Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 09/2018 vom 03.03.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. SG Hannover: zu den Ansprüchen nach § 21 Abs. 6 SGB II gehört auch ein Tablet
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Das SG Hannover hat in einem rechtskräftigen Eilverfahren (Beschluss v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER) ein Jobcenter dazu verurteilt, ein Tablet für einen Schüler in Höhe von 369,90 € zu übernehmen.
Anspruchsgrundlage für solche Bildungskosten ist die verfassungskonforme Auslegung des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II. Bildungskosten sind in der Regel kein laufender Bedarf. Da die Deckung dieses Bedarfs verfassungsrechtlich zur Sicherung des Existenzminimums aber erforderlich ist, hat eine analoge Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II zu erfolgen, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden. Für Bedarfsspitzen, also größere einmalige Bildungsbedarfe, gibt es keine Anspruchsgrundlage, es ist somit zu einer planwidrigen Regelungslücke gekommen, die nun verfassungskonform durch Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II zu füllen ist (LSG NDS v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17; SG Hildesheim v. 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15; SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER).
Das dahingehende Urteil ist hier veröffentlicht: https://tinyurl.com/ycukezoy
Ein Artikel in der HAZ dazu hier: https://tinyurl.com/yalmc769
Es entwickelt sich jetzt so langsam und endlich eine Rechtsprechung heraus, nach denen auch einmalige Schulbedarfe und auch PC‘s von den Jobcentern zu übernehmen sind. Endlich! Insgesamt muss dabei aber noch einiges geklärt werden.
Es ist Leistungsbeziehern nun zu empfehlen Schulbedarfsanträge zu stellen und die Ansprüche durch Gerichtsverfahren klären zu lassen.
2. E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung
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Für den Bund und somit auch Bundesbehörden gilt seit dem 1. Aug. 2013 E-Government-Gesetz – EgovG. Hintergrund dazu hier: https://tinyurl.com/y7xxgkjp
Im Kern bedeutet das, die Bundesbehörden müssen einen De-Mail-Zugang schaffen. De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und meist nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. In einer Reihe von Bundesländern gibt es auch E-Government-Gesetze, so beispielsweise seit dem 01.01.2018 auch in NRW. (Übersicht hier: https://tinyurl.com/yahbl89b)
Jetzt kommt der Pferdefuß: von der Pflicht einen De-Mail-Zugang schaffen sind die Jobcenter (siehe § 1 Abs. 5 Nr. 3 EGovG http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/__1.html ) und auch im Landesgesetz NRW (§ 1 Abs. 4 Nr. 3 EGovG NRW) ausgenommen.
Jetzt wird es spannend: haben die entsprechenden Behörden in ihrer Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf das jeweilige E-Government-Gesetz gilt diese als unrichtig erteilt. Unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrungen werden nicht nach einem Monat, sondern erst nach einem Jahr bestandskräftig, so § 66 Abs. 2 SGG / § 58 Abs. 2 VwGO. Die Widerspruchsfrist oder die Klagefrist beträgt nunmehr ein Jahr.
In der Praxis heißt das beispielsweise für NRW, dass in den Rechtsmittelbelehrungen vom Sozial-, Wohngeld-, oder BAföG-Amt ein Hinweis auf die Einlegung des Widerspruchs per De-Mail enthalten sein muss, wenn das nicht der Fall ist, ist der Bescheid erst nach einem Jahr rechtskräftig bzw. die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr. Das gilt leider nicht für die Jobcenter.
Dazu ein Artikel in Heise.de: https://tinyurl.com/ycw26m76 mit Verweis und Abdruck eines Urteils des VGH Ba-Wü v. 05.02.2018 – A 11 S 192/18.
