Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 05/2020 vom 10.02.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 
Dieser zu folgenden Themen:

1. CDU/CSU Kampagne zur Umgehung des BVerfG - Urteils zu Sanktionen - Ziel: Ausweitung der Sanktionen auf wieder 100 % !
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Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (NRW, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (BW, CDU), Kerstin Schreyer (BY, CSU) und Harry Glawe (MV, CDU) fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Und zwar fordern sie bei "hartnäckiger Weigerung zur Mitwirkung" auch den kompletten Leistungsentzug im SGB II, also wieder 100 % Sanktionen. Damit soll, unter Federführung des Herrn Laumann, das Urteil des Verfassungsgerichts umgangen und Druck auf das Gesetzgebungsverfahren ausgelöst werden.
Diese Initiative ist unbedingt beachtenswert, besonders dass die geforderten Neuregelung als Anspruchsvoraussetzung für den SGB II – Bezug ausgestaltet werden sollen.

Mit anderen Worten: Die Unterwerfung zur kapitalistischen Verwertung soll Anspruch auf Existenzsicherung und der Erlangung der Menschenwürde sein.

Dazu ist zu sagen, das Menschenwürdeprinzip gilt bedingungslos.


Siehe dazu: https://www.sueddeutsche.de/karriere/arbeit-duesseldorf-laumann-fuer-kompletten-hartz-iv-leistungsentzug-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200203-99-758049
Hier das Forderungspapier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/sanktionen-in-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-weiterhin-notwendig/
Hier ist von allen ein klares NEIN zu erwarten!


2. Kürzungspläne der NRW-Landesregierung gefährden Arbeitslosenzentren und unabhängige Sozialberatung
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Die schwarz/gelbe Landesregierung unter Arbeitsminister Laumann (CDU) will durch Mittelstreichung die Strukturen der unabhängigen Erwerblosenberatung  einschränken.  Ab 2020 sollen für eine Reihe Beratungs- und Zentrumsstrukturen die Mittel gestrichen werden.
Ziel ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen und die Ausschaltung unliebsamer und kritischer Strukturen.
Diese Zerschlagung der Erwerbslosenstrukturen in NRW darf nicht hingenommen werden. Der Verein Tacheles und andere Gruppen werden daher im März 2020 zu einem NRW weiten Treffen der betroffenen Strukturen aufrufen. Ziel ist Zusammenkommen,  Austausch und die Entwicklung von Protest. Unabhängige Beratung und eigene Erwerbslosenstrukturen sind zwingend notwendig um bedürfen nicht der Streichung, sondern der Ausweitung!

Tacheles Pressemitteilung vom 06.02.2020  dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2609/

Dazu ein sehr umfangreicher Artikel in der Taz: https://taz.de/Nordrhein-Westfalen-kuerzt-bei-Hartz-IV/!5659464/

Zum Thema auch ein Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW: Warum Nordrhein-Westfalen unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren braucht
Download: https://www.caritasnet.de/export/sites/dicv/.content/.galleries/downloads/europa/Freie-Wohlfahrtspflege-NRW_Positionspapier_2019-10-30.pdf

SPD und Grüne haben sich schon gegen die Zerschlagung positioniert!



3. BA: fachliche Weisungen SGB IX
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Die BA hat zu Beginn des Jahres diverse fachlichen Weisung zur Umsetzung des SGB IX aktualisiert.
Dies betrifft insbesondere die fachlichen Weisungen: 
-  zu Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich,
-  zum Budget für Ausbildung, § 61a SGB IX,
-  zu den Anderen Leistungsanbietern, § 60 SGB IX,
-  zur Unterstützten Beschäftigung, § 55 SGB IX.
Alle anderen fachlichen Weisungen z. B. zum Teilhabeplan oder zur Teilhabeplankonferenz sind überwiegend aus dem Jahr 2018.
Sämtliche FH’s sind auf der Homepage der BA unter folgendem Link veröffentlicht. https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808826543



4. BVerfG-Beschlüsse zum Sozialleistungsausschluss für Drittstaatsangehörige und Auszubildende/Studierende  
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Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche zwei Beschlüsse veröffentlicht, die den Sozialleistungsausschluss für Drittstaatsangehörige und Auszubildende/Studierende betreffen.
Auch wenn die Vorlagen des SG Mainz als unzulässig abgewiesen wurden, enthalten die Entscheidungen einige interessante Punkte:

1. Hinsichtlich des Leistungsausschlusses für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, wirft das BVerfG die Frage auf, ob die Rechtsprechung des BSG zu EU-Bürgern auf Drittstaatsangehörige übertragbar ist (Rn 17).
Das BSG weicht bei materiell nicht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern auf das SGB XII aus und nimmt ab einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten eine Ermessensreduzierung auf null an, weil nur so das Existenzminimum sichergestellt werden kann.
2. Beim Ausschluss für Auszubildende/Studierende verweist das BVerfG darauf, dass auch Leistungen auf Darlehensbasis im Rahmen der Härtefallklausel des § 27 Abs. 3 SGB II gewährt werden können (Rn. 21 ff.).
3. Zudem wirft es die Frage auf, ob Ausschlüsse von Ausbildungsförderung mit GG vereinbar sind (Rn 26). Insbesondere bei Migranten, die typischerweise erst später die Voraussetzungen zur Erwerbsarbeit erfüllen, sei die Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze von 30 Jahren fraglich.
4. Interessant ist auch der Hinweis darauf, dass der komplette Leistungsausschluss den Abbruch der Ausbildung zur Folge haben könne, was den Zweck der Integration in den Arbeitsmarkt konterkarriere (Rn 26).

(BVerfG v. 4.12. 2019 - 1 BvL 4/16; v.  17.12.2019 - 1 BvL 6/16)
Pressemitteilung des BVerfG und Beschlüsse: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-009.html


5. Bundesweite Demo am 15. Feb.2020 in Erfurt: Kein Pakt mit Faschist*innen – niemals und nirgendwo!
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Aus gegebenen Anlass möchte ich auf diese politisch sehr wichtige Demo hinweisen. Aus dem Aufruftext:
Der 5. Februar 2020 markiert einen Tabubruch. CDU und FDP haben gemeinsam mit der extrem rechten AfD in Thüringen einen Ministerpräsidenten gewählt – allen vorherigen Versprechen zum Trotz. Auch nach Kemmerichs Zurückrudern ist klar: Die Brandmauer gegen die Faschist*innen hat einen tiefen Riss. Innerhalb von FDP und CDU gibt es die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der AfD.
Wir sind zutiefst empört. Die Konsequenz für alle Demokrat*innen muss sein: Mit der AfD darf es keine Kooperation geben – nicht im Bund, nicht in den Ländern und nicht auf kommunaler Ebene!
Wer mit Faschist*innen paktiert, hat die ganze solidarische Gesellschaft gegen sich! Wir werden unseren Protest lautstark zum Ausdruck bringen.

Mehr dazu hier: https://www.unteilbar.org/
Ich möchte alle, die das zeitlich hin bekommen dazu aufrufen, sich an der Demo zu beteiligen!


6. Zu den bundesweiten Demos letzte Woche
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Letzte Woche sind Zehntausende von Menschen bundesweit auf die Straße gegangen und haben für eine solidarische Gesellschaft und gegen den unverzeihlichen Pakt mit den Faschisten gestritten. Dieser spontane und klare Druck auf der Straße hat wesentlich dazu geführt, dass Ministerpräsident Kemmerich zurückgetreten ist und CDU/FDP zurückgerudert sind. So unmittelbar erfolgreich waren Demos echt selten! Dessen sollten sich alle bewusst sein! Wir haben hier eine neue Brandmauer von zivilgesellschaftlichen Druck errichtet. Dafür einen herzlichen Dank an Alle, die sich daran beteiligt haben.
Auch in Wuppertal gab es dazu eine Demo mit über 200 Menschen, dort habe ich eine Rede gehalten: Gegen jeden Konsens mit Rassisten und Nazis, die es hier zum Nachlesen gibt:  https://t1p.de/w99c

7. Tacheles sucht Mitstreiter*innen in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.
Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.
Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de    melden
Ferner könnten bei uns auch Dauerpraktikas von Studierenden durchgeführt werden.

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:             

-     18./19. März  2020        in Leipzig        
-     23./24. März 2020         in Berlin        
-     30./31. März  2020        in Stuttgart   
-     27./28. April 2020         in Wuppertal    
-     04./05. Mai  2020          in Hamburg            
-     11./12. Mai  2020          in Berlin     
-     18./19. Mai  2020          in Dresden                 
-     08./09. Juni   2020         in Frankfurt          
-     08./09. Juni  2020          in Frankfurt  
-    13./14. Juli  2020            in München
-    19./20. August 2020       in Saarbrücken
-    31. Aug./01. Sept. 2020  in Bremen  
 

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai  2020     in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020     in Hamburg 
Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

10.  SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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In dieser Fortbildung geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten, sowie um die Prüfung der SGB II-Bescheide mit dazu passender die Erklärung, wo man genau hinsehen muss, um diese verstehen und prüfen zu können.  
Sie findet statt
 -    20./21. April 2020      in Frankfurt                              
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de  

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   16. Juni 2020               in Berlin             
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      
NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   

12. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.

Die ersten Fortbildungen biete ich am

-   20. Mai 2020    in Leipzig 
-   02. Juni 2020    in Wuppertal
-   15. Juni 2020    in Berlin   

an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     

13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   20. Feb. 2020 in Erfurt (Anmeldung noch möglich)

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    10. März    2020   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal     
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 
So das war es dann.
Mit besten und kollegialen Grüßen 
Harald Thomé

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