Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 09/2019 vom 02.03.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Der neue „Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z“ für 2019/2020 ist raus und erhältlich
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Der neue Leitfaden ist nun fertig. Die nun 30. Ausgabe leuchtet in einem herrlichen Rot.
Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von 38 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde.
Autoren dieser Ausgabe: + Matthias Butenob, LAG Schuldnerberatung und RA, Hamburg + Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Berlin + Volker Gerloff, RA, Berlin + Helge Hildebrandt, RA, Kiel + Annette Höpfner, RA'in, Halle + Frank Jäger, Tacheles e.V. und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal + Lars Johann, RA, Wuppertal + Uwe Klerks, RA, Duisburg + Claudia Mehlhorn, Dozentin für Krankenversicherungsrecht, Berlin + Volker Mundt, RA, Berlin + Sylvia Pfeiffer, Dozentin für Sozialrecht, Berlin + Joachim Schaller, RA, Hamburg + Sven Schumann, RA, Stein bei Nürnberg + Harald Thomé, Tacheles e.V. und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal + Claudius Voigt, Sozialarbeiter, GGUA Flüchtlingshilfe, Münster
Er kann jetzt bestellt werden! Die Auslieferung dauert aber ein paar Tage. Der neue Leitfaden hat 770 Seiten und kostet 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands.
Bestellung ausschließlich über den Verlag mit folgendem Link: http://www.dvs-buch.de/
Hinweis: Bitte nicht ungeduldig werden, der Verlag kriegt jetzt Unmengen von Bestellungen, das wird eine Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!
2. Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG
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Rechtsanwalt Joachim Schaller (Hamburg) hat wieder mal sein geniales und umfassendes Skript zum Thema Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG aktualisiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Skript ist ein Muss für alle die mit der Existenzsicherung von Auszubildenden beschäftigt sind. Das Skript vom 06.02.2019 gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2395/
3. Öffentliche Anhörung zu den KdU im Sozialausschuss des Bundestag am 18. März
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Die Unterkunftskosten sind einer der großen Probleme im SGB II. Im Jahr 2016 wurden bundesweit fast 600 Mio. Euro nicht von den Jobcentern übernommen. Dazu gibt es eine bundesweite Aufstellung wie viel KdU in welchem Ort und in welchem Bundesland nicht übernommen wurden. Diese gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
Um Lösungen zu erarbeiten gibt es nun am 18. März eine öffentliche Anhörung zu den KdU, die Unterlagen dazu gibt es hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11#
4. Beitragsschulden im Krankenkassenrecht
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Die Kollegin Claudia Mehlhorn hat ihren Fachaufsatz: Beitragsschulden im Krankenkassenrecht aufgrund verschiedenster wichtiger Änderungen ab 2019 aktualisiert und stellt diese hier zur Verfügung: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2358/
5. Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben
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Also ein Euro zurückzufordern kostet also 3,33 EUR. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro.
Das berichtet Henrike Roßbach von der SZ auf der Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker erfragt hat.
Roßbach dazu: Dass Kleinvieh auch Mist macht, ist das Lieblingssprichwort der Sparsamen. Besonders zur Sparsamkeit angehalten ist hierzulande natürlich die Verwaltung; schließlich arbeitet sie nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem der steuer- und gebührenzahlenden Bürger. Allerdings ist es eine zweischneidige Sache, in Behörden immer auch den Pfennig zu ehren: Denn es kostet Geld, sich ums Kleingeld zu kümmern - manchmal sogar mehr, als es bringt und kommt in einem Kommentar zum Ergebnis: Schluss mit der Millionen-Verschwendung!
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die SZ dazu: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderung-zahlen-kosten-1.4345680 , die Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderungen-101.html
6. Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze im SGB XII angehoben. Da die Münchner Anhebung dem BMJV erst nachträglich bekannt wurde, musste am 21. Februar 2019 eine zweite Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen, die rückwirkend in Kraft trat.
