1. Zur Hauptnavigation springen
  2. Zum Inhalt springen

Hinweis Archivierung

Die inhaltliche Gültigkeit dieser Information ist abgelaufen. Sie wurde zwischenzeitlich archiviert.


Da diese Information für Sie auch weiterhin von Interesse sein kann, wurde sie archiviert und steht Ihnen somit auch weiterhin zur Verfügung.


Über folgenden Link können Sie auf die Information zugreifen:

E-Mail-Info zum Datenabgleich vom 21.09.2007

zum Seitenanfang

drucken

Hinweis Archivierung

Die inhaltliche Gültigkeit dieser Information ist abgelaufen. Sie wurde zwischenzeitlich archiviert.

Da diese Information für Sie auch weiterhin von Interesse sein kann, wurde sie archiviert und steht Ihnen somit auch weiterhin zur Verfügung.

E-Mail-Info zum Datenabgleich vom 21.09.2007

Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506

Empfänger: RDen

Gültig ab: 21.09.2007
SGB II: Information
Gültig bis: 31.12.2010
SGB III: Information

Empfänger: RDen

Aktenzeichen: II – 1506

gültig ab: sofort

Organisationseinheit: SP II 21

Weisungscharakter: nein

Auf Grund einer Nachfrage einer RD erhalten Sie die nachstehenden Informationen als E-Mail Info SGB II vom 21.09.2007.

1. Statistik DALG II

Sie erhalten nachstehend Screenshots aus der Statistik der Zentrale.

Datenabgleich nach § 52 SGB II (Icon: Archiv Archiv, 82 KB, Archiv Abgelaufen am 31.12.2010)

Die Erledigungsquote ist in Spalte 17 ausgewiesen. Die Statistik "Zentrale" ist auf dem Stand des 18.09.07. Seither wurde sie auf dieser Ebene nicht aktualisiert. Es ist vorgesehen, Ihnen ab dem kommenden Jahreswechsel den Zugriff auf die Gesamtstatistiken aller RDen zu geben.

2. Weisungsbefugnis der AA hinsichtlich der Abarbeitung der Abgleichsfälle gegenüber den ARGEn im Rahmen der Gewährleistungsverantwortung

Es bestehen keine Bedenken, aus § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 der Rahmenvereinbarung (Controlling-Berichterstattung, Statistik) die Berechtigung der VG der AA herzuleiten, die Vorlage statistischer Daten zur Abarbeitung des Datenabgleichs von den ARGEn zu verlangen. Ob unrechtmäßige Leistungszahlungen rückabgewickelt werden, ergibt sich in erster Linie aus der DALG II-Statistik, so dass sich das Prüfrecht der BA darauf erstreckt.

Zur Ausübung dieses Prüfrechts können sich die Führungsunterstützer von den lokalen DITS die Zugriffsberechtigung für das Verfahren DALG II mit der Rolle "Leitung" geben lassen.

zum Seitenanfang