Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 02/2020 vom 13.01.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
jetzt mal wieder ein neuer Newsletter von mir. 

Dieser zu folgenden Themen:


1.      Neue SGB II – Folien im Netz
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Ich habe endlich mal meinen SGB II-Foliensatz weitgehend überarbeiten können. Er ist aktualisiert, alle 2020’er Daten sind drin, neue Rechtsprechung, Kommentierung und ein Inhaltsverzeichnis.
Denke, es ist  für viele eine Hilfe das System „SGB II“ besser verstehen zu können.

Ich veröffentliche mein Skript, weil ich Aufklärung über die Details von Hartz IV geben möchte. Detaillierte Kenntnis und Information ist die Voraussetzung dafür, dass die über 6 Mio. Millionen Hartz IV–Leistungsbezieher*innen und ihre Berater*inn konkreter verstehen was und warum das mit Ihnen passiert und auch dafür, um für demokratische Rechte zu kämpfen und der Entrechtung durch Hartz IV. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann dafür auch kämpfen!
Das Sozialrecht war davon geprägt das „soziale Rechte sind weit auszulegen sind“ (§ 2 Abs. 2 SGB I), heute gibt es im SGB II/SGB XII fast nur noch Sonderrecht, also ein Gesetz in denen das Sozialrecht des SGB I/SGB X nicht mehr gilt.

Mir liegt es am Herzen, dass durch dieses Land ein starker Ruck geht, der sich gegen die völlige Demontage sozialer Sicherungssysteme und demokratischen Rechte wendet.  Druck auf der Straße und solidarisches Handeln in den Behörden ist entscheidend. Auch entscheidend dafür, sich gegen „abendländische“ Verblendung, Rassismus und Idiotismus, Pegida und AfD genannt, zu wenden aber auch dagegen das durch dieses Land nicht ein blau, brauner neofaschistischer Ruck geht, der statt der staatlichen neoliberalen Politik die Nichtdeutschen und die Erwerbslosen zu Sündenböcken erklärt.
Hier geht es nun zu den Folien: https://t1p.de/b0r0

2.      Bernd Eckardt: Zu den Mitwirkungspflichten im SGB II nach § 60 Abs. 1 SGB I
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Die im SGB I für das Sozialgesetzbuch festgelegten Mitwirkungspflichten führen im Bereich des SGB II oftmals zu massiven Störungen des Sozialrechtsverhältnisses. Existenzsichernde Leistungen werden nicht zeitnah erbracht oder sogar vollständig versagt. Der Kollege Bernd Eckardt beschäftigt sich in seinem aktuellen Sozialrecht Justament damit, das gibt es hier zum Download:
http://sozialrecht-justament.de/data/documents/12-2019_Sozialrecht_Justament.pdf


3.      Zum Bundesteilhabegesetz: Übergangsregelung in § 140 SGB XII zur einmaligen Verhinderung einer Zahlungslücke
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Zur einmaligen Verhinderung einer Zahlungslücke für Menschen mit Behinderung die in einer sonstigen Wohnform“ (ehemals stationäre Einrichtung) untergebracht sind wurde vom Gesetzgeber in § 140 SGB Abs. 1 XII geregelt, dass einmalig im Januar 2020 eine zufließende Rentenzahlung oder andere am Monatsende zufließenden regelmäßigen Einkünfte nicht an die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII angerechnet werden dürfen. Es ist davon auszugehen, dass das nicht jeder SGB XII-Leistungsträger im Blick hat und umsetzt. Daher nähere Infos auf der Tachelesseite, hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2597/


4.    Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen
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Der Verein INTEZ, der sich um Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen kümmert, hat einen BAföG-Ratgeber für Zugewanderte mit Auslandsstudium veröffentlicht. Dieser Gruppe wird nämlich häufig zu Unrecht eine Förderung nach dem BAföG verweigert, bzw. sie und ihre Berater wissen gar nicht, dass sie einen BAföG-Anspruch haben könnten.

Für Geflüchtete spielt sich diese Problematik ja auch oft an der Schnittstelle von SGB II und BAföG ab, daher möchte ich darauf hinweisen.

https://www.intez.de/bafog-finanzielle-studienforderung-fur-zugewanderte/


5.      Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung - Änderung im AsylbLG
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Zum 01.01.2020 ist nun aber eine weitere kleine Änderung im AsylbLG in Kraft getreten, auf die wir hier hinweisen wollen und die für Geflüchtete mit Behinderung von Bedeutung ist:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG lautet nun wie folgte: „Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Hervorhebung vom FRN) auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.“ Mehr dazu in der Mail von Claudius Voigt vom 06.01.2020: xxx
 
6.      KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:  http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

7.      Warnung: Mit „Fridays gegen Altersarmut“ wird versucht aus der rechten Ecke ein soziales Thema  zu besetzen.
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Mit AfD- Fans, Rassisten oder sogar Nazis darf es keine Zusammenarbeit geben. Grundsätzlich  nie und in keinem einzigen Fall!
Am 24.1.2020 soll in einer Reihe von Städten eine "Mahnwache" von "Fridays gegen Altersarmut" stattfinden. Diese vor allem über die sozialen Netzwerke beworbene "Bewegung" gibt sich " überparteilich", ist aber fest im extrem rechten Umfeld verankert.  Beworben werden die zeitgleich in verschiedenen Städten stattfindenden Kundgebungen in den entsprechenden "Patrioten-Gruppen" und von extrem rechten BloggerInnen wie der unlängst vor dem WDR aufgetretenen " Myriam - Stimme von Kandel"
Zu den Hintergründen ein ausführlicher Beitrag der "Volksverpetzer": https://www.volksverpetzer.de/hintergrund/fridays-for-altersarmut/  und in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/politik/fridays-gegen-altersarmut-13431675.html
So gut es auch ist, das zu dem Thema Altersarmut eine Bewegung entsteht. Eine solche kann und darf nicht mit rechten Kräften, Rassisten und Nazis zusammengehen! Die Parole kann nur sein: Keinen Millimeter nach rechts und für die Rechten!  Es gibt jetzt einzelne Gruppen, die angefangen haben sich klar antirassistisch positionieren.
Das ist notwendig, fragt nach, macht Druck, schmeißt die Rechten aus den Gruppen!
Ich fordere dazu auf, offensiv die Debatte zu führen, teilt diese Infos, redet mit euren FB-FreundInnen darüber, mobilisiert gegen die Rechten.  

Es kann und darf mit Rechten NIE eine Zusammenarbeit geben, das hat uns die Geschichte gelehrt, das lehrt sie uns in der Gegenwart.





8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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Die nächsten SGB II-Grundlagenseminare biete ich zu folgenden Terminen an:  
                    
-     27./28. Jan.   2020       in München   
-     17./18. Feb.   2020       in Dresden    
-     24./25. Feb.   2020       in Zwickau 
-     26./27. Feb.   2020       in Frankfurt 
-     02./03. März  2020       in Wuppertal          
-     16./17. März  2020       in Saarbrücken 
-     18./19. März  2020       in Leipzig        
-     23./24. März 2020        in Berlin        
-     25./26. März  2020       in Hamburg
-     30./31. März  2020       in Stuttgart                                            
-     15./16. Juni    2020      in Schwerin                                
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!
9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2020
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Ich biete im nächsten Jahr in zwei Städten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an, dieses schon mal für die Planung der Interessierten:  

-   25. - 29. Mai  2020       in Wuppertal   
-   14. - 18. Sept. 2020     in Hamburg 

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de        
Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!


10. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Aus dem Inhalt: + Stellung des SGB II in den Sozialgesetzbüchern + formlose Antragstellung, örtliche uns sachliche Zuständigkeit und Interventionspunkte + Durchsetzung des Anspruchs, Vorschuss und vorläufige Leistungsgewährung  + einstweiliger Rechtsschutz und Klage +    Bescheid, Form, Zugang, Fristen + Widerspruchsverfahren + Überprüfungsantrag, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wiederholte Antragstellung + Beratungspflicht, Amtshaftung und sozialrechtliche Herstellungsanspruch   + und vieles mehr.

Diese Fortbildung biete ich an:

-    03. Februar 2020        in Hamburg                          
-    02. April 2020            in Wuppertal                     


Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de      

NEU: Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden!

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de   


11. Neue Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Dann habe ich für das nächste Jahr eine neue Fortbildung konzeptioniert und zwar „SGB II für die Migrationsberatung“. In dieser werden die typischen Probleme der Migrationsberatung und denjenigen, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen bearbeitet.

Themenblöcke sind:
- Sprache, behördliche Beratungspflicht und Mitwirkungspflicht 
- Anspruch auf schnelle Zahlung/Akutleistung 
- Übergang Sozialamt / Jobcenter /gemischte Haushaltsgemeinschaften
- Einkünfte
- Wohnraum, Erstausstattung
und vieles mehr. Details in der Ausschreibung.
Die ersten Fortbildungen biete ich am

- 04. Feb. 2020      in  Hamburg        

- 15. Mai 2020 in Wuppertal
an.

Ausschreibung und Anmeldung hier: www.harald-thome.de     


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Diese findet statt

-   20. Feb. 2020 in Erfurt

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  www.harald-thome.de     

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger
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Diese Fortbildung biete ich am

-    10. März    2020   in Berlin   
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


15. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung biete ich

- 13. März             in Wuppertal     
wieder an.  
Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de

Die Wuppertaler Fortbildungen können zur Hälfte mit dem Bildungsscheck NRW bezahlt werden! 


So das war es dann. 

Mit besten und kollegialen Grüßen 

Harald Thomé

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