Die 2. PKH-Bekanntmachung 2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 27.02.2019 veröffentlicht (BGBl. 2019, 161) und bringt folgende Veränderungen:
Infoblatt zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Info_PKH-Rechenbogen_2019-PKHB.pdf
Berechnungsbogen zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/PKH-Rechenbogen_2019-Endfassung-a.pdf
7. Änderung bei Anzeigen im Newsletter
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Im Newsletter können, zu Gunsten des Vereins Tacheles, Anzeigen geschaltet werden. Er richtet sich an 65.000 Adressat*innen bundesweit. Durch eine Anzeige könnten z.B. kurzfristig Veranstaltungen und Kurse beworben werden, Hinweise auf Bucherscheinungen erfolgen oder Stellenanzeigen für neue Mitarbeiter*innen geschaltet werden.
Dazu gibt es ab sofort eine neue Preispolitik, eine kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 € und eine große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
Ihr/Sie sollt die Preise kennen und so wissen, dass im Bedarfsfall immer eine Anzeige auch kurzfristig geschaltet werden kann.
Die Erlöse der Anzeigen gehen zu 100 % an den Verein Tacheles.
Kontakt für Anzeigen: info@harald-thome.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 02./03. April in Frankfurt
- 08./09. April in Augsburg
- 15./16. April in Hamburg
- 17./18. April in Erfurt
- 29./30. April in Stuttgart
- 06./07. Mai in Wuppertal
- 13./14. Mai in Berlin
- 15./16. Juli in München
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 20./21. März in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 20. - 24. Mai in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
- am 11./12. März in Frankfurt
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:
- 22. März in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 08. März in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 01. März in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 15. März in Wuppertal
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- 05. April in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 04./05.03. in Berlin
- 08./09.04. in Wuppertal
- 27./28.05. in Stuttgart
- 15./16.05. in Hamburg-Harburg
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 06.03. in Berlin
- 18.03. in Wuppertal
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Der neue „Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z“ für 2019/2020 ist raus und erhältlich
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Der neue Leitfaden ist nun fertig. Die nun 30. Ausgabe leuchtet in einem herrlichen Rot.
Der Ratgeber beruht auf vielen Jahren Beratungs- und Schulungspraxis und einem bewährten Konzept, das im Laufe von 38 Jahren "Leitfadenarbeit" entwickelt wurde.
Autoren dieser Ausgabe: + Matthias Butenob, LAG Schuldnerberatung und RA, Hamburg + Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin, Berlin + Volker Gerloff, RA, Berlin + Helge Hildebrandt, RA, Kiel + Annette Höpfner, RA'in, Halle + Frank Jäger, Tacheles e.V. und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal + Lars Johann, RA, Wuppertal + Uwe Klerks, RA, Duisburg + Claudia Mehlhorn, Dozentin für Krankenversicherungsrecht, Berlin + Volker Mundt, RA, Berlin + Sylvia Pfeiffer, Dozentin für Sozialrecht, Berlin + Joachim Schaller, RA, Hamburg + Sven Schumann, RA, Stein bei Nürnberg + Harald Thomé, Tacheles e.V. und Dozent für Sozialrecht, Wuppertal + Claudius Voigt, Sozialarbeiter, GGUA Flüchtlingshilfe, Münster
Er kann jetzt bestellt werden! Die Auslieferung dauert aber ein paar Tage. Der neue Leitfaden hat 770 Seiten und kostet 16,50 € inkl. Versand innerhalb Deutschlands.
Bestellung ausschließlich über den Verlag mit folgendem Link: http://www.dvs-buch.de/
Hinweis: Bitte nicht ungeduldig werden, der Verlag kriegt jetzt Unmengen von Bestellungen, das wird eine Zeit dauern bis die alle bearbeitet werden können!
2. Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG
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Rechtsanwalt Joachim Schaller (Hamburg) hat wieder mal sein geniales und umfassendes Skript zum Thema Ausbildungsförderung in Bezug auf SGB II / BAföG / WoGG aktualisiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das Skript ist ein Muss für alle die mit der Existenzsicherung von Auszubildenden beschäftigt sind. Das Skript vom 06.02.2019 gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2395/
3. Öffentliche Anhörung zu den KdU im Sozialausschuss des Bundestag am 18. März
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Die Unterkunftskosten sind einer der großen Probleme im SGB II. Im Jahr 2016 wurden bundesweit fast 600 Mio. Euro nicht von den Jobcentern übernommen. Dazu gibt es eine bundesweite Aufstellung wie viel KdU in welchem Ort und in welchem Bundesland nicht übernommen wurden. Diese gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903073.pdf
Um Lösungen zu erarbeiten gibt es nun am 18. März eine öffentliche Anhörung zu den KdU, die Unterlagen dazu gibt es hier: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11#
4. Beitragsschulden im Krankenkassenrecht
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Die Kollegin Claudia Mehlhorn hat ihren Fachaufsatz: Beitragsschulden im Krankenkassenrecht aufgrund verschiedenster wichtiger Änderungen ab 2019 aktualisiert und stellt diese hier zur Verfügung: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2358/
5. Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben
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Also ein Euro zurückzufordern kostet also 3,33 EUR. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro.
