Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 08/2019 vom 24.02.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. Heute, am 24. Februar, wird Tacheles 25 Jahre
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25 Jahre Widerstand gegen Verarmung, Entrechtung und Rassismus – und Kampf um und für Menschenrechte!
Dazu haben wir eine Pressemitteilung rausgegeben, diese gibt es hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2477/ dort wird auch auf ein paar Fotos verlinkt. Für die, die mal gucken wollen.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch einmal bedanken, bei all den Menschen, die sich auf verschiedenste  Art und Weise an den 25 Jahren Kampf beteiligt haben. In 25 Jahren waren und sind das schon ganz schön viele Menschen gewesen, die mitgestritten und für das Gelingen gesorgt haben. Viele sind dann einen anderen Weg gegangen, krank geworden, weg gezogen, haben sich beruflich anders orientiert, mit manchen sind wir auch im Konflikt auseinander gegangen. Leider sind auch schon ein paar ehemalige Mitstreiter*innen gestorben. Ich möchte mich im Namen vom Tacheles e.V. für eure Arbeit, Kraft und Initiative an dieser Stelle einfach mal bedanken.
Ich möchte mich insbesondere bei Gine, meiner Frau, bedanken, die mit mir seit fast 20 Jahren das „Kind Tacheles“ betreut und diese enorme Belastung mitträgt, weil es ihr eine Herzensangelegenheit ist. Und bei unseren fünf Kindern, die wegen unserer intensiven Beschäftigung mit unserem „sechsten Kind“ immer wieder mal zu kurz gekommen, aber trotzdem ganz gut gelungen sind. Bedanken möchte ich mich auch bei meinem Kollegen und Freund Frank Jäger, der seit über 15 Jahren mit streitet und einen ganzen Teil Verantwortung trägt. Ein ganz dickes Dankeschön an unser aktuelles Berater*innen-Team, ihr macht verdammt gute Arbeit. Und, last but not least, ein Riesen-Dankeschön an unseren Olly, der die gute Seele an der Theke und am Telefon ist, eine echte Bereicherung für alle. Ihr alle habt euren Teil beigetragen, dafür DANKE. Nur mit euch waren diese 25 Jahre möglich. Ihr wart und seid jede*r für sich großartig!

Zum Jubiläum ein Artikel in ND: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1112966.sozialhilfeverein-tacheles-wir-sind-ein-kleiner-verrueckter-haufen.html?


2. LSG NRW macht zum Leistungsausschluss von EU-Bürgern Vorlagebeschluss zum EuGH
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Das LSG hat am 14.02.2019 beschlossen, ein Verfahren, in dem es um SGB II-Leistungen für Unionsbürger geht, dem EuGH vorzulegen (Az. L 19 AS 1104/18), es geht um ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Vaters  wegen Ausbildung der Kinder.
Das beklagte Jobcenter Krefeld verweigerte dem polnischen Kläger diese Leistungen. Da er sich lediglich zum Zwecke der Arbeitsuche in Deutschland aufhalte bzw. nur über ein von demjenigen seiner Kinder zu Ausbildungszwecken abgeleitetes Aufenthaltsrecht verfüge, sei er nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Demgegenüber ging bereits das Sozialgericht Düsseldorf davon aus, dass dieser Leistungsausschluss gegen europäisches Recht verstoße und verurteilte den Beklagten zur Erbringung der begehrten Leistungen.
Das LSG hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Der Kläger habe ein aus den Aufenthaltsrechten seiner Kinder i.S.v. Art. 10 VO (EU) 492/2011 - FreizügigkeitsVO - abgeleitetes Aufenthaltsrecht. Er sei vor und während ihres regelmäßigen Schulbesuchs als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen und habe die elterliche Sorge für diese tatsächlich wahrgenommen.
Weiter: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/22_02_2019_/index.php


3. Manipulationen der Sanktionsbefürworter zum Umfang der Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht
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 Diese Sanktionskleinrechnung haben bei der Verhandlung am 15. Januar dargestellt, dass nur „3,1%" aller Hartz IV-Beziehenden sanktioniert worden, daher, handelt es sich nur um ein verschwindend kleines Problem.
Katja  Kipping von den Linken wirft Hubertus Heil nun ein „Kleinrechnen der Sanktionsbetroffenheit bei Hartz IV“ vor. Berechtigt. Vielmehr sei die reale Sanktionsbetroffenheitsquote 8,3 %.
Hier die Kipping Veröffentlichung dazu:  https://www.katja-kipping.de/de/article/1531.wie-viele-menschen-sind-wirklich-von-hartz-iv-sanktionen-direkt-betroffen.html?
Die Junge Welt spricht vom „Amt für Täuschung“ und davon, dass „seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“: https://www.jungewelt.de/artikel/349647.bestrafungspädagogik-amt-für-täuschung.html
Die Vorwürfe der Kleinrechnung der Sanktionsbetroffen sind richtig und zutreffend. Es ist schon ein starkes Stück, dass der Chef der BA und der Arbeitsminister derart das Verfassungsgericht und die Öffentlichkeit belügen.
Dann ein umfassender Bericht vom Deutschen Sozialgerichtstag zum Sanktionsverfahren und auch zur Kleinrechnung der Sanktionszahlen: http://94.186.214.5/sixcms/media.php/891/2019-02-17_Bericht_BVerfG_15012019.pdf?

4. Sozialrecht Justament 2/2019 zur Nicht-Anrechnung von dem bayrischen Familiengeld
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Bernd Eckardt zu: Familiengeld wird nicht auf SGB II-Leistungen angerechnet. Bereits angerechnetes Familiengeld wird rückwirkend erstattet.
Hier das SJ zum Download: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/2-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

5. Neuer Referent*innen-Entwurf zum "Geordnete Rückkehr Gesetz"
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Es gibt seit dem 13. Februar einen neuen Referent*innen-Entwurf zum „Geordnete Rückkehr-Gesetz“ aus dem Hause Seehofer: Referent*innen-Entwurf 13. Februar
Dazu gibt es von der GGUA eine Lesehilfe.
Ein besonders dramatischer von vielen dramatischen Punkten wäre nach dem Entwurf (wie auch schon im ersten Entwurf) die dauerhafte, systematische Entrechtung von Menschen, die aus Sicht der ABH irgendwann einmal etwas „falsch“ gemacht haben oder auch nur aus dem falschen Herkunftsland kommen – selbst wenn noch weitere, „nicht selbst zu vertretende“ Abschiebungshindernisse hinzutreten oder das „Fehlverhalten“ lange korrigiert ist: Sie sollen einen Status unterhalb der Duldung erhalten (eine „BÜVA“) und ausdrücklich von jeglichen „Integrationsmaßnahmen und Angeboten, die zur Aufenthaltsverfestigung führen können“ ausgeschlossen werden, einem dauerhaften Arbeits- und Bildungsverbot unterliegen und dauerhaft nur um 60 Prozent gekürzte Leistungen erhalten.
Georg Restle von MONITOR hat das Ganze völlig zutreffend kommentiert: „Seehofer schafft einen neuen Menschentypen: Den Rechtlosen.“ https://www.facebook.com/tagesschau/posts/10157250390564407
Hier eine Mail von Claudius Voigt vom 20.2.2019, in dem er das näher aufdröselt: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Mail_Claudius_20.2.2019.pdf

6. Eine großartige und wirklich bewegende Rede von Sea-Watch-Kapitänin Pia Klemp
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Dann möchte ich auf eine großartige und wirklich bewegende Rede von Sea-Watch-Kapitänin Pia Klemp hinweisen. Eine Rede die aus dem Herzen spricht und ich denke, ja, das sollten sich alle zu Herzen nehmen, jeden Tag und immer wieder.

„Lasst uns nicht vergessen: Menschenrechte sind nicht bloß zu unserem persönlichen Vorteil da. Sie sind eine Verpflichtung. Mit jedem Ertrinkenden im Mittelmeer stirbt ein Stück der Würde Europas“.

Die Rede ist hier zu sehen und zu hören: https://www.youtube.com/watch?v=1p8yo1UkJp4
Meine Hochachtung vor Pia und ihren KollegInnen!



7. Änderung bei Anzeigen im Newsletter
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In diesem Newsletter können, zu Gunsten des Vereins Tacheles, Anzeigen geschaltet werden. Der Newsletter richtet sich an 65.000 Adressaten bundesweit. Durch eine Anzeige können z.B. kurzfristig Veranstaltungen und Kurse beworben werden, Hinweise auf Bucherscheinungen erfolgen oder es können Stellenanzeigen für neue MitarbeiterInnen geschaltet werden.
Dazu gibt es ab sofort eine neue Preispolitik, eine kleine Anzeige bis 500 Zeichen kostet 150 € und eine große Anzeige bis 1.000 Zeichen 300 €, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.
Ihr/Sie sollen die Preise kennen und so wissen, dass im Bedarfsfall immer eine Anzeige, auch kurzfristig, geschaltet werden kann.
Die Erlöse der Anzeigen gehen zu 100 % an den Verein Tacheles.
Kontakt für Anzeigen: info@harald-thome.de
 



8.    Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
        
-     02./03. April       
in Frankfurt    
-     08./09. April       
in Augsburg       
-     15./16. April       in Hamburg   
-     17./18. April       in Erfurt   
-     29./30. April       in Stuttgart
-     06./07. Mai        
in Wuppertal
-     13./14. Mai        
in Berlin
-     15./16. Juli        
 in München         
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung  topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


 9. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.  
Sie findet statt

-    27./28. Feb.     in Wuppertal  (noch Plätze frei und buchbar)
-    20./21. März   in Hamburg   
-    02./03. Mai     in Berlin
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de 

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2019
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Ich biete im nächsten Jahr an zwei Orten ein SGB II – Intensivseminar über je 5 Tage an, dieses gibt es am  
-   20. - 24. Mai          in Wuppertal
-   23. – 27. Sept.       
 in Berlin.  
Bei dem Wuppertal Seminar kann mit dem Bildungscheck NRW bezahlt werden (dh. halber Beitrag)
Ausschreibung (für Wuppertal) und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Lernen Sie die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« spielen 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Beide Fortbildungen zur Rechtsdurchsetzung  sind so aufgebaut, dass wir die relevanten Paragrafen einzeln durchgehen und von da aus die Praxisbezüge für die Sozialrechtsberatung herstellen werden. Welchen Nutzen hat welcher Paragraf einzeln, wie kann dieser in der Praxis angewendet werden, wie sieht das in konkreten Fällen aus …
Die Teilnehmer*innen werden dabei lernen auf der »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen und dabei Stück für Stück einen Blick in die rechtlichen und sonstigen Interventionsmöglichkeiten bekommen.
Die Fortbildungen gibt es als 2-Tagesseminar, darin werden behandelt SGB I/ SGB X, erster Teil (bis ca. § 28 SGB X):
-          am   11./12. März  in Frankfurt
      
Die nächste Fortbildung SGB X, 2. Teil (ab § 31 SGB X) findet am:   

-          22. März     in Hamburg     
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
-       08. März      in Wuppertal       
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de    
 NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
-     01. März   in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich 
-   29. Mai     in Wuppertal   
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung biete ich am
-     15. März     in Wuppertal  
 
wieder an.  
Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

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 Diese Fortbildung biete ich

-        04. April   in Wuppertal  
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Nächste Fortbildungen:
-          04./05.03.      in Berlin
-          08./09.04.      in Wuppertal
-          27./28.05.      in Stuttgart
-          15./16.05.      in Hamburg-Harburg
-           07./08.10.      in Frankfurt/M
-           05./06.11.      in Leipzig
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Nächste Fortbildungen:
-       06.03.    in Berlin
-       18.03.    in Wuppertal
-        10.09.    in München
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

So das war es dann. 
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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