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Verfahrensinformation SGB II vom 05.09.2012

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Verfahrensinformation SGB II vom 05.09.2012

Geschäftszeichen: PEG 22 – II-1506

Gültig ab: 05.09.2012
Gültig bis: 31.08.2014

Zusammenfassung

Datenabgleich nach § 52 SGB II

1. Bereitstellung der Ergebnisse des 28. Abgleichs (Abgleichszeitraum II. Quartal 2012)

2. Änderungen beim Antwortblock 15 - Leistungen der Träger der Sozialhilfe

3. Hinweise zum Antwortblock 14 - Kapitalerträge


Inhaltsverzeichnis

1. Bereitstellung der Ergebnisse des 28. Abgleichs (Abgleichszeitraum II. Quartal 2012)

Heute werden 1.198.990 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des II. Quartals 2012 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 1.268.415 Antwortblöcke, die bereits im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 51,4 %.

Die dreimonatige Bearbeitungsfrist zur vollständigen Bearbeitung gemäß den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II (Rz. 52.8) beginnt mit dem heutigen Tag.

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2. Änderungen beim Antwortblock 15 - Leistungen der Träger der Sozialhilfe

Aufgrund einer am 2. März 2012 in Kraft getretenen Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung werden bereits seit dem I. Quartal 2012 nur noch Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beim Datenabgleich berücksichtigt. Durch die Änderung wird die Überprüfung von rund 275.000 Überschneidungsmitteilungen jährlich vermieden, die bisher mit erheblichem Aufwand vor Ort zu bearbeiten waren, obwohl sich aus ihnen keine anspruchsschädlichen Sachverhalte ergeben. Das bedeutet in diesem Bereich des Abgleichs eine Verringerung um rd. 75 %.

Weitere Informationen zum Antwortblock 15 beinhaltet der WDB-Beitrag Nr. 520009.

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3. Hinweise zum Antwortblock 14 - Kapitalerträge

Im II. Quartal 2012 werden erheblich mehr Antwortblöcke mit der Kennung 14 bereitgestellt als in den vorangegangenen Quartalen.
Ursache für diesen Anstieg ist die vom Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich durchgeführte Aktualisierung der Daten über Kapitalerträge. Folglich beziehen sich die Abgleichsergebnisse des I. Quartals noch auf das Jahr 2010 und die des II. Quartals auf das Jahr 2011.

Aufgrund der Aktualisierung entfällt im aktuellen Quartal die Filterung von Abgleichsergebnissen mit bereits aus dem Vorquartal bekannten Sachverhalten.
Näheres ist den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II unter der Randziffer 52.11 zu entnehmen.

Adressatenkreis

Gez. Michael Schweiger

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