Das berichtet Henrike Roßbach von der SZ auf der Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker erfragt hat.
Roßbach dazu: Dass Kleinvieh auch Mist macht, ist das Lieblingssprichwort der Sparsamen. Besonders zur Sparsamkeit angehalten ist hierzulande natürlich die Verwaltung; schließlich arbeitet sie nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem der steuer- und gebührenzahlenden Bürger. Allerdings ist es eine zweischneidige Sache, in Behörden immer auch den Pfennig zu ehren: Denn es kostet Geld, sich ums Kleingeld zu kümmern - manchmal sogar mehr, als es bringt und kommt in einem Kommentar zum Ergebnis: Schluss mit der Millionen-Verschwendung!
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die SZ dazu: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderung-zahlen-kosten-1.4345680 , die Tagesschau: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/jobcenter-rueckforderungen-101.html
6. Neue Einkommens-Freibeträge ab 01.01.2019 für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe
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Mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nicht nur der Bundesgesetzgeber die bundesweit (fast einheitlich) gehandhabten Regelsätze, sondern auch der Stadtrat von München seine bundesweit höchsten Regelsätze im SGB XII angehoben. Da die Münchner Anhebung dem BMJV erst nachträglich bekannt wurde, musste am 21. Februar 2019 eine zweite Anpassung der PKH-Freibeträge erfolgen, die rückwirkend in Kraft trat.
Die 2. PKH-Bekanntmachung 2019 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist im Bundesgesetzblatt vom 27.02.2019 veröffentlicht (BGBl. 2019, 161) und bringt folgende Veränderungen:
Infoblatt zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Info_PKH-Rechenbogen_2019-PKHB.pdf
Berechnungsbogen zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/PKH-Rechenbogen_2019-Endfassung-a.pdf
7. Änderung bei Anzeigen im Newsletter
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Im Newsletter können, zu Gunsten des Vereins Tacheles, Anzeigen geschaltet werden. Er richtet sich an 65.000 Adressat*innen bundesweit. Durch eine Anzeige könnten z.B. kurzfristig Veranstaltungen und Kurse beworben werden, Hinweise auf Bucherscheinungen erfolgen oder Stellenanzeigen für neue Mitarbeiter*innen geschaltet werden.
Dazu gibt es ab sofort eine neue Preispolitik, eine kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 € und eine große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
Ihr/Sie sollt die Preise kennen und so wissen, dass im Bedarfsfall immer eine Anzeige auch kurzfristig geschaltet werden kann.
Die Erlöse der Anzeigen gehen zu 100 % an den Verein Tacheles.
Kontakt für Anzeigen: info@harald-thome.de
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:
- 02./03. April in Frankfurt
- 08./09. April in Augsburg
- 15./16. April in Hamburg
- 17./18. April in Erfurt
- 29./30. April in Stuttgart
- 06./07. Mai in Wuppertal
- 13./14. Mai in Berlin
- 15./16. Juli in München
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 20./21. März in Hamburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am
- 20. - 24. Mai in Wuppertal
- 23. – 27. Sept. in Berlin.
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
- am 11./12. März in Frankfurt
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:
- 22. März in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- 08. März in Wuppertal
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- 01. März in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- 29. Mai in Wuppertal
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
- 15. März in Wuppertal
wieder an.
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- 05. April in Wuppertal
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Nächste Fortbildungen:
- 04./05.03. in Berlin
- 08./09.04. in Wuppertal
- 27./28.05. in Stuttgart
- 15./16.05. in Hamburg-Harburg
- 07./08.10. in Frankfurt/M
- 05./06.11. in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
- 06.03. in Berlin
- 18.03. in Wuppertal
- 10.09. in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé