Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 08/2021 vom 14.02.2021


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1.  Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling: im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!
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Die BA hat am 1. Februar 2021 eine Weisung veröffentlicht, nach der die Jobcenter für alle Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug zur Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte im Rahmen eines Zuschusses verpflichtet werden, wenn sie nicht anderweitig (z. B. als Leihgeräte) bereitgestellt werden. Das ist erst einmal sehr erfreulich.
Für den Rechtskreis des SGB XII gibt es jetzt auch eine Weisung des BMAS, nach der hier auch digitale Endgeräte auf Zuschussbasis zu gewähren sind.

Die BA Weisung gibt es hier:  https://t1p.de/esjv
Die BMAS Weisung gibt es hier: https://t1p.de/ormb

Dementsprechend haben wir von Tacheles unsere Infos und Musteranträge zum Anspruch auf digitale Endgeräte überarbeitet, den Text und die Musterschreiben gibt es hier:  https://t1p.de/7tzl

Es ist zu empfehlen, jetzt die Betroffenen darauf aufmerksam zu machen, örtliche Vernetzungen zu nutzen und aktiv zu werden.


Aufforderung an BMAS und BA: Hier sollten BMAS und die BA noch ein bisschen nach nivellieren und eine klare Position zu Geflüchteten mit Grundleistungen, zu Jugendlichen die Jugendhilfeleistungen erhalten und eine Position zu Schüler*innen und Schülern oberhalb 25 Jahren erarbeiten. Außerdem zu Geflüchteten, die Sprachkurse machen und sonstigen Auszubildenden. Es müsste auch klargestellt werden, dass digitale Endgeräte und Schulbücher nicht im Mindestabsetzbetrag des § 11b Abs. 2 Nr. 5 SGB II umfasst sind, sondern ein zusätzlicher Anspruch besteht.


2. Überlegungen zum Umgang mit anhängigen Widersprüchen und Klagen
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Es wird eine Reihe Menschen geben, die Widersprüche und Klagen auf digitale Endgeräte anhängig haben. Wenn hier der Bedarf noch nicht gedeckt wurde, könnten sie darüber nachdenken, das Verfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären und nun nach der neuen Rechtslage einen erneuten, dafür aber gesicherten Anspruch geltend zu machen. Es wäre nicht nur ein gesicherter, sondern auch ein schneller Anspruch. 
Das geht natürlich nur, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt wurde und Schülerin oder Schüler immer noch ohne digitales Gerät (und Drucker) ist.


3. Begleitender Druck zum Gesetzgebungsverfahren zum Thema Corona – Zuschlag: Petition: Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt! / Bitte mitzeichnen
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Im Moment läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Sozialpaket III, dabei geht es auch darum, ob und in welcher Höhe Corona-Soforthilfen für einkommensschwache Haushalte erbracht werden. Dazu gibt es ein Bündnis von 41 bundesweiten Organisationen die hier Forderungen aufstellen und eine Petition.
Die Kernforderungen sind:
... die bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro für alle Menschen, die auf existenzsichernde Leistungen wie etwa Hartz IV angewiesen sind. Denn schon vor Corona fehlte es den Armen an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe.
... für die Dauer der Krise einen pauschalen Mehrbedarfszuschlag in der Grundsicherung von 100 Euro pro Kopf und Monat. Denn es entstehen durch Corona zusätzliche Bedarfe durch wegfallende Schulessen, Preissteigerungen bei Obst und Gemüse, Mehrausgaben für Hygieneartikel und Masken oder Spielzeug und Bücher für Kinder im Lockdown.
... für die Dauer der Krise ein Verbot von Zwangsräumungen und die Aussetzung von Kreditrückzahlungen, um einkommensarme Menschen vor Corona-bedingtem Wohnungsverlust und Existenznot zu schützen.
 Mehr dazu hier: https://www.campact.de/corona-nothilfen/
Mittlerweile haben fast 125.000 Organisationen und Menschen die Petition unterstützt. Ich halte persönlich von Petitionen relativ wenig, aber es ist ein Mittel Druck auszuüben und hier muss außer Almosen etwas passieren!

Hier ist der aktuelle Gesetzesentwurf zum Sozialschutzpaket III: https://t1p.de/z2yx

4. Beschluss des SG Karlsruhe zu Corona-Schutzmasken oder Geldleistungen
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Das SG Karlsruhe hat in einem rechtskräftigen Beschluss das beklagte Jobcenter verurteilt, entweder wöchentlich 20 FFP 2- Masken kostenlos zur Verfügung zu stellen, oder den Antragsteller mit Geldbeträgen zum Kauf der Masken auszustatten.
Mehr dazu auf Juris: https://t1p.de/2wme
Und hier die Entscheidung im Volltext:    https://t1p.de/dj9x

Die Argumentation des Gerichts: „Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Nach drei Monaten Lockdown müssten Arbeitsuchende wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.
Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssten sie sich nicht verweisen lassen. Diese seien für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in der Straßenbahn, im Supermarkt, im Treppenhaus, im Wartezimmer, in der Leichenhalle, etc. – auch angesichts der Virusvarianten – nicht gut genug geeignet“.

Das wird jetzt eine spannende Debatte eröffnen, vielleicht sollte sich die Politik dazu durchringen lieber freiwillig 100 EUR Corona-Soforthilfe zu zahlen.

