Newsletterarchiv

Thomé Newsletter 01/2021 vom 08.01.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Inflation, Energiekosten und Corona – Sofortzuschlag von 100 € jetzt!
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind um 0,76 % (bzw. 3 und sogar nur 2 EURO gestiegen).
Die Inflationsrate bzw. "Teuerungsrate" ist in Deutschland derzeit auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Dezember 2021 lag sie bei 5,3 Prozent im Vergleich zum Dezember 2020. Eine höhere Inflation gab es letztmals im Juni 1992 mit damals 5,8 Prozent, erklärte das Bundesamt für Statistik am 6.1.2022.
PM Destatis: https://t1p.de/7maa
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, sind jetzt erst recht unzureichend.
Gleichzeitig explodieren die Stromkosten, auch diese müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Ganz zu schweigen von coronabedingten Mehrkosten, bis hin zu den Kosten für FFP2-Masken.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden Regelsatzurteilen von 2010 und 2014 für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:

Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben.
Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.


Exakt eine solche Situation, die das BVerfG genannt hat, liegt jetzt vor, die Lebenshaltungs- und Energiekosten schnellen in die Höhe und es ist daher JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € geben muss.

Die Ampel wird sich daran messen lassen müssen, ob ihr weiterhin die Lebenssituation von Millionen Menschen egal ist und sie deren Würde durch  Ignoranz und trotz der Vorgaben des BVerfG mit Füßen tritt oder ob sie jetzt etwas tut.

Dazu auch das LabourNet: https://t1p.de/q8ogb
und die Forderung von Tacheles: Herausnahme der Bedarfe für Haushaltsenergie aus dem Regelbedarf und Berücksichtigung als Kosten der Unterkunft: https://t1p.de/bz7t


2. 2022 Einleger für den Leitfaden ALG II /Sozialhilfe von A-Z
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Der Einleger zu den wesentlichen Änderungen in diesem Jahr ist fertig und hier downloadbar: https://t1p.de/40ff . Der Einleger beinhaltet die wesentlichsten Änderungen im SGB II und SGB XII für das Jahr 2022.



3. Zusammenstellung aller Newsletter aus dem Jahr 2021

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Dann habe ich wieder einmal eine Zusammenstellung aller Newsletter aus dem letzten Jahr erstellt. Alle Infos kompakt zum Nachlesen, den Newsletterreader 2021, gibt es hier zum Download: https://t1p.de/jvgf


4. EuGH-Generalanwalt: Kindergeldausschlüsse für Unionsbürger*innen sind europarechtswidrig
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Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Ausschlüsse vom Kindergeld für nicht-erwerbstätige Unionsbürger*innen vom EuGH für europarechtswidrig erklärt werden. Am Donnerstag, 16. Dezember, hatte Generalanwalt Macej Szpunar beim EuGH zu dieser Frage seine Stellungnahme Darin kommt er zu dem Schluss, dass ein Ausschluss vom Kindergeld für wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger*innen jedenfalls in den ersten drei Monaten des Aufenthalts mit dem Gleichbehandlungsgebot des Unionsrechts unvereinbar ist, weil es eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen. Die Europarechtswidrigkeit dürfte nach der Argumentation des Generalanwalts nicht nur für den Ausschluss in den ersten drei Monaten gelten, sondern auch für den Ausschluss von Arbeitsuchenden in dem Zeitraum nach drei Monaten.

Mehr dazu auf der Seite der GGUA: https://t1p.de/afzm


5. Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft gegen Obdachlosen ab – Beschluss ist eine Ohrfeige für verfehlte Politik der Stadt Dortmund
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In einem Beschluss hat das Amtsgericht Dortmund Erzwingungshaft gegen einen obdachlosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen abgelehnt. Der Mann sollte 7.325 EUR Bußgelder wegen diverser Geldbußen aufgrund von Betteln und Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung zahlen.
Das Gericht hatte ausgeführt, dass der Mann nicht ansatzweise in der Lage sei, derartige Geldbußen zu zahlen, denn er lebt von der Hand in den Mund und erhält auch keine Sozialleistungen.


Das Gericht führt in dem Beschluss aus: Es wäre Aufgabe der Bußgeldbehörde gewesen, Bußgelder in einer Höhe festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Bei Bußgeldern in Höhe von bis zu mehreren Tausend EURO ist das nun eher weniger der Fall.

Mit Erzwingungshaft sollen Zahlungsunwillige und Zahlungsunfähige gebeugt werden. So das Gericht.


Ich feiere das Gericht, super Entscheidung!


Obdachlose mit Ordnungswidrigkeiten zu drangsalieren, ist gang und gäbe. Keiner von ihnen wehrt sich gegen die Bußgelder, normalerweise werden sie dann über Wochen und Monate in den Knast zur Erzwingung eingefahren. Am Ende sind die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin.