3. SG Düsseldorf: 50 Euro Taschengeld sind nicht auf Hartz IV anzurechnen
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Das SG Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.06.2017 - S 12 AS 3570/15 (rechtskräftig) entschieden, dass 50 Euro Taschengeld der Großmutter an den SGB II-Leistungsberechtigten wegen grober Unbilligkeit nicht auf SGB II-Leistungen anzurechnen sind. Das SG Düsseldorf bezieht sich dabei auf § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II, nach dem eine grobe Unbilligkeit dann vorliegt, wenn der Einsatz der Einnahmen zum Lebensunterhalt anders als im Regelfall durch Hinzutreten atypischer Umstände als übermäßig hart, d.h. als nicht zumutbar oder als in hohem Maße unbillig erscheint. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass der Kläger das zugeflossene Taschengeldes nach seinem glaubhaften Vortrag dazu nutzte, um davon Bewerbungsaktivitäten (Fahrtkosten, Bewerbungsschreiben etc.) zu finanzieren. Daher hat das Taschengeld, insofern es nicht ½ des Regelsatzes in der Stufe 1 übersteigt anrechnungsfrei zu bleiben.
Das Urteil gibt es hier: https://tinyurl.com/y7ue93rt
Auf Juris eine Kurzzusammenfassung: https://tinyurl.com/ydx3h4yh
4. BAMF lädt im schriftlichen Verfahren anerkannte Geflüchtete zum Gespräch
----------------------------------------------------------------------------
Das BAMF bittet anerkannte Geflüchtete zum Gespräch. Es besteht auch die Gefahr, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Für ein Widerrufsverfahren gibt es einen klaren gesetzlich vorgesehenen Weg, es besteht der dringende Verdacht, dass dieser umgangen werden soll. Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/yczdqzck
5. Arbeitshilfe: Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
---------------------------------------------------------------------
Die Duldung für die Ausbildung ist momentan ein zentrales Thema für die Kolleg*innen in den Flüchtlingsberatungsstellen oder im Jugendmigrationsdienst. Durch eine Ausbildung kann nicht nur die Teilhabe und Integration gefördert, sondern unter Umständen auch eine Aufenthaltsperspektive geschaffen werden.
Dazu einer brandaktuelle Arbeitshilfe der GGUA, in der grundlegende Überblicke zu den Möglichkeiten der sozialrechtlichen Finanzierung gegeben werden.
Diese gibt es hier: https://tinyurl.com/yawggx94
6. Europäische Datenschutz-Grundverordnung, gilt ab dem 25. Mai 2018
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Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und mit ihr ein Regelwerk, an welches sich alle in der EU tätigen Unternehmen und Organisationen halten müssen. Die verschärften Datenschutzbestimmungen sollen zum einen dem Schutz personenbezogener Daten dienen und somit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, zum anderen sollen sie die Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen gewährleisten.
An die Unternehmen und Organisationen sind damit einhergehend bestimmte Pflichten und Vorschriften verbunden, deren Einhaltung Vorrausetzung einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO sind.
Zur Unterstützung möchte ich hier auf den von der EU-Kommission herausgegebenen Leitfaden hinweisen, der speziell für diesen Zweck konzipiert wurde:
https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
===================================
Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 09./10. April in Dresden
- am 17./18. Mai in Hamburg
- am 22./23. Mai in Stuttgart
- am 28./29. Mai in Frankfurt
- am 30./31. Mai in Hamburg
- am 4./5. Juni in Wuppertal
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März in Wuppertal (noch 2 Plätze frei)
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 08./09. August in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 13. April in Wuppertal
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
========================================================
Diese Fortbildung biete ich
- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. September in Frankfurt/M,
- am 9./10. Oktober in Stuttgart
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
============================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. SG Hannover: zu den Ansprüchen nach § 21 Abs. 6 SGB II gehört auch ein Tablet
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Das SG Hannover hat in einem rechtskräftigen Eilverfahren (Beschluss v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER) ein Jobcenter dazu verurteilt, ein Tablet für einen Schüler in Höhe von 369,90 € zu übernehmen.
