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Verfahrensinformation SGB II vom 05.09.2012
Geschäftszeichen: PEG 22 – II-1506
Zusammenfassung
Datenabgleich nach § 52 SGB II
1. Bereitstellung der Ergebnisse des 28. Abgleichs (Abgleichszeitraum II. Quartal 2012)
2. Änderungen beim Antwortblock 15 - Leistungen der Träger der Sozialhilfe
3. Hinweise zum Antwortblock 14 - Kapitalerträge
Inhaltsverzeichnis
1. Bereitstellung der Ergebnisse des 28. Abgleichs (Abgleichszeitraum II. Quartal 2012)
Heute werden 1.198.990 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des II. Quartals 2012 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 1.268.415 Antwortblöcke, die bereits im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 51,4 %.
Die dreimonatige Bearbeitungsfrist zur vollständigen Bearbeitung gemäß den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II (Rz. 52.8) beginnt mit dem heutigen Tag.
2. Änderungen beim Antwortblock 15 - Leistungen der Träger der Sozialhilfe
Aufgrund einer am 2. März 2012 in Kraft getretenen Änderung der Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung werden bereits seit dem I. Quartal 2012 nur noch Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beim Datenabgleich berücksichtigt. Durch die Änderung wird die Überprüfung von rund 275.000 Überschneidungsmitteilungen jährlich vermieden, die bisher mit erheblichem Aufwand vor Ort zu bearbeiten waren, obwohl sich aus ihnen keine anspruchsschädlichen Sachverhalte ergeben. Das bedeutet in diesem Bereich des Abgleichs eine Verringerung um rd. 75 %.
Weitere Informationen zum Antwortblock 15 beinhaltet der WDB-Beitrag Nr. 520009.
3. Hinweise zum Antwortblock 14 - Kapitalerträge
Im II. Quartal 2012 werden erheblich mehr Antwortblöcke mit der Kennung 14
bereitgestellt als in den vorangegangenen Quartalen.
Ursache für diesen
Anstieg ist die vom Bundeszentralamt für Steuern einmal jährlich durchgeführte
Aktualisierung der Daten über Kapitalerträge. Folglich beziehen sich die
Abgleichsergebnisse des I. Quartals noch auf das Jahr 2010 und die des II.
Quartals auf das Jahr 2011.
Aufgrund der Aktualisierung entfällt im aktuellen Quartal die Filterung von
Abgleichsergebnissen mit bereits aus dem Vorquartal bekannten
Sachverhalten.
Näheres ist den Fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II unter der
Randziffer 52.11 zu entnehmen.
Adressatenkreis
- alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den leistungsbearbeitenden Stellen der Jobcenter (gE)
- alle Führungskräfte in den Jobcentern (gE)
- alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Agenturen für Arbeit die Bearbeitung historischer Fälle in A2LL für einen zugelassenen kommunalen Träger vornehmen.
- alle Fachaufsichtsführenden zur historischen Fallbearbeitung in den Agenturen für Arbeit.
Gez. Michael Schweiger
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Stand 05.09.2012 |