Daher ist das eine Klasse Entscheidung, die diesen Irrsinn auf den Punkt bringt und die sich alle Ordnungsbehörden und anderen Gerichte hinter die Ohren schreiben sollten.
Gleichzeitig ist dieser Beschluss eine Ohrfeige für die Stadt Dortmund und ihre Bußgelddrangsalierung gegen Obdachlose.  

Es wird Zeit, dass die Stadt Dortmund ihre Ordnungspolitik gegen Obdach- und Wohnungslose überdenkt.
Der erste Schritt sollte eine Amnestie aller Bußgelder gegen diesen Personenkreis sein!

Download des Beschlusses: https://t1p.de/dney  

Das Straßenmagazin Bodo hat den Vorgang direkt aufgegriffen: https://bodoev.org/2022/01/07/kein-knast-fuers-knoellchen/


6. Neue SGB II – Folien im Netz
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Dieses Jahr konnte ich die Zeit zwischen den Feiertagen nutzen, um einiges an meinen Folien zu ändern. Insbesondere der Bereich Antragstellung, KdU und Sozialschutzpaket ist umfassend geändert. Auch sind die Folien mit einem groben Inhaltsregister versehen. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html


7. Anfrage für die Tacheles Beratung: habt ihr Beratungsstatistik Tools oder könnte jemand so ein Tool kurzfristig erstellen?
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Wir wollen eigentlich im Jahr 2022 mit einer vernünftigen Beratungsstatistik beginnen. Was für Fälle werden beraten, welche Problemfelder, wie viele Widersprüche, wie viele Überprüfungsanträge ….
Dazu die kollegiale Frage: hat jemand von euch dafür ein Beratungsstatistik-Tool im Einsatz?
Mir geht es um ein Tool für die Existenzsicherungsberatung, ein Tool für andere Beratungsfelder würde uns nicht viel nutzen.

Könnt ihr uns eure Tools nennen oder könnt ihr uns ggf. schon benutzte und erarbeitete Kriterien weitergeben und/oder wenn es nichts gibt, gibt es jemanden, der ggf. kurzfristig ein solches Tool für uns erstellen könnte? Also eine Eingabemaske, auf der die Daten abgefragt und dann im Programm hinterlegt werden. Bitte unter info@tacheles-sozialhilfe.de melden.


8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

- 07./08. März 2022 als Online-Seminar (1 Platz)
-  28./29. März 2022   als Online-Seminar
-  04./05. April 2022    als Online-Seminar
-  09./10. Mai 2022     als Online-Seminar
-  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar
-  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

 

9. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2022
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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt.

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

-   16. – 20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  
-   22. – 26. Aug. 2022     als Online-Seminar

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage sind zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!
Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt.

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

 

10. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen / 3 und 2 Tages-Online-Seminar
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In dieser dreitägigen und zweitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und noch mal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und noch mal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen. Zweitagesfortbildung: 1 ½ Tag Systematik und danach rechnen.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   14./15./16. Feb. 2022    als Online-Seminar (noch 4 Plätze)
-   23./24. März 2022         als Online-Seminar
-   20./21. Juni 2022           als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hierzu
finden: https://t1p.de/kdiq



11. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis
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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

-   12. April 2022     als Online-Seminar
-   24. Mai 2022       als Online-Seminar
-   16. Juni 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/hdlq



12. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II - Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
-  01. März 2022      als Online-Seminar
-  14. März 2022      als Online-Seminar
-  20. April 2022       als Online-Seminar
-  23. Mai 2022        als Online-Seminar
-  07. Juni 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily


13. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung
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Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

-   08. April 2022       als Online-Seminar
-   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

 

14. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

-  15. März 2022       als Online-Seminar
-  11. April 2022        als Online-Seminar
-  25. Mai  2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

   

15. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - KONKRET - Aus der und für die Praxis
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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.


Diese Fortbildung biete ich an:

-  25. Jan. 2022      als Online-Seminar
-  22. März 2022     als Online-Seminar
-  19. April 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz



16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II
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Diese Fortbildung biete ich am:

-  04. März 2022        als Online-Seminar
-  10. Juni 2022         als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef



17. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

-  11. Feb. 2022    als Online-Seminar
-  17. März 2022    als Online-Seminar
-  27. Juni  2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5



18. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste
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Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.
Die Fortbildung eignet sich als Basic- und Update-Fortbildung mit Schwerpunkt SGB II und für KH-Mitarbeiter, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Diese Fortbildung biete ich an:

-     25. Februar 2022      als Online-Seminar

Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/yq6p


19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekannt gegeben.

- 30./31. März 2022 als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

- 21. Februar 2022   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

 

So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé

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