Newsletterarchiv
Thomé Newsletter 04/2018 vom 28.01.2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Weisungen der BA zum SGB II
----------------------------------------------
Die BA hat mal wieder neue Fachliche Hinweise zum SGB II herausgegeben. Diesmal zu folgenden Paragrafen: 20, 21, 23 und zu § 64 SGB II.
Diese sind hier zu finden: https://tinyurl.com/y8surx64
(Dann mal ein Hinweis an die BA-Zentrale: die Fachlichen Hinweise zu § 36 SGB II auf Eurer Seite sind seit über einem Monat nicht verlinkt, könnt Ihr das nicht mal reparieren, ist ja echt peinlich....)
2. Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Teil II, diesmal: Antragsannahmeverweigerungsstrategie
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Nachdem ich im letzten Newsletter das Thema Verzichtserklärungen im SGB II beim JC Berlin Tempelhof-Schöneberg thematisiert hatte und das zumindest bei der Jungen Welt erfreulichen Wiederhall gefunden hat: https://tinyurl.com/yavf2uhe möchte ich heute einen weiteren Punkt aus diesem Amt thematisieren: Die Verweigerung der Annahme eines Erstantrages bevor ein „Erstgespräch“ stattgefunden hat. Beim JC Berlin Tempelhof-Schöneberg werden die sog. „grünen Zettel“ als selbstverständlicher Teil des Antragprozesses dargestellt und den Antragsteller*innen vermittelt,
dass das dort geforderte Gespräch vor und nicht nach Antragstellung erfolgen soll.
Hier mal wieder ein solcher Grüner Zettel zur Visualisierung: https://tinyurl.com/yd8ao6l5
Im Kern verlangt das JC, bevor ein Antrag überhaupt abgegeben wurde, solle der Antragsteller/die Antragstellerin zum Arbeitsvermittler. Dieses wird nicht über eine Meldeaufforderung nach § 59 SGB II begründet, sondern über Mitwirkungspflichten.
Ein Verstoß gegen eine Meldeaufforderung bedeutet: eine dreimonatige Kürzung des RB in Höhe von 10 %, ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten eine „ganz oder teilweise“ Streichung des gesamten Leistungsanspruchs (§ 66 Abs. 1 SGB I). Dass hier die gänzliche Leistungsversagung anvisiert ist, braucht keiner näheren Erläuterung.
Die BA vertritt in ihren FH’s, dass hier eine Meldeaufforderung zu erfolgen hat (FH zu § 37, Rz 20 ff).
Die Aussage: „Eine Abgabe des Antrages ohne Bestätigung der Vermittlungsfachkraft ist nicht möglich“ (Seite 2 im Kasten, hervorgehoben) ist definitiv rechtswidrig. Jede Behörde ist immer nach § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet, auch wenn sie diesen für falsch oder unbegründet hält (§ 20 Abs. 3 SGB X).
Das JC Berlin Tempelhof-Schönberg hat offensichtlich eine etwas eigene Interpretation von Recht und Gesetz und scheint sich ein »Tempelhof-Schönberger Landrecht« zu kreieren, dieses ist aber nicht vom Bundesrecht gedeckt (§ 37 S. 1 SGB I), nach dem ist auch das JC Berlin Tempelhof-Schönberg, so wie jede Verwaltung, an das Gesetz gebunden.
Letzte Anmerkung: wenn Menschen nach § 61 SGB I zum JC „eingeladen“ werden haben diese Anspruch auf Kostenersatz, das können Telefon-, Fahrtkosten, Porto, bei behinderten Menschen Kosten für Begleitpersonen oder aber auch Kinderbetreuungskosten sein (§ 65a Abs. 1 SGB II). SGB II-Berechtigte dürften im Regelfall immer „Härtefälle“ im Sinne des § 65a Abs. 1 S. 2 SGB I sein.
Auch hier, wie so bei »Landrecht« üblich, kein Hinweis des JC Berlin Tempelhof-Schönberg dass hier möglicherweise ein Kostenerstattungsanspruch besteht.
