![]() |
Verfahrensinformation SGB II vom 11.06.2010
Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506
Zusammenfassung
Datenabgleich nach § 52 SGB II – Informationen zur Programmversion P01a des IT-Verfahrens DALG II
Mit dem Einsatz der Programmversion ab 14.06.2010 ergeben sich die folgenden Änderungen:
- In der Antwortsatzliste wird auch die zum Antwortsatz gehörende Kundennummer angezeigt.
-
Nach aktuellen Feststellungen weist die Aufgabenerledigung in den ARGEn und AAgAw bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnissen, welche beim automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II erzielt werden, noch Schwachstellen auf. Einerseits werden von den Stellen, welche die Abgleichsergebnisse bearbeiten, nicht alle Fälle mit Verdacht einer Ordnungswidrigkeit/Straftat an die OWi-Stellen geleitet. Andererseits wird in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen durch die Sachbearbeitung „Leistungsgewährung im Bereich SGB II“ der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit/Straftat verneint, obgleich die Überzahlung einer Leistung erst anhand des Abgleichsergebnisses festgestellt worden ist.Zur Unterstützung der Qualitätssicherung bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, steht den Mitarbeitern mit der Benutzerrolle Teamleitung oder Leitung unter dem Menüpunkt Statistiken der neue Report „OWi-Gesamtliste“ zur Verfügung. Der Report wird monatlich am letzten Arbeitstag eines Monats erstellt und steht dann bis zum Ablauf des auf den Zeitpunkt seiner Erstellung folgenden Kalendervierteljahres zur Verfügung. Er enthält alle in einem Monat abschließend bearbeiteten Antwortblöcke, zu denen ein Überzahlungsbetrag erfasst wurde.Die OWi-Sachbearbeitung kann die Verdachtsfälle im o. a. Report mit den bereits erfassten Fällen in der Anwendung coLei PC SGBIIOWi abgleichen und die Akten bisher nicht zugeleiteter Fälle anfordern. Sie erhält somit die Möglichkeit zu prüfen, ob
- in Fällen, in denen der OWi-/Straftatverdacht bereits durch die Leistungssachbearbeitung bejaht wurde, die Zuleitung tatsächlich erfolgte und
- in den übrigen Fällen die Entscheidung der Sachbearbeitung, dass kein OWi-/Straftatverdacht vorliegt, zutreffend ist.
Damit kann sichergestellt werden, dass sämtliche Fälle, in denen eine Überzahlung aufgrund von Erkenntnissen aus dem Datenabgleich festgestellt wird, der OWi-Stelle zur Prüfung vorgelegt werden (siehe GA Nr. 50/2009 sowie FH zu § 52 SGB II, Rz. 52.13 und Anlage 1).
Ab 01.07.2010 wird erstmals der neue Report für den Monat Juni 2010 zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Report nur die ab 14.06.2010 abschließend bearbeiteten Antwortblöcke berücksichtigt werden können.
Gez.
Schweiger
![]() | Verfahrensinformation SGB II vom 11.06.2010 669776 1388444400000
Stand 11.06.2010 |