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E-Mail-Info SGB II vom 07.07.2009
Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506
Empfänger: Regionaldirektionen
Zusammenfassung
Automatisierter Datenabgleich nach § 52 SGB II:
Überprüfung von bereits
erledigten Antwortblöcken mit auffallend hohen Überzahlungsbeträgen
Die Prüfung ist bis zum Löschtermin am 31.07.2009 abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangssituation
Eine stichprobenartige Kontrolle von erledigten Antwortblöcken bei zufällig
ausgewählten ARGEn/AAgAw hat ergeben, dass vereinzelt zu hohe
Überzahlungsbeträge erfasst worden sind (z.B. 204.000,00 € anstatt 204,00 €).
Die daraufhin erfolgte Auswertung der Datenbestände des 4. Quartals 2007 bis zum
4. Quartal 2008 gibt Anlass, in 1.629 Fällen mit einem Überzahlungsbetrag (BA
oder Kommune) über 3.000,00 € die Richtigkeit der erfassten Daten zu
überprüfen.
Um den ARGEn/AAgAw die erforderlichen Änderungen noch vor der
Löschung der Daten zu ermöglichen, wurde die turnusmäßig am 30.06.2009
vorgesehene Löschung auf den 31.07.2009 verschoben. Weiterhin wurden in den
betroffenen Fällen die Daten bereits (vorläufig) gelöschter Antwortdatensätze
wiederhergestellt.
Das IT-Verfahren DALG II wird voraussichtlich bis
11.12.2009 dahingehend angepasst werden, dass die Eingabe von
Überzahlungsbeträgen nur noch bis zu einem Höchstwert von jeweils 100.000,00 €
(statt bisher 214.000,00 €) möglich ist. Des Weiteren wird bei der Erfassung
eines über 5.000,00 € liegenden Betrages der Anwender über ein Hinweisfenster zu
einer Prüfung der Eingabe aufgefordert.
2. Entscheidung
Die durch eine fehlerhafte Datenerfassung bewirkte Verfälschung der aggregierten Daten zum Ergebnis des kalendervierteljährlichen Datenabgleichs ist nicht hinnehmbar. Eine Überprüfung der potenziell betroffenen Fälle durch die ARGEn/AAgAw ist daher unumgänglich. RD-spezifische Listen der betroffenen Fälle werden separat per E-Mail übersandt.
3. Einzelaufträge
Zur Durchführung der Prüfung der Einzelfälle bitte ich
- um Weitergabe der Daten an die AAgAw bzw. über die VG der AAen an die ARGEn, wobei jeder Dienststelle nur die zugehörigen Leistungsfälle übermittelt werden dürfen,
- die VG der AAen zu veranlassen, die ARGEn bzw. AAgAw aufzufordern, die Überzahlungsbeträge bis zum 31.07.2009 zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Im Auftrag
gez.
Sauer
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SGB II vom 07.07.2009 564610 1262214000000
Stand 07.07.2009 |