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Verfahrensinformation SGB II vom 02.03.2012
Geschäftszeichen: SP II 22 – II-1506
Zusammenfassung
Datenabgleich nach § 52 SGB II
1. Bereitstellung der Ergebnisse des 26.
Abgleichs (Abgleichszeitraum IV. Quartal 2011)
2. Änderungen beim
Antwortblock 20 - Leistungen der Arbeitsförderung
3. Empfehlungen zur
Bearbeitung der Überschneidungsmitteilungen
4. Anpassung des
Löschkonzepts
Inhaltsverzeichnis
1. Bereitstellung der Ergebnisse des 26. Abgleichs (Abgleichszeitraum IV. Quartal 2011)
Heute werden 727.485 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des IV. Quartals
2011 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 2.015.037 Antwortblöcke, die bereits
im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor
ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 73,5 %.
Die dreimonatige
Bearbeitungsfrist zur vollständigen Bearbeitung gemäß den Fachlichen Hinweisen
zu § 52 SGB II (Rz. 52.8) beginnt mit dem heutigen Tag.
2. Änderungen beim Antwortblock 20 - Leistungen der Arbeitsförderung
Bisher wurde bei lfd. Zahlungen der Leistungsart Arbeitslosengeld im
Antwortblock 20 der tatsächliche Zahlbetrag je Monat oder Teilmonat angegeben.
Eine Zusammenfassung von mehreren Zeiträumen erfolgte nur bei identischen
Beträgen in den jeweiligen Zeiträumen.
Um die Anzahl der zur Bearbeitung
übermittelten Überschneidungsmitteilungen zu Leistungen der Arbeitsförderung zu
reduzieren, werden ab dem 4. Quartal 2011 bei nahtlosem Leistungsbezug von
Arbeitslosengeld nach dem SGB III die Leistungszeiträume und -beträge mehrerer
Antwortblöcke in einem Antwortblock zusammengefasst.
Beispiel: Abgleichszeitraum 01.10.2011 bis 31.12.2011
Leistungsart Arbeitslosengeld | Leistungszeitraum | Zahlbetrag |
---|---|---|
Bezug von Arbeitslosengeld | 01.10.2011 bis 15.10.2011 | 400,00 Euro |
Bezug von Arbeitslosengeld | 16.10.2011 bis 31.10.2011 | 300,00 Euro |
Angaben im Antwortblock 20 (bisher) | 01.10.2011 bis 15.10.2011 | 400,00 Euro |
Angaben im Antwortblock 20 (bisher) | 16.10.2011 bis 31.10.2011 | 300,00 Euro |
Angaben im Antwortblock 20 (neu) | 01.10.2011 bis 31.10.2011 | 700,00 Euro |
Zu beachten ist, dass auch Zahlbeträge von Arbeitslosengeld zu Gunsten
Dritter in dem Gesamtzahlbetrag enthalten sein können. Ist dies der Fall, wird
im Feld "Absetzung/Kürzung" der Eintrag "Absetzung im Leistungszeitraum"
angezeigt.
Für die Überschneidungsmitteilungen mit anderen Leistungsarten und
bei Sonderzahlungen von Arbeitslosengeld ergeben sich keine Änderungen
3. Empfehlungen zur Bearbeitung der Überschneidungsmitteilungen
Mehr als 80 % der auf Grund des automatisierten Datenabgleichs festgestellten Überzahlungsfälle sind auf die Antwortblöcke 10 und 11 (geringfügige und versicherungspflichtige Beschäftigung) zurückführen. Es bietet sich daher die vorrangige Bearbeitung dieser Überschneidungsmitteilungen an. Um laufende Überzahlungen zu vermeiden, sollten dabei zunächst die Antwortblöcke mit einer Überschneidungszeit im letzten Monat des Abgleichsquartals geprüft werden.
Mit Hilfe der folgenden Eingaben im Programm DALG II können entsprechende Überschneidungen zur Bearbeitung ausgewählt werden:
- Der Button "Suchkriterien erweitern" ist anzuklicken; danach öffnet sich eine erweiterte Suchmaske.
- Im Feld "Antwortblock" ist die Kennung des jeweiligen Antwortblocks (hier: "10" oder "11") einzutragen.
- Im Feld "Überschneidungszeit" ist "im letzten Quartal" auszuwählen.
Näheres über die Anwendung des Suchkriteriums „Überschneidungszeit“ enthält die Verfahrensinformation SGB II vom 16.04.2010 (siehe dort Punkt 1.4).
4. Anpassung des Löschkonzepts
Das Löschkonzept wurde aufgrund von Anregungen aus der Praxis angepasst.
Künftig wird ein erledigter Antwortdatensatz, der mindestens einen Antwortblock
enthält, zu dem eine Überzahlung festgestellt wurde, nur dann vorläufig
gelöscht, wenn die Erledigung dieses Antwortblocks zum Zeitpunkt der Löschung
länger als drei Monate zurückliegt. Damit werden nachträgliche Korrekturen von
fehlerhaften statistischen Eintragungen ermöglicht, die beispielsweise aufgrund
einer Auswertung des OWi-Reports festgestellt wurden.
Weitere Informationen
zum Löschkonzept beinhaltet der WDB-Beitrag Nr. 520006.
Adressatenkreis:
- Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer Grundsicherung der RDen
- Programmbereichsleiterinnen/Programmbereichsleiter SGB II der RDen
- Berater / Beraterinnen Führungsunterstützung
- Geschäftsführerinnen / Geschäftsführer der gE
- Führungskräfte Leistung in den gE
- Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter in den leistungsbearbeitenden Stellen der gE
Gez. Markus Kytka
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Stand 02.03.2012 |