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Örtliche Richtlinien / Unterkunftskosten, Erstausstattung und Bildung- u. Teilhabe


Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II


Auf dieser Seite veröffentliche ich bundesweite Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf, sowie zu Bildung und Teilhabe. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht. 

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessener Wohnraum" oder "Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung" ... auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII - Leistungsempfängern zugestanden wird. 

Ich möchte alle Nutzer der Seite bitten, wenn Ihnen/Euch aktuellere Verwaltungsanweisungen bekannt werden, mir diese zu übersenden, damit ich die Seite regelmäßig pflegen und aktualisieren kann.

Sollten ältere Versionen z.B. für Klageverfahren benötigt werden, kann ich diese auf Aufforderung - insofern vorhanden - gerne übersenden.

Hinweis: Diese Datenbank wird nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt, gerade viele ältere Richtlinien werden nicht mehr aktuell sein, daher ist es notwendig, um Rechtssicherheit zu bekommen, im Zweifelsfall doch bei den jeweiligen SGB II - Leistungsträgern nachzufragen. 

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Neue Einspielungen / April / Mai  2012:
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  • Vollzugshinweise des bayrischen Arbeitsministeriums zu den Unterkunftskosten
  • KdU Köln - 01.01.2012
  • KdU Landesgesetz und Satzung Berlin - 01.05.2012
  • KdU Göttingen LK - 01.01.2012
  • KdU Krefeld - 01.04.2012
  • KdU Lippe Kreis - 01.03.2012 
  • KdU Saale - Orla Kreis - 01.04.2012


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KdU - Richtlinien, Heizung und Wohnraumsicherung:

KdU - Empfehlung anderer:

 

Landesrechtliche Bestimmungen zur Angemessenheit von Unterkunftskosten:

 

Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und  Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät 

Damit sind gemeint, Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt, zum unabweisbaren Bedarf und zu Verhütungsmitteln.

 

Verwaltungsanweisungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen (§ 28 SGB II) 

Hier werden nun die örtlichen Richtlinien zu Bildung und Teilhabe dokumentiert. 

Landesrechtliche Empfehlungen:

Örtliche Richtlinien:

 



 
 
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