3. Redemanuskript "Rente muss zum Leben reichen "
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Der Kollege Jonny Bruhn-Tripp vom Dortmunder Arbeitslosenzentrum hat sich in einem 106 seitigem Skript (!) zu dem Thema anschaulich und fundiert auseinandergesetzt. Darin wird die Forderung nach einer armutsvermeidenden und lebensstandardsichernden Rente Schritt für Schritt dargestellt.
Das Skript gibt es hier: https://tinyurl.com/y8osxboo
4. SGB II – Auszubildende leicht erklärt
-----------------------------------------------------
Dann habe ich noch eine echt coole Erklärung, welche Auszubildenden nach den Änderungen zum 01.08.2016 (9.SGB II-ÄndG) nunmehr Anspruch auf aufstockende SGB II – Leistungen haben und welche nicht. Also es wird darin § 7 Abs. 5 SGB II und die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 SGB II in Form eines Comics erklärt.
Diese – zugegeben unkonventionelle Arbeitshilfe – gibt es hier: https://tinyurl.com/y8ez8l7b
Vielen Dank Tim!
5. Arbeitshilfe: Amtsdeutsch auf Englisch
--------------------------------------------------
Auch ein ewiges Problem, wie übersetze ich „unsere“ Beratungsalltagsprobleme ins Englische, z.B. was heißt Widerspruch auf Englisch. Das und vieles mehr. Hier geht es zur administrative english Info: https://tinyurl.com/yc8hndjr
6. EUGH Flüchtlingssozialrechtsentscheidungen
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a.) Eingetragene Lebensgemeinschaft ermöglicht Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-673/16 umfasst der Begriff „Ehegatte“ im Hinblick auf die Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auch die Ehegatten desselben Geschlechts. Entgegen der Ansicht des Generalsanwalts wird der EuGH keine Erweiterung des Begriffs des Familienangehörigen vornehmen müssen. Alles weitere dazu hier: https://tinyurl.com/y9btnzsy
b. Selbstständiger Unionsbürger behält seinen Freizügigkeitsstatus bei unfreiwilliger Arbeitsaufgabe
Der EUGH hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.
Alles weitere dazu hier: https://tinyurl.com/yahal2bg
7. Hilfe zur Beratung von Migranten mit Behinderung/ Wegweiser durch das Flüchtlingsrecht
-------------------------------------
a. Die Caritas für die Diözese Osnabrück hat diesen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht herausgegeben. Details dazu hier: https://tinyurl.com/y7ry2qox
b. Der Deutsche Verein hat einen Wegweiser der aktuellen Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt geflüchteter Menschen in Deutschland neu aufgelegt. Diesen gibt es hier: https://tinyurl.com/y9pw4ddn
8. Kurzfristige Anmeldungen gewünscht und möglich
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Fortbildung:
Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
- am 02. Feb. in Wuppertal
SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
- 05./06. Februar in Wuppertal
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
-----------------------------------------------------------------
Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 15./16. März in Wuppertal
- am 26./27. März in Frankfurt
- am 09./10. April in Dresden
- am 07./08. Mai in Berlin
- am 17./18. Mai in Hamburg
- am 22./23. Mai in Stuttgart
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
---------------------------------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 05./06. Februar in Wuppertal (Teilnahme noch möglich)
- 12./13. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März in Wuppertal
- am 28.Mai – 01.Juni in Berlin
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
----------------------------------------------------------------------------
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 02. Feb. in Wuppertal (Teilnahme noch möglich)
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
==================================
Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 13. April in Wuppertal
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
------------------------------------------------------
Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
========================================================
Diese Fortbildung biete ich
- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
==========================================================
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal ==============================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé
sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mal wieder Zeit für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
1. Neue Weisungen der BA zum SGB II
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Die BA hat mal wieder neue Fachliche Hinweise zum SGB II herausgegeben. Diesmal zu folgenden Paragrafen: 20, 21, 23 und zu § 64 SGB II.
Diese sind hier zu finden: https://tinyurl.com/y8surx64
(Dann mal ein Hinweis an die BA-Zentrale: die Fachlichen Hinweise zu § 36 SGB II auf Eurer Seite sind seit über einem Monat nicht verlinkt, könnt Ihr das nicht mal reparieren, ist ja echt peinlich....)
2. Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Teil II, diesmal: Antragsannahmeverweigerungsstrategie
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Nachdem ich im letzten Newsletter das Thema Verzichtserklärungen im SGB II beim JC Berlin Tempelhof-Schöneberg thematisiert hatte und das zumindest bei der Jungen Welt erfreulichen Wiederhall gefunden hat: https://tinyurl.com/yavf2uhe möchte ich heute einen weiteren Punkt aus diesem Amt thematisieren: Die Verweigerung der Annahme eines Erstantrages bevor ein „Erstgespräch“ stattgefunden hat. Beim JC Berlin Tempelhof-Schöneberg werden die sog. „grünen Zettel“ als selbstverständlicher Teil des Antragprozesses dargestellt und den Antragsteller*innen vermittelt,
dass das dort geforderte Gespräch vor und nicht nach Antragstellung erfolgen soll.
Hier mal wieder ein solcher Grüner Zettel zur Visualisierung: https://tinyurl.com/yd8ao6l5
Im Kern verlangt das JC, bevor ein Antrag überhaupt abgegeben wurde, solle der Antragsteller/die Antragstellerin zum Arbeitsvermittler. Dieses wird nicht über eine Meldeaufforderung nach § 59 SGB II begründet, sondern über Mitwirkungspflichten.
Ein Verstoß gegen eine Meldeaufforderung bedeutet: eine dreimonatige Kürzung des RB in Höhe von 10 %, ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten eine „ganz oder teilweise“ Streichung des gesamten Leistungsanspruchs (§ 66 Abs. 1 SGB I). Dass hier die gänzliche Leistungsversagung anvisiert ist, braucht keiner näheren Erläuterung.
Die BA vertritt in ihren FH’s, dass hier eine Meldeaufforderung zu erfolgen hat (FH zu § 37, Rz 20 ff).
Die Aussage: „Eine Abgabe des Antrages ohne Bestätigung der Vermittlungsfachkraft ist nicht möglich“ (Seite 2 im Kasten, hervorgehoben) ist definitiv rechtswidrig. Jede Behörde ist immer nach § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet, auch wenn sie diesen für falsch oder unbegründet hält (§ 20 Abs. 3 SGB X).
Das JC Berlin Tempelhof-Schönberg hat offensichtlich eine etwas eigene Interpretation von Recht und Gesetz und scheint sich ein »Tempelhof-Schönberger Landrecht« zu kreieren, dieses ist aber nicht vom Bundesrecht gedeckt (§ 37 S. 1 SGB I), nach dem ist auch das JC Berlin Tempelhof-Schönberg, so wie jede Verwaltung, an das Gesetz gebunden.
Letzte Anmerkung: wenn Menschen nach § 61 SGB I zum JC „eingeladen“ werden haben diese Anspruch auf Kostenersatz, das können Telefon-, Fahrtkosten, Porto, bei behinderten Menschen Kosten für Begleitpersonen oder aber auch Kinderbetreuungskosten sein (§ 65a Abs. 1 SGB II). SGB II-Berechtigte dürften im Regelfall immer „Härtefälle“ im Sinne des § 65a Abs. 1 S. 2 SGB I sein.
Auch hier, wie so bei »Landrecht« üblich, kein Hinweis des JC Berlin Tempelhof-Schönberg dass hier möglicherweise ein Kostenerstattungsanspruch besteht.
3. Redemanuskript "Rente muss zum Leben reichen "
---------------------------------------------------------
Der Kollege Jonny Bruhn-Tripp vom Dortmunder Arbeitslosenzentrum hat sich in einem 106 seitigem Skript (!) zu dem Thema anschaulich und fundiert auseinandergesetzt. Darin wird die Forderung nach einer armutsvermeidenden und lebensstandardsichernden Rente Schritt für Schritt dargestellt.
Das Skript gibt es hier: https://tinyurl.com/y8osxboo
4. SGB II – Auszubildende leicht erklärt
-----------------------------------------------------
Dann habe ich noch eine echt coole Erklärung, welche Auszubildenden nach den Änderungen zum 01.08.2016 (9.SGB II-ÄndG) nunmehr Anspruch auf aufstockende SGB II – Leistungen haben und welche nicht. Also es wird darin § 7 Abs. 5 SGB II und die Rückausnahmen des § 7 Abs. 6 SGB II in Form eines Comics erklärt.
Diese – zugegeben unkonventionelle Arbeitshilfe – gibt es hier: https://tinyurl.com/y8ez8l7b
Vielen Dank Tim!
5. Arbeitshilfe: Amtsdeutsch auf Englisch
--------------------------------------------------
Auch ein ewiges Problem, wie übersetze ich „unsere“ Beratungsalltagsprobleme ins Englische, z.B. was heißt Widerspruch auf Englisch. Das und vieles mehr. Hier geht es zur administrative english Info: https://tinyurl.com/yc8hndjr
6. EUGH Flüchtlingssozialrechtsentscheidungen
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a.) Eingetragene Lebensgemeinschaft ermöglicht Aufenthaltsrecht als Familienangehöriger
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-673/16 umfasst der Begriff „Ehegatte“ im Hinblick auf die Aufenthaltsfreiheit der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auch die Ehegatten desselben Geschlechts. Entgegen der Ansicht des Generalsanwalts wird der EuGH keine Erweiterung des Begriffs des Familienangehörigen vornehmen müssen. Alles weitere dazu hier: https://tinyurl.com/y9btnzsy
b. Selbstständiger Unionsbürger behält seinen Freizügigkeitsstatus bei unfreiwilliger Arbeitsaufgabe
Der EUGH hat am 20. Dezember 2017 in der Rechtssache Gusa (C-442/16) entschieden, dass einem Unionsbürger, der nach mehr als einem Jahr eine Erwerbstätigkeit als Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat wegen eines Mangels an Arbeit, der auf von seinem Willen unabhängigen Gründen beruht, aufgegeben hat, die Eigenschaft eines Selbständigen und infolgedessen ein Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat erhalten bleibt.
Alles weitere dazu hier: https://tinyurl.com/yahal2bg
7. Hilfe zur Beratung von Migranten mit Behinderung/ Wegweiser durch das Flüchtlingsrecht
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a. Die Caritas für die Diözese Osnabrück hat diesen Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht herausgegeben. Details dazu hier: https://tinyurl.com/y7ry2qox
b. Der Deutsche Verein hat einen Wegweiser der aktuellen Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt geflüchteter Menschen in Deutschland neu aufgelegt. Diesen gibt es hier: https://tinyurl.com/y9pw4ddn
8. Kurzfristige Anmeldungen gewünscht und möglich
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Fortbildung:
Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
- am 02. Feb. in Wuppertal
SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
- 05./06. Februar in Wuppertal
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
9. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Im Jahr 2018 biete ich zu folgenden Terminen SGB II-Grundlagenseminare an:
- am 15./16. März in Wuppertal
- am 26./27. März in Frankfurt
- am 09./10. April in Dresden
- am 07./08. Mai in Berlin
- am 17./18. Mai in Hamburg
- am 22./23. Mai in Stuttgart
In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de
10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.
Sie findet statt
- 05./06. Februar in Wuppertal (Teilnahme noch möglich)
- 12./13. März in Frankfurt
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
11. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018
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Im nächsten Jahr werde ich auch SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es
- am 19. - 23. März in Wuppertal
- am 28.Mai – 01.Juni in Berlin
- am 27. - 31. Aug. in Hamburg
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II
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Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet statt:
- am 02. Feb. in Wuppertal (Teilnahme noch möglich)
- am 15. Mai in Augsburg
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
13. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis
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Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und umfangreich sein wird, alle Teilnehmer*innen hinterher aber mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden, und die Inhalte, trotz ihrer Komplexität, verständlich vermittelt werden.
Die Fortbildungen gibt es:
- am 28. März in Frankfurt
Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de
14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt
- am 13. April in Wuppertal
- am 14. Mai in Augsburg
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
15. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich
- am 21. Juni in Frankfurt
wieder an.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de
16. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich
- am 03. April in Wuppertal
- am 24. Mai in Stuttgart
wieder an.
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de
17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht
18. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal ==============================================================
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1
So das war es dann.
Mit kollegialen und freundlichen Grüßen
Harald Thomé