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Verfahrensinformation SGB II vom 07.06.2010

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Verfahrensinformation SGB II vom 07.06.2010

Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506

Gültig ab: 07.06.2010
Gültig bis: 30.12.2011

Zusammenfassung

Datenabgleich nach § 52 SGB II – Bereitstellung der Ergebnisse des 19. Abgleichs (Abgleichszeitraum I. Quartal 2010)


Inhaltsverzeichnis

1. Ergebnisse des Datenabgleichs zum I. Quartal 2010

Heute werden 1.081.892 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des I. Quartals 2010 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 1.807.682 Antwortblöcke, die bereits im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 62,6 %.
Die dreimonatige Bearbeitungsfrist gemäß den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II (Rz. 52.8) beginnt mit dem heutigen Tag.

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2. Löschung von Daten am 30.06.2010

Von den am 26.02.2009 bereitgestellten Antwortblöcken des IV. Quartals 2008 sind aktuell (Stand 07.06.2010) bundesweit 8.830 noch nicht abschließend erledigt. Darunter sind 1.356 Antwortblöcke mit dem Bearbeitungsstand „Unbearbeitet“.
Die verantwortlichen Führungskräfte der ARGEn/AAgAw können die Gesamtzahl der unerledigten Antwortblöcke sowie die Anzahl der Antwortblöcke mit dem Status „Unbearbeitet" der ARGE-Statistik Gesamtergebnis sowie der ARGE-Statistik Gesamtergebnis-Teams entnehmen. Mit Hilfe von Suchfunktionen in der Anwendung DALGII können die Einzelfälle nach ihrem Status gefiltert werden.
Es ist umgehend darauf hinzuwirken, dass bis zum o. a. Löschtermin alle noch nicht erledigten Antwortblöcke abschließend bearbeitet werden (s. GA Nr. 50/2009 SGB II vom 21.12.2009: Zielsetzung Löschquote = Null Prozent).

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3. Darstellung der Beschäftigungszeiten in den Antwortblöcken 10 und 11

Bisher wurden Zeitraumangaben in den Antwortblöcken 10 und 11 auf den Beginn bzw. das Ende des jeweiligen Abgleichszeitraums begrenzt, sofern die geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung über den Abgleichszeitraum hinaus ragte (Vergangenheit und/oder Zukunft).

Beispiel:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: 01.07.2008 bis laufend
Zeitraum im bisherigem Antwortblock 11: 01.01.2010 bis 31.03.2010

Ab dem Abgleich des 1. Quartals 2010 werden in den Antwortblöcken 10 und 11 der Beginn und das Ende der geringfügigen bzw. versicherungspflichtigen Beschäftigung – soweit diese der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bekannt sind – dargestellt. Sollten diese Daten nicht zur Verfügung stehen, ist ab sofort der Beschäftigungsbeginn mit „99999999“ und das Beschäftigungsende mit „laufend“ belegt.

Beispiel 1:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
geringfügige Beschäftigung: 01.07.2008 bis laufend
Zeitraum im Antwortblock 10: 01.07.2008 bis laufend

Beispiel 2:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: 01.07.2008 bis 03.04.2010
Zeitraum im Antwortblock 11: 01.07.2008 bis 03.04.2010

Beispiel 3:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: Beschäftigungsbeginn nicht bekannt bis laufend
Zeitraum im Antwortblock 11: 99999999 bis laufend

Beispiel 4:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
geringfügige Beschäftigung: Beschäftigungsbeginn nicht bekannt bis 03.04.2010
Zeitraum im Antwortblock 10: 99999999 bis 03.04.2010

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4. Berücksichtigung des Zuflussprinzips beim Abgleich mit Arbeitslosengeld nach dem SGB III

In der Vergangenheit wurde bei der Bewertung, ob und für welchen Abgleichszeitraum ein leistungsrechtlicher Sachverhalt aus dem beim IT-Verfahren COLIBRI geführten Datenbestand abgleichsrelevant ist, auf den Zeitraum, für den ein Anspruch erfüllt wird (Leistungszeitraum), abgestellt. Dies hatte u. a. zur Folge, dass eine im Abgleichszeitraum zugeflossene Arbeitslosengeldzahlung für einen vor dem Abgleichszeitraum liegenden Leistungszeitraum nicht vom Datenabgleich erfasst wurde.
Ab dem Abgleich des 1. Quartals 2010 wird bei der o. a. Bewertung auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Leistung, mit der ein Anspruch erfüllt wird, abgestellt. Anders als in der Vergangenheit werden nun auch Sonderzahlungen in den Datenabgleich einbezogen. Des Weiteren wird im Antwortblock 20 statt des bisherigen monatlichen Leistungsbetrages (kalender-täglicher Leistungsbetrag x 30) der tatsächliche Zahlbetrag angegeben.


Gez.
Schweiger

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