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Verfahrensinformation SGB II vom 28.05.2009

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Verfahrensinformation SGB II vom 28.05.2009

Geschäftszeichen: SP II 21 – II-1506

Gültig ab: 28.05.2009
Gültig bis: 31.12.2010

Zusammenfassung

Bereitstellung der Ergebnisse des fünfzehnten Abgleichs (Abgleichszeitraum I. Quartal 2009)


Inhaltsverzeichnis

I. Ergebnisse des Datenabgleichs zum I. Quartal 2009

Heute werden 741.683 Antwortblöcke zum Abgleichszeitraum des I. Quartals 2009 elektronisch bereitgestellt. Insgesamt 1.682.109 Antwortblöcke, die bereits im Vorabgleich mit identischem Inhalt vorgekommen waren, wurden zuvor ausgefiltert. Die Ausfilterungsquote beträgt mithin 69 %.

Die dreimonatige Bearbeitungsfrist gemäß den fachlichen Hinweisen zu § 52 SGB II (Rz. 52.8) beginnt mit dem heutigen Tag.

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II. Verschiebung der turnusgemäßen Löschung am 30.06.2009 auf den 31.07.2009

Eine stichprobenartige Kontrolle von erledigten Antwortblöcken bei zufällig ausgewählten ARGEn/AAgAw hat ergeben, dass vereinzelt zu hohe Überzahlungsbeträge erfasst worden sind (z. B. 204.000,00 € anstatt 204,00 €). Eine Liste potenziell betroffener Fälle wird bis Ende Juni 2009 zur Überprüfung und ggf. Korrektur über die RDen an  die ARGEn/AAgAw übersandt werden. Um den Grundsicherungsstellen die erforderlichen Änderungen noch vor der Löschung der Daten zu ermöglichen, wird die turnusmäßig am 30.06.2009 vorgesehene Löschung auf den 31.07.2009 verschoben.

Per 26.05.2009 wurden 95 % der Antwortblöcke des IV. Quartals 2007 abschließend bearbeitet. Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass keine Überschneidungsmitteilung dieses Abgleichszeitraums am 31.07.2009 unbearbeitet gelöscht wird (s. E-Mail-Info SGB II v. 13.11.2008).

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III. Einbeziehung von Leistungen der Seemannskasse in den Datenabgleich

Nach § 137a SGB VI i d. F. des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes wird die Seemannskasse mit Wirkung vom 1. Januar 2009 durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der allgemeinen Rentenversicherung weitergeführt. Durch diese Ausgliederung aus ihrer bisherigen Trägerschaft und die Überführung in die Trägerschaft der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist das von der Seemannskasse gewährte Überbrückungsgeld beim automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II zu berücksichtigen.

Im Einzelnen werden die folgenden Leistungsarten in den Datenabgleich einbezogen:

Die Leistungen der Seemannskasse können nur in den Antwortblockarten 1 und 2 ausgewiesen werden.

Folgende Variationen sind möglich:

Im Übrigen sind Antwortblöcke mit Leistungen der Seemannskasse ebenso zu bearbeiten wie Antwortblöcke der Kennung 1 und 2 mit anderen Leistungsarten.

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IV. Weiterentwicklung des IT -Verfahrens DALG II

Folgende Änderungen der Fachanwendung DALG II stehen zur Verfügung:

Nähere Hinweise können der Online-Benutzerhilfe entnommen werden, die in der Fachanwendung DALG II unter dem Menüpunkt “?“ zu finden ist. Die bisher im Intranet hinterlegte Benutzerhilfe wird nicht weiter gepflegt und steht daher ab sofort nicht mehr zur Verfügung.

gez. Schweiger

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