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Geschäftsanweisung SGB II Nr. 6 / 2005

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Geschäftsanweisung SGB II Nr. 6 / 2005

Geschäftszeichen: II-1506

Gültig ab: 13.12.2005
Gültig bis: 12.06.2006

Weisung: ja

Zusammenfassung

Auswertung der Überschneidungsmitteilungen durch die Leistungsträger im Rahmen des Datenabgleichs nach § 52 SGB II - fachliche Hinweise zu § 52 SGB II


Die fachlichen Hinweise zu § 52 SGB II betreffen - überwiegend - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die BA Träger ist. Die Durchführung des § 52 SGB II obliegt der BA. Bei den Hinweisen handelt es sich daher um verbindliche Weisungen.
Der erste Datenabgleich ist erfolgt. Sie erhalten die Überschneidungsmitteilungen in Kürze auf dem Postweg.
Bitte beachten Sie für den aktuellen Datenabgleich den Berichtstermin 12.04.2006 an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.

Hinweis: Die unter 4. (1) erwähnte Excel-Tabelle ist zu nutzen mittels Anklicken der Worte "Excel-Tabelle" in den im Intranet abgelegten Hinweisen zu § 52 SGB II.

Zusätzliche Informationen zu den Hinweisen werden im Intranet unter „Geldleistungen / SGB II / Aktuelles“ abgelegt.

Anlage: Hinweise zu § 52 SGB II (Icon: PDF PDF, 120 KB, Archiv Abgelaufen am 12.06.2006)

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