unter diesem Motto fordert ein breites Bündnis von über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln,  entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden Menschen.

Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land
, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und PRO ASYL und selbstverständlich auch dem Erwerbslosenverein Tacheles  unterzeichnet wurde.
An dem Bündnis können noch Menschen und Organisationen teilnehmen: http://www.der-paritaetische.de/aufruf/

Die Bündniserklärung gibt es hier: http://www.der-paritaetische.de/presse/buendnis-fordert-offensive-sozialpolitik-armut-jetzt-bekaempfen/

Politische Einordnung: Am nächsten Mittwoch, den 14. März jährt sich zum 15. Mal der Tag, an dem Gerhard Schröder seine Agenda 2010 vorgestellt hat. Die Agenda 2010 steht für eine brutale Umgestaltung der Gesellschaft und ein bisher nie dagewesener Sozialabbau. Armut und Demütigung per Gesetz.  Die Folgen sind auch klar, die SPD ist mit Ihrem "weiter so" am Boden und auch Wegbereiter für das Aufkommen einer rassistischen Partei im Bundestag. Die Verteilungskämpfe wie sie jetzt in Essen laufen sind die Konsequenz. Es ist einfach überfällig, dass ein klares NEIN - Ende mit "weiter so" aus der Bevölkerung und Zivilgesellschaft kommt und wir uns für ein solidarisches Miteinander einsetzen.  
Dass sich die Betroffenen gegen die ständigen Kürzungen der Unterkunftskosten, gegen die Sanktionen, gegen die vielen kleinen und großen Gängelungen durch die jeweilige Sozialverwaltung zur Wehr setzen.

Eine der Folgen der Agenda-Politik Christoph Butterwegge auf den Punkt gebracht: "Die Agenda 2010 war ein Nährboden für den Rechtspopulismus", das ist hier nachzulesen: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-02/christoph-butterwegge-bundespraesidentenkandidat-die-linke-bundeswehreinsaetze




 2. Kritik an Essener Tafel
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Die Entscheidung der Essener Tafel, als Neukundinnen und Neukunden nur noch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zuzulassen, ist auf breite Kritik durch die Freie Wohlfahrtspflege gestoßen.
Für Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW, ist der geplante Aufnahmestopp "Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten", die Entscheidung widerspreche den Grundsätzen der Tafeln.
Ein Artikel mit einem O-Ton von Christian Woltering kann hier gelesen werden: .
https://www.ksta.de/panorama/kritik-an-essener-tafel-aufnahmestopp-ist--wasser-auf-die-muehlen-der-rechtspopulisten--29769538
Ein Statement von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, finden Sie hier:
http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/stellungnahmen-und-positionen/statement-von-ulrich-schneider-zur-essener-tafel/
Die Kritik der Diakonie finden Sie hier:
http://www.infranken.de/ueberregional/diakonie-kritisiert-aufnahmestopp-der-essener-tafel-fuer-auslaender;art55462,3204611
Die Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz (nak) finden Sie hier:
https://www.nationale-armutskonferenz.de/2018/02/27/aufnahmestopp-der-essener-tafel-ist-ein-alarmsignal/
Einen lesenswerten Kommentar zum Thema finden Sie hier:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/essener-tafel-die-vermessung-der-armut-1.3884771


Und hier eine geniale Antwort, diese hat Michel Abdollahi (Der deutsche Schäferhund) auf Facebook gegeben: https://tinyurl.com/ybzyhybs

3. Sozialrecht Justament: Neue Auflage der modifizierten Zuflusstheorie
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Der Kollege Bernd Eckard hat in seinem neuesten Sozialrecht Justament: Die »modifizierte Zuflusstheorie« 2018 – zur Anrechnung von Einkommen im SGB II grundlegend überarbeitet. 
Die »modifizierte Zuflusstheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt. Meine Darstellung der »modifizierten Zuflusstheorie« hat im Internet eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte »Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen, die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung im Jahr 2017 notwendig gemacht haben. Die Neufassung 2018 enthält dagegen weniger umfangreiche Ergänzungen. Die 2018 neugefassten Teile der Darstellung sind mit einem roten Balken links des Textes versehen. Diese gibt es hier zum Download: https://tinyurl.com/y93nf8zb


4. LSG Niedersachsen-Bremen: § 2 AsylbLG aufstockend zu Ausbildungsentgelt und BAB bei Duldung
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Hier endlich einmal eine positive Gerichtsentscheidung (13.02.2018, L 8 AY 1/18 B ER) zur Anwendung der Härtefallregelung des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XII / § 2 AsylbLG: Das LSG NDS hat einen Anspruch auf Leistungen nach § 2 AsylbLG ergänzend
zu Ausbildungsentgelt und BAB für einen geduldeten Auszubildenden festgestellt. Es sieht
eine besondere Härte als gegeben an, wenn das Ausbildungsgehalt und die BAB
zusammen den individuellen Bedarf nicht decken und hat daher angeordnet ergänzende §
2-Leistungen zu erbringen. Das LSG begründet dies auch mit der Ungleichbehandlung von SGB II-Berechtigten (die seit August 2016 auch während Ausbildungen stets aufstocken können) und SGB XII / § 2 AsylbLG-Berechtigten (die dies nicht können) und stellt die Frage, ob es sich bei dieser Ungleichbehandlung um eine unzulässige „willkürlich ungleiche Behandlung wesentlich gleicher Sachverhalte“ handele. Das LSG sieht einen Härtefall als gegeben an, weil nunmehr „der Gesetzgeber jedoch andere Prioritäten (setze): hilfebedürftige junge Menschen sollen vorrangig eine Berufsausbildung aufnehmen bzw. beenden, auch wenn sie infolge dessen u. U. für mehrere Jahre auf staatliche Hilfe angewiesen sind (vgl. BT-Drs. 18/8041 Seite 29). Dieser Perspektivwechsel ist im Rahmen der Härtefallprüfung zu berücksichtigen.

Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/yap6tlsw  


5. Für den 14. April 2018 „europaweiter“ Naziaufmarsch in Dortmund geplant – Protest nötig
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Für den 14. April 2018 mobilisieren Dortmunder Nazis der Partei „Die Rechte“ europaweit zu einer Demonstration nach Dortmund – diesmal im Verbund mit anderen europäischen Nazis unter einem Motto, das starke Anklänge an den Nationalsozialismus hat („Europa Erwache!“).
In vielen Teilen Europas sind rechte Bewegungen und Parteien auf dem Vormarsch. Anknüpfend an diese Stimmung versuchen nun auch die Dortmunder Nazis sich mit einem neuen Format zu etablieren bzw. ihre Position in der europäischen extremen Rechten zu festigen.

Dem muss entgegengetreten werden, mehr dazu hier: http://www.blockado.info/gegen-den-naziaufmarsch-am-14-april-2018/#more-2053

Zehn rechtsradikale Straftaten pro Tag – so viele wurden 2017 im Schnitt in Nordrhein-Westfalen verübt. Klarer Anführer der Statistik mit 250 Straftaten: Dortmund, an dritter Stelle steht Wuppertal. Mehr dazu hier:  https://www.vice.com/de/article/qveydx/mehr-rechtsradikale-straftaten-als-irgendwo-sonst-diese-stadt-fuhrt-nrw-an


6. Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht für Versammlungsleiter*innen am 10./11. Nov. 2018 in Wuppertal
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Dann möchte ich hier auf eine spezielle Sache hinweisen, der Verein Tacheles bietet (leider erst sehr spät im Jahr) eine Fortbildung zum Versammlungs- und Polizeirecht an.
Diese Fortbildung richtet sich an Veranstalter*innen, Anmelder*innen von Versammlungen und Versammlungsleiter*innen, die in der emanzipatorischen und antifaschistischen Bewegung aktiv sind.
Fortbildungsziel ist, den Teilnehmer*innen einen strukturierten Überblick über das Versammlungsrecht, von der Anzeige bis zur Auflösung, sowie ein grundlegendes Verständnis der Rechtsschutzmöglichkeiten zu verschaffen.
Die rechtlichen Grundlagen und Grundzüge des Versammlungsrechts werden vornehmlich aus Perspektive von Anmelder*innen und Versammlungsleiter*innen dargestellt. Dabei wird mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung auf alle relevanten, angrenzenden Rechtsgebiete eingegangen werden; insbesondere auf das Polizeirecht NRW, sowie das für Versammlungsleiter*innen einschlägige Versammlungsstrafrecht.
Es werden Spielräume und Handlungsmöglichkeiten, sinnvolle und mögliche Interventionspunkte gegen repressive Polizeistrategien aber auch (rechtlichen) Grenzen herausgearbeitet werden und anhand von praktischen Beispielen und Übungen Handlungskompetenz in der Inanspruchnahme bzw. Verteidigung von Versammlungsgrundrechten bei der verantwortlichen Durchführung von Demonstrationen vermittelt.
Referenten:  RA Rasmus Kahlen, Göttingen u. RA Christian Woldmann, Hamburg Kosten: 50 € zzgl. Verpflegung
Weitere Details und Anmeldungsbögen gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/fortbildungen-von-tacheles/




7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de  melden
 


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an: 

-    am  09./10. April      in Dresden  
-     am 22./23. Mai        in Stuttgart  (1 Platz noch frei)
-     am 28./29. Mai        in Frankfurt
-     am 30./31. Mai        in Hamburg
-     am 04./05. Juni        in Wuppertal
-     am 01./02. Aug.      in Frankfurt    
-     am 06./07. Aug.      in Saarbrücken

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de     


9.   SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März         in Wuppertal (1 Platz noch frei)
- am 27. - 31. Aug.          in Hamburg
- am 17. - 21. Sept.          in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
-       08./09. August            in Koblenz      

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


11.
  SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-        am 15. Mai       in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

12.   SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März         in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de  

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-       am 13. April    in Wuppertal   
-       am 14. Mai      in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de    
14.  Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
- am 21. Juni  in Frankfurt  
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de    

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich
-        am 03. April     in Wuppertal
-       
am 24. Mai       in Stuttgart
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Diese finden statt:
-          am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
-          am 10./11. September in Frankfurt/M,
-          am 9./10. Oktober in Stuttgart
-          am 13./14. November in Leipzig

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht 

17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
-          am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

 So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé

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