Anspruchsgrundlage für solche Bildungskosten ist die verfassungskonforme Auslegung des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 6 SGB II. Bildungskosten sind in der Regel kein laufender Bedarf. Da die Deckung dieses Bedarfs verfassungsrechtlich zur Sicherung des Existenzminimums aber erforderlich ist, hat eine analoge Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II zu erfolgen, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden. Für Bedarfsspitzen, also größere einmalige Bildungsbedarfe, gibt es keine Anspruchsgrundlage, es ist somit zu einer planwidrigen Regelungslücke gekommen, die nun verfassungskonform durch Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II zu füllen ist (LSG NDS v. 11.12.2017 - L 11 AS 349/17; SG Hildesheim v. 22.12.2015 - S 37 AS 1175/15; SG Hannover v. 06.02.2018 - S 68 AS 344/18 ER).
Das dahingehende Urteil ist hier veröffentlicht: https://tinyurl.com/ycukezoy
Ein Artikel in der HAZ dazu hier: https://tinyurl.com/yalmc769
Es entwickelt sich jetzt so langsam und endlich eine Rechtsprechung heraus, nach denen auch einmalige Schulbedarfe und auch PC‘s von den Jobcentern zu übernehmen sind. Endlich! Insgesamt muss dabei aber noch einiges geklärt werden.
Es ist Leistungsbeziehern nun zu empfehlen Schulbedarfsanträge zu stellen und die Ansprüche durch Gerichtsverfahren klären zu lassen.
2. E-Government-Gesetze und Folgen für die Rechtsbehelfsbelehrung
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Für den Bund und somit auch Bundesbehörden gilt seit dem 1. Aug. 2013 E-Government-Gesetz – EgovG. Hintergrund dazu hier: https://tinyurl.com/y7xxgkjp
Im Kern bedeutet das, die Bundesbehörden müssen einen De-Mail-Zugang schaffen. De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und meist nachweisbaren“ Kommunikation im Internet. In einer Reihe von Bundesländern gibt es auch E-Government-Gesetze, so beispielsweise seit dem 01.01.2018 auch in NRW. (Übersicht hier: https://tinyurl.com/yahbl89b)
Jetzt kommt der Pferdefuß: von der Pflicht einen De-Mail-Zugang schaffen sind die Jobcenter (siehe § 1 Abs. 5 Nr. 3 EGovG http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/__1.html ) und auch im Landesgesetz NRW (§ 1 Abs. 4 Nr. 3 EGovG NRW) ausgenommen.
Jetzt wird es spannend: haben die entsprechenden Behörden in ihrer Rechtsmittelbelehrung keinen Hinweis auf das jeweilige E-Government-Gesetz gilt diese als unrichtig erteilt. Unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrungen werden nicht nach einem Monat, sondern erst nach einem Jahr bestandskräftig, so § 66 Abs. 2 SGG / § 58 Abs. 2 VwGO. Die Widerspruchsfrist oder die Klagefrist beträgt nunmehr ein Jahr.
In der Praxis heißt das beispielsweise für NRW, dass in den Rechtsmittelbelehrungen vom Sozial-, Wohngeld-, oder BAföG-Amt ein Hinweis auf die Einlegung des Widerspruchs per De-Mail enthalten sein muss, wenn das nicht der Fall ist, ist der Bescheid erst nach einem Jahr rechtskräftig bzw. die Widerspruchsfrist beträgt ein Jahr. Das gilt leider nicht für die Jobcenter.
Dazu ein Artikel in Heise.de: https://tinyurl.com/ycw26m76 mit Verweis und Abdruck eines Urteils des VGH Ba-Wü v. 05.02.2018 – A 11 S 192/18.
3. SG Düsseldorf: 50 Euro Taschengeld sind nicht auf Hartz IV anzurechnen
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Das SG Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.06.2017 - S 12 AS 3570/15 (rechtskräftig) entschieden, dass 50 Euro Taschengeld der Großmutter an den SGB II-Leistungsberechtigten wegen grober Unbilligkeit nicht auf SGB II-Leistungen anzurechnen sind. Das SG Düsseldorf bezieht sich dabei auf § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II, nach dem eine grobe Unbilligkeit dann vorliegt, wenn der Einsatz der Einnahmen zum Lebensunterhalt anders als im Regelfall durch Hinzutreten atypischer Umstände als übermäßig hart, d.h. als nicht zumutbar oder als in hohem Maße unbillig erscheint. Im vorliegenden Fall war zu berücksichtigen, dass der Kläger das zugeflossene Taschengeldes nach seinem glaubhaften Vortrag dazu nutzte, um davon Bewerbungsaktivitäten (Fahrtkosten, Bewerbungsschreiben etc.) zu finanzieren. Daher hat das Taschengeld, insofern es nicht ½ des Regelsatzes in der Stufe 1 übersteigt anrechnungsfrei zu bleiben.
