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Verfahrensinformation SGB II vom 18.09.2007

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Verfahrensinformation SGB II vom 18.09.2007

Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506

Gültig ab: 18.09.2007
Gültig bis: 30.09.2012

Zusammenfassung

Datenabgleich nach § 52 SGB II – Umsetzung des Löschungskonzepts


Mit Wirkung zum 04.10.2007 werden alle Antwortdatensätze eines Abgleichs mit dem Gesamtstatus „erledigt“, für die also alle zugehörigen Antwortdatenblöcke als abschließend bearbeitet gekennzeichnet sind, vollständig gelöscht, sofern das Ende des fraglichen Abgleichszeitraums mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Statistik bleibt hiervon unberührt; lediglich in der Einzelfallstatistik erfolgt eine Löschung der fraglichen Fälle. Der Löschungsvorgang wird anschließend zu jedem Quartalsende wiederholt.

Außerdem werden ab dem 04.10.2007 auch solche Antwortdatensätze gelöscht, die zu einem Abgleichszeitraum gehören, dessen Ende mindestens 18 Monate zurückliegt. Diese Regelung gilt unabhängig vom Bearbeitungsstatus. Auch in diesem Fall bleibt die Statistik unberührt und der Löschungsvorgang wird anschließend zu jedem Quartalsende wiederholt. Diese Regelung wirkt sich erstmals zum 31.12.2007 aus. Denn die erstmalige elektronische Übermittlung der Abgleichsergebnisse erfolgte für den Abgleichszeitraum des II. Quartals 2006.

Die Löschung ist datenschutzrechtlich begründet: Denn die Speicherung personenbezogener Leistungsdaten ist unzulässig, sofern sie nicht sachlich gerechtfertigt und notwendig ist. Aus technischen Gründen konnte die Umsetzung des Löschungskonzepts nicht früher erfolgen.

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