1. Zur Hauptnavigation springen
  2. Zum Inhalt springen

Hinweis Archivierung

Die inhaltliche Gültigkeit dieser Information ist abgelaufen. Sie wurde zwischenzeitlich archiviert.


Da diese Information für Sie auch weiterhin von Interesse sein kann, wurde sie archiviert und steht Ihnen somit auch weiterhin zur Verfügung.


Über folgenden Link können Sie auf die Information zugreifen:

Verfahrensinformation SGB II vom 16.04.2010

zum Seitenanfang

drucken

Verfahrensinformation SGB II vom 16.04.2010

Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506

Gültig ab: 19.04.2010
Gültig bis: 31.12.2013

Zusammenfassung

1. Datenabgleich nach § 52 SGB II – Informationen zur Programmversion P01 des IT-Verfahrens DALG II; 2. Hinweise zum Antwortblock 20; 3. Auskunftserteilung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und die Deutschen Rentenversicherung Bund


Inhaltsverzeichnis

 

1. Informationen zur Programmversion P01 des IT-Verfahrens DALG II

Mit dem Einsatz der Programmversion ab 19.04.2010 ergeben sich die folgenden Änderungen:

  1. Bei allen Berichtsarten mit Ausnahme des Berichts "ARGE-Statistik Einzelfall" werden zwei weitere Spalten mit den Kopfbezeichnungen "Anzahl Antwortblöcke Unbearbeitet" und "Anzahl Antwortblöcke In Bearbeitung" angezeigt.
  2. Der Fehler beim Kopieren der BG-Nummer aus der Antwortsatzliste in die Office-Zwischenablage wurde behoben.
  3. Es wurde ein Anwenderinformationsdienst implementiert.
    Zukünftig werden Informationen und Tipps zum Verfahren DALG II über die neue Funktion des Anwenderinformationsdienstes bereitgestellt.
    Beim Programmstart werden alle noch nicht archivierten Nachrichten im Fenster „Neue Nachrichten“ angezeigt. Durch Anklicken des Buttons „Drucken…“ wird die Nachricht in einer Druckvorschau angezeigt und kann ausgedruckt werden. Liegt mehr als eine nicht archivierte Nachricht vor, kann mit den angezeigten Pfeil-Buttons innerhalb der verfügbaren Nachrichten vor- bzw. zurückgeblättert werden. Die angezeigten Nachrichten werden aufsteigend nach dem „Nachricht vom:“ – Datum angezeigt. Mit dem Button „OK“ wird das Fenster geschlossen. Durch Setzen des Hakens „Hinweis beim Programmstart nicht mehr anzeigen“ wird dieses Fenster beim nächsten Programmstart nicht mehr angezeigt. Diese Einstellung kann auch über den Menüpunkt Extras, Eintrag Optionen geändert werden.
    Im Menü „Hilfe“ (?) wurden die Einträge „Aktuelle Nachrichten“ und „Archivierte Nachrichten“ neu aufgenommen.
    Im Fenster „Aktuelle Nachrichten“ können die aktuellen Nachrichten aufgerufen werden. Alle Nachrichten werden für eine bestimmte Zeit (Standard 30 Tage) im Fenster „Aktuelle Nachrichten“ und beim Programmstart im Fenster „Neue Nachrichten“ angezeigt. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Nachrichten nur noch im Fenster „Archivierte Nachrichten“ angezeigt. Sind mehrere Nachrichten aufgelistet, erfolgt die Anzeige chronologisch nach dem „Nachricht vom:“ – Datum.
  4. Die Möglichkeiten der erweiterten Suche und der automatischen Sofortsuche von Antwortsätzen in den Antwortsatzlisten der Hauptansicht und des Detaildialogs "Antwortsätze/-blöcke zuweisen" wurde dahingehend ergänzt, dass eine Auswahl der zeitlichen Lage des Überschneidungszeitraums getroffen werden kann. Neues Suchkriterium ist die Überschneidung einer Zeit des Leistungsbezuges nach dem SGB II mit der Zeit des von einer Auskunftsstelle festgestellten Leistungsbezuges oder sonstigen leistungsrechtlich relevanten Sachverhalts im letzten Kalendermonat des jeweiligen Abgleichszeitraums. Für das Suchkriterium "Überschneidungszeit" sind die Antwortblöcke der Kennungen 01, 02, 03, 04, 06, 07, 08, 10, 11, 12, 15, 16 und 20 von Bedeutung.
  5. Sind zu einem Team weder Statistikdaten vorhanden noch Antwortsätze zugeordnet, so wird es nach Dialogende automatisch gelöscht.

Einzelheiten zu den Änderungen können der Online-Benutzerhilfe entnommen werden.

zum Seitenanfang

2. Hinweise zum Antwortblock 20 

  1. Mehrbetragszahlung:
    Wird zu den Daten des Antwortblocks 20 im Feld ’Leistungszeitraum’ der Eintrag „Mehrbetragszahlung“ angezeigt, handelt es sich um einen im IT-Verfahren coLei BAB/Reha (zentral) angewiesenen (einmaligen) Mehrbetrag. Die Anweisung eines Mehrbetrages ist zusammen mit einer laufenden Zahlung oder als Sonderzahlung möglich. Im Feld ’Zahlungsart’ sind Mehrbetragszahlungen immer als „Sonderzahlung“ ausgewiesen. In der Regel handelt es sich um (Differenz-) Nachzahlungen oder Einmalzahlungen. Informationen über Mehrbetragszahlungen liegen erstmals für die Abgleichsergebnisse des IV. Quartals 2009 vor.
  2. Absetzung:
    Wird zum Feld ’Absetzung/Kürzung’ der Eintrag „Absetzung im Leistungszeitraum“ angezeigt, erfolgte die Zahlung des Arbeitslosengeldes (SGB III) nicht in voller Höhe an den Leistungsempfänger, sondern an einen Dritten oder auch die BA (zur Forderungstilgung). Dabei entspricht der im Feld ’Leistungsbetrag’ angegebene Betrag der abgezweigten Leistungshöhe. Absetzungen gibt es nur bei Zahlungen durch das IT-Verfahren COLIBRI. Informationen zu Absetzungen liegen erstmals für die Abgleichsergebnisse des I. Quartals 2010 vor.
  3. Kürzung:
    Auch wenn im Feld ’Absetzung/Kürzung’ der Eintrag „Kürzung im Leistungszeitraum“ angezeigt wird, erfolgte die Zahlung der Leistung nicht in voller Höhe an den Leistungsempfänger, sondern an einen Dritten oder auch die BA (zur Forderungstilgung). Allerdings wird bei einer Kürzung immer der dem Grunde nach zustehende Monatsbetrag ausgewiesen. Kürzungen können bei Zahlungen durch das IT-Verfahren coLei BAB/Reha (zentral) entstehen. Informationen zu Kürzungen liegen erstmals für die Abgleichsergebnisse des IV. Quartals 2009 vor.

zum Seitenanfang

3. Auskunftserteilung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

Mit dem Antwortblock 16 werden die leistenden Stellen über die vorzeitige Kündigung eines Altersvorsorgevertrages informiert. Mit der vorzeitigen Kündigung entfällt der Schutz als privilegiertes Vermögen (vgl. Rz. 12.15 der Fachlichen Hinweise zu § 12). Es ist zu prüfen, ob das Vermögen, ggf. mit weiterem Vermögen, über den Vermögensfreibeträgen nach § 12 Abs. 2 Nrn. 1 und 4 liegt und somit zu berücksichtigen ist.

Wenn der Leistungsbezieher das Vorhandensein von Vermögen bestreitet, kann die Sachverhaltsaufklärung in Einzelfällen Probleme bereiten, da der Antwortblock 16 keine Informationen über den Anbieter des  Altersvorsorgevertrages (Versicherungsunternehmen, Banken, Bausparkassen etc.) enthält.

In diesen Fällen ist eine Nachfrage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) möglich. Die ZfA erteilt den leistenden Stellen Auskunft über die Vertragsnummer und den Anbieter des Altersvorsorgevertrages. Die Anfragen müssen sich auf die §§ 30 und 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) Unterbuchstabe bb) Abgabenordnung beziehen und den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer des Leistungsbeziehers enthalten.

Die Anschrift der ZfA lautet:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
10868 Berlin

zum Seitenanfang

4. Auskunftserteilung durch die Deutsche der Rentenversicherung Bund (DRV)

Die DRV hat darauf hingewiesen, dass es seit einigen Monaten zu einer Vielzahl von direkten Anfragen von Leistungsempfängern und Arbeitgebern aufgrund von Feststellungen im Datenabgleich kommt. Bei Unstimmigkeiten klären die Grundsicherungsstellen den Sachverhalt unmittelbar mit der DRV. Es sind keine Kontaktdaten der DRV an Leistungsempfänger bzw. Arbeitgeber abzugeben.

Gez. Schweiger

zum Seitenanfang