Das Urteil gibt es hier: https://tinyurl.com/y7ue93rt
Auf Juris eine Kurzzusammenfassung: https://tinyurl.com/ydx3h4yh
4. BAMF lädt im schriftlichen Verfahren anerkannte Geflüchtete zum Gespräch
----------------------------------------------------------------------------
Das BAMF bittet anerkannte Geflüchtete zum Gespräch. Es besteht auch die Gefahr, dass solch ein Gespräch bzw. dessen Ergebnis zum Anlass genommen wird, um ein Widerrufsverfahren einzuleiten. Für ein Widerrufsverfahren gibt es einen klaren gesetzlich vorgesehenen Weg, es besteht der dringende Verdacht, dass dieser umgangen werden soll. Mehr dazu hier: https://tinyurl.com/yczdqzck
5. Arbeitshilfe: Die Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
---------------------------------------------------------------------
Die Duldung für die Ausbildung ist momentan ein zentrales Thema für die Kolleg*innen in den Flüchtlingsberatungsstellen oder im Jugendmigrationsdienst. Durch eine Ausbildung kann nicht nur die Teilhabe und Integration gefördert, sondern unter Umständen auch eine Aufenthaltsperspektive geschaffen werden.
Dazu einer brandaktuelle Arbeitshilfe der GGUA, in der grundlegende Überblicke zu den Möglichkeiten der sozialrechtlichen Finanzierung gegeben werden.
Diese gibt es hier: https://tinyurl.com/yawggx94
6. Europäische Datenschutz-Grundverordnung, gilt ab dem 25. Mai 2018
-----------------------------------------------------------------------------
Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten und mit ihr ein Regelwerk, an welches sich alle in der EU tätigen Unternehmen und Organisationen halten müssen. Die verschärften Datenschutzbestimmungen sollen zum einen dem Schutz personenbezogener Daten dienen und somit die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, zum anderen sollen sie die Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen gewährleisten.
An die Unternehmen und Organisationen sind damit einhergehend bestimmte Pflichten und Vorschriften verbunden, deren Einhaltung Vorrausetzung einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO sind.
Zur Unterstützung möchte ich hier auf den von der EU-Kommission herausgegebenen Leitfaden hinweisen, der speziell für diesen Zweck konzipiert wurde:
https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de
7. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
===================================
Zur Fortführung und Aufrechterhaltung der Beratungsarbeit von Tacheles suchen wir Menschen, die sich in der Sozialberatung dauerhaft engagieren wollen. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, viel Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, die sich vorstellen können solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de melden
8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 09./10. April in Dresden
- am 17./18. Mai in Hamburg
- am 22./23. Mai in Stuttgart
- am 28./29. Mai in Frankfurt
- am 30./31. Mai in Hamburg
- am 4./5. Juni in Wuppertal
- am 01./02. Aug. in Frankfurt
- am 06./07. Aug. in Saarbrücken
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
----------------------------------------------
Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März in Wuppertal (noch 2 Plätze frei)
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
- am 17. - 21. Sept. in Wuppertal
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 08./09. August in Koblenz
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
------------------------------------------------------------------------------------
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 13. April in Wuppertal
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
14. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete ==============================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Diese finden statt:
- am 2./3. Mai in Hamburg-Harburg
- am 10./11. September in Frankfurt/M,
- am 9./10. Oktober in Stuttgart
- am 13./14. November in Leipzig
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
============================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Diese finden statt:
- am 11. September in Stuttgart
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé