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Verfahrensinformation SGB II vom 07.06.2010
Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506
Zusammenfassung
Datenabgleich nach § 52 SGB II – Bereitstellung der Ergebnisse des 19. Abgleichs (Abgleichszeitraum I. Quartal 2010)
Inhaltsverzeichnis
1. Ergebnisse des Datenabgleichs zum I. Quartal 2010
Heute werden 1.081.892 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des I. Quartals
2010 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 1.807.682 Antwortblöcke, die bereits
im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor
ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 62,6 %.
Die dreimonatige
Bearbeitungsfrist gemäß den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II (Rz. 52.8)
beginnt mit dem heutigen Tag.
2. Löschung von Daten am 30.06.2010
Von den am 26.02.2009 bereitgestellten Antwortblöcken des IV. Quartals 2008
sind aktuell (Stand 07.06.2010) bundesweit 8.830 noch nicht abschließend
erledigt. Darunter sind 1.356 Antwortblöcke mit dem Bearbeitungsstand
„Unbearbeitet“.
Die verantwortlichen Führungskräfte der ARGEn/AAgAw können
die Gesamtzahl der unerledigten Antwortblöcke sowie die Anzahl der Antwortblöcke
mit dem Status „Unbearbeitet" der ARGE-Statistik Gesamtergebnis sowie der
ARGE-Statistik Gesamtergebnis-Teams entnehmen. Mit Hilfe von Suchfunktionen in
der Anwendung DALGII können die Einzelfälle nach ihrem Status gefiltert
werden.
Es ist umgehend darauf hinzuwirken, dass bis zum o. a. Löschtermin
alle noch nicht erledigten Antwortblöcke abschließend bearbeitet werden (s. GA
Nr. 50/2009 SGB II vom 21.12.2009: Zielsetzung Löschquote = Null Prozent).
3. Darstellung der Beschäftigungszeiten in den Antwortblöcken 10 und 11
Bisher wurden Zeitraumangaben in den Antwortblöcken 10 und 11 auf den Beginn
bzw. das Ende des jeweiligen Abgleichszeitraums begrenzt, sofern die
geringfügige oder versicherungspflichtige Beschäftigung über den
Abgleichszeitraum hinaus ragte (Vergangenheit und/oder Zukunft).
Beispiel:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis
31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: 01.07.2008 bis
laufend
Zeitraum im bisherigem Antwortblock 11: 01.01.2010 bis 31.03.2010
Ab dem Abgleich des 1. Quartals 2010 werden in den Antwortblöcken 10 und 11 der Beginn und das Ende der geringfügigen bzw. versicherungspflichtigen Beschäftigung – soweit diese der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bekannt sind – dargestellt. Sollten diese Daten nicht zur Verfügung stehen, ist ab sofort der Beschäftigungsbeginn mit „99999999“ und das Beschäftigungsende mit „laufend“ belegt.
Beispiel 1:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
geringfügige
Beschäftigung: 01.07.2008 bis laufend
Zeitraum im Antwortblock 10: 01.07.2008
bis laufend
Beispiel 2:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis
31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: 01.07.2008 bis
03.04.2010
Zeitraum im Antwortblock 11: 01.07.2008 bis 03.04.2010
Beispiel 3:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis
31.03.2010
versicherungspflichtige Beschäftigung: Beschäftigungsbeginn nicht
bekannt bis laufend
Zeitraum im Antwortblock 11: 99999999 bis laufend
Beispiel 4:
Abgleichszeitraum: 01.01.2010 bis 31.03.2010
geringfügige
Beschäftigung: Beschäftigungsbeginn nicht bekannt bis 03.04.2010
Zeitraum im
Antwortblock 10: 99999999 bis 03.04.2010
4. Berücksichtigung des Zuflussprinzips beim Abgleich mit Arbeitslosengeld nach dem SGB III
In der Vergangenheit wurde bei der Bewertung, ob und für welchen
Abgleichszeitraum ein leistungsrechtlicher Sachverhalt aus dem beim IT-Verfahren
COLIBRI geführten Datenbestand abgleichsrelevant ist, auf den Zeitraum, für den
ein Anspruch erfüllt wird (Leistungszeitraum), abgestellt. Dies hatte u. a. zur
Folge, dass eine im Abgleichszeitraum zugeflossene Arbeitslosengeldzahlung für
einen vor dem Abgleichszeitraum liegenden Leistungszeitraum nicht vom
Datenabgleich erfasst wurde.
Ab dem Abgleich des 1. Quartals 2010 wird bei
der o. a. Bewertung auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Leistung, mit der ein
Anspruch erfüllt wird, abgestellt. Anders als in der Vergangenheit werden nun
auch Sonderzahlungen in den Datenabgleich einbezogen. Des Weiteren wird im
Antwortblock 20 statt des bisherigen monatlichen Leistungsbetrages
(kalender-täglicher Leistungsbetrag x 30) der tatsächliche Zahlbetrag
angegeben.
Gez.
Schweiger
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Stand 07.06.2010 |