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Geschäftsanweisung SGB II Nr. 6 / 2005
Geschäftszeichen: II-1506
Weisung: ja
Zusammenfassung
Auswertung der Überschneidungsmitteilungen durch die Leistungsträger im Rahmen des Datenabgleichs nach § 52 SGB II - fachliche Hinweise zu § 52 SGB II
Die fachlichen Hinweise zu § 52 SGB II betreffen - überwiegend - Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II
die BA Träger ist. Die Durchführung des § 52 SGB II obliegt der BA. Bei den
Hinweisen handelt es sich daher um verbindliche Weisungen.
Der erste
Datenabgleich ist erfolgt. Sie erhalten die Überschneidungsmitteilungen in Kürze
auf dem Postweg.
Bitte beachten Sie für den aktuellen Datenabgleich den
Berichtstermin 12.04.2006 an die für Sie zuständige Agentur für
Arbeit.
Hinweis: Die unter 4. (1) erwähnte Excel-Tabelle ist zu nutzen mittels Anklicken der Worte "Excel-Tabelle" in den im Intranet abgelegten Hinweisen zu § 52 SGB II.
Zusätzliche Informationen zu den Hinweisen werden im Intranet unter „Geldleistungen / SGB II / Aktuelles“ abgelegt.
Anlage: Hinweise zu § 52 SGB II (
PDF, 120 KB,
Abgelaufen am 12.06.2006)
![]() | Geschäftsanweisung SGB II Nr. 6 / 2005 554634 1150063200000
Stand 13.12.2005 |