 
5. Grundsicherung im Alter beantragen: Der neue Freibetrag in § 82a SGB XII führt zu einer deutlichen Ausweitung der Grundsicherungsberechtigten - Betroffene müssen Ihre Ansprüche sichern
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Die Grundrente war lange umstritten, Seit 1. Januar 2021 gibt es sie. Gesehen hat sie noch keiner, weil die Ermittlung der Voraussetzungen und die komplizierte Berechnung zu ersten Ergebnissen erst im Sommer 2021 führen werden. Einige Berechtigte werden auch bis Ende 2022 warten müssen. Beantragt werden muss die Grundrente nicht. Sie wird automatisch berechnet und gegebenenfalls bewilligt und dann auch nachgezahlt.
Gleichzeitig mit der Grundrente ist ein neuer § 82a SGB XII geschaffen worden, der für Berechtigte auf Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung einen neuen Freibetrag von bis zu 223 € monatlich enthält. Voraussetzung sind 33 sogenannte Grundrentenjahre. wenn diese erfüllt sind, gibt es den neuen Freibetrag auf Alterseinkünfte.
Da Grundsicherung im Unterschied zur Grundrente nicht automatisch bewilligt wird, sondern beantragt werden muss, kann es in vielen Fällen angezeigt sein, zumindest vorsorglich Grundsicherung zu beantragen. Näheres in einem Artikel des Pari: https://t1p.de/buk6

6. Ankündigung: Nun ist der neue Leitfaden fast fertig – im April kommt er raus
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So, nun ist der neue Leitfaden fast fertig, eine Datei - die letzte – ist auf der Zielgraden und muss noch eingearbeitet werden.

Wenn die letzte Datei fertig ist, müssen die letzten Verweise geprüft, das Stichwortverzeichnis ergänzt und noch ein bisschen Kleinzeug erstellt werden, dann ist die Autor*innenarbeit abgeschlossen. Der neue Leitfaden umfasst ca. 900 Seiten, rund 100 Seiten mehr als vorher.
Vorbestellt werden kann der Leitfaden hier: https://t1p.de/ka28


7. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  

-   10./11. Mai 2021          als Online-Seminar
-   07./08. Juni 2021         als Online-Seminar
-   22./23. Juni 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


  
8. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
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Diese Fortbildung habe ich neu konzeptioniert. In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit Bedrohten gegeben. Wesentlicher Teil der Fortbildung ist die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden. Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender*innen wie Mitarbeiter*innen aus der Wohnungslosen – und Obdachlosenhilfe, Beratungsstellen der Existenzsicherung und Mitarbeiter*innen aus Verbänden, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-  31. März 2021        als Online-Seminar
-  21. Juni 2021          als Online-Seminar
-  21. Juli 2021           als Online-Seminar
-  10. Sept. 2021        als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


9. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-   03. März 2021      als Online-Seminar
-   04. Mai 2021        als Online-Seminar
-   22. Juli 2021         als Online-Seminar
-   03. Sept. 2021      als Online-Seminar
-   29. Okt. 2021       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   


10. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann möchte ich auf meine Fortbildung „SGB II für die Migrationsberatung“ hinweisen. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und derjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen, bearbeitet. Details in der Ausschreibung.
Die nächsten Fortbildungen biete ich am

-   28. Mai 2021        als Online-Seminar
-   15. Juli 2021         als Online-Seminar
-   17. Aug. 2021       als Online-Seminar

an.
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

11. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

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In diesem Jahr biete ich zwei Intensivseminare an. Diese sind zunächst als Präsenzseminare geplant, wenn dies aufgrund der Pandemie-Situation nicht möglich ist, finden diese auch als Online-Seminar statt. 

In den Intensivseminaren wird bis in die Feinheiten ins SGB II eingestiegen.
Bei diesen Seminaren setzen wir uns sehr tief und geballt mit der Thematik auseinander, zu empfehlen für alle, die mit dem SGB II arbeiten.
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:

-    17. - 21. Mai 2021        Online-Seminar  
-    23. - 27. Aug. 2021       Online-Seminar   


Ausschreibung und Anmeldung hier: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

12. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar
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Eine solche, 3-tägige, Fortbildung mit ganz viel Rechnen und Bescheide prüfen wurde immer gewünscht. Das ist auch als Online-Seminar durchführbar. Da erst wenige Anmeldungen vorliegen stelle ich das Seminar mal nach vorne.
 In der Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet. Wie wird der Bedarf ermittelt, was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen, wie wird bei vorläufiger Leistungsgewährung berechnet. Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Das geht auch als Onlineseminar.
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

-   25./26./27. Mai 2021     als Online-Seminar 
-   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar 
-   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

13.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +  Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch + und vieles mehr.
Diese Fortbildung biete ich an:

-   12. April 2021       als Online-Seminar
-   31. Mai 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



14. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:

-       01. Juni 2021         als Online-Seminar
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   

15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-  05. März 2021   als Online-Seminar
-  03. Aug. 2021   als Online-Seminar
-  12. Nov. 2021   als Online-Seminar
an. 
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



16. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich wieder am

-     07. März 2021     als Online-Seminar
an. 
Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://harald-thome.de/seminare/seminare.html
Menschen aus NRW können die Fortbildungen zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlen!   



 17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

am 3./4. Mai 2021    als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht   


18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII-------------------------------------------------------------------
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das Fachseminar Unterkunftskosten findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
15. März 2021   als Online-Seminar
Infos und Anmeldung unter: www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen Harald